Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsprechung

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reverse-Charge-Verfahren / Zusammenfassung

Begriff In bestimmten Fällen schuldet nicht der leistende Unternehmer, sondern ausnahmsweise der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer gegenüber dem Finanzamt. Diese Umkehr der Steuerschuldnerschaft wird auch als "Reverse-Charge-Verfahren" bezeichnet und spielt national wie international (insbesondere innerhalb Europas) eine wichtige Rolle. Ist der Leistungsempfänger zum Vorst...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Fortbildung des Rechts (Abs 2 Nr 2 Fall 1).

Rn 10 Eine höchstrichterliche Entscheidung ›zur Fortbildung des Rechts‹ ist nach der Vorstellung des Reformgesetzgebers dann erforderlich, wenn der zu entscheidende Fall Veranlassung gibt, Leitsätze für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen des materiellen oder des formellen Rechts aufzustellen oder Gesetzeslücken auszufüllen (BTDrs 14/4722, 104). Dies setzt voraus, dass fü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu § 95 BewG / 3. Konsequenzen der Beschlüsse des BVerfG v. 22.6.1995 – 2 BvL 37/91 und 2 BvR 552/91

Rz. 53 [Autor/Stand] In der Folge dieser Rechtsprechung des BVerfG[2] wird die Vermögensteuer ab 1.1.1997 nicht mehr erhoben. Das Vermögensteuergesetz wurde zwar durch den Gesetzgeber (bis heute) nicht formell aufgehoben. Da dieser jedoch innerhalb der vom BVerfG zur Beseitigung des verfassungswidrigen Besteuerungszustands bis zum 31.12.1996 gesetzten Frist nicht reagiert ha...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Strafgerichtsbarkeit (Strafsachen).

Rn 15 Abgrenzungsprobleme können sich im Zuständigkeitsbereich der Strafvollstreckungskammern (§§ 13 GVG; 109, 110 StVollzG) stellen, bspw bei dem Verlangen des Insassen einer JVA auf Entfernung von Kruzifixen in der Anstalt (VGH München Beschl v 29.6.00 – 5 C 99.1556). Die Strafvollstreckungskammern sind auch zuständig für Klagen von Gefangenen auf Widerruf bzw Unterlassung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Z

Zahlung eines Geldbetrags 757 ZPO 3 Zahlungsbefehl europäischer 1093 ZPO 1 Zahlungsfiktion 815 ZPO 5; 817 ZPO 15 Zahnarzthaftung selbstständiges Beweisverfahren 485 ZPO 8 Zeitablauf kein Einfluss auf Beweislastverteilung 286 ZPO 70 Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung 6 MediationsG 4 Zession 50 ZPO 34 Zessionar 727 ZPO 7 Zeuge Abgrenzung 373 ZPO 7 Abgrenzung zur Partei 373 ZPO...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.6 Überwachungs- und Optimierungsphase

Tz. 70 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Ein Tax CMS wird nur dann als wirksam beurteilt werden können, wenn es stetig überwacht, optimiert und fortentwickelt wird. Das erklärt sich zum einen daraus, dass kein System von seiner Einführung an perfekt funktioniert. Daneben unterliegt das Steuerrecht aber auch der Verein ständigen Änderungen, woraus sich neue Steuerrisiken ergeben kön...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Gesellschaften aus EU-Mitgliedsstaaten.

Rn 24 Die nach deutschen IPR maßgebliche Sitztheorie knüpft im Unterschied zur Gründungstheorie, die auf die Rechtsordnung am Ort der Gründung abstellt, für die Beurteilung der Rechts- und Parteifähigkeit an die Rechtsordnung an, wo die Gesellschaft tatsächlich ihren Verwaltungssitz unterhält. Danach verliert eine im Ausland wirksam gegründete Gesellschaft im Falle ihrer Sit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Vorwort

Im Vorwort zur 14. Auflage dieses Kommentars wurde ausführlich darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber zum Ende der 19. Legislaturperiode im Jahre 2021 sehr produktiv war. Die Schwerpunkte lagen im Bereich der Zwangsvollstreckung und dem Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs. Es ist daher nicht überraschend, dass das Jahr 2022 nur wenige gesetzliche Änderungen der ZPO ge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, EGBGB Einführung

Rn 1 Das EGBGB regelt sehr verschiedene Themenbereiche. Sein Erster Teil kodifiziert in den Art 3–48 EGBGB das deutsche Internationale Privatrecht (IPR), wenn auch nicht vollständig. Es wird durch unionsrechtliche und völkerrechtliche Instrumente ergänzt, von denen eine Auswahl der in der Praxis besonders wichtigen Texte im Anhang Internationales Privatrecht abgedruckt und k...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Gegen die im ersten Rechtszug erlassenen Endurteile, die ohne Zulassung der Berufung unterliegen, findet auf Antrag unter Übergehung der Berufungsinstanz unmittelbar die Revision (Sprungrevision) statt, wenn 2Der Antrag auf Zulassung der Sprungrevision sow...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Angebot und Annahme.

Rn 52 Das Einstellen der Ware verbunden mit dem Starten der Auktion durch den Verkäufer stellt die Abgabe eines verbindlichen Verkaufsangebots an denjenigen dar, der zum Zeitpunkt des Endes der Auktion das höchste Gebot abgegeben hat (BGHZ 211, 331 = NJW 17, 469; BGH NJW 05, 54). Im Falle eines (verdeckten) Mindestpreises ist das Angebot aufschiebend durch das Erreichen dies...mehr

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FoVo 06/2023, Schwierige Ab... / 3 Der Praxistipp

Abgrenzung schwierig In Rechtsprechung und Literatur wird der Begriff der vertretbaren Handlung i.S.d. § 887 ZPO als eine Handlung definiert, die statt von dem Schuldner auch von dem Gläubiger selbst oder einem beliebigen oder bestimmten Dritten vorgenommen werden kann, ohne dass sich aus Sicht des Gläubigers am wirtschaftlichen Erfolg und am Charakter der Leistung etwas ände...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 10 Zu den Zulassungsgründen wird in der Gesetzesbegründung zum ZPO-RG ausgeführt, dass die Zulassungsvoraussetzungen der ›Fortbildung des Rechts‹ und der ›Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung‹ den Zulassungsgrund der ›grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache‹ konkretisieren, ohne ihn hierauf zu beschränken. Der Gesetzgeber verleiht seiner Auffassung Ausdruc...mehr

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zfs 06/2023, Der Vorsatzvor... / 2. Sonderfall innerorts

Fall 10: Ein Betroffener mit einer Übertretung von 47 km/h innerorts, die die Bußgeldbehörde mit einem Bußgeld von 200 EUR und einem Monat Fahrverbot sanktioniert hatte, wünschte weder die Umwandlung des Fahrverbots noch eine Rücknahme bei Aussichtslosigkeit der Verteidigung, sondern eine Überprüfung in Gänze, selbst wenn Verschlechterung drohen sollte. Das Gericht erteilte ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Wahlberechtigt sind die Richter auf Lebenszeit und die Richter auf Zeit, denen bei dem Gericht ein Richteramt übertragen ist, sowie die bei dem Gericht tätigen Richter auf Probe, die Richter kraft Auftrags und die für eine Dauer von mindestens drei Monaten abgeordneten Richter, die Aufgaben der Rechtsprechung wahrnehmen. 2Wählbar sind die Richter auf Lebenszeit und die...mehr

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zfs 06/2023, Der Vorsatzvor... / E. Schlussfolgerungen und Lösungsvorschläge

Der BKat bildet Kategorien, indem er typische Ordnungswidrigkeiten beschreibt und Regelsätze als regelmäßige Rechtsfolgen festsetzt. Das sollte die Rechtsprechung aber nicht daran hindern, stärker auch nach Fahrlässigkeitsgraden zu differenzieren, um bei besonderen Umständen, die für ein leichteres oder auch stärkeres Maß an Fahrlässigkeit sprechen, die Regelbuße entsprechen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Inhalt/Zweck der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 4 ErbStG bezweckt, Erwerbe, die zwar tatsächlich von Todes wegen anfallen, zivilrechtlich aber keinen Erbanfall darstellen, zur Sicherung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung als Ergänzungstatbestand wie einen Erwerb von Todes wegen nach § 3 Abs. 1 ErbStG zu erfassen.[2] Die praktische Bedeutung der Vorschrift ist gering[3], weil die Gütergemeinschaft he...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Tanz- und Unterhaltungsorchester

Tz. 12 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Die Darbietungen eines Tanz- und Unterhaltungsorchesters stellen nach dem Urteil des BFH vom 19.08.1982, BStBl II 1983, 7 eine "künstlerische Tätigkeit" i. S. v. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG (und keine gewerbesteuerpflichtige Tätigkeit) dar, wenn sie einen bestimmten Qualitätsstandard erreichen. Dabei kommt es in erster Linie auf die bei den Darbi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu § 95 BewG / cc) Ermittlung des begünstigten Vermögens

Rz. 222 [Autor/Stand] Zu den insoweit durch das ErbStAnpG v. 4.11.2016[2] geschaffenen mehr oder minder komplexen Neuregelungen in § 13b ErbStG wird auf die Kommentierung zu § 13b ErbStG verwiesen.[3] Rz. 223– 226 [Autor/Stand] Einstweilen frei.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Trennung zwischen prozessrechtlichen und materiell-rechtlichen Fragen.

Rn 10 In Fällen mit Auslandsberührung ist zwischen dem Bestehen der Verbandsklagebefugnis (dazu ausf mit Blick auf das UWG Sack WRP 17, 1298) einerseits und den anzuwendenden materiell-rechtlichen Maßstäben bei der objektiven Rechtskontrolle andererseits zu unterscheiden. Nur für letztere gilt das gem Kollisionsrecht zu ermittelnde anwendbare Sachrecht (lex causae). Die Frag...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Umsatzsteuerliche Behandlung

Tz. 6 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Umsatzsteuerlich hat der XI. Senat des BFH mit Urteil vom 08.06.2011, XI R 22/09 (DStR 2011,1659) entschieden, dass die Erbringung der Basisleistung im Rahmen des Betreuten Wohnens unionsrechtlich nach Art. 13 Teil A Abs. 1 G der RL 77 388/EWG umsatzsteuerfrei ist. Die Umsatzsteuerbefreiung nach deutschem Umsatzsteuerrecht (§ 4 Nr. 18 UStG, A...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Gesetzliche Vermutung.

Rn 5 Ist deutsches Recht Vertragsstatut (und insoweit nicht durch fremdes Prozessrecht verdrängt, vgl oben Rn 1), können zB die folgenden Rechtszustandsvermutungen greifen: (1) die von der Rechtsprechung entwickelte Vermutung für die vollständige und richtige Wiedergabe der getroffenen Vereinbarung in der Vertragsurkunde (s § 133 BGB Rn 50); (2) die Vermutung der Begründethe...mehr

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zfs 06/2023, Augenblicksver... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung steht hinsichtlich der Bewertung verkehrswidrigen Vorverhaltens in Übereinstimmung mit anderen Gerichten. Denn ein Fehlverhalten des Betroffenen, das der Fehlreaktion bereits vorgelagert war, die mit einem Augenblicksversagen entschuldigt werden soll, kann schon nicht zur Begründung dieses Augenblicksversagens herangezogen werden (OLG Bamberg SVR 2016, 230)....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Fehlende internationale Zuständigkeit.

Rn 19 Wäre das Gericht für den Aktivprozess über die zur Aufrechnung gestellte Forderung international nicht zuständig, so ist der Aufrechnungseinwand jedenfalls dann zu berücksichtigen, wenn die Forderung unbestritten, zugestanden oder rechtskräftig festgestellt ist. Auch bei rügeloser Einlassung ist eine Entscheidung möglich. Schließlich ist die internationale Zuständigkei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Rechtsbeschwerde eines Beteiligten ist statthaft, wenn sie das Beschwerdegericht oder das Oberlandesgericht im ersten Rechtszug in dem Beschluss zugelassen hat. (2) Die Rechtsbeschwerde ist zuzulassen, wennmehr

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Vorbemerkungen zu § 95 BewG / (3) Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG

Rz. 263 [Autor/Stand] Alternativ zum Verschonungsabschlag i.S.v. § 13c ErbStG (Rz. 253 ff.) kann der Erwerber bei Überschreiten der 26 Mio.-Schwelle auch die Durchführung der Verschonungsbedarfsprüfung i.S.v. § 28a ErbStG beantragen. Rz. 264 [Autor/Stand] Zu den Einzelheiten wird auf die Literatur zu § 28a ErbStG verwiesen.[3] Rz. 265– 270 [Autor/Stand] Einstweilen frei.mehr

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zfs 06/2023, Schadensersatz... / 2 Aus den Gründen

1. Anders als das BG gemeint hat, macht der Kl. gegen die AG gemäß § 2a) ARB einen Schadenersatzanspruch geltend, der nicht auch auf einer Vertragsverletzung beruht. Dies ergibt die Auslegung der Klausel. [11] a) AVB sind so auszulegen, wie ein durchschnittlicher, um Verständnis bemühter VN sie bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und unter Berücksichtigung des...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu § 95 BewG / (1) Vorbemerkung

Rz. 247 [Autor/Stand] In Bezug auf den Erwerb großer begünstigter (Betriebs-)Vermögen von mehr als 26 Mio. EUR kommt fortan die uneingeschränkte Anwendung der Regel- und Optionsverschonung nicht mehr in Betracht. Erwerber solcher Vermögen haben nunmehr auf unwiderruflichen Antrag (vgl. § 13c Abs. 2 Satz 6 ErbStG) die Wahl zwischen einem sich mit zunehmendem Betrag sukzessive...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Das Rechtsbeschwerdegericht hat von Amts wegen zu prüfen, ob die Rechtsbeschwerde an sich statthaft und ob sie in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt und begründet ist. 2Mangelt es an einem dieser Erfordernisse, so ist die Rechtsbeschwerde als unzulässig zu verwerfen. (2) 1Der Prüfung des Rechtsbeschwerdegerichts unterliegen nur die von den Parteien gestellten Ant...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Gegen einen Beschluss ist die Rechtsbeschwerde statthaft, wenn 2 § 542 Abs. 2 gilt entsprechend. (2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 ist die Rechtsbeschwerde nur zulässig, wennmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Weite Auslegung.

Rn 2 Die Begriffe gesetzliche Vermutung und Beweislast sind weit zu verstehen (ebenso NK-BGB, Bd. 6, Hüßtege/Mansel/Doehner). Sie umfassen von der Rechtsprechung entwickelte Grundsätze (s die Bsp in Rn 5–6). Hierfür sprechen folgende Gründe: (1) Der in der englischen Fassung der ROM I gewählte und der deutschen Fassung gleichgestellte (arg Art 55 I EUV; Art 4 EWG-SprachenVO)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Historische Entwicklung.

Rn 1 Bei den im UKlaG normierten Verbandsklagebefugnissen handelt es sich um besondere Interventionskompetenzen zur Durchsetzung des objektiven Rechts, die keine individuelle Rechtsverletzung voraussetzen. Darin ähneln sie der schon im römischen Recht vorkommenden Popularklage (vgl Halfmeier 29 ff), wobei aber bei der heutigen Verbandsklage der Kreis der zulässigen Kl stark ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Weitere Verbandsklagebefugnisse.

Rn 3 Das dargestellte kompensatorische Bedürfnis nach objektiver Rechtskontrolle besteht nicht nur im Verbraucherschutz und im Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sondern auch in vielen anderen Rechtsbereichen. Daher finden sich heute zahlreiche Verbandsklagebefugnisse im deutschen Privatrecht, insb in §§ 8 und 10 UWG zum Schutz des lauteren Wettbewerbs, im Markenrec...mehr

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FoVo 06/2023, Grundlagen zum RVG

Sabrina Reckin Das 1 × 1 des RVG Monografie, 2. Aufl. 2023 232 Seiten, 39,00 EUR Deutscher AnwaltverlagISBN 978-3-8240-1695-2 Die (richtige) Grundthese des Werkes ist, dass das Gebührenrecht einerseits zum Pflichtrepertoire gehört, andererseits als Nebentätigkeit zum Hauptberuf eher ungeliebt ist. Trotzdem bedarf es der intensiven Beschäftigung hiermit, weil die falsche Erheb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Freigebigkeit des Schenkers?

Rz. 237 [Autor/Stand] § 7 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG verlangt nicht ausdrücklich die Freigebigkeit des Schenkers; im Wortlaut der Norm fehlt jeder Hinweis auf eine subjektive Komponente.[2] Insoweit einschlägige Rechtsprechung wurde bislang nicht bekannt. Der II. BFH-Senat erörterte das Merkmal der Freigebigkeit dezidiert nur hinsichtlich der Person des Zwischenerwerbers.[3] In sei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Rechtsgeschäft.

Rn 25 Weist ein gültiges Rechtsgeschäft in einem regelungsbedürftigen Punkt eine planwidrige Regelungslücke auf, kann die Lücke im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung geschlossen werden (BGHZ 9, 277 f; 77, 304; GRUR 20, 57 Tz 26). Erforderlich ist ein wirksames Rechtsgeschäft, nicht eine einzelne Willenserklärung (BGH NJW 09, 2443 Tz 19). Ein Einigungsmangel über den Kauf...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Auflagenschenkungen

Rz. 424 [Autor/Stand] Auch mit einer Schenkung verbundene Auflagen, die zwar die Bereicherung des beschenkten, auflagebeschwerten, Erwerbers mindern können,[2] tangieren die Freigebigkeit grundsätzlich nicht.[3] Erneut wird damit deutlich, dass es regelmäßig keine Rolle spielt, wenn der Schenker mit seiner Zuwendung bestimmte eigene Ziele verfolgt. In ständiger Rechtsprechun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Das Berufungsgericht hat von Amts wegen zu prüfen, ob die Berufung an sich statthaft und ob sie in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt und begründet ist. 2Mangelt es an einem dieser Erfordernisse, so ist die Berufung als unzulässig zu verwerfen. 3Die Entscheidung kann durch Beschluss ergehen. 4Gegen den Beschluss findet die Rechtsbeschwerde statt. (2) 1Das Berufun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Bedeutung des Vertragsstatuts.

Rn 13 Davon zu trennen ist aber die Frage, ob ein ggf davon abweichendes Vertragsstatut auch in einem Verbandsklageprozess relevant ist, wenn dieser sich auf einen Verstoß gegen (zwingendes) Vertragsrecht bezieht, wie etwa bei Klagen gem § 1 oder ggf §§ 2 und 4a UKlaG. Die deutsche Rechtsprechung nimmt hier eine gesonderte Beurteilung vor und hält daher die Verbandsklage für...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Prozessuales.

Rn 64 Eine Klage auf künftige Hausgeldzahlungen ist unter den Voraussetzungen der §§ 257 ff ZPO zulässig (LG Hamburg ZMR 19, 366, 367; LG München I ZWE 18, 447 Rz 16). Forderungen aus § 28 I 1, II 1 stellen unterschiedliche Streitgegenstände dar, sodass eine Anspruchsänderung nur im Wege der Klageänderung möglich ist (LG Frankfurt aM ZMR 19, 140). Hausgeldansprüche können im...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Verschiedene Gegenstände.

Rn 27 Die Zusammenrechnung findet zB statt bei Klage und Widerklage auf entgegengesetzte Abänderungen des Unterhaltstitels (Naumbg JurBüro 04, 379; München FamRZ 07, 750), Rückzahlung einer Anzahlung und Forderung des Restwerklohns (Bambg JurBüro 85, 1212), Herausgabe und Werklohn für Leistungen an der Sache (Hamm RPfleger 90, 40), Anzahlung und Restforderung (Bambg JurBüro ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundsätzliche Bedeutung.

Rn 3 Die Formulierung ›grundsätzliche Bedeutung‹ stellt kein ›vage Generalklausel‹ dar, die die Entscheidung über die Zulassung der Rechtsbeschwerde in das Belieben des Gerichts stellt. Sie ist vielmehr ›ein überkommener, hinreichend eingrenzbarer und durch die Rechtsprechung bereits weithin ausgefüllter Rechtsbegriff‹ (BVerfG NJW 79, 151 [BVerfG 09.08.1978 - 2 BvR 831/76])....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Widerlegung der Beweiswirkung (S 2).

Rn 9 Nach S 2 ist die Entkräftung der positiven und negativen Beweiswirkung nur durch das Sitzungsprotokoll möglich. Gemeint ist das Sitzungsprotokoll in der zum Urt führenden mündlichen Verhandlung vor dem erkennenden Gericht; ein Hinweis auf Parallelprozesse oder einstweiliges Verfügungsverfahren genügte in keinem Fall. Ein Widerspruch zu Sitzungsprotokollen früherer Termi...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren / 8 Unzutreffende Nichtanwendung des § 13b UStG (USt-Ausweis des Leistenden)

Wird – wie leider in der Praxis häufig - entgegen § 13b UStG das Reverse-Charge-Verfahren unzutreffend nicht angewendet, schuldet der Leistungsempfänger trotzdem die Umsatzsteuer nach § 13b UStG . Hat der Leistende in diesen Fällen in seiner Rechnung unzutreffend Umsatzsteuer ausgewiesen schuldet er diese zusätzlich als zu hoher Umsatzsteuerausweis nach § 14c Abs. 1 UStG . Diese...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Ausschluss der Wirkungserstreckung (S 2).

Rn 5 Bei Änderung der einschlägigen höchstrichterlichen Rechtsprechung kann ein verurteilter Verwender gegen das im Verbandsklageverfahren ergangene Urt gem § 10 die Vollstreckungsgegenklage erheben. Daher soll in dieser Konstellation auch die Wirkungserstreckung entfallen. Problematisch ist aber, dass nach dem Wortlaut der Vorschrift die Vollstreckungsgegenklage weder erfol...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verjährung.

Rn 12 Gemäß § 204 I Nr 4a BGB wird durch einen Antrag an eine Streitbeilegungsstelle die Verjährung gehemmt. Dies setzt allerdings voraus, dass bezüglich des bei der Streitbeilegungsstelle eingegangenen Antrags die Bekanntgabe dieses Antrags an den Antragsgegner veranlasst wurde. Wird der Antrag dem Antragsgegner demnächst bekannt gegeben, so wird die Verjährung schon durch ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Entscheidungsrelevanz.

Rn 2 Die Vorschrift verlässt den strengen Rahmen des § 148 und erlaubt die Aussetzung bereits dann, wenn das Ergebnis der Ermittlungen die tatsächliche Grundlage des Zivilurteils und mithin den Ausgang des Zivilverfahrens beeinflusst. Eine Aussetzung ist unzulässig, wenn der Rechtsstreit bereits in der rechtlichen Bewertung wegen Unschlüssigkeit der Klage oder Unerheblichkei...mehr

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zfs 06/2023, Der Vorsatzvor... / III. Prozentuale Übertretung

Die meisten Amtsgerichte verweisen bei einem bestimmten Prozentsatz an Geschwindigkeitsübertretungen auf die ständige Rechtsprechung der Bußgeldsenate ihres OLG-Bezirks. Das OLG Rostock nimmt bereits eine Überschreitung von mehr als 40 % als Indiz für eine vorsätzliche Begehung, das OLG Schleswig nimmt die Grenze bei einer Überschreitung von mehr als 50 % an. Das KG Berlin f...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Werbungskosten (Nr 4).

Rn 20 Gemäß § 82 II Nr 4 SGB XII können von dem Einkommen die mit der Erzielung von Einkommen verbundenen Ausgaben – Werbungskosten – abgezogen werden. In erster Linie sind dies die Fahrtkosten zur Arbeit. Nach aktueller BGH-Rechtsprechung ist mit den Sätzen des § 3 VI Nr. 2a der Durchführungsverordnung zu § 82 SGB XII zu rechnen. Hiernach können – sofern keine öffentlichen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO S

Saalöffentlichkeit 169 GVG 2 Sachaufklärung Zwangsvollstreckung 802a ZPO 1 Sachdienlichkeit 525 ZPO 13 Sache körperliche 808 ZPO 2; 846 ZPO 3 vertretbar 884 ZPO 1 Sachleitung 140 ZPO 2 Sachliche Zuständigkeit 110 FamFG 7 Sachurteilsvoraussetzung 50 ZPO 11, 33; 51 ZPO 1; 56 ZPO 1; Einleitung ZPO 10 Beweislast 56 ZPO 5 Heilung 56 ZPO 8 Prozessfähigkeit 56 ZPO 4 Prüfung vAw 56 ZPO 2 Rechtsmi...mehr