Personen, die in Quebec arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften" Q101.[1] Mit dieser Bescheinigung kann die betreffende Person im Beschäftigungsstaat nachweisen, dass für die Person die Rechtsvorschriften des Entsendestaates gelten. Bei Arbeitnehmern wird die Bescheinigung in der Regel von der Krankenkasse ausgestellt, die die Beiträge zur Rentenversicherung erhält. Eine zusätzliche Ausfertigung der Bescheinigung Q101 ist an die nachfolgende Stelle zu übersenden:

Service des prestations 3 Bureau des ententes de sécurité sociale
Régie des rentes du Québec
1055, boulevard René-Lévesque Est, 13e étage
MONTRÉAL H2L 4S5
KANADA (QUÉBEC)

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