Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsprechung

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§ 22 Das Unternehmertestament / 1. Einkommensteuer

Rz. 72 Nachfolgeklauseln ermöglichen einen erbrechtlichen Übergang des Gesellschaftsanteils des Verstorbenen. Im Falle der einfachen Nachfolgeklausel kann jeder Erbe (oder ggf. auch Vermächtnisnehmer) in die Gesellschafterstellung nachrücken, bei einer Mehrheit von Erben alle von ihnen. Dieser Erwerb vollzieht sich unentgeltlich und ist nach § 6 Abs. 3 EStG einkommensteuerne...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / III. Grenzen des Änderungsvorbehalts

Rz. 77 Ungeklärt ist die Frage der Reichweite eines solchen Änderungsvorbehalts und die Frage, welchen Inhalt er haben kann, insbesondere, ob jegliche Änderung einer vertragsmäßig getroffenen Verfügung zulässig ist. Dabei ist entscheidend, dass der Erbvertrag als besondere Einrichtung des Vertragsrechts zumindest einer (!) vertraglich bindenden Regelung bedarf, weil andernfa...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 11. Ausübung des Wohnungsrechts durch Dritte

Rz. 248 Kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung ist das Wohnungsrecht nicht übertragbar, §§ 1093 Abs. 2 S. 1, 1092 Abs. 1 S. 1 BGB. Allerdings kann die Ausübung des Rechts durch einen anderen gestattet werden, §§ 1093 Abs. 1 S. 1, 1092 Abs. 1 S. 2 BGB. Über diesen Punkt sollten zweifelsfreie Bestimmungen in die Vermächtnisanordnung aufgenommen werden. Zu klären ist auch d...mehr

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§ 19 Das Ehegattentestament / e) Die ertragsteuerlichen Probleme bei zinslos gestundeten Vermächtnissen

Rz. 33 Ein weiteres Problem ist die zinslose Stundung von Geldvermächtnissen. Hierbei besteht die Gefahr, dass entsprechend der Rechtsprechung des BFH[61] eine Aufteilung des Vermächtnisbetrages in einen Zins- und einen Kapitalanteil vorgenommen wird (§ 12 Abs. 3 BewG). Der Zinsanteil würde dann unter § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG fallen.[62] Die Auswirkungen sind nicht unerheblich...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / c) Interessenlage als Auslegungskriterium

Rz. 23 Wurde im konkreten Fall nicht ausdrücklich gekennzeichnet, welche Verfügungen vertragsgemäß und welche einseitig sind, so ist fraglich, nach welchen Kriterien eine Einordnung vorzunehmen ist. Nach der Rechtsprechung des BGH[21] kommt es auf die Interessenlage der Parteien an. Dafür spricht der Vertragscharakter, auch wenn es sich nur um einen einseitigen Erbvertrag ha...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 5. Anerkennung des living trust im Internationalen Privatrecht

Rz. 135 In der deutschen Rechtsprechung und Lehre besteht weitgehende Übereinstimmung darüber, dass die Aufspaltung des Eigentums an den betroffenen Rechtsgütern in die formale Eigentümerstellung oder zumindest Verfügungsposition des trustee und die materielle Berechtigung des beneficiary mit dem deutschen Sachenrecht nicht vereinbar ist. Daher können in Deutschland belegene...mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / I. Einzelunternehmen

Rz. 28 Der Grundsatz der Universalsukzession (§ 1922 BGB) gilt auch, wen sich im Nachlass ein Einzelunternehmen befindet. Dieses geht durch Erbfall auf den oder die Erben über. Das Unternehmen bildet einen Nachlassgegenstand (wie anderes Vermögen auch). Zum Nachlass zählen auch die dem Unternehmen zuzurechnenden Schulden (des Erblassers), für die der Erbe grundsätzlich haftet...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / bb) Nießbrauch am Gewinnstammrecht

Rz. 192 Theoretisch denkbar ist es, den Nießbrauch allein auf einen Teil der Gesellschaftsrechte zu beschränken, nämlich denjenigen, mit dem das Recht auf Gewinnbeteiligung bzw. Gewinnbezug verbunden ist. Auch wenn höchstrichterliche Rechtsprechung zur Frage der Zulässigkeit einer solchen Gestaltung bislang nicht vorliegt,[216] geht die h.M. zu Recht davon aus, dass derartig...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / I. Allgemeines

Rz. 74 Die durch vertragsmäßige Verfügung erzeugte Bindungswirkung muss nicht in jedem Fall endgültig sein. Das Gesetz sieht drei Möglichkeiten vor, wie der Erblasser die eingetretene Bindung beseitigen und er seine durch den Erbvertrag eingeschränkte Testierfreiheit wiedererlangen kann:mehr

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§ 11 Die Vor- und Nacherben... / Literaturtipps

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§ 26 Testamente und Erbvert... / c) Anrechnung und Ausgleichung von lebzeitigen Zuwendungen

Rz. 112 Ist eine Person, die Vorempfänge erhalten hat, an mehreren Spaltnachlässen beteiligt, so ist streitig, wie die Zuordnung zur Ausgleichung und Anrechnung erfolgen soll. Eine Lösung dieses Problems durch die Lehre oder Rechtsprechung zu erreichen, ist unmöglich. Die Lösungen werden nicht in jedem Land gleich sein, die Gerichte für jeden Spaltnachlass also u.U. anders e...mehr

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Notwendiges Betriebsvermögen bei einem land- und forstwirtschaftlichen Verpachtungsbetrieb

Leitsatz 1. Ein vom Verpächter eines ruhenden land‐ und forstwirtschaftlichen Verpachtungsbetriebs erworbenes verpachtetes landwirtschaftliches Grundstück ist nur dann dem notwendigen Betriebsvermögen des Verpachtungsbetriebs zuzuordnen, wenn es innerhalb eines überschaubaren Zeitraums (zwölf Monate) in das bestehende Pachtverhältnis des landwirtschaftlichen Betriebs bzw. be...mehr

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§ 19 Das Ehegattentestament / b) Verfügung für den zweiten Todesfall

Rz. 39 Bei der Trennungslösung wird in der Verfügung für den ersten Todesfall die Nacherbenregelung getroffen, das heißt, dass der Nacherbe letztlich vom Erstverstorbenen erbt. In der Verfügung für den zweiten Todesfall wird daher bei der Trennungslösung nur noch bezüglich des Eigenvermögens des überlebenden Ehegatten eine letztwillige Regelung getroffen. In der Praxis stell...mehr

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§ 21 Behindertentestament u... / III. Durch den Überschuldeten

Rz. 16 Ist eine überschuldete Person potenzieller Erbe und möchte dieser nicht, dass sein Erbe aus dem Familienvermögen seinen Gläubigern zufällt, kann er grundsätzlich gemäß § 1944 BGB ausschlagen. Dem OLG Hamm zufolge ist aber die Ausschlagung einer werthaltigen Erbschaft sittenwidrig, sofern dadurch die Sozialhilfebedürftigkeit des vorläufigen Erben fortbesteht, außer die...mehr

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§ 8 Testierfähigkeit / 2. Testierunfähigkeit

Rz. 21 Das Gesetz unterscheidet gem. § 2229 Abs. 4 BGB drei Arten von Testierunfähigkeit: Der Jurist spricht in diesen Fällen von der krankhaften Störung der Geistestätigkeit, der Geistesschwäche und der Bewusstseinsstörung; der psychiatrische Sachverständige benennt hierzu die zugrunde l...mehr

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§ 19 Das Ehegattentestament / c) Abgrenzung der Begriffe Vollerbe – Alleinerbe

Rz. 12 Entscheiden sich die Ehepartner für das klassische Berliner Testament, dann ist für die gewollte Einheitslösung der Begriff "Vollerbe" zu verwenden. Denn würden sich die Eheleute gegenseitig nur zu "Alleinerben" einsetzen, dann schließt dies die Möglichkeit einer Vor- und Nacherbschaft nach Ansicht der Rechtsprechung nicht unbedingt aus.[20] Der Begriff "Alleinerbe" k...mehr

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§ 18 Schiedsgerichtsklausel... / 10. Schiedsgericht kraft Universalsukzession

Rz. 26 Hatte der Erblasser bereits Schiedsvereinbarungen bei bestehenden Rechtsverhältnissen getroffen, so geht diese den Erblasser treffende Unterwerfung unter ein Schiedsgericht nach § 1922 BGB auf seine Erben über.[54] Zu nennen sind insbesondere Schiedsvereinbarungen in Gesellschaftsverträgen, in die nachfolgeberechtigte Erben kraft der von der Rechtsprechung entwickelte...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 1. Internationales Erbrecht

Rz. 192 Für alle nach dem 17.8.2015 eintretenden Erbfälle wird sich das auf die Erbfolge anwendbare Recht aus französischer Sicht nach den Regeln der EuErbVO richten, Art. 83 EuErbVO. Rz. 193 Nach dem bislang geltenden autonomen IPR unterlag der unbewegliche Nachlass gem. Art. 3 Abs. 2 franz. code civil (c.c.) dem jeweiligen Belegenheitsrecht.[93] Auf die Erbfolge des bewegli...mehr

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§ 10 Die Vollerbeneinsetzung / I. Allgemeines

Rz. 48 Im Rahmen der Erbenbestimmung gilt es immer zu bedenken, dass der ausgewählte Erbe den Erbfall möglicherweise nicht erlebt oder die Erbschaft nicht annimmt.[95] In einem solchen Fall käme es, wenn kein Ersatzerbe vorgesehen ist, zum Eintritt der gesetzlichen Erbfolge, bzw. wenn mehrere Miterben vorhanden sind, zur Anwachsung (§ 2094 BGB). Insoweit besteht ein Konkurre...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / 1. Allgemeines

Rz. 128 Wegen der Unvereinbarkeit der Haftungsgrundsätze des Handelsrechts und des Erbrechts (unbeschränkte Haftung des persönlich haftenden Kaufmannes bzw. Gesellschafters, §§ 22, 25, 27, 128, 130 HGB; beschränkte Erbenhaftung, §§ 1967, 1973 ff., 1980, 1990 BGB) wurde die Testamentsvollstreckung an einzelkaufmännischen Unternehmen und offenen Handelsgesellschaften zunächst ...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / 4. Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Rz. 86 Für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sowie vereidigte Buchprüfer ist die Tätigkeit als Testamentsvollstrecker in aller Regel standesrechtlich unproblematisch und zählt auch zum typischen Berufsbild der angesprochenen Personen.[68] Auch bei ihnen ist wie bei den Rechtsanwälten und Notaren die Übernahme der Vollhaftung im Rahmen der Fortführung eines einzelkaufmännis...mehr

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§ 10 Die Vollerbeneinsetzung / a) Landesrechtliche Vorschriften

Rz. 5 Das Heimrecht ist aufgrund der Föderalismusreform zwischenzeitlich in die Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer übergegangenen.[4] So haben alle Bundesländer hiervon zwischenzeitlich Gebrauch gemacht.[5] Die Vorschrift des § 14 HeimG wurde dabei nahezu wortgleich übernommen. Aufgrund der Tatsache, dass es in vereinzelten landesrechtlichen Regelungen Abweichungen gibt...mehr

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§ 1 Vermögensnachfolge / VI. Vermögensumgestaltungen

Rz. 28 Hier ist insbesondere an die Rechtsformänderungen von Gesellschaften, Unternehmen und Betrieben zu denken, aber auch an die diversen landwirtschaftsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten. So besteht im Bereich der Nordwestdeutschen Höfeordnung das fakultative Höferecht. Liegen die Voraussetzungen für das Bestehen eines Hofes vor, so steht es im Ermessen des Hofinhabers,...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / aa) Begriff des Familienheims

Rz. 310 Im Unterschied zur Definition des Familienheims nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG setzt § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG voraus, dass "der Erblasser … bis zum Erbfall eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat oder bei der er aus zwingenden Gründen an einer Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken gehindert war". Außerdem muss auch der Erwerber das Begünstigungsobjekt unverzü...mehr

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§ 11 Die Vor- und Nacherben... / III. Die gegenständliche Befreiung

Rz. 53 Strittig ist, ob eine Befreiung auch auf einzelne Nachlassgegenstände beschränkt werden kann. Verneint wird dies von Behrends/Avenarius mit der Begründung, es handele sich bei der Befreiung um eine auf die gesamte Rechtsstellung des Vorerben bezogene Gestaltung und nicht um eine bloße Genehmigung.[88] Grunsky bejaht dagegen eine gegenständliche Befreiung, wobei nicht z...mehr

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§ 8 Testierfähigkeit / 1. Erbscheinsverfahren

Rz. 68 Das Nachlassgericht hat im Rahmen des Erbscheinsverfahrens gem. § 26 FamFG von Amts wegen zu ermitteln und dementsprechend dem §§ 29, 30 FamFG Beweis zu erheben, ob die Testierfähigkeit bestand, sofern Anhaltspunkte für eine Testierunfähigkeit vorliegen. Denn allein "pauschale" Behauptungen zur Testierunfähigkeit reichen nicht. Vielmehr müssen diese substantiiert vorg...mehr

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§ 19 Das Ehegattentestament / B. Aufbau des gemeinschaftlichen Testaments

Rz. 4 Für den Aufbau eines gemeinschaftlichen Testaments ist eine klare Trennung zwischen den Verfügungen für den ersten Todesfall, den Verfügungen für den zweiten Todesfall und der Bestimmung, welche der Verfügungen mit welchem Inhalt wechselbezüglich sein sollen, anzuraten. Darüber hinaus sollte auch der Fall des gleichzeitigen Versterbens Berücksichtigung finden und eine ...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / I. Das Erbschaftsteuergesetz 2016

Rz. 68 Nachdem das BVerfG mit Beschl. v. 7.11.2006 das bis zum 31.12.2008 geltende Erbschaftsteuerrecht insbesondere wegen unterschiedlicher Bewertungsansätze für Betriebs-, Grund- und Kapitalvermögen für verfassungswidrig erklärt hatte, reagierte der Gesetzgeber durch den Erlass des am 1.1.2009 in Kraft getretenen Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrecht...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / a) Rück- bzw. Weiterverweisung durch das ausländische Recht

Rz. 152 Bei der Verweisung auf das Recht eines ausländischen Staates ist gem. Art. 4 Abs. 1 EGBGB auch das ausländische internationale Güterrecht anzuwenden und ggf. eine Rück- oder Weiterverweisung durch das IPR der ausländischen Rechtsordnung zu beachten. Bestritten wird hier allein die Beachtlichkeit eines Renvoi bei Anknüpfung an die "engste Verbindung" auf der 3. Stufe....mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / cc) Wiesbadener Modell

Rz. 60 Mitunter wird das Entstehen einer Betriebsaufspaltung dadurch vermieden, dass wesentliche Betriebsgrundlagen nicht durch den Unternehmer (des Betriebsunternehmens) angeschafft werden, sondern durch dessen Ehegatten oder andere ihm nahestehende Personen, die sodann die entsprechenden Wirtschaftsgüter dem Betriebsunternehmen überlassen. Die Anwendung der sog. Personengr...mehr

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§ 20 Das Testament geschied... / Literaturtipps

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§ 8 Testierfähigkeit / 3. Schweigepflicht im Sozialrecht

Rz. 112 Je älter die Erblasser werden, desto wahrscheinlicher ist es, dass ein Mitarbeiter einer Sozialbehörde, bspw. des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung, mit diesem Kontakt hatte. Diesem Mitarbeiter könnte aufgrund des sogenannten Sozialgeheimnisses ein Zeugnisverweigerungsrecht gem. § 35 Abs. 3 SGB I zustehen. Rz. 113 Die Übermittlung von Sozialdaten an Dritt...mehr

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§ 2 Vorfragen zur Testament... / 4. Persönliche Rechte

Rz. 12 Anders als die Vermögensrechte jedes Erblassers sind die persönlichen, immateriellen Rechte grundsätzlich nicht vererblich. Ausnahmen sind hierbei z.B. die Urheberrechte (§§ 28, 64 UrhG) und die gewerblichen Schutzrechte, z.B. § 9 PatG.[9] Auch Schadensersatzansprüche sind nach neuerer Rechtsprechung des BGH grundsätzlich vererblich, und zwar unabhängig davon, ob der ...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 3. Das wertmäßige Geldvermächtnis

Rz. 120 Im Übrigen kann sich auch ein allgemeines, lediglich am Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls orientiertes Geldvermächtnis anbieten. Dieses kann z.B. als eine Bruchteilsquote (oder in Prozent) festgelegt werden. Dabei sollte allerdings bestimmt werden, ob sich das Vermächtnis aus dem Aktivnachlass (= Brutto-Nachlass) oder aus dem Nachlass nach Abzug der Pass...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / II. Zulässigkeit des Änderungsvorbehalts

Rz. 76 In Rechtsprechung und Literatur bestehen keine Zweifel an der grundsätzlichen Zulässigkeit eines Änderungsvorbehalts.[75] Begründet wird diese Zulässigkeit mit der Vertragsfreiheit, die auch für den Erbvertrag gelte. Der BGH[76] führt in seinem Urt. v. 2.12.1981 u.a. aus: Zitat "Vielmehr kann dem Erblasser in dem Erbvertrag das Recht vorbehalten werden, die Rechte vertra...mehr

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§ 18 Schiedsgerichtsklausel... / 2. Pflichtteilsansprüche

Rz. 7 Was nicht in der Verfügungsmacht des Erblassers stehe, könne auch nicht der Entscheidung durch ein Schiedsgericht unterstellt werden. Im Umkehrschluss könnten daher nur solche Streitigkeiten der Schiedsgerichtsbarkeit unterstellt werden, die der Testierfreiheit des Erblassers unterfallen. Rz. 8 Die Rechtsprechung hat hieraus den Schluss gezogen, dass Ansprüche des Pflic...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / (1) Inhalts- und Erklärungsirrtum

Rz. 90 Hier gelten dieselben Grundsätze wie beim Testamentsanfechtungsrecht, §§ 2281 Abs. 1, 2078 Abs. 1 BGB. Allerdings kann ein Inhaltsirrtum auch in der Weise bestehen, dass sich der Erblasser über die rechtliche Tragweite, vor allem über die Bindungswirkung des Erbvertrags, bei seinem Abschluss nicht im Klaren war.[92] Rz. 91 Das objektive Moment, das in § 119 Abs. 1 BGB ...mehr

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§ 10 Die Vollerbeneinsetzung / Literaturtipps

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§ 7 Eigenhändiges Testament / b) Verneinung eines gemeinschaftlichen Testaments

Rz. 22 Die Annahme eines gemeinschaftlichen Testaments wurde verneint,mehr

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§ 2 Vorfragen zur Testament... / 3. Der Bestand des Nachlasses

Rz. 82 Bei der Feststellung des Nachlassbestandes sind diejenigen Vermögenspositionen abzuziehen, die unvererblich sind oder die außerhalb des Nachlasses auf Dritte übergehen, so z.B. die Lebensversicherungen, wenn ein Bezugsberechtigter benannt ist.[62] Nicht mitzubewerten sind auch diejenigen Gegenstände, auf die sich z.B. ein gegenständlich bezogener Pflichtteilsverzicht ...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 12. Nutzziehungsrecht des Nießbrauchers

Rz. 219 Der Nießbraucher ist berechtigt, alle Nutzungen der belasteten Sache zu ziehen, § 1030 Abs. 1 BGB. Das Reichsgericht[248] hat jedoch klargestellt, aus Zweck und Wesen des Nießbrauchs folge, dass "der Nießbraucher die Nutzungen nur insoweit haben soll, als sie bei ordnungsmäßiger Wirtschaft den Reinertrag bilden". Die nähere Bestimmung dieses Reinertrags ist jedoch ni...mehr

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§ 3 Gesetzliche Auslegungsr... / I. Die tatsächliche Auslegung

Rz. 2 Vorrangiges Ziel jeder Auslegung ist es, den tatsächlichen Willen des Erblassers zu ermitteln. Hierfür ist der Zeitpunkt der Errichtung der letztwilligen Verfügung maßgebend. Letztlich ist aus Sicht des Erblassers festzustellen, was dieser mit seiner Niederlegung sagen wollte.[4] Die maßgebliche Vorschrift ist hierfür zunächst § 133 BGB.[5] Rz. 3 Aufgrund der Formbedürf...mehr

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§ 3 Gesetzliche Auslegungsr... / A. Allgemeines

Rz. 1 Grundsätzlich wird der Anwalt mit den Problemen der Auslegung von letztwilligen Verfügungen erst nach Eintritt des Erbfalls konfrontiert, z.B. im Rahmen einer Erbauseinandersetzung oder einer Erbenfeststellungsklage. Die Auslegungsregeln sind aber gleichermaßen auch bei der Gestaltung letztwilliger Verfügungen von Bedeutung. Ohne Kenntnis der einschlägigen gesetzlichen...mehr

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§ 8 Testierfähigkeit / B. Feststellung der Testierunfähigkeit im gerichtlichen Verfahren

Rz. 67 Ob die Voraussetzungen der Testierunfähigkeit vorgelegen haben, sind im Wesentlichen Fragen tatsächlicher Natur.[128] Im Rahmen der Beurteilung der Frage, ob ein Erblasser tatsächlich in der Lage war, die Tragweite seiner letztwilligen Verfügung abzuschätzen und frei von Einflüssen interessierter Dritter zu handeln, bedarf es einer sorgfältigen Untersuchung unter Einbe...mehr

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§ 4 Testamentsgestaltung un... / IV. Besteuerung der Begünstigten (Destinatäre)

Rz. 72 Satzungsmäßige Zuwendungen aus dem Vermögen von Stiftungen fallen den Begünstigten (Destinatären) zwar unentgeltlich an, unterliegen aber dennoch in Deutschland grundsätzlich nicht der Schenkungsteuer, da sie zur Erfüllung des Stiftungszwecks vorgenommen werden. Allerdings sind derartige Zuwendungen bei den Destinatären der Einkommensteuer zu unterwerfen. Insoweit fäl...mehr

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§ 21 Behindertentestament u... / 1. Verhinderung des Zugriffs durch den Sozialleistungsträger

Rz. 38 Dem Testamentsvollstrecker steht sodann eine grundsätzlich unbeschränkte Verfügungsbefugnis zu, damit er den Nachlass verwalten kann (§ 2205 BGB). Gleichzeitig wird diese durch § 2211 BGB dem Erben entzogen. § 2214 BGB verhindert aufgrund der Testamentsvollstreckung den Zugriff von Gläubigern des behinderten Kindes auf das Nachlassvermögen. Der Sozialleistungsträger k...mehr

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§ 7 Eigenhändiges Testament / a) Bejahung eines gemeinschaftlichen Testaments

Rz. 21 Angenommen wurde ein gemeinschaftliches Testament,mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 6. Gesondertes Testament für spanische Immobilien?

Rz. 364 Häufig errichten deutsche Erblasser Testamente für eine einzelne spanische Immobilie oder ihren gesamten in Spanien belegenen Nachlass und setzen hierfür einen "Erben" ein.[196] Mangels Nachlassspaltung ist hier keine gegenständlich begrenzte Erbeinsetzung möglich. Streit der Erben und gerichtliche Auseinandersetzungen darüber, ob hierin eine Erbeinsetzung über das g...mehr

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§ 10 Die Vollerbeneinsetzung / 3. Wegfall durch Ausschlagung und Pflichtteilsgeltendmachung

Rz. 54 Problematisch ist der Fall der "taktischen" Ausschlagung [105] eines erstberufenen Erben gemäß § 2306 Abs. 1 BGB zum Zwecke der Erlangung des Pflichtteils. Diese hat zur Folge, dass aufgrund der Ersatzerbeneinsetzung der Stamm des Ausschlagenden Erbe wird, wenn auch belastet mit der Pflichtteilslast gemäß § 2320 Abs. 2 BGB. Diese Rechtsfolge dürfte allerdings dem Wille...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / a) Die Kernrechtsproblematik

Rz. 147 Wird seitens des Erblassers eine Dauertestamentsvollstreckung für den Nachlass angeordnet und befindet sich ein Anteil an einer persönlich haftenden Gesellschaft im Nachlass, dann ist nach der Rechtsprechung des BGH die (dauernde) Testamentsvollstreckung an Gesellschaftsanteilen nicht grundsätzlich ausgeschlossen.[138] Sie kommt allerdings nur im Hinblick auf die ver...mehr