Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnungslegung

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steueränderungsgesetz 2025 / 3.2 Anhebung der Freigrenze bei der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung, § 55 Abs. 1 Nr. 5 Satz 4 AO

Die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung soll für steuerbegünstigte Körperschaften, deren Einnahmen bis 100.000 EUR pro Jahr (bisher 45.000 EUR) betragen, abgeschafft werden. Damit soll die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung künftig für rund 90 Prozent der steuerbegünstigten Körperschaften entfallen. Die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung beinhaltet die gesetzliche ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Umsatzsteuer-Highlight... / 3. Weitere wichtige Entscheidungen

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Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kraftfahrzeughilfe / 3 Antragstellung

Für die Antragstellung ist zu beachten, dass derartige Anträge auf Zuschüsse bzw. Darlehen vor Abschluss eines Kaufvertrags gestellt werden. Eine Ausnahme besteht bei Leistungen zur technischen Überprüfung und Wiederherstellung der technischen Funktionsfähigkeit infolge einer behinderungsbedingten Zusatzausstattung. In diesem Fall ist der Antrag spätestens innerhalb eines Mo...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Trinkgeld / 4 Abgrenzung zum Bedienungsgeld

Trinkgelder sind abzugrenzen vom sog. Bedienungsgeld. Beim Bedienungsgeld wird ein bestimmter Betrag von vornherein auf den vom Dritten zu zahlenden Preis für die erbrachte Leistung aufgeschlagen. In diesen Fällen vereinnahmt der Arbeitnehmer den Betrag für den Arbeitgeber, hat diesem gegenüber jedoch einen schuldrechtlichen Anspruch auf Auszahlung. Werden Bedienungsgelder al...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sonderumlage / 1.1 Keine Sonderumlage ohne vorherige Beschlussfassung

Da die Sonderumlage eine Ergänzung des Wirtschaftsplans darstellt, entsteht eine Beitragspflicht der Wohnungseigentümer nur aufgrund entsprechender Beschlussfassung.[1] Stellen sich die Ansätze aus dem Wirtschaftsplan als zu gering heraus, kann statt der Erhebung einer Sonderumlage auch ein neuer entsprechend modifizierter Wirtschaftsplan beschlossen werden. In aller Regel w...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsstätte: Überblick / 4 Umsatzsteuer

Betriebsstätte i. S. d. Umsatzsteuerrechts ist jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit des Unternehmens dient.[1] Eine solche Einrichtung oder Anlage kann jedoch nur dann als Betriebsstätte angesehen werden, wenn sie über einen ausreichenden Mindestbestand an Personal- und Sachmitteln verfügt, der für die Erbringung der betreffenden Dienstleistungen er...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Steuer Check-up 2026 / 5.1 Einnahmengrenze bei der Verpflichtung zur zeitnahen Mittelverwendung

Steuerbegünstigte Körperschaften sind grundsätzlich dazu verpflichtet, ihre Mittel zeitnah für die satzungsmäßigen steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. Dies gilt aktuell nicht für Körperschaften, deren Einnahmen nicht mehr als 45.000 EUR pro Jahr betragen. Dieser Betrag wird ab 1.1.2026 auf 100.000 EUR erhöht (§ 55 Abs. 1 Nr. 5 Satz 4 AO neu). Hinweis Die Pflicht zur zeitn...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 12 Governance: Praktiken ... / 3 C8 – Umsatzerlöse aus bestimmten Tätigkeiten und Ausnahme von EU-Referenzwerten (VSME.63 f.)

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Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 5 Energie und Treibhausga... / 2.2.1 Rechtlicher Rahmen

Rz. 182 Erwägungen bei der Angabe von Treibhausgasemissionen unter B3 (Basismodul)mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werkvertrag / 1.2.1 Herstellung eines Werks

Die Herstellung des Werkes ist eine sonstige Leistung i. S. v. § 3 Abs. 9 Satz 1 UStG, wenn für eine Leistung kein Hauptstoff verwendet wird (z. B. Aushub einer Baugrube). Hat der Unternehmer dagegen die Bearbeitung oder Verarbeitung eines Gegenstandes übernommen und verwendet er hierbei Stoffe, die er selbst beschafft, so ist gem. § 3 Abs. 4 Satz 1 UStG die gesamte Leistung...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit: Risiken und... / 3 Begrifflichkeiten

Unternehmen haben schon jetzt zahlreiche Berichtspflichten. Nach deutschem Recht sind Kapitalgesellschaften[1] und Personen(handels)gesellschaften mit vergleichbarer Haftungsstruktur[2] schon seit Langem dazu verpflichtet, einen Jahresabschluss i. S. v. §§ 24 ff. HGB und einen Lagebericht i. S. v. § 289 HGB zu erstellen. Am 26.6.2013 begann die Europäische Union, die Berichts...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit: Risiken und... / 3.1.1 Unternehmenskategorien nach europäischem Recht

Die Unterscheidung zwischen verschiedenen Unternehmenskategorien geht auf die sog. "Rechnungslegungsrichtlinie" zurück.[1] Einerseits unterscheidet die Rechnungslegungsrichtlinie begrifflich zwischen Unternehmen im öffentlichen Interesse und sonstigen Unternehmen.[2] Unternehmen im öffentlichen Interesse sind Unternehmen, die unter das Recht eines Mitgliedstaates fallen und de...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit: Risiken und... / 5.2 Die unverbindlichen Standards für eine freiwillige Berichterstattung

Die Standards der Europäischen Kommission sind seit einiger Zeit ein verbindlicher Maßstab für berichtspflichtige Unternehmen. In Zukunft werden Rechtsanwender wohl zwischen verbindlichen Standards für berichtspflichtige Unternehmen und unverbindlichen Standards für eine freiwillige Berichterstattung unterscheiden müssen.[1] Nach einem aktuellen Vorschlag der Europäischen Ko...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit: Risiken und... / 3.1.2 Unternehmenskategorien nach deutschem Recht

Der deutsche Gesetzgeber hat diese Kategorien nach und nach ins deutsche Recht übertragen. Das HGB unterscheidet dementsprechend nicht nur zwischen kapitalmarktorientierten und nichtkapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaften[1], sondern teilt die betroffenen Unternehmen auch in verschiedene Größengruppen ein.[2] An der grundsätzlichen Einteilung in verschiedene Unternehm...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit: Risiken und... / Zusammenfassung

Überblick Das Ziel der europäischen "Nachhaltigkeitsrichtlinie" oder Corporate Social Sustainability Directive (CSRD) war es, den Anwendungsbereich der unternehmensbezogenen Berichtspflichten auf große Teile der europäischen Unternehmen auszudehnen. Zur Erreichung dieses Ziels wurden die inhaltlichen Anforderungen an die unternehmensbezogene Berichterstattung nicht nur auf e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bcb) Der Umfang der Herstellungskosten nach Handelsbilanz und Steuerbilanz

Rn. 121 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 HK: Bzgl der HK sind folgende Unterschiede zwischen HB und StB zu beachten (zum Sonderfall des selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenstands des AV nach § 255 Abs 2a HGB s dort und Küting/Ellmann, DStR 2009, 1300; Schülke, DStR 2010, 992. S auch ausführlich Hayn/Waldersee/Benzel, HGB/HGB/BilMoG/Steuerbilanz im Vergleich, 67; Zwirne...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafterdarlehen / 3 Im Krisenfall Rangrücktritt oder Forderungsverzicht

Ist die Gesellschaft in eine finanzielle Schieflage geraten, stellt sich die Frage, welche Sanierungsmaßnahmen die Gesellschafter ergreifen können, um eine drohende Überschuldung bzw. Insolvenz abzuwenden.[1] Insbesondere Gesellschafterdarlehen spielen bei diesen Maßnahmen oftmals eine entscheidende Rolle. Nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gelten für die Rechnungslegu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil II Mietprozessrecht / 2.3.1 Zwangsvollstreckung wegen Handlungen

Rz. 408 Die Zwangsvollstreckung von Titeln, durch die die verurteilte Partei zu Handlungen verpflichtet wird, ist unterschiedlich, je nachdem, ob es sich um eine vertretbare oder um eine unvertretbare Handlung handelt. Dagegen sind Titel, die zur Abgabe einer Willenserklärung verurteilen, nicht im eigentlichen Sinne vollstreckungsfähig, weil die entsprechende Willenserklärun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil II Mietprozessrecht / 3.2 Streitwert

Rz. 521 Zu unterscheiden sind der Zuständigkeitsstreitwert, der Gebührenstreitwert, der Beschwerdewert und der Gegenstandswert für Rechtsverfolgungskosten. Rz. 522 Für Streitigkeiten über Ansprüche aus einem Mietverhältnis über Wohnraum kommt es auf den Zuständigkeitsstreitwert deswegen nicht an, weil für diese ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstands die AG zuständi...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Verzeichnis abgekürzt zitierter Literatur

Adler/Düring/Schmaltz (ADS) Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Aktiengesellschaft, 4. Aufl., Stuttgart 1968ff. Zitation: (vgl.) ADS (1968), § 149 AktG, Rn. ###. Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl., Stuttgart 1995ff. Zitation: (vgl.) ADS (1997), § 268, Rn. ###. Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Unter...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, HGB §§ 284–288 HGB Erläuterung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung

A. Vorbemerkungen Rn. 1 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 264 Abs. 1 Satz 1 ist der JA von KapG und i. S. d. § 264a haftungsbeschränkten PersG um einen Anhang zu erweitern, der mit der Bilanz und GuV eine Einheit bildet. Gemäß § 264 Abs. 3 bzw. § 264b können KapG bzw. haftungsbeschränkte PersG, die nicht i. S. d. § 264d kap.-marktorientiert sind, für das jeweilige GJ von der V...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, HGB § 271 Beteiligungen. Verbundene Unternehmen

A. Beteiligungen (Rn. 1–85 kommentiert von Bieg/Waschbusch) I. Inhalt, Anwendungsbereich und Bedeutung der Beteiligungsdefinition 1. Inhalt der Beteiligungsdefinition Rn. 1 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Für das AktG 1965 wurde das Fehlen einer Beteiligungsdefinition stets bemängelt. Dieser Mangel ist im gültigen Recht durch § 271 Abs. 1 beseitigt worden. Vier Voraussetzungen müssen...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / J. Literaturverzeichnis

Rn. 1083 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Biener/Berneke (1986), Bilanzrichtlinien-Gesetz, Düsseldorf. DRSC (2025), Behandlung von Umlagen/Erstattungen nach § 3 Abs. 6 MinStG im handelsrechtlichen (Teil-)Konzernabschluss, URL: https://tinyurl.com/599m6dkp (Stand: 24.09.2025). Geurts/Schubert (2014), KAGB kompakt, Köln. Happe (1996), Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung für Swapverei...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Personenhandelsgesellschaften i. S. d. § 264a Abs. 1

1. Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 264c Abs. 1) Rn. 973 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 "Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Regel als solche jeweils gesondert auszuweisen oder im Anhang anzugeben" (§ 264c Abs. 1 Satz 1; vgl. wegen des Inhalts und Ausweises HdR-E, HGB § 264c). Die Vorschr...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Bedeutung der Begriffsbestimmungen für die Abgrenzung der Posten des Finanzanlagevermögens

a) Grundsatz Rn. 40 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Anteilsrechte sind den Finanzanlagen zuzuordnen, fallsmehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Beteiligungsvermutung (Abs. 1 Satz 3)

1. Vorbemerkungen Rn. 45 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Eine Beteiligung wird vermutet, wenn die Anteile an einem anderen UN insgesamt 20 % des Nennkap. dieses UN oder – falls ein solches nicht vorhanden ist – 20 % der Summe aller ­Kap.-Anteile an diesem UN überschreiten (vgl. § 271 Abs. 1 Satz 3). Gegenüber der ehemaligen Regelung des § 152 Abs. 2 AktG 1965 wurde lediglich die An...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Postenzuordnung der Anteilsrechte

1. Anteilsrechte innerhalb des Finanzanlagevermögens a) Bilanzgliederung nach § 266 Abs. 2 für große und mittelgroße Kapital- sowie haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften i. S. d. § 264a Rn. 71 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Sind die Voraussetzungen der Beteiligungsdefinition des § 271 Abs. 1 Satz 1 erfüllt, so sind die Anteilsrechte im Finanz-AV auszuweisen. Grds. steht...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Darstellung der Spalten des Anlagengitters

1. Gesamte Anschaffungs- und Herstellungskosten Rn. 165 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Das wesentliche Merkmal der ersten Spalte des Anlagengitters ist der Bruttoausweis der gesamten ursprünglichen (historischen) AHK aller in den vorangegangenen Perioden angeschafften oder hergestellten und zu Beginn des GJ (noch) aktivierten VG des AV bzw. Bilanzierungshilfen. Um auf die AHK der ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Rechtsformabhängige Zusatzangaben

I. Aktiengesellschaften 1. Einstellungen in andere Gewinnrücklagen aus Wertaufholungen (§ 58 Abs. 2a AktG) Rn. 911 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 58 Abs. 2a AktG können "Vorstand und Aufsichtsrat den Eigenkapitalanteil von Wertaufholungen bei Vermögensgegenständen des Anlage- und Umlaufvermögens in andere Gewinnrücklagen einstellen. Der Betrag dieser Rücklagen ist in der Bil...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Legaldefinition

a) Historischer Rückblick und Kritik Rn. 102 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Mit dem BiRiLiG hatte der Gesetzgeber – divergierend zu dem aktienrechtlichen Terminus des § 15 AktG (vgl. HdR-E, AktG §§ 15–19, Rn. 1ff.) – den Verbundbegriff erstmals und insoweit zusätzlich mit § 271 Abs. 2 im HGB legal definiert, womit Art. 41 der 7. EG-R (derweil: Art. 2 Nr. 12 der Bilanz-R) – wie fol...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Grundlagen

1. Zweck der Offenlegung von Verbundbeziehungen Rn. 87 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 An einem Bild festzuhalten, welches das völlig isolierte Handeln eines UN in seinem wirtschaftlichen Umfeld zeichnet, würde der ökonomischen Realität vollkommen widersprechen. Aufgrund der zahlreichen wirtschaftlichen Verflechtungen von UN, wie sie in der Praxis die Regel sind, kann das eigentlic...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VIII. Bewertung der Anteilsrechte

Rn. 85 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Bewertungsfragen bei Anteilsrechten werden im Gesamtzusammenhang der "Wertansätze von VG und Schulden" (vgl. HdR-E, HGB § 253) behandelt.mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Unschärfen der (neuen) Begriffsdefinition i. w. S.

aa) Ausländische Konzernobergesellschaft(en) Rn. 136 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Speziell vor dem Hintergrund ausländischer Konzernobergesellschaften sollte seitens des Gesetzgebers ferner deutlich herausgestellt werden, dass als Bezugspunkt für Zwecke der Qualifikation von UN als "verbundene UN" stets das oberste MU eines Konzerns heranzuziehen ist. Damit wäre zugleich unmissv...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Verbundene Unternehmen i. S. d. AktG

a) Systematik Rn. 94 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 In § 15 AktG werden die Arten der "verbundenen UN" abschließend bzw. erschöpfend aufgeführt, die ihrerseits dann in den §§ 16–19 und 291f. AktG näher spezifiziert werden und durch widerlegbare oder unwiderlegbare Vermutungen miteinander verknüpft sind. "Verbundene UN" sind rechtlich selbständige UN, die im Verhältnis zueinandermehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Inhalt, Anwendungsbereich und Bedeutung der Beteiligungsdefinition

1. Inhalt der Beteiligungsdefinition Rn. 1 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Für das AktG 1965 wurde das Fehlen einer Beteiligungsdefinition stets bemängelt. Dieser Mangel ist im gültigen Recht durch § 271 Abs. 1 beseitigt worden. Vier Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Beteiligung im Sinne dieser Vorschrift vorliegt:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Begriffsbestimmungen (Abs. 1 Satz 1)

1. Anteile an einem anderen Unternehmen a) Anteile Rn. 7 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Eine Beteiligung kann nach § 271 Abs. 1 Satz 1 nur dann vorliegen, wenn Anteile an einem anderen UN (Anteilsrechte) gehalten werden. Unter Anteilsrechten sind dabei alle gesellschaftsrechtlichen (mitgliedschaftsrechtlichen) Kap.-Anteile zu verstehen, die "wirtschaftlich eine Teilhabe am Vermögen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Besonderheiten betreffend das Sachanlagevermögen

1. Behandlung gering- und geringstwertiger Wirtschaftsgüter Rn. 236 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG können im Steuerrecht geringwertige, einer selbständigen Nutzung fähige WG im Jahr der Anschaffung "in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Zwecksetzung

a) Überblick über die Interpretationen in der Literatur Rn. 14 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Formulierung des § 271 Abs. 1 Satz 1, die als Beteiligungen auszuweisenden Anteilsrechte müssten "dem eigenen Geschäftsbetrieb [...] dienen", wird in der Kommentarliteratur in gravierend unterschiedlicher Weise interpretiert, während hinsichtlich des Kriteriums der Dauerhaftigkeit ("H...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VIII. Besonderheiten betreffend das Finanzanlagevermögen

1. Behandlung von un- oder niedrigverzinslichen Ausleihungen Rn. 259 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Ausleihungen des AV können unverzinslich oder niedrigverzinslich gewährt werden. Da es sich hierbei um nicht abnutzbares AV handelt, können keine planmäßigen AfA auftreten. Bei un- oder unterverzinslichen Ausleihungen des AV hält das Schrifttum im Hinblick auf ihre Behandlung im Anl...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Gesellschaften mit beschränkter Haftung

1. Einstellungen in andere Gewinnrücklagen aus Wertaufholungen (§ 29 Abs. 4 GmbHG) Rn. 971 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 29 Abs. 4 GmbHG "können die Geschäftsführer mit Zustimmung des Aufsichtsrats oder der Gesellschafter den Eigenkapitalanteil von Wertaufholungen bei Vermögensgegenständen des Anlage- und Umlaufvermögens in andere Gewinnrücklagen einstellen. Der Betrag die...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Einzelfragen des Finanzanlagevermögens

a) Ausweis von Ergebnisanteilen an Personenhandelsgesellschaften Rn. 278 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Beim Ausweis von stehen gelassenen Gewinnanteilen an PersG wird entsprechend der steuerrechtlichen Verfahrensweise in der Praxis (vgl. dazu Dietel, DStR 2002, S. 2140 (2141)) sowohl der zeitkongruente Ausweis als Zugang als auch der Ausweis als Zuschreibung gewählt (vgl. befürwo...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Sonstige Pflichtangaben

I. Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren und der durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesicherten Verbindlichkeiten (§ 285 Nr. 1) Rn. 291 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 1 sind im Anhang anzugeben „zu den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr a...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Dauerhaftigkeit

a) Begriffsinhalt Rn. 32 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Notwendige Voraussetzung für das Vorliegen einer Beteiligung ist es, dass die Anteile an dem anderen UN nach dem Willen des Bilanzierenden ("bestimmt sind") eine dauernde Verbindung herstellen sollen. Damit sind Beteiligungen gesellschaftsrechtliche Kap.-Anteile, die dem AV zuzurechnen sind. Allerdings kann diese Zuordnung ni...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Einzelfragen sowie gesetzgeberischer Nachbesserungsbedarf

a) Unschärfen der (neuen) Begriffsdefinition i. e. S. Rn. 135 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Soweit es richtigerweise für den Verbundtatbestand nicht auf die Rechtsform und den Sitz betreffender UN ankommt, ist die Bezugnahme in § 271 Abs. 2 (1. Halbsatz) auf § 290 Abs. 1 Satz 1 missverständlich. Dies nämlich könnte den offenkundig nicht beabsichtigten (vgl. BR-Drs. 686/22, S. 41)...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Erläuterungs- und Angabepflichten nach § 284 Abs. 2

I. Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1) Rn. 86 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 284 Abs. 2 Nr. 1 müssen im Anhang die auf die "Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angegeben werden". Rn. 87 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Die Vorschrift gilt größenunabhängig für alle KapG und PersG i....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

I. Vorbemerkungen Rn. 1073 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach IFRS ist der Anhang wie auch nach HGB ein eigenständiger Bestandteil des Abschlusses (vgl. IAS 1.10 bzw. künftig: IFRS 18.10). Zum Verständnis der unterschiedlichen Inhalte ist auf die jeweilige RL-Konzeption und die verschiedenen Zwecke zu verweisen. Der handelsrechtliche JA dient neben der Bereitstellung von Informat...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Anteilsrechte innerhalb des Finanzanlagevermögens

a) Bilanzgliederung nach § 266 Abs. 2 für große und mittelgroße Kapital- sowie haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften i. S. d. § 264a Rn. 71 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Sind die Voraussetzungen der Beteiligungsdefinition des § 271 Abs. 1 Satz 1 erfüllt, so sind die Anteilsrechte im Finanz-AV auszuweisen. Grds. steht hierzu aber nicht nur der Posten "Beteiligungen" zu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Aktiengesellschaften

1. Einstellungen in andere Gewinnrücklagen aus Wertaufholungen (§ 58 Abs. 2a AktG) Rn. 911 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 58 Abs. 2a AktG können "Vorstand und Aufsichtsrat den Eigenkapitalanteil von Wertaufholungen bei Vermögensgegenständen des Anlage- und Umlaufvermögens in andere Gewinnrücklagen einstellen. Der Betrag dieser Rücklagen ist in der Bilanz gesondert auszuweis...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Beteiligungen (Rn. 1–85 kommentiert von Bieg/Waschbusch)

I. Inhalt, Anwendungsbereich und Bedeutung der Beteiligungsdefinition 1. Inhalt der Beteiligungsdefinition Rn. 1 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Für das AktG 1965 wurde das Fehlen einer Beteiligungsdefinition stets bemängelt. Dieser Mangel ist im gültigen Recht durch § 271 Abs. 1 beseitigt worden. Vier Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Beteiligung im Sinne dieser Vorsc...mehr