Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsprechung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Erbengemeinschaft / 3. Mitgliedschaft an einer Personengesellschaft

Rz. 196 Beim Tod eines Gesellschafters einer BGB-Gesellschaft wird die Gesellschaft nach der gesetzlichen Regelung aufgelöst (§ 727 BGB). Damit wandelt sich die Gesellschaft kraft Gesetzes in eine Liquidationsgesellschaft um. Die Erben werden Mitglieder der Liquidationsgesellschaft mit den nachstehenden Folgen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 07/2023, Zum Nachweis e... / 2 Aus den Gründen:

[18] II. Die Berufung der Beklagten ist zulässig, insbesondere form- und fristgerecht erhoben und begründet worden … . [20] 1. Der Kläger hat einen Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz gem. §§ 7 Abs. 1, 17 Abs. 1, 18 Abs. 1 StVG, § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VVG gegen die Beklagten als Gesamtschuldner gem. § 115 Abs. 1 S. 4 VVG, § 421 BGB in Höhe der Reparaturkosten von 3.570,7...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Testamentsgestaltung / 8. Anfechtungsverzicht

Rz. 470 Bei gegenseitigen Testamenten (und Erbverträgen) ist im Gegensatz zu den Anfechtungsrechten nach §§ 119 ff. BGB auch eine Anfechtung wegen Motivirrtums (§ 2078 Abs. 2 BGB) und sogar hinsichtlich sog. unbewusster Vorstellungen nach den dafür geltenden Sonderregelungen der §§ 2078–2083 BGB möglich.[557] Beim Anfechtungsverzicht im gegenseitigen Testament geht es um die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 07/2023, Zum Umfang der... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung wiederholt Bekanntes, lässt aber auch erkennen, warum die Grenzziehung in der Praxis immer wieder auf Schwierigkeiten stößt. 1. Der Geschädigte, der unfallbedingt seinen Arbeitsplatz verloren hat und deshalb auf Zahlung von Verdienstausfall anträgt, muss sich nach seiner vollständigen oder auch nur teilweisen Genesung um eine Erwerbstätigkeit bemühen. Die Obl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Selbstständige und uns... / D. Stiftungserrichtung zu Lebzeiten oder von Todes wegen?

Rz. 167 Eine Stiftung kann nach dem Tod des Stifters errichtet werden (§§ 80 Abs. 2 S. 2, 81 Abs. 3 und Abs. 4 BGB).[192] Das Stiftungsgeschäft kann auch in einer Verfügung von Todes wegen enthalten sein (§ 81 Abs. 3 BGB), wobei die Vermögenszuwendung des Stifters an die Stiftung durch Erbeinsetzung, Vermächtnis oder mittelbar über die Erben durch eine letztwillige Auflage e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 7. Rechtsmittel

Rz. 217 Vergütungsbeschlüsse sind mit der Beschwerde anfechtbar (§§ 58 ff. FamFG). Die Beschwerdefrist beträgt einen Monat (§ 63 Abs. 1 FamFG) und beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass des Beschlusses (§ 63 Abs. 3 FamFG). Gemäß § 15 Abs. 2 S. 2 FamFG gilt die Vermutung, dass das Schriftstück drei Tage na...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / aa) Grundsätzliches

Rz. 26 Eine gemischte Schenkung ist ein einheitlicher Vertrag, bei dem der Wert der Leistung des einen dem Wert der Leistung des anderen Vertragsteils nur zum Teil entspricht (objektives Missverhältnis) und die Vertragsteile dies wissen und übereinstimmend wollen, dass der überschießende Wert unentgeltlich zugewendet wird.[56] Für den Fall, dass die höherwertige Leistung rea...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 07/2023, Reparaturkoste... / VII. Fazit

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Konzeption des BGH zum Reparaturkostenersatz beim Haftpflichtschaden im Allgemeinen zu einem angemessenen Ausgleich zwischen dem Integritätsinteresse des Geschädigten und dem Interesse des Schädigers und seines Haftpflichtversicherers an einer wirtschaftlich vernünftigen Abwicklung von Sachschäden nach Verkehrsunfällen führt. Das Z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Erbenfeststellungsklage / b) OLG Frankfurt, Urt. v. 30.1.1997

Rz. 624 Errichtet jemand ein Testament, in dem er zu seinem Erben eine andere Person als den gesetzlichen Erben einsetzt, so hat Letzterer zu Lebzeiten des künftigen Erblassers kein schutzwürdiges Interesse daran, im selbstständigen Beweisverfahren durch Einholung eines Sachverständigengutachtens die Testierfähigkeit im Zeitpunkt der Errichtung des Testaments klären zu lasse...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Testamentsgestaltung / a) Grundsatz der höchstpersönlichen Errichtung (§ 2064 BGB)

Rz. 177 Bei der Errichtung einer Verfügung von Todes wegen ist im Rahmen der Bestimmung des Erben der Grundsatz der höchstpersönlichen Errichtung (§§ 2064, 2274 BGB) zu beachten. Der Erblasser hat daher weder die Möglichkeit, sich im Willen oder in der Erklärung vertreten zu lassen (formelle Höchstpersönlichkeit), noch kann er die Bestimmung des Erben einem Dritten auferlege...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Erbteilungsklage / 2. Feststellungsklage zur Vorbereitung der Erbteilung

Rz. 36 Ungeklärte den Nachlass betreffende Fragen können große Unsicherheit über den Inhalt des Teilungsplans mit sich bringen. Solche Unklarheiten können sich z.B. beziehen aufmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Erbrecht und Grundbuch / II. Grundbuchrechtliche Situation

Rz. 320 Vorbemerkung Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz – MoPeG),[306] das am 1.1.2024 in Kraft treten wird, wird die Gesellschaft bürgerlichen Rechts registerfähig. Rz. 321 Seit dem BGH-Urt. v. 25.9.2006 ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts als grundbuchfähig anerkannt.[307] Mit Beschl. v. 4...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2023, Bericht der Jahrestagung VorsorgeAnwalt e.V. 2023

Am 5.5. und 6.5. fand in Münster die Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. statt. Tags zuvor fand der vereinsinterne Workshop statt. Herr RA Jochen Faßhauer referierte zu den Themen Laienvorträge und Tätigkeiten als Vorsorgeanwalt, Frau FAinFamR, FAinErbR Beatrix Rütten, Herr FAErbR Dr. Dietmar Kurze und Herr FAErbR Dieter Trimborn von Landenberg sprachen über ihre Erfahrungen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 07/2023, Vertrauen auf verkehrsgerechtes Verhalten eines Fußgängers (nach BGH, Urt. v. 4.4.2023 - VI ZR 11/21)

Hinweis Meine Mandantin hatte als Fußgängerin die Fahrbahn bereits betreten, als das Fahrzeug von ihr aus gesehen von rechts kommend angefahren kam. Obwohl sie als Fußgängerin erkennbar war und ebenso ihre Absicht, die Straße zu überqueren, reagierte der Fahrer nicht. Sie überquerte zunächst die von Ihrem VN aus gesehen linke Fahrbahn schnellen Schrittes. Nachdem sie die Mit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Erbenfeststellungsklage / 3. Feststellungen zur Geschäftsfähigkeit des Schenkers eines Grundstücks

Rz. 626 Das OLG Koblenz hatte über folgenden Fall zu entscheiden:[773] Die Parteien sind Geschwister. Die verwitwete und unter Betreuung stehende Mutter übertrug die ihr gehörende Eigentumswohnung unter Vorbehalt eines Nießbrauchsrechts auf die Beklagte, die Schwester des Klägers. Diese sagte ihrerseits für den Fall von Krankheit oder Gebrechlichkeit Pflegedienste in ihrem Ha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Internationales Erbrecht / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 272 & Übergabe Zur Erhaltung landwirtschaftlicher Betriebe einerseits und zur Erlangung der landwirtschaftlichen Altersrente andererseits ist die vorweggenommene Erbfolge das regelmäßige Gestaltungsmittel der Nachfolgeplanung. Gleichzeitig werden umfangreiche Versorgungsleistungen (Wohnungsrecht mit geregelter Lastentragung, Pflege- und Dienstleistungen, Verköstigung, Ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Erbenhaftung / 18. Rückforderung einer Schenkung (als Nachlassverbindlichkeit) wegen Verarmung des Schenkers

Rz. 148 Der u.a. für das Schenkungsrecht zuständige X. Zivilsenat des BGH hat in zwei Urteilen vom 25.4.2001 zur Vererblichkeit und zur Abtretbarkeit des Rückforderungsanspruchs des Schenkers nach § 528 BGB Stellung genommen.[155] Nach dieser Vorschrift kann der Schenker, soweit er nach der Vollziehung der Schenkung außerstande ist, seinen angemessenen Unterhalt zu bestreite...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Erbengemeinschaft / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / aa) Rücktritt zu Lebzeiten beider Vertragspartner

Rz. 212 Die Rücktrittserklärung bedarf der notariellen Beurkundung, § 2296 Abs. 2 BGB. Sie ist gegenüber dem anderen Vertragsteil zu erklären; die Erklärung muss höchstpersönlich abgegeben werden. Hat ein Erblasser den in einem Erbvertrag vorbehaltenen Rücktritt erklärt und notariell beurkunden lassen und hat der Notar die Zustellung des Rücktritts an den als Alleinerben ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / a) Begriff, Voraussetzungen nach materiellem Recht, Wirkungen

Rz. 51 Der Begriff des Leibgedingvertrags ist nicht explizit im Gesetz definiert. Der Begriff entstammt dem Bereich der landwirtschaftlichen Betriebsübergaben. Allerdings wird das Leibgeding, auch Altenteil genannt, in verschiedenen Vorschriften vorausgesetzt, so in Art. 96 EGBGB, § 49 GBO (siehe Rdn 60), § 9 EGZVG, § 850b ZPO, § 23 Nr. 2 Buchst. g GVG. Besonders zu erwähnen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Selbstständige und uns... / II. Familienstiftung

Rz. 70 Die sog. Familienstiftung[103] ist keine gesonderte Stiftungsart, sondern eine Unterart der rechtsfähigen Stiftung des Privatrechts. Die Familienstiftung dient typischerweise dazu, größere Vermögen zusammenzuhalten und die Familie zu versorgen. Damit sind nicht nur die sogleich noch näher zu behandelnden Fälle der unternehmensverbundenen Stiftungen gemeint, denn auch ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Nachlassgerichtliches V... / aa) Formelle Fehlerhaftigkeit

Rz. 261 Bei schweren Verfahrensfehlern, insbesondere beim Fehlen von Verfahrensvoraussetzungen, ist auch ein materiell richtiger Erbschein einzuziehen (h.M., die über den Wortlaut des § 2361 BGB hinausgeht; vgl. Muster Rdn 263).[157] Beispiele aus der Rechtsprechung:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 07/2023, Pflicht zur un... / 2 Aus den Gründen:

Der Kl. hat einen Anspruch auf Erteilung der Deckungszusage gegen die Bekl. zur vorgerichtlichen und erstinstanzlichen Rechtsverfolgung gegen die A. AG gemäß § 125 VVG i.V.m. § 17 der ARB 2006. Dabei kann dahinstehen, ob und ggf. in welchem Umfang die beabsichtigte Rechtsverfolgung des Kl. Aussicht auf Erfolg hat. Denn der Bekl. ist es verwehrt, sich auf die fehlende Erfolgsa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verzichtsverträge / 5. Gestaltungsmöglichkeiten

Rz. 135 Auch nach der Reform aus dem Jahr 2010 bleiben zahlreiche Fragen und Auslegungsprobleme ungeklärt.[258] So bleibt fraglich, ob auch ausdrückliche Ersatzerbeinsetzungen von Abkömmlingen oder von einzelnen Abkömmlingen durch Verzicht des Vorfahren ebenfalls entfallen.[259] Zudem darf die Reichweite des Zuwendungsverzichts nicht verkannt werden. So kommt es auch nach der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Vor- und Nacherbfolge / aa) Anwendungsbereich

Rz. 57 (1) Auf Verpflichtungsgeschäfte, die auf die Eingehung einer genehmigungsbedürftigen Verfügung gerichtet sind, ist § 2120 BGB entsprechend anzuwenden.[72] Dies dient der Klarstellung, ob die beabsichtigte Verfügung wirksam ist und auch der Nacherbe für die entstehende Nachlassverbindlichkeit haftet.[73] Rz. 58 (2) Einen Sonderfall stellt die Verfügung eines befreiten V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Testamentsgestaltung / a) Einheitslösung

Rz. 411 Bei der Vollerbenlösung setzen die Ehegatten sich für den ersten Todesfall gegenseitig zu alleinigen Vollerben ein. Dies hat zur Folge, dass das Vermögen des Erstversterbenden in das Vermögen des Überlebenden übergeht und zu einer einheitlichen Vermögensmasse führt. In der Verfügung für den zweiten Todesfall sollte dann bestimmt werden, was nach dem Tod des Überleben...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Umzugskosten / 1.1 Allgemeine Vorbemerkungen

Weder das Reisekostenrecht noch das Umzugskosten- oder Trennungsgeldrecht sind im TVöD eigenständig geregelt. § 44 Abs. 1 TVöD-BT-V verweist für den Bereich des Bundes und im kommunalen Bereich für die Sparte Verwaltung grundsätzlich auf die für die Beamten des Arbeitgebers jeweils geltenden Bestimmungen. Mittels der Verweisung wird für die Beschäftigten gewährleistet, dass ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Erbengemeinschaft / 3. Nichtrechtsfähigkeit der Erbengemeinschaft

Rz. 4 Die mehreren Erben organisiert das BGB als Gesamthandsgemeinschaft, an der jeder Miterbe mit einem bestimmten Anteil, seinem "Erbteil", beteiligt ist (§ 1922 Abs. 2 BGB). Eine gesetzliche Norm, aus der sich die Rechtsnatur der Erbengemeinschaft ablesen lassen könnte, kennt das BGB nicht. Allenfalls § 2033 Abs. 2 BGB, wonach der Miterbe über seinen Anteil am einzelnen N...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Erbengemeinschaft / II. Umfang des Nachlasses

Rz. 12 Höchstpersönliche Rechte des Erblassers sind nicht vererblich (bspw. die Vorstandseigenschaft bei einer Aktiengesellschaft). Für die Erben ist es von entscheidender Bedeutung, so schnell wie möglich Kenntnis vom Umfang und der Art der Zusammensetzung des Nachlasses zu erlangen. Diese Frage ist zuallererst bedeutend für die Entscheidung, ob sie die Erbschaft behalten wo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / 7. Muster: Antrag einstweilige Verfügung (Vormerkung Aufhebung einer Grundschuld)

Rz. 162 Muster 21.12: Antrag einstweilige Verfügung (Vormerkung Aufhebung einer Grundschuld) Muster 21.12: Antrag einstweilige Verfügung (Vormerkung Aufhebung einer Grundschuld) An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Eilt sehr! Bitte sofort vorlegen! Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung des Herrn _________________________ – Antragsteller – Verfahrensb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verzichtsverträge / III. Muster: Zuwendungsverzichtsvertrag

Rz. 145 Muster 5.5: Zuwendungsverzichtsvertrag Muster 5.5: Zuwendungsverzichtsvertrag _________________________ (Notarielle Urkundenformalien) Anwesend sind M, S1 und T sowie S2. Sie schließen mit der Bitte um notarielle Beurkundung folgenden Zuwendungsverzichtsvertrag I. Vorwort Die Ehegatten M und F haben am _________________________ vor dem Notar _________________________ zu U...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / 3. Unbenannte Zuwendung und bereicherungsrechtlicher Durchgriff nach § 822 BGB

Rz. 135 Für die Frage, ob ein Empfänger einer Schenkung das dadurch Erlangte seinem Ehegatten als Dritten unentgeltlich zugewendet hat, ist im Verhältnis zum Gläubiger nicht nach den Regeln des ehelichen Güterrechts zu beurteilen. Unbenannte Zuwendungen unter Ehegatten sind unentgeltliche Zuwendungen i.S.v. § 822 BGB.[211] Ein solcher Bereicherungsanspruch kann in der Fallko...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 2. Berufsmäßigkeit der Nachlasspflegschaft

Rz. 124 Einen Anspruch auf Vergütung hat ein Nachlasspfleger, der die Pflegschaft berufsmäßig führt (§ 1888Abs. 2 S. 1 BGB, § 1 Abs. 3 VBVG). Rz. 125 Nach § 1 Abs. 1 S. 2 VBVG liegt Berufsmäßigkeit im Regelfall vor, wenn der Vormund mehr als zehn Vormundschaften führt oder die für die Führung von Vormundschaften erforderliche Zeit von 20 Wochenstunden nicht unterschreitet. Di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Erbenfeststellungsklage / aa) Zu Lebzeiten beider Ehegatten/Lebenspartner

Rz. 102 Die Ehegatten/Lebenspartner können das gemeinschaftliche Testament in einem gemeinschaftlichen Widerrufstestament widerrufen, §§ 2253, 2254 BGB, § 10 LPartG. Rz. 103 Sie können ihr gemeinschaftliches Testament auch zerreißen, § 2255 BGB.[127] Eine solche Vernichtung muss aber dem Willen beider Ehegatten/Lebenspartner entsprechen. Diese Form des Widerrufs kann jedoch e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Lebensversicherung im ... / a) Fehlende Fälligkeit

Rz. 51 Es reicht für die Fälligkeit nicht aus, den Versicherungsschein und alle anderen erforderlichen Unterlagen einzureichen. § 14 Abs. 1 VVG bestimmt, dass Versicherungsleistungen mit Beendigung der Erhebungen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls und des Umfangs der Leistungen erforderlich sind, fällig werden. Während der Umfang der Leistungen bei Lebensversicherun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Erbenhaftung / 2. Abgrenzung zwischen Eigenschulden und Nachlassverbindlichkeiten

Rz. 186 Die Abgrenzung zwischen Eigenschulden des Erben und den Nachlassverbindlichkeiten ist erforderlich, um festzustellen, ob der Erbe nach § 1978 Abs. 3 BGB Ersatzforderungen gegen den Nachlass geltend machen kann und ob der Erbe im Prozess einen Haftungsbeschränkungsvorbehalt nach § 780 Abs. 2 ZPO bekommen kann. Dafür wurde von der Rechtsprechung folgender Maßstab entwi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verzichtsverträge / 11. Steuerliche Folgen

Rz. 53 Der Erbverzicht selbst ist grundsätzlich erbschaftsteuerneutral, da die Erbteilserhöhung keine Schenkung für die verbleibenden Erben darstellt. Die Zahlung, die für einen Erbverzicht als Abfindung erfolgt, wird erbschaftsteuerlich wegen § 7 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG einer Erbschaft gleichgestellt. Demzufolge kann der Wert des Erbverzichts nicht vom Wert der Abfindung abgezo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Vermächtniserfüllung / a) Regelungen der EuErbVO

Rz. 50 Nach Art. 21 Abs. 1 EuErbVO bestimmt sich das Erbstatut nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers im Zeitpunkt seines Todes. In vielen ausländischen Rechtsordnungen, die zum romanischen Rechtskreis gehören, ist das Vermächtnis kein schuldrechtlicher Anspruch, sondern ein dinglich wirkendes Recht – "Vindikationslegat". Aus diesem Grund sind die Vermächtni...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Geltendmachung von Pfl... / 1. Wertermittlungsanspruch des pflichtteilsberechtigten Nichterben gegen den Erben

Rz. 225 Der Anspruch auf Wertermittlung ist, anders als der Anspruch auf Auskunft, nicht auf die Übermittlung von Wissen gerichtet, sondern auf die Vorlage von Unterlagen und ggf. eines Gutachtens.[298] Der Anspruch auf Wertermittlung ist streng von dem auf Auskunft zu trennen und sollte auch im Klageantrag nicht vermischt werden. Auch wenn der Erbe nach dem Erbfall einen Nac...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Testamentsgestaltung / aa) Anspruch des Testamentsvollstreckers für eigene Tätigkeiten

Rz. 343 Nach § 2221 Hs. 2 BGB kann der Erblasser in der Verfügung von Todes wegen eine bestimmte Vergütung anordnen. Ist eine Regelung über die Vergütung nicht getroffen worden, so kann der Testamentsvollstrecker für seine Tätigkeit eine angemessene Vergütung verlangen (§ 2221 BGB). Der Testamentsvollstrecker ist berechtigt, diese aus dem Nachlass zu entnehmen, ohne dass die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Erbenhaftung / l) Rechtsmittel

Rz. 48 Gegen Entscheidungen des Nachlassgerichts ist die befristete Beschwerde nach den §§ 58 ff., 63 FamFG statthaft. Rz. 49 Gegen die Versagung der Einsicht bzw der Erteilung von Abschriften aus den Nachlassakten ist die befristete Beschwerde zum Oberlandesgericht statthaft. Das Beschwerderecht besteht auch gegen eine Zwischenverfügung, die die Gewährung der Akteneinsicht v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Erbenhaftung / b) Rechtsstreit gegen den Erben nach Annahme der Erbschaft

Rz. 264 Will sich der Erbe die Möglichkeit der Haftungsbeschränkung auf den Nachlass offen halten, so muss er in das gegen ihn ergehende Urteil einen Vorbehalt gem. § 780 ZPO aufnehmen lassen. Der entsprechende Antrag auf Aufnahme des Vorbehalts ist spätestens in der letzten mündlichen Verhandlung der Tatsacheninstanz zu stellen.[272] Rz. 265 Eine Berufung kann sich darauf be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Erbteilungsklage / aa) Grundsätzliches

Rz. 214 Hat ein Abkömmling für den Erblasser besondere Leistungen erbracht, z.B. durch Mitarbeit im elterlichen Haushalt oder durch Pflege des Erblassers, und wurden dadurch Aufwendungen erspart (Kausalität beachten!), so dass der Nachlass nicht oder weniger geschmälert wurde als bei Inanspruchnahme fremder Hilfe, so kann dieser Abkömmling von den anderen Abkömmlingen, die m...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Nachlassgerichtliches V... / bb) Materielle Beschwer, § 59 Abs. 1 FamFG

Rz. 308 Eine Rechtsbeeinträchtigung i.S.d. § 59 Abs. 1 FamFG liegt vor, wenn ein privatrechtliches oder öffentlich-rechtliches subjektives Recht des Beschwerdeführers durch die angefochtene Entscheidung berührt wird.[186] Als verletzte Rechtsposition kommt dabei in Nachlasssachen vor allem das Erbrecht in Betracht. Dagegen führt die bloße Verletzung von Verfahrensrechten nac...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Erbrecht und Grundbuch / b) Fehlende Rechtsscheinwirkung

Rz. 70 Weil im Gegensatz zum Erbschein bzw. dem ENZ dem notariellen Testament bzw. dem Erbvertrag und der Eröffnungsniederschrift nicht die inhaltliche Richtigkeitsvermutung nach § 2365 BGB und auch nicht die Rechtsscheinwirkung nach § 2366 BGB zukommen, gehen, wenn der Unrichtigkeitsnachweis auf die bezeichnete Weise geführt wird, die Prüfungskompetenzen des Grundbuchamts w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / d) Vollmacht und Testamentsvollstreckung

Rz. 80 Sofern Vollmacht für den späteren Testamentsvollstrecker erteilt wird, kann die Kopplung von Testamentsvollstreckeramt und Generalvollmacht dazu verwendet werden, die Rechte des Testamentsvollstreckers zu erweitern.[132] So kann der Testamentsvollstrecker schon vor Amtsbeginn aufgrund einer erteilten Vollmacht über den Nachlass verfügen; nach Amtsbeginn kann die ertei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Vermächtniserfüllung / 3. Erfüllung des Vermächtnisses durch Bevollmächtigung des Vermächtnisnehmers

Rz. 95 Der Erfüllungsanspruch des Vermächtnisnehmers kann auch dadurch "gesichert" werden, dass der Vermächtnisnehmer selbst unter Befreiung von der Beschränkung des § 181 BGB vom Erblasser in der Verfügung von Todes wegen bevollmächtigt wird, das vermachte Eigentum auf sich zu übertragen oder zu Lasten einzelner Nachlassgegenstände dingliche Rechte zu bestellen. Die Vollmac...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Erbenfeststellungsklage / c) Das "stille" Testament (keine Kenntnis des Zuwendungsempfängers)

Rz. 396 Allerdings: Das Testament des Angehörigen eines Heimbewohners, mit dem der Heimträger zum Nacherben eingesetzt wird und von dem dieser erst nach dem Tod des Erblassers erfährt, ist nicht nach § 14 Abs. 1 HeimG i.V.m. § 134 BGB unwirksam.[458] Rz. 397 In dem vom BGH am 26.11.2011 entschiedenen Fall hatte der Erblasser ein sog. Behindertentestament errichtet. Der Sohn de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / c) Entstehen und Erlöschen von Vergütung und Aufwendungsersatz

Rz. 140 Der Vergütungsanspruch des Nachlasspflegers entsteht dem Grunde nach kraft Gesetzes unmittelbar mit der Ausübung jeder einzelnen vergütungspflichtigen Tätigkeit, die im Vertrauen auf die erfolgte Bestellung entfaltet wurde (§ 1888 Abs. 2 S. 1 BGB, § 3 Abs. 1 VBVG), also quasi tageweise.[89] Da für die Bestellung nach neuem Recht keine Verpflichtung mehr notwendig ist,...mehr