Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnungslegung

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bbb) Unwiderlegbare Vermutungstatbestände nach § 290 Abs. 2 Nr. 1–3

Rn. 117 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Mit der Absicht, die "Rechtsanwendung zu erleichtern" (Begründung zur Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses, abgedruckt bei: Ernst/Naumann (2009), S. 214), wurden die – um eine rein ökonomische Betrachtungsweise erweiterten – "konzerntypischen Rechte" (Busse von Colbe, ZfbF 1985, S. 761 (764); vgl. gleichlautend auch Busse von Colbe/Chmi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Behandlung von Zero-Bonds

Rn. 264 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Zero-Bonds oder Null-Kupon-Anleihen sind eine besondere Form festverzinslicher Schuldverschreibungen, für die keine periodisch wiederkehrenden Zinszahlungen geleistet werden. Der Zins als Gegenleistung für die Kap.-Überlassung besteht in einem gegenüber dem Ausgabebetrag erhöhten Rücknahmebetrag am Ende der Laufzeit (vgl. HFA 1/1986, WPg 198...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Weitere qualitative Merkmale

Rn. 19 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die Auffassungen über den Umfang der "weiteren qualitativen Voraussetzungen" gehen allerdings weit auseinander. Nach Biener/Berneke ((1986), S. 185) genügt es, wenn das "beteiligte Unternehmen bei Aufträgen berücksichtigt wird, oder wenn ihm nicht unmittelbar Konkurrenz gemacht wird", was offensichtlich Lieferbeziehungen oder eine gewisse Bra...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Nicht geleistete Hafteinlagen (§ 264c Abs. 2 Satz 9)

Rn. 974 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 "Im Anhang ist der Betrag der im Handelsregister gemäß § 172 Abs. 1 eingetragenen Einlagen anzugeben, soweit diese nicht geleistet sind" (§ 264c Abs. 2 Satz 9). Mit dieser Angabe soll darüber informiert werden, mit welchem Betrag die Kommanditisten den Gläubigern der Gesellschaft persönlich haften (vgl. auch Beck Bil-Komm. (2024), § 264c HGB...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) und Wirtschaftsprüferkammer (WPK)

Rn. 439 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Auch der HFA des IDW betont, dass § 286 Abs. 4 eng auszulegen ist, hierbei aber auch die für diese Regelung maßgeblichen Erwägungen des Datenschutzes relevant sind. Der zulässige Verzicht setze daher voraus, dass die Bezüge der einzelnen Organmitglieder feststellbar oder in ihrer Größenordnung zutreffend schätzbar wären. Soweit die in Betrac...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ddd) Faktische Beherrschungsmöglichkeit

Rn. 122 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Vergleichbar zu dem in der internationalen Bilanzierungspraxis vorherrschenden Verständnis sind auch die in § 290 Abs. 2 typisierend aufgeführten (Positiv-)Indikatoren keineswegs als abschließend zu begreifen; vielmehr ist § 290 Abs. 1 als eine Art Generalnorm zu verstehen, unter die auch über Abs. 2 hinausgehende – rein faktische – Beherrsc...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IX. Disagio (§ 268 Abs. 6)

Rn. 76 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 "Ein nach § 250 Abs. 3 in den Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite aufgenommener Unterschiedsbetrag ist in der Bilanz gesondert auszuweisen oder im Anhang anzugeben" (§ 268 Abs. 6). Es handelt sich also um eine sog. Wahlpflichtangabe. Rn. 77 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Die Vorschrift gilt für (mittel-)große KapG und PersG i. S. d. § 264...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXVI. Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 (§ 285 Nr. 25)

Rn. 750 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Im Anhang sind "im Fall der Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden nach § 246 Abs. 2 Satz 2 die Anschaffungskosten und der beizulegende Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände, der Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden sowie die verrechneten Aufwendungen und Erträge [anzugeben, d.Verf.]; Nummer 20 Buchstabe a ist ents...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / XXX. Latente Steuern (§ 285 Nr. 29)

Rn. 782 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 29 ist im Anhang anzugeben, "auf welchen Differenzen oder steuerlichen Verlustvorträgen die latenten Steuern beruhen und mit welchen Steuersätzen die Bewertung erfolgt ist". § 285 Nr. 29 ist mit dem BilMoG – im Übrigen ohne entsprechendes Pendant in der Bilanz-R – in das HGB eingeführt worden. Rn. 783 Stand: EL 47 – ET: 12/2025...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren und der durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesicherten Verbindlichkeiten (§ 285 Nr. 1)

Rn. 291 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 1 sind im Anhang anzugeben „zu den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren, der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, unter Angabe von Art und Form der Sicherheiten”. Mit dieser Ang...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Übergangsvorschrift: Fehlbetrag nach Art. 28 EGHGB

Rn. 983 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Für Altersversorgungsverpflichtungen sind grds. Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden (vgl. § 249 Abs. 1 Satz 1). Art. 28 Abs. 1 EGHGB eröffnet indes für Altzusagen (= unmittelbare Zusage, bei der der Pensionsberechtigte seinen Rechtsanspruch vor dem 01.01.1987 erworben hat oder sich ein vor diesem Zeitpunkt erworbener Rec...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1)

Rn. 86 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 284 Abs. 2 Nr. 1 müssen im Anhang die auf die "Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angegeben werden". Rn. 87 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Die Vorschrift gilt größenunabhängig für alle KapG und PersG i. S. d. § 264a, Kredit-, Finanzdienstleistungs-, Wertpapier-, Zahlungs- u...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXVIII. Haftungsverhältnisse gemäß den §§ 251, 268 Abs. 7 (§ 285 Nr. 27)

Rn. 770 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Im Anhang sind "für nach § 268 Abs. 7 im Anhang ausgewiesene Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnisse die Gründe der Einschätzung des Risikos der Inanspruchnahme" anzugeben. § 285 Nr. 27 setzt Art. 16 Abs. 1 lit. d) der Bilanz-R in nationales Recht um. Rn. 770a Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Die Vorschrift gilt für (mittel-)große KapG und PersG ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl (§ 285 Nr. 7)

Rn. 361 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 7 ist im Anhang anzugeben die "durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer getrennt nach Gruppen". Mit § 285 Nr. 7 wurden Art. 16 Abs. 1 lit. h) und 17 Abs. 1 lit. e) der Bilanz-R in nationales Recht umgesetzt. Ziel der Angabe ist es, die Bedeutung des UN als Arbeitgeber offenzulegen. Außer...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Vorbemerkungen

Rn. 1073 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach IFRS ist der Anhang wie auch nach HGB ein eigenständiger Bestandteil des Abschlusses (vgl. IAS 1.10 bzw. künftig: IFRS 18.10). Zum Verständnis der unterschiedlichen Inhalte ist auf die jeweilige RL-Konzeption und die verschiedenen Zwecke zu verweisen. Der handelsrechtliche JA dient neben der Bereitstellung von Informationen an die JA-A...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 )

Rn. 105 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 "Im Anhang müssen [...] Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angegeben und begründet werden; deren Einfluß auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist gesondert darzustellen" (§ 284 Abs. 2 Nr. 2). Ziel dieser Vorschrift ist es, eine Vergleichbarkeit des JA mit dem JA des VJ herzustellen (vgl. Beck Bil-Komm. (2024), § 28...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / XXXV. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahrs (§ 285 Nr. 33)

Rn. 861 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 33 sind im Anhang "Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahrs eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, unter Angabe ihrer Art und finanziellen Auswirkung" anzugeben. Die Norm ist mit dem BilRUG in das HGB eingeführt worden und setzt Art. 17...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Aufgliederung der Umsatzerlöse (§ 285 Nr. 4)

Rn. 342 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 4 ist im Anhang anzugeben, die "Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen sowie nach geografisch bestimmten Märkten, soweit sich unter Berücksichtigung der Organisation des Verkaufs, der Vermietung oder Verpachtung von Produkten und der Erbringung von Dienstleistungen der Kapitalgesellschaft die Tätigkeitsbereich...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VIII. Gesamtbezüge der tätigen und früheren Organmitglieder, Vorschüsse und Kredite an Organmitglieder sowie zugunsten von Organmitgliedern eingegangene Haftungsverhältnisse und gebildete Rückstellungen (§§ 285 Nr. 9 lit. a) Satz 1–4, b), c), 286 Abs. 4)

Rn. 391 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 9 sind im Anhang anzugeben „für die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans, eines Aufsichtsrats, eines Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung jeweils für jede Personengruppe die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge (Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Bezugsrechte und sonstige aktienbasierte Vergütungen, Aufwa...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Beteiligungsbegriff nach AktG 1965

Rn. 47 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 In dem Beteiligungsposten des § 151 AktG 1965 waren nach damals h. M. gesellschaftsrechtliche Kap.-Anteile an anderen UN dann auszuweisen – und zwar unabhängig von der Höhe des gehaltenen Kap.-Anteils und unabhängig von einer Verbriefung der Anteilsrechte in Wertpapieren, wenn der Bilanzierende neben der Dauerbesitzabsicht auch noch eine Bete...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Struktur des Anhangs

Rn. 1074 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Allg. Anforderungen an Struktur und Aufbau des Anhangs sowie bestimmte grundlegende Angabepflichten, bspw. zum UN oder zu den Quellen von wesentlichen Schätzungsunsicherheiten, regelt IAS 1 (bzw. künftig: IAS 8 i. V. m. IFRS 18). Daneben ergeben sich die Angabepflichten sachverhaltsspezifisch aus den einzelnen Standards (IAS/IFRS), etwa für...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen in die Herstellungskosten (§ 284 Abs. 2 Nr. 4)

Rn. 136 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Gemäß § 255 Abs. 3 Satz 2 dürfen Zinsen für FK, das zur Finanzierung der Herstellung eines VG verwendet wird, als Teil der HK dieses VG angesetzt werden. "Im Anhang müssen [...] Angaben über die Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten gemacht werden" (§ 284 Abs. 2 Nr. 4). Sofern FK-Zinsen nicht aktiviert wurden, br...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXXVII. Angaben zum Mutterunternehmen, das einen befreienden Konzernabschluss und Konzernlagebericht aufstellt (§ 291 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4; § 292 Abs. 2)

Rn. 901 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 291 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 haben der „Konzernabschluß und Konzernlagebericht eines Mutterunternehmens mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum [...] befreiende Wirkung, wenn [...] der Anhang des Jahresabschlusses des zu befreienden Unter...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Gesamtbezüge des Aufsichtsrats

Rn. 417 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Die unter HdR-E, HGB §§ 284–288, Rn. 395, dargelegten Grundsätze gelten für die AR-Bezüge entsprechend. Wird für die Tätigkeit in den Ausschüssen des AR (z. B. Personal-, Verwaltungs-, Prüfungsausschuss) eine Vergütung gewährt, gehört sie zu den angabepflichtigen Bezügen. Einzubeziehen sind auch Bezüge von Mitgliedern des AR, die durch Geric...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Bilanzgliederung nach § 266 Abs. 2 für große und mittelgroße Kapital- sowie haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften i. S. d. § 264a

Rn. 71 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Sind die Voraussetzungen der Beteiligungsdefinition des § 271 Abs. 1 Satz 1 erfüllt, so sind die Anteilsrechte im Finanz-AV auszuweisen. Grds. steht hierzu aber nicht nur der Posten "Beteiligungen" zur Verfügung, sondern auch der Posten "Anteile an verbundenen UN" (auf § 264c Abs. 4 sei an dieser Stelle lediglich hingewiesen; vgl. stattdessen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Unterschiedsbetrag bei der Bewertung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen (§ 253 Abs. 6 Satz 3)

Rn. 17 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 "Im Falle von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Gesamtbezüge früherer Mitglieder der Organe und ihrer Hinterbliebenen

Rn. 422 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Die Mitgliedschaft in einem Organ dauert so lange, bis betreffendes Mitglied abberufen wird bzw. zurücktritt (vgl. ADS (2025), § 285, Rn. 157; Beck Bil-Komm. (2024), § 285 HGB, Rn. 239). Sämtliche nach diesem Zeitpunkt gewährten Bezüge, die nicht die Tätigkeit als bisheriges Organmitglied abgelten, fallen daher in den Anwendungsbereich von §...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Vertikale Gliederung des Anlagespiegels

Rn. 153 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Die vertikale Gliederung des Anlagengitters gemäß § 284 Abs. 3 ist grds. am allg. Bilanzgliederungsschema gemäß § 266 Abs. 2 zu orientieren, soweit das AV betroffen ist. Demnach sind folgende Zeilen auszuweisen: Immaterielle VG (Postengruppe A. I.), Sach- (Postengruppe A. II.) und Finanzanlagen (Postengruppe A. III.). Rn. 154 Stand: EL 47 – E...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Zugänge

Rn. 170 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Unter einem Zugang ist grds. jede tatsächliche (physische) mengenmäßige Ausweitung des AV zu verstehen. Zugänge sind in voller Höhe, d. h. ohne Verringerung durch AfA, mit ihren zu aktivierenden AHK auszuweisen. Als Zugangszeitpunkt eines VG ist generell der Zeitpunkt maßgebend, zu dem der Bilanzierende die wirtschaftliche Verfügungsgewalt (...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Vorratsaktien (§ 160 Abs. 1 Nr. 1 AktG)

Rn. 918 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 160 Abs. 1 Nr. 1 AktG sind im Anhang auch Angaben zu machen über den "Bestand und den Zugang an Aktien, die ein Aktionär für Rechnung der Gesellschaft oder eines abhängigen oder eines im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehenden Unternehmens oder ein abhängiges oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehendes Unternehmen als Gründe...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Rn. 110 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Um eine UN-Verbindung als "verbundenes UN" i. S. d. § 271 Abs. 2 klassifizieren zu können, muss ein Mutter-Tochter-Verhältnis gemäß § 290 (Konzerntatbestand) vorliegen (vgl. die Übersicht unter HdR-E, HGB § 271, Rn. 112). Der handelsrechtliche Konzernbegriff ist – ebenso wie der aktienrechtliche Begriff des Konzerns (vgl. § 18 AktG) – ein "r...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / XXXII. Tatsächlicher Steueraufwand oder Steuerertrag nach Mindeststeuergesetzen (§ 285 Nr. 30a)

Rn. 797a Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Bereits 2013 haben sich die OECD- und G20-Länder sowie Schwellen- und Entwicklungsländer zum sog. BEPS-Projekt zusammengeschlossen, mit dem die angeschlossenen Staaten weltweit Gewinnverkürzungen und -verlagerungen bekämpfen wollen. Mittlerweile gibt es mit BEPS 2.0 bereits ein Nachfolgeprojekt zur ursprünglichen BEPS-Initiative. Dieses Pro...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / XI. Unbeschränkte Haftung als Gesellschafter (§ 285 Nr. 11a)

Rn. 524 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 11a sind anzugeben: "Name, Sitz und Rechtsform der Unternehmen, deren unbeschränkt haftender Gesellschafter die Kapitalgesellschaft ist". Zweck der Angabe ist, die Abschlussadressaten auf das erhöhte Risiko aufmerksam zu machen, das aus einer unbeschränkten Haftung erwachsen kann. Rn. 525 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Die Vorschrif...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Umbuchungen

Rn. 186 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Bei Umbuchungen handelt es sich weder um eine Mengen- noch um eine Wertänderung, sondern um eine Ausweisänderung (Umwidmung; vgl. HdR-E, HGB §§ 284–288, Rn. 174ff., dortige Übersichten). Insofern haben Umbuchungen keine materielle, sondern nur formelle Bedeutung als Umschreibungen von jenem Posten, unter dem sie am Ende des vorangegangenen G...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 7. Zahl und bei Nennbetragsaktien Nennbetrag der Aktien jeder Gattung sowie Bezugsaktien bei Kapitalerhöhung (§ 160 Abs. 1 Nr. 3 AktG)

Rn. 929 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 160 Abs. 1 Nr. 3 AktG sind im Anhang auch Angaben zu machen über die "Zahl der Aktien jeder Gattung, wobei zu Nennbetragsaktien der Nennbetrag und zu Stückaktien der rechnerische Wert für jede von ihnen anzugeben ist, sofern sich diese Angaben nicht aus der Bilanz ergeben; davon sind Aktien, die bei einer bedingten Kapitalerhöhung ode...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / XIII. Aufgliederung der sonstigen Rückstellungen (§ 285 Nr. 12)

Rn. 537 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 12 sind "Rückstellungen, die in der Bilanz unter dem Posten ‚sonstige Rückstellungen’ nicht gesondert ausgewiesen werden, [...] zu erläutern, wenn sie einen nicht unerheblichen Umfang haben". Nicht an dieser Stelle zu erläutern sind "Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen" sowie "Steuerrückstellungen", zumal...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Besonderheiten betreffend Bilanzierungshilfen

Rn. 225 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Explizit als Bilanzierungshilfen zu bezeichnende Posten, die vor dem AV auszuweisen sind, dürfen von Kaufleuten nach derzeitigem Bilanzrecht nicht mehr gebildet werden. Die Regelungen zu "Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs" (vgl. Art. 67 Abs. 5 EGHGB i. V. m. § 268 Abs. 2 Satz 1 (a. F.)), zum "Ausgleichs...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 12. Kapitalherabsetzung (§ 240 Satz 3 AktG)

Rn. 961 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 240 Satz 3 AktG ist „im Anhang zu erläutern, ob und in welcher Höhe die aus der Kapitalherabsetzung und aus der Auflösung von Gewinnrücklagen gewonnenen Beträge zum Ausgleich von Wertminderungen, zur Deckung von sonstigen Verlusten oder zur Einstellung in die Kapitalrücklage verwandt werden. Ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesells...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 152 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Eine § 271 vergleichbare Vorschrift ist dem Normengefüge der IFRS fremd (vgl. auch Bonner HGB-Komm. (2023), § 271, Rn. 501ff.). Sowohl "Beteiligungen" als auch Anteile an "verbundenen UN" stellen zunächst – und insoweit undifferenziert – in der Terminologie der IFRS allesamt finanzielle Vermögenswerte i. S. d. IFRS 9 i. V. m. IAS 32.11 dar (...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Zum Vergleich von Mehrheitsbeteiligung, Abhängigkeit und Konzerntatbestand

Rn. 95 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Vorschriften der §§ 15ff. AktG sind in der Weise angelegt, dass über eine Vermutungskaskade bei Erfüllung der Voraussetzungen auf einer vorgelagerten Stufe die Charakteristiken der nachgelagerten Stufe zutreffen. Für die nachfolgenden Ausführungen wird die Annahme getroffen, dass in den aufgezeigten Fällen weder ein BHV (i. S. d. § 291 Ab...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Vorbemerkungen

Rn. 1 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 264 Abs. 1 Satz 1 ist der JA von KapG und i. S. d. § 264a haftungsbeschränkten PersG um einen Anhang zu erweitern, der mit der Bilanz und GuV eine Einheit bildet. Gemäß § 264 Abs. 3 bzw. § 264b können KapG bzw. haftungsbeschränkte PersG, die nicht i. S. d. § 264d kap.-marktorientiert sind, für das jeweilige GJ von der Verpflichtung befr...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XV. Name und Sitz des Mutterunternehmens für den größten Kreis des Konzernabschlusses (§ 285 Nr. 14)

Rn. 548 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 14 sind im Anhang anzugeben "Name und Sitz des Mutterunternehmens der Kapitalgesellschaft, das den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt, sowie der Ort, wo der von diesem Mutterunternehmen aufgestellte Konzernabschluss erhältlich ist". Die im nationalen Recht umgesetzte Aufspaltung und Ergänzung von ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 8. Änderungen der kumulierten Abschreibungen durch Zugänge, Abgänge und Umbuchungen

Rn. 215 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 § 284 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 fordert, gesonderte Angaben zu den "Änderungen in den Abschreibungen in ihrer gesamten Höhe im Zusammenhang mit Zu- und Abgängen sowie Umbuchungen im Laufe des Geschäftsjahrs" zu machen. Diese Formulierung wirft Fragen auf. So könnte aus der zusammengefassten gesetzlichen Regelung geschlossen werden, dass diese Anga...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Anteile

Rn. 7 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Eine Beteiligung kann nach § 271 Abs. 1 Satz 1 nur dann vorliegen, wenn Anteile an einem anderen UN (Anteilsrechte) gehalten werden. Unter Anteilsrechten sind dabei alle gesellschaftsrechtlichen (mitgliedschaftsrechtlichen) Kap.-Anteile zu verstehen, die "wirtschaftlich eine Teilhabe am Vermögen eines anderen Unternehmens zum Gegenstand haben"...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Offenlegung von Verbundbeziehungen

Rn. 97 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Sofern eine UN-Verbindung nach § 271 Abs. 2 besteht, gehen damit zugleich mehrere Rechtskonsequenzen für die betroffenen UN einher. Die für mittelgroße und große KapG bzw. denen qua § 264a gleichgestellte PersG i. S. d. § 267 (bezüglich solcher UN, die den Regelungen des PublG unterworfen sind, sei an dieser Stelle auf HdR-E, PublG § 5, Rn. 8...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Zusätzliche Angaben zur Erfüllung der Generalnorm (§ 264 Abs. 2 Satz 2)

Rn. 20 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 "Führen besondere Umstände dazu, dass der Jahresabschluß ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild im Sinne des Satzes 1 nicht vermittelt, so sind im Anhang zusätzliche Angaben zu machen" (§ 264 Abs. 2 Satz 2; vgl. wegen Einzelheiten zum Inhalt HdR-E, HGB § 264, Rn. 47). Solchenfalls ist ein den tatsächlichen Verhältnissen entsp...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Neukonturierung des Verbundbegriffs

Rn. 108 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Gemäß Art. 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen sowie zur Änderung des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes wurde § 271 Abs. 2 wie folgt (neu) gefasst (vgl. dazu au...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Ergänzende Gliederung bei mehreren Geschäftszweigen (§ 265 Abs. 4)

Rn. 41 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 "Sind mehrere Geschäftszweige vorhanden und bedingt dies die Gliederung des Jahresabschlusses nach verschiedenen Gliederungsvorschriften, so ist der Jahresabschluss nach der für einen Geschäftszweig vorgeschriebenen Gliederung aufzustellen und nach der für die anderen Geschäftszweige vorgeschriebenen Gliederung zu ergänzen. Die Ergänzung ist ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XVII. Bestehen von Genussscheinen, Genussrechten, Wandelschuldverschreibungen, Optionsscheinen, Optionen, Besserungsscheinen oder vergleichbaren Wertpapieren oder Rechten (§ 285 Nr. 15a)

Rn. 556 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 15a sind im Anhang das "Bestehen von Genussscheinen, Genussrechten, Wandelschuldverschreibungen, Optionsscheinen, Optionen, Besserungsscheinen oder vergleichbaren Wertpapieren oder Rechten, unter Angabe der Anzahl und der Rechte, die sie verbriefen", anzugeben. Die durch das BilRUG neu eingefügte Nr. 15a setzt Art. 17 Abs. 1 l...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXI. Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente (§ 285 Nr. 20)

Rn. 660 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Gemäß § 285 Nr. 20 sind „für mit dem beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente [anzugeben, d.Verf.]mehr