Rz. 26
Hatte der Erblasser bereits Schiedsvereinbarungen bei bestehenden Rechtsverhältnissen getroffen, so geht diese den Erblasser treffende Unterwerfung unter ein Schiedsgericht nach § 1922 BGB auf seine Erben über.[54] Zu nennen sind insbesondere Schiedsvereinbarungen in Gesellschaftsverträgen, in die nachfolgeberechtigte Erben kraft der von der Rechtsprechung entwickelten Sondererbfolge eintreten.[55]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen