Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsprechung

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Personengesellschaften: Bes... / Zusammenfassung

Überblick Personengesellschaften sind nach den gesetzlichen Bestimmungen des HGB bzw. der AO regelmäßig verpflichtet, einen Jahresabschluss zu erstellen. Die Anforderungen sind unterschiedlich, je nachdem, um welche Art von Personengesellschaft es sich handelt; aber auch die Art der wirtschaftlichen Aktivität sowie die Größe der Gesellschaft haben Bedeutung für die Art und d...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.2.2.9 Anschaffung und Veräußerung beim Tausch Kryptowährung gegen Kryptowährung

U. E. kann mit guten Argumenten die Auffassung vertreten werden, dass eine Anschaffung bzw. eine Veräußerung i. S. d. § 23 EStG beim Tausch Kryptowährung gegen Kryptowährung nicht vorliegt und der Zufluss und damit die Steuerpflicht erst beim Auscashen in Fiat-Währung, d. h. in konventionelle Zahlungsmittel, wie z. B. Euro oder Dollar, erfolgt. Hier lässt sich zunächst anfüh...mehr

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Kryptowährungen und NFT in ... / 1.2.1 Grundlegendes

Rund um die Erstellung und den Verkauf von bzw. Handel mit NFTs sind diverse unterschiedliche Leistungsbeziehungen denkbar. Das können z. B. der Erwerb von Rechten bzgl. des Bezugsobjektes, die Erstellung eines Bezugsobjektes (und Einräumung der notwendigen Rechte) durch einen Künstler, die Abwicklung der NFT-Erstellung durch ein spezialisiertes Unternehmen (z. B. Agentur, K...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.1.1 Kryptowährungen als Fremdwährungen?

Es wird in jüngerer Zeit die Frage aufgeworfen, ob Kryptowährungen Fremdwährungen[1] darstellen: Bis 2019 ist dies nicht der Fall, da Kryptowährungen nicht mehr als ein kryptografischer Schlüssel sind. Ab 2020 können im Schweizer Kanton Zug Steuern in Bitcoin und Ether bezahlt werden. Es handelt sich aber nicht um eine staatlich anerkannte Währung. Bitcoin und Ether haben nur ...mehr

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Kryptowährungen und NFT in ... / 1.2.3 Kauf/Verkauf von NFTs

Beim Kauf/Verkauf von NFTs sind die einzelnen Leistungsbeziehungen sauber zu trennen. Einerseits besteht eine Leistungsbeziehung zwischen Käufer und Verkäufer; ob diese umsatzsteuerrechtlich relevant ist, hängt maßgeblich davon ab, ob der Verkäufer Unternehmer ist. Davon zu unterscheiden ist die Beziehung, die die beiden Vertragsparteien mit der jeweiligen Plattform haben, so...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.3.5.1 Abgrenzung zum gewerblichen Mining

Vor dem Hintergrund fehlender fester Abgrenzungskriterien und entsprechender Rechtsprechung auf der einen Seite und ganz erheblicher steuerlicher Auswirkungen auf der anderen Seite ist dies einer der häufigsten ertragssteuerlichen Streitpunkte bei Kryptowährungen. Folglich gehen die vorhandenen Meinungen weit auseinander: Einige Vertreter der Finanzverwaltung [1] vertraten frü...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.3.6.3 Austritt aus dem Pool

Tritt der Steuerpflichtige aus dem Liquidity-Pool (wieder) aus, erfolgt eine Rückführung der LP-Token in das bei der Einstellung in den Pool hingegebene Handelspaar (Coinpaar), z. B. ETH und UNI oder USDT und UNI durch die DEX an den Anleger. Hierbei erhält der Anleger seinen Anteil des bei der Einstellung in den Pool hingegebenen Tradingpaars und die während des Zeitraums d...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 4.2.2 Korrekturpflicht nach § 153 AO

War die ursprüngliche Erklärung "lediglich" fahrlässig oder gar schuldlos unrichtig oder verspätet, so ist die Korrekturerklärung eine schlichte steuerliche Berichtigungserklärung nach § 153 AO.[1] Nach § 153 Abs. 1 Satz 1 AO entsteht eine Pflicht zur unverzüglichen Anzeige und Korrekturpflicht innerhalb angemessener Frist, wenn (vereinfacht) folgende Voraussetzungen erfüllt ...mehr

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Kryptowährungen und NFT in ... / 1.1 Fungible Tokens (FT)

Die rechtliche Beurteilung von FT stützt sich vorwiegend auf die Entscheidung des Vorabentscheidungsverfahrens des EuGH[1] in der Rechtssache "Hedqvist", zu der anschließend das BMF im Jahr 2018 ein Schreiben veröffentlicht hat.[2] Der EuGH-Entscheidung "Hedqvist" lag die Frage zugrunde, ob ein Umtausch von Bitcoin in eine konventionelle Währung eine steuerbare und steuerpfli...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.4.2.4 Übertragung auf den Handel mit Kryptowährungen

Mit BMF-Schreiben vom 10.5.2022 [1] vertritt das BMF – u. E. zutreffend – die Auffassung, dass im Zusammenhang mit der Abgrenzung der privaten Vermögensverwaltung zu einer gewerblichen Tätigkeit die Kriterien des gewerbliche Wertpapier- und Devisenhandels herangezogen werden können.[2] Damit überträgt das BMF nicht sein Schreiben zur einkommensteuerlichen Behandlung von Ventu...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.2.2.2 Anschaffungsvorgang

Die Veräußerung ist nur steuerbar, wenn ihr die Anschaffung des veräußerten Wirtschaftsguts vorausgegangen ist. Die Veräußerung selbst hergestellter Wirtschaftsgüter ist, abgesehen von der Ausnahmeregelung des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 EStG für selbst errichtete Gebäude, unbeachtlich.[1] Anschaffung ist bei wirtschaftlicher Betrachtung jeder entgeltliche Vorgang, der a...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.2.2.3 Veräußerungsvorgang

Ein Veräußerungsvorgang i. S. d. § 23 Abs. 1 EStG liegt immer dann vor, wenn sich an dem in Rede stehenden Wirtschaftsgut ein Rechtsträgerwechsel vollzieht.[1] Tauschvorgänge Daher ist der Tausch eines Token einer Kryptowährung in einen Token einer anderen Kryptowährung als Veräußerung der Ersteren i. S. d. § 23 Abs. 1 EStG zu bewerten.[2] Hinweis Kauf und Tausch innerhalb kurz...mehr

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Nießbrauchsgestaltungen bei... / V. Fazit

Für den Vorbehalt oder die Zuwendung eines Nießbrauchsrechts gibt es eine Reihe von Gründen, bei denen sowohl die Vorwegnahme einer Erbregelung als auch die reine Steuerersparnis im Vordergrund stehen kann. Fast allen Nießbrauchsvereinbarungen ist gemeinsam, dass sie auf der Ebene der nahen Angehörigen stattfinden, d.h. Nießbrauchsbesteller und Nießbraucher stehen sich nicht als fr...mehr

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Nießbrauchsgestaltungen bei... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther, StB[*] Die einkommensteuerrechtliche Anerkennung und Behandlung von Nießbrauchsgestaltungen – insbesondere im Bereich der Vermietungseinkünfte – hat die Rechtsprechung in den achtziger und neunziger Jahren des letzten Jahrhunderts häufig beschäftigt und viele Streitpunkte geklärt. Die von der Finanzverwaltung hierzu vertretene Rechtsauffassung ...mehr

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Nießbrauchsgestaltungen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (estb 2023, Heft 6, S. 230)

Aktuelle Rechtsprechung zu deren steuerlicher Anerkennung Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther, StB[*] Die einkommensteuerrechtliche Anerkennung und Behandlung von Nießbrauchsgestaltungen – insbesondere im Bereich der Vermietungseinkünfte – hat die Rechtsprechung in den achtziger und neunziger Jahren des letzten Jahrhunderts häufig beschäftigt und viele Streitpunkte geklärt. Die vo...mehr

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Darlehensverträge zwischen ... / [Ohne Titel]

LRD Dipl.-Finw. Wilfried Apitz[*] Angehörigen steht es grundsätzlich frei, ihre Rechtsverhältnisse untereinander so zu gestalten, dass sie für sie auch steuerlich die optimalste Lösung darstellen. Allerdings sind wegen des persönlichen Näheverhältnisses für die Anerkennung des Rechtsverhältnisses besondere Grundsätze zu beachten. So erklärt der Gesetzgeber mit der Vorschrift ...mehr

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Darlehensverträge zwischen ... / 3. Zivilrechtliche Unwirksamkeit

Indizwirkung gegen die Ernstlichkeit: Der zivilrechtlichen Unwirksamkeit eines Vertrages kommt eine Indizwirkung gegen die Ernstlichkeit der Vereinbarung zu. Sie spricht damit gegen deren steuerrechtliche Anerkennung. Diese Indizwirkung gegen den vertraglichen Bindungswillen wird verstärkt, wenn den Vertragspartnern die Nichtbeachtung der Formvorschriften insbesondere bei kl...mehr

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Vermögensoptimierung durch ... / 3. Bewertungszeitpunkt

Nach aktueller Finanzrechtsprechung ist nach allgemeinen Grundsätzen im Einzelfall nunmehr der Stichtag für die Ermittlung der AK als der Tag der Lieferung maßgebend; bei Grundstücken also in der Regel somit bereits der Zeitpunkt des tatsächlichen Übergangs von Besitz, Gefahr, Nutzen und Lasten.[20] Beachten Sie: Soweit in der Rechtsprechung[21] bisher teilweise auf die Verhä...mehr

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Nießbrauchsgestaltungen bei... / 2. Einkünfteerzielung bei entgeltlich bestelltem Zuwendungsnießbrauch (FG Nürnberg v. 3.2.2021 – 3 K 682/20)

Räumt der Eigentümer eines vermieteten (Mietwohn-)Grundstücks einem Dritten ein entgeltliches Nießbrauchsrecht an dem Grundstück ein, so hat der Eigentümer das für die Bestellung des Nießbrauchsrechts gezahlte Entgelt grundsätzlich im Jahr des Zuflusses bei den Einkünften aus VuV zu versteuern. Beachten Sie: Die dingliche Natur des Nießbrauchsrechts steht der Zurechnung des ...mehr

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Vermögensoptimierung durch ... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Thomas Rennar[*] Die Kaufpreisallokation ist gerade bei Real-Estate-Transaktionen maßgebend für eine Aufteilung der Anschaffungskosten auf den Grund und Boden sowie den Gebäudeteil. Daher besteht bei den betroffenen Vertragsparteien regelmäßig ein starkes Interesse, dem Gebäudeteil einen maximal möglichen Anteil am Gesamtverkaufspreis aus Gründen steuerlicher Absc...mehr

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Nießbrauchsgestaltungen bei... / 3. Zurechnung von Vermietungseinkünften im Fall eines Nutzungsrechts (BFH v. 29.9.2021 – IX R 2/21)

Auch konkludente Vereinbarung möglich: Die Zuwendung eines zur Vermietung berechtigenden Nutzungsrechts muss nicht unbedingt in die Form eines Nießbrauchs gekleidet sein, vielmehr kann sie auch konkludent vereinbart werden[14]. Der BFH entschied – insoweit auf der Linie seiner bisherigen Rechtsprechung –, dass eine klare Trennung der verschiedenen Vermögensbereiche vorliegen m...mehr

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Vermögensoptimierung durch ... / VI. Fazit

Die Kaufpreisallokation bei Real-Estate-Transaktionen ist maßgebend für eine Aufteilung der AK auf den Grund und Boden sowie den Gebäudeteil. Eine vertragliche Kaufpreisaufteilung ist der AfA-Berechnung hierbei grundsätzlich zugrunde zu legen (Ausnahmen: Gestaltungsmissbrauch oder Widerspiegelung unrealer Wertverhältnisse). Fehlt eine vertragliche Kaufpreisaufteilung oder ka...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vermögensoptimierung durch ... / 2. Bindungswirkung bei Ermittlungen des FG?

Die Höhe der AK/HK bildet die Grundlage für die Bestimmung der AfA. Ihre Ermittlung obliegt dem Finanzgericht als Tatsacheninstanz. Dies gilt auch für die Aufteilung der AK: von Gebäuden einerseits und dazu gehörigem Grund und Boden andererseits. Bindende vertragliche Kaufpreisaufteilung: Wurde die entsprechende Kaufpreisaufteilung im Kaufvertrag vorgenommen, sind diese vereinb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nießbrauchsgestaltungen bei... / III. Quotennießbrauch (BFH v. 15.11.2022 – IX R 4/20)

Zu der Frage, ob und – wenn ja – unter welchen Voraussetzungen ein Quotennießbrauch steuerlich anzuerkennen ist, lag bislang keine höchstrichterliche Rechtsprechung vor. Der BFH hat sich nun in seiner Entscheidung v. 15.11.2022[15] erstmals mit dieser Problematik befasst und entschieden, dass auch ein Quotennießbrauch unter bestimmten Voraussetzungen mit steuerrechtlicher Wir...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Festsetzung von Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer verstößt nicht gegen Unionsrecht

Leitsatz Weder die Mehrwertsteuersystemrichtlinie noch das übrige Unionsrecht enthält Normen zu steuerlichen Nebenleistungen. Diese gehören vielmehr zum Verfahrensrecht, für das der Grundsatz der Autonomie der Mitgliedstaaten gilt. Sachverhalt Zwischen der Klägerin und dem Finanzamt war streitig, ob die Vorschriften über die Festsetzung von Nachzahlungszinsen nach § 233a AO g...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buchführung / Zusammenfassung

Begriff Mit der Buchführung halten Unternehmer alle – wirtschaftlichen und rechtlichen – Geschäftsvorfälle ihres Unternehmens im Geschäftsjahr zahlenmäßig fest. Dazu gehören vor allem die Geschäfte mit Kunden, Lieferanten und Banken. Am Jahresende muss die Buchführung die Aufstellung einer Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung ermöglichen. In der Buchführung werden all...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buchführung / 5.5 Kassenbuchführung erfasst den gesamten betrieblichen Barverkehr

Bilanzierende Steuerzahler müssen die Bareinnahmen grundsätzlich täglich aufzeichnen und die sog. Grundaufzeichnungen aufbewahren. Nur ausnahmsweise kann die betriebliche Kassenführung auch dann noch als ordnungsgemäß gelten, wenn aufgrund gewichtiger betriebsinterner Gründe die Kassenaufzeichnungen erst am nachfolgenden Werktag anhand der vorliegenden Belege vorgenommen wer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kindesunterhalt / 4.4.3 Übernahme der Haushaltsführung ("Hausmann-Rechtsprechung")

Schwierig zu lösen sind Fälle, in denen der gegenüber seinen Kindern aus erster Ehe Unterhaltsverpflichtete in der neuen Ehe die Haushaltsführung und ggfs. auch die Kinderbetreuung übernimmt. Diese sogenannte Hausmann-Rechtsprechung gilt im Übrigen auch für Hausfrauen. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entfällt die unterhaltsrechtliche Verpflichtung zur Auf...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.3 Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 BGB)

Der Unterhaltsbedarf richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 Abs. 1 S. 1 BGB). Nach früherer und jetzt wieder aktueller Rechtsprechung gilt das Stichtagsprinzip: Abzustellen ist primär auf die ehelichen Lebensverhältnisse, die bei Rechtskraft der Ehescheidung maßgebend waren.[212] Zwischenzeitlich gab es eine Phase, in der der BGH eine die früheren ehelich...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.5.4 Die einzelnen Härtegründe

Nr. 1: Kurze Ehedauer Von einer kurzen Ehedauer ist in der Regel dann auszugehen, wenn die Ehe zwischen der standesamtlichen Eheschließung und der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages nicht mehr als zwei Jahre gedauert hat. Bei einem Zeitraum von 2 bis 5 Jahren Ehedauer kann immer noch eine kurze Ehe in Betracht kommen, hier sind aber die durch die Ehe bewirkten Veränderun...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.3 Das Einkommen Selbständiger

Die Einkommensermittlung bereitet regelmäßig besondere Schwierigkeiten, wenn Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit vorhanden sind. Bei derartigen Einkünften ist der Gewinn gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG im Wege der Bilanzierung oder durch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung zu ermitteln. Für die Einkommensermittlung sollten jedenfalls folgende Unterlagen herangezogen werden: Einn...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.7.6 Berücksichtigung der verbrauchsunabhängigen Betriebskosten

Die Rechtsprechung hat früher die verbrauchsunabhängigen Betriebskosten (wie beispielsweise Grundsteuer und Gebäudeversicherungsbeiträge) bei der Ermittlung des Wohnwertes in Abzug gebracht. Diese Rechtsprechung ist zwischenzeitlich aufgegeben worden[57], nunmehr heißt es: "Vom Eigentümer zu tragende verbrauchsunabhängige Kosten können grundsätzlich nur dann von seinem Wohnvo...mehr

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Kindesunterhalt / 2.7 Der Wohnvorteil bzw. Wohnwert

Die Leistungsfähigkeit eines Unterhaltspflichtigen wird nicht nur durch seine Erwerbseinkünfte, sondern in gleicher Weise durch Vermögenserträge und sonstige wirtschaftliche Nutzungen bestimmt, die er aus seinem Vermögen zieht. Dazu können auch die Gebrauchsvorteile eines Eigenheims zählen, denn durch das Bewohnen eines eigenen Hauses oder einer Eigentumswohnung entfällt die...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.7.5 Berücksichtigung der Finanzierungskosten

Nach der Rechtsprechung sind von dem Wohnwert die mit dem Eigentumserwerb verbundenen Kosten abzusetzen, weil der Eigentümer nur in Höhe der Differenz günstiger lebt als ein Mieter. Während Zinsleistungen stets berücksichtigt wurden, hat die Rechtsprechung hinsichtlich der Tilgungsleistungen bis vor einigen Jahren noch unterschieden. Nur solange der andere Ehegatte von der V...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.10.9 Schulden

Ein Hauptstreitpunkt im Rahmen von Unterhaltsrechtsverhältnissen ist oftmals die Frage, welche Schulden einkommensbereinigend angesetzt werden können. Nach der Rechtsprechung sind Schulden – sofern sie unterhaltsrechtlich zu berücksichtigen sind – bereits im Rahmen der Bedarfsbemessung anzusetzen. Handelt es sich um nicht vermögensbildende Schulden, sind diese jedenfalls dann...mehr

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Kindesunterhalt / 2.8 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind in die Unterhaltsberechnung grds. einzubeziehen. Sie werden durch eine Überschussrechnung ermittelt. Vielfach falsch behandelt wird in der Praxis die Frage, inwieweit in diesem Zusammenhang Ausgaben unterhaltsrechtlich zu berücksichtigen sind. Oftmals werden einfach die in den Einkommensteuerbescheiden ausgewiesenen Gewinne bzw. V...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.7.1 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind in die Unterhaltsberechnung grundsätzlich einzubeziehen. Sie werden durch eine Überschussrechnung ermittelt. Vielfach falsch behandelt wird in der Praxis die Frage, inwieweit in diesem Zusammenhang Ausgaben unterhaltsrechtlich zu berücksichtigen sind. Oftmals werden einfach die in den Einkommensteuerbescheiden ausgewiesenen Gewinn...mehr

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Kindesunterhalt / 2.2 Das Einkommen des selbstständig Tätigen

Die Einkommensermittlung bereitet regelmäßig besondere Schwierigkeiten, wenn Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit vorhanden sind. Bei derartigen Einkünften ist der Gewinn gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG im Wege der Bilanzierung oder durch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung zu ermitteln. Für die Einkommensermittlung sollten jedenfalls folgende Unterlagen herangezogen werden: Ei...mehr

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Kindesunterhalt / 3.4 Auskunftszeitraum

Der Zeitraum, über den Auskunft erteilt werden muss, unterscheidet sich danach, ob der zur Auskunft Verpflichtete nichtselbstständig oder selbstständig tätig ist. Bei Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit erstreckt sich der Zeitraum grundsätzlich auf einen Zeitraum von 12 Monaten vor der Aufforderung zur Auskunftserteilung. Damit sind dann in der Regel alle Sonderzuwe...mehr

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Ehegattenunterhalt / 4.2.2.3 Quotenunterhalt und konkrete Bedarfsberechnung

Der Unterhalt wird bei durchschnittlichen Einkommensverhältnissen in den weitaus meisten Fällen nach einer Quote des bereinigten Gesamteinkommens der Ehegatten bemessen. Bei dieser Methode wird im Sinne einer tatsächlichen Vermutung davon ausgegangen, dass im Wesentlichen das gesamte Einkommen zu Konsumzwecken verbraucht wird. Das gesamte Einkommen wird daher bei der Bemessu...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.10.2 Wiederverheiratung des Pflichtigen

An den Steuervorteilen nach Wiederverheiratung des Unterhaltspflichtigen (Wechsel von Steuerklasse I in Steuerklasse III) partizipierten nach früherer jahrzehntelanger Rechtsprechung des BGH alle Unterhaltsberechtigten, d. h. auch der geschiedene Ehepartner und die etwaigen Kinder aus erster Ehe.[85] Eine Einkommensreduzierung des Unterhaltsverpflichteten (Wahl der ungünstig...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.7.2 Der Wohnwert

Eine der am häufigsten in der Praxis auftretenden Fragen ist, wie das mietfreie Wohnen in einer im Eigentum der Beteiligten oder eines von ihnen stehenden Immobilie zu bewerten ist. Es handelt sich dabei um einen vermögenswerten Vorteil, da Eheleuten, die keine monatlichen Mietzahlungen aufbringen müssen, entsprechend mehr Geld für den sonstigen Lebensunterhalt zur Verfügung...mehr

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Ehegattenunterhalt / 3.2 Auskunftszeitraum

Der Zeitraum, über den Auskunft erteilt werden muss, unterscheidet sich danach, ob der zur Auskunft Verpflichtete nichtselbstständig oder selbstständig tätig ist. Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit Bei Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit erstreckt sich der Zeitraum grundsätzlich auf einen Zeitraum von 12 Monaten vor der Aufforderung zur Auskunftserteilung. ...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.2.4 Aufstockungsunterhalt gemäß § 1573 Abs. 2 BGB

Gemäß § 1573 Abs. 2 BGB kann der geschiedene Ehegatte, der keinen Unterhaltsanspruch nach den §§ 1570 bis 1572 BGB hat, die Aufstockung seiner Einkünfte aus einer angemessenen Erwerbstätigkeit verlangen, wenn diese nicht ausreichen, um den vollen Unterhalt gemäß § 1578 BGB zu gewährleisten. Der Aufstockungsunterhalt ist dementsprechend subsidiär gegenüber den §§ 1570, 1571, ...mehr

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Betriebsveräußerung: Sonder... / Zusammenfassung

Überblick Dieser Beitrag befasst sich mit Abgrenzungsfragen, Grenz- und Sonderfällen bei einer Betriebsveräußerung sowie den möglichen steuerlichen Vergünstigungen für den Veräußerungsgewinn. Dazu gehören z. B. die Fragen: Was zählt noch zum laufenden Gewinn? Welche Vorgänge sind dem Veräußerungsgewinn zuzurechnen? Wie funktioniert die Steuerermäßigung? Durch welche alternativen ...mehr

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Kindesunterhalt / 4.4.3.1 Kriterien zur Überprüfung der Rollenwahl

Liegt ein Fall, welcher nach der "Hausmann-Rechtsprechung" zu beurteilen ist, vor, ist in einem ersten Schritt zu überprüfen, ob die von den neuen Ehegatten bzw. Partnern getroffene Rollenwahl für die unterhaltsrechtliche Bewertung akzeptiert werden kann. Minderjährigen unverheirateten Kindern aus einer früheren Ehe, die nicht innerhalb der neuen Familie leben, kommt die Hau...mehr

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Ehegattenunterhalt / 4.3.1 Erwerbsobliegenheit des bedürftigen Ehegatten

Die in der Praxis bedeutendste Frage im Rahmen der Bedürftigkeit ist die nach der Erwerbsobliegenheit des unterhaltsberechtigten Ehegatten. Nach Auffassung der Rechtsprechung ist die Frage der Erwerbsobliegenheit des berechtigten Ehegatten in dem Zeitraum unmittelbar nach der Trennung auch unter Berücksichtigung des Umstandes, dass eine Versöhnung der Ehegatten nicht ausgesc...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.2.1.4 Unterhalt aus kindbezogenen Gründen

Im Rahmen der Billigkeitsentscheidung über eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts aus kindbezogenen Gründen nach § 1570 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB ist stets zunächst der individuelle Umstand zu prüfen, ob und in welchem Umfang die Kindesbetreuung auf andere Weise gesichert ist oder in kindgerechten Betreuungseinrichtungen gesichert werden könnte. Denn mit der Neugestaltung de...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.10.11 Kindesunterhalt

Bei der Berechnung des Ehegattenunterhaltes sind Unterhaltszahlungen für Kinder grundsätzlich als ehebedingte Verbindlichkeiten zu berücksichtigen. Tatsächlich geschuldeter und gezahlter Kindesunterhalt ist sowohl auf Seiten des Berechtigten als auch auf Seiten des Pflichtigen einkommensmindernd in Abzug zu bringen. Dies gilt für Unterhaltsleistungen an minderjährige Kinder,...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.1.1 Abfindungen

Die Berücksichtigung einer Abfindung ist unabhängig von dem Anlass ihrer Gewährung vorwiegend nach unterhaltsrechtlichen Gesichtspunkten zu berücksichtigen. Die wesentlichen Grundzüge dieser Rechtsprechung, die im Folgenden zusammengefasst dargestellt sind, finden sich in zwei BGH-Entscheidungen:[16] 2.1.1.1 Vergleichbares Einkommen aus neuer Stelle Erzielt der Beteiligte bei ...mehr