Rz. 364

Häufig errichten deutsche Erblasser Testamente für eine einzelne spanische Immobilie oder ihren gesamten in Spanien belegenen Nachlass und setzen hierfür einen "Erben" ein.[196] Mangels Nachlassspaltung ist hier keine gegenständlich begrenzte Erbeinsetzung möglich. Streit der Erben und gerichtliche Auseinandersetzungen darüber, ob hierin eine Erbeinsetzung über das gesamte Vermögen, über eine entsprechende Quote des gesamten Vermögens oder nur ein Vermächtnis liegt, ist dann vorprogrammiert.[197] Daher sollte ein entsprechendes Testament schnellstmöglich aufgehoben werden. Das gilt umso mehr, als infolge der Rechtsprechung des EuGH in der Rechtssache "Oberle" in Europa die Zuständigkeit nach den Art. 4 ff. EuErbVO ohnehin eine ausschließliche und einheitliche ist, so dass entweder das deutsche oder das spanische Gericht einheitlich über die gesamte Erbfolge entscheiden muss.

 

Rz. 365

Muster 26.58: Aufhebung eines Testaments über eine Immobilie in Spanien

 

Muster 26.58: Aufhebung eines Testaments über eine Immobilie in Spanien

Das am _________________________ vor dem Notar _________________________ in Santa Cruz über meine in Orotava belegene Eigentumswohnung errichtete Testament hebe ich hiermit ausdrücklich auf.

Ich bestimme stattdessen, dass ich meine in Orotava belegene Eigentumswohnung vermächtnisweise meinem Lebensgefährten _________________________ zuwende. Die durch das Testament vom heutigen Tage beim beurkundenden Notar, UR Nr. _________________________/2019 vorgenommene Erbeinsetzung soll hiervon unberührt bleiben. _________________________ wird hiermit zum Testamentsvollstrecker mit der Aufgabe bestellt, das vorgenannte Vermächtnis zu vollziehen und insbesondere die Eintragung des Vermächtnisnehmers im spanischen Immobilienregister zu bewirken.

Den beurkundenden Notar beauftrage ich, dieses Testaments im spanischen Zentralregister für Testamente in Madrid registrieren zu lassen.

[196] Beispiel eines solchen durch einen spanischen Notar beurkundeten Testaments mit Erbeinsetzung auf ein Ferienhaus mitsamt Einrichtung bei Löber/Huzel, S. 165.

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