Personen, die in den USA arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften" D/USA 101.[1] Mit dieser Bescheinigung kann die betreffende Person im Beschäftigungsstaat nachweisen, dass für die Person die Rechtsvorschriften des Entsendestaates gelten. Bei Arbeitnehmern wird die Bescheinigung in der Regel von der Krankenkasse ausgestellt, die die Beiträge zur Rentenversicherung erhält. Eine zusätzliche Ausfertigung der Bescheinigung D/USA 101 ist an die nachfolgende Stelle zu übersenden:

Office of Data Exchange,
Policy Publications, and International Negotiations
Office of Retirement and Disability Policy
Social Security Administration
4700 Annex Building
6401 Security Blvd
BALTIMORE, MARYLAND 21235
USA

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