Überblick

Dieser Beitrag befasst sich mit Abgrenzungsfragen, Grenz- und Sonderfällen bei einer Betriebsveräußerung sowie den möglichen steuerlichen Vergünstigungen für den Veräußerungsgewinn.

Dazu gehören z. B. die Fragen:

  • Was zählt noch zum laufenden Gewinn?
  • Welche Vorgänge sind dem Veräußerungsgewinn zuzurechnen?
  • Wie funktioniert die Steuerermäßigung?
  • Durch welche alternativen Gestaltungen kann die Steuerlast bei einer Betriebsveräußerung gemindert werden?

In der Praxis kommt es immer wieder zu einer Änderung des ursprünglichen Veräußerungsgewinns; die sich daraus ergebenden steuerlichen Folgen werden dargestellt.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Der Begriff der Betriebsveräußerung ist gesetzlich nicht definiert. Die steuerlichen Regeln ergeben sich aus § 16 EStG, die Freibetragsregelung findet sich in § 16 Abs. 4 EStG und der ermäßigte Steuersatz in § 34 EStG. Weitere Grundlagen und Verweise auf die Rechtsprechung hat die Finanzverwaltung in R 16 Abs. 1 EStR bzw. H 16 Abs. 1 EStH zusammengefasst. Ergänzt werden diese zum Sonderbereich Teilbetriebsveräußerung in R 16 Abs. 3 EStR bzw. H 16 Abs. 3 EStH und zur Veräußerung eines Mitunternehmeranteils in H 16 Abs. 4 EStH. Die Grundlagen zur Ermittlung des Veräußerungsgewinns sind in R 16 Abs. 11, 13 und 14 EStR sowie in H 16 Abs. 714 EStH ausgeführt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge