Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnungslegung

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Fertige Erzeugnisse und Waren

Rn. 73 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Als fertige Erzeugnisse sind nur solche VG auszuweisen, die versandfertig und unmittelbar der Veräußerung zugänglich sind. Solange dieser Zustand nicht erreicht ist, liegt ein unfertiges Erzeugnis vor. Ebenfalls nicht als fertiges Erzeugnis sind VG zu zeigen, die aufgrund des technischen Fertigungsprozesses zwar fertig, jedoch noch nicht verä...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Umbuchungen

Rn. 186 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Bei Umbuchungen handelt es sich weder um eine Mengen- noch um eine Wertänderung, sondern um eine Ausweisänderung (Umwidmung; vgl. HdR-E, HGB §§ 284–288, Rn. 174ff., dortige Übersichten). Insofern haben Umbuchungen keine materielle, sondern nur formelle Bedeutung als Umschreibungen von jenem Posten, unter dem sie am Ende des vorangegangenen G...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Abgrenzung von Forschung und Entwicklung

Rn. 389 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Der im Zuge des BilMoG neu eingefügte § 255 Abs. 2a ist eine Vorschrift, welche die HK eines selbst geschaffenen immateriellen VG des AV regelt. Demnach sind die in der Entwicklung eines selbst geschaffenen VG anfallenden Aufwendungen nach § 255 Abs. 2 als HK dieser VG anzusehen. Die Regelung konkretisiert den Umfang der Aktivierung des VG. ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

Rn. 109 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Die Position "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" (§ 266 Abs. 2 E.) kann im Zusammenhang mit zum beizulegenden Zeitwert bewerteten VG auftreten, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger eines UN entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung

Rn. 107 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Prüfung der angemessenen Darstellung der künftigen Chancen und Risiken im Lagebericht regelt § 317 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 289 Abs. 1 Satz 4. Nach § 289 Abs. 1 Satz 4 muss der Lagebericht Angaben über die voraussichtliche Entwicklung des UN enthalten. In der Literatur werden i. A. Angaben über die beiden GJ nach dem Abschlussstichtag ge...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Notierte Preise auf einem aktiven Markt

Rn. 429 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Auf der ersten Stufe der Bewertungshierarchie ist zunächst festzustellen, inwiefern für das zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende Objekt ein aktiver Markt vorliegt. Ist ein öffentlich notierter Marktpreis i. d. S. vorhanden, stellt er den bestmöglichen objektiven Hinweis für den beizulegenden Zeitwert dar. Der Marktpreis kann ausweislich ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Weitere Gliederungsvorschriften

Rn. 7 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Neben § 266 beinhalten sowohl die allg. RL-Vorschriften als auch die von bestimmten Rechtsformen zu beachtenden Spezialvorschriften noch weitere Regelungen hinsichtlich des formalen Ausweises einzelner Bilanzposition (vgl. auch die Kommentierungen der einzelnen Vorschriften):mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Gesamtkostenverfahren ("nature of expense method")

Rn. 162 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Als erste Darstellungsform der GuV wird das GKV im Standard angesprochen. Dabei werden die Aufwendungen wie nach HGB nach ihrer Art und nicht (wie im UKV) nach Funktionsbereichen gegliedert. In IAS 1.102 (ED/2019/7.69) ist eine beispielhafte Gliederung nach dem GKV angegeben (vgl. auch IAS 1.IG6 (Part I)):mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Abgrenzung "Eigenkapital/Fremdkapital"

Rn. 9 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Gesellschafter können ihrer PersG EK und FK überlassen. EK ist lediglich dann gegeben, wenn die bereitgestellten Mittel als Verlustdeckungspotenzial zur Verfügung stehen (vgl. IDW RS HFA 7 (2017), Rn. 13ff.; von Kanitz, WPg 2003, S. 324 (329)). Dies ist dann der Fall, wenn künftige Verluste mit diesen Mitteln bis zur vollen Höhe – auch mit Wirk...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Anwendungsbereich und Zuständigkeit

Rn. 151 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Der Anwendungsbereich der Regelung des § 91 Abs. 3 AktG beschränkt sich auf eine börsennotierte Gesellschaft (vgl. § 3 Abs. 2). Dies ist im Hinblick auf die Absicht des Gesetzgebers, eine ausdrückliche Verpflichtung flankierend zu bereits für kap.-marktorientierte bestehenden Berichts- und Prüfungspflichten zur Einrichtung der Systeme zu sch...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Angemessenheit und Wirksamkeit

Rn. 156 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die Begrifflichkeiten des IKS und Risikomanagementsystems sind seit der Reform durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) vom 25.05.2009 (BGBl. I 2009, S. 1102ff.) bereits im Aktien- und Handelsrecht kodifiziert. Bei Einführung von § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG betonte der Gesetzgeber ausdrücklich, dass die Überwachung der Wirksamkeit d...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 7. Zahl und bei Nennbetragsaktien Nennbetrag der Aktien jeder Gattung sowie Bezugsaktien bei Kapitalerhöhung (§ 160 Abs. 1 Nr. 3 AktG)

Rn. 929 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 160 Abs. 1 Nr. 3 AktG sind im Anhang auch Angaben zu machen über die "Zahl der Aktien jeder Gattung, wobei zu Nennbetragsaktien der Nennbetrag und zu Stückaktien der rechnerische Wert für jede von ihnen anzugeben ist, sofern sich diese Angaben nicht aus der Bilanz ergeben; davon sind Aktien, die bei einer bedingten Kapitalerhöhung ode...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Anleihen, davon konvertibel

Rn. 146 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Bei den Anleihen handelt es sich um Fremdkapitalien, die durch Inanspruchnahme des öffentlichen Kap.-Markts aufgebracht worden sind (vgl. ADS (1997), § 266, Rn. 218). Im Zusammenhang mit der Position "Anleihen" dürfte unter öffentlichem Kap.-Markt i. d. R. nur der organisierte Kap.-Markt zu verstehen sein (vgl. Bonner-HdR (2021), § 266 HGB, ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Unentgeltlicher Erwerb

Rn. 106 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Bei einem unentgeltlichen Erwerb – z. B. Erbschaft, Schenkung, Stiftung – wird der Bilanzansatz des unentgeltlich erworbenen VG kontrovers diskutiert (vgl. z. B. HdJ, Abt. I/4 (2021), Rn. 73 f.). Die Ansichten reichen von einem Aktivierungsverbot über ein Aktivierungswahlrecht bis hin zur Aktivierungspflicht. Rn. 107 Stand: EL 41 – ET: 12/202...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel

Rn. 157 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 In dieser Bilanzposition sind sämtliche Schuldwechsel auszuweisen, die das bilanzierende UN als Bezogener akzeptiert hat. Noch nicht akzeptierte Wechsel (sog. Tratten) sind bilanziell nicht zu erfassen, vielmehr verbleibt es hier bei dem Ausweis der dem Wechsel zugrunde liegenden Verbindlichkeit (vgl. mit a. A. ADS (1997), § 266, Rn. 229). A...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Vorbemerkung

Rn. 1073 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach IFRS ist der Anhang wie auch nach HGB ein eigenständiger Bestandteil des Abschlusses (vgl. IAS 1.10). Zum Verständnis der unterschiedlichen Inhalte ist auf die jeweilige RL-Konzeption und die verschiedenen Zwecke zu verweisen. Der handelsrechtliche JA dient neben der Bereitstellung von Informationen an die JA-Adressaten (Gesellschafter...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, davon aus verbundenen Unternehmen (§ 275 Abs. 2 Nr. 11)

Rn. 81 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die Postenbezeichnung bringt zum Ausdruck, dass hier alle Finanzerträge auszuweisen sind, die nicht bereits unter den vorherigen Posten Nr. 9 (bzw. Nr. 9 lit. a) oder Nr. 17 lit. a); vgl. HdR-E, HGB § 275, Rn. 103) und Nr. 10 erfasst wurden, ergo nicht aus "Finanzanlagen" stammen. Den "Sonstige[n] Zinsen" sind zuzurechnen:mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / XIV. Aufgliederung der sonstigen Rückstellungen (§ 285 Nr. 12)

Rn. 537 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 12 sind "Rückstellungen, die in der Bilanz unter dem Posten ‚sonstige Rückstellungen’ nicht gesondert ausgewiesen werden, [...] zu erläutern, wenn sie einen nicht unerheblichen Umfang haben". Die Angabepflicht besteht für große KapG und PersG i. S. v. § 264a, dem PublG unterliegende UN (vgl. §§ 3 Abs. 1 Nr. 3–5, 5 Abs. 2 PublG...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Rn. 80 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Die Forderungspositionen zeichnen sich durch eine Berücksichtigung der bereits im Zusammenhang mit dem Finanz-AV angesprochenen Unterteilung in verbundene UN und UN, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, aus (vgl. HdR-E, HGB § 266, Rn. 41ff.). Hinsichtlich der Abgrenzung dieser Begriffe wird auf o. g. Ausführungen verwiesen. Das Bilanz...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Bestätigungsvermerk vor dem Hintergrund der Lageberichterstattung

Rn. 118 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Im BV zum Lagebericht hat der AP neben dem Urteil zu den Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung des UN ebenfalls auf die Risiken einzugehen, die den Fortbestand des UN gefährden (vgl. § 322 Abs. 2 Satz 3). Der AP genügt dieser Pflicht, wenn er in einem gesonderten Abschn. des BV im Anschluss an das Prüfungsurteil auf die Art des beste...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Kapitalanteil des persönlich haftenden Gesellschafters

Rn. 12 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Das Kap.-Konto der Gesellschafter der OHG bzw. der (des) persönlich haftenden Gesellschafter(s) einer KG (Komplementär) ist grds. variabel; sie haben keine Pflicht zur Leistung einer festen Einlage, außer der Gesellschaftsvertrag sieht dies vor. Als Kap.-Anteil sind freiwillige Einlagen der Gesellschafter, ggf. auch thesaurierte Gewinnanteile...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

Rn. 32 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Durch die Bezeichnung "Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung" wird hervorgehoben, dass diese Position eine Art Sammelcharakter hat. Dies meint, dass all jene Anlagen hier aufzunehmen sind, die nicht eindeutig einer anderen Position zugewiesen werden können (vgl. Beck Bil-Komm. (2020), § 266 HGB, Rn. 67). Abgrenzungsprobleme zwisc...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Gesamtkostenverfahren

Rn. 13 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Beim GKV werden die Aufwendungen nach den wesentlichen Arten gegliedert ausgewiesen. Ferner werden sämtliche in der Periode angefallenen Aufwendungen und Erträge erfasst. Die Aufwendungen werden also zunächst produktions- oder leistungsbezogen ermittelt und stellen somit den "Produktionsaufwand" der Periode dar. Dagegen bezieht sich der größt...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Verbot des Einsatzes und der Ausnutzung der Organstellung

Tz. 20 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Vorstandsmitglieder dürfen die ihnen aufgrund ihrer Organstellung zustehenden gesellschaftsrechtlichen Machtbefugnisse nicht zugunsten eigennütziger Zwecke, wie der Erhaltung ihres Amts, einsetzen. Auch ist ihnen das Ausnutzen der Organstellung zur Erlangung persönlicher Vorteile verwehrt. Leistungen der Gesellschaft, die ihnen weder ausdrück...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IX. Gesamtbezüge der tätigen und früheren Organmitglieder, Vorschüsse und Kredite an Organmitglieder sowie zugunsten von Organmitgliedern eingegangene Haftungsverhältnisse und gebildete Rückstellungen (§§ 285 Nr. 9 lit. a) Satz 1–4, b), c), 286 Abs. 4)

Rn. 391 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 9 sind im Anhang anzugeben „für die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans, eines Aufsichtsrats, eines Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung jeweils für jede Personengruppe die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge (Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Bezugsrechte und sonstige aktienbasierte Vergütungen, Aufwa...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Umfang der Verschwiegenheitspflicht

Tz. 23 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Rspr. hat die in § 93 Abs. 1 Satz 3 AktG enthaltene Verschwiegenheitspflicht als Ausfluss der jedem Organmitglied obliegenden Sorgfalts- und Treuepflicht bezeichnet (vgl. BGH, Urteil vom 05.06.1975, II ZR 156/73, BGHZ 64, S. 325 (327)). In der Literatur wird dagegen zutreffend angeführt, dass der bei der Sorgfaltspflicht anerkannte weite ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Fehlbetrag nach Art. 28 EGHGB

Rn. 1061 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Für Altersversorgungsverpflichtungen sind grds. Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden (vgl. § 249 Abs. 1 Satz 1). Art. 28 Abs. 1 EGHGB eröffnet indes für Altzusagen (= unmittelbare Zusage, bei der der Pensionsberechtigte seinen Rechtsanspruch vor dem 01.01.1987 erworben hat oder sich ein vor diesem Zeitpunkt erworbener Re...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Allgemeines

Rn. 200 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Eine dem deutschen Recht entsprechende detaillierte Bilanzgliederung besteht im Normengefüge der IFRS nicht; vielmehr kommt es hier entscheidend auf eine Orientierung an den Grundprinzipien der JA- bzw. EA-Erstellung an. I.W. sind dies das Fortführungsprinzip, die periodengerechte Aufwands- und Ertragszuordnung, die Ausweisstetigkeit, das We...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Struktur des Anhangs

Rn. 1074 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Allg. Anforderungen an Struktur und Aufbau des Anhangs sowie bestimmte grundlegende Angabepflichten, bspw. zum UN oder zu den Quellen von wesentlichen Schätzungsunsicherheiten, regelt IAS 1. Daneben ergeben sich die Angabepflichten sachverhaltsspezifisch aus den einzelnen Standards (IAS/IFRS), etwa für Altersversorgungsverpflichtungen aus I...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen, davon an verbundene Unternehmen (§ 275 Abs. 2 Nr. 13)

Rn. 84 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 In diesem Posten soll der Aufwand für das in betreffendem UN arbeitende FK gezeigt werden. Das bedeutet, dass alle Entgelte mit Zins- oder vergleichbarem Charakter für das von dem UN in Anspruch genommene FK hier aufzuführen sind. Eine Saldierung/Verrechnung von Zinsaufwendungen und Zinserträgen ist grds. nicht gestattet (vgl. § 246 Abs. 2); ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / aaa) Grundlagen

Rn. 259 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 § 255 Abs. 2 Satz 3 gewährt – in Analogie zur steuerrechtlichen Regelung (vgl. aber HdR-E, HGB § 255, Rn. 265) – ein Aktivierungswahlrecht für die Kosten der allg. Verwaltung (vgl. Moxter, in: FS Schneider (1995), S. 445 (453)). Mit der Formulierung "Kosten der allgemeinen Verwaltung" wird zugleich klargestellt, dass Kosten, soweit sie aus e...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Forderungen gegen verbundene Unternehmen und Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

Rn. 85 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 In diesen Bilanzpositionen sollen sämtliche Ansprüche gegen die genannten UN, soweit sie dem UV zuzuordnen sind, prinzipiell als Forderung ausgewiesen werden. Wird ausnahmsweise der Ausweis unter einer anderen Position vorgenommen, so ist die Mitzugehörigkeit zu dieser Position immer dann zu vermerken oder im Anhang anzugeben, wenn ein solche...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 8. Änderungen der kumulierten Abschreibungen durch Zugänge, Abgänge und Umbuchungen

Rn. 215 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 § 284 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 fordert, gesonderte Angaben zu den "Änderungen in den Abschreibungen in ihrer gesamten Höhe im Zusammenhang mit Zu- und Abgängen sowie Umbuchungen im Laufe des Geschäftsjahrs" zu machen. Diese Formulierung wirft Fragen auf. So könnte aus der zusammengefassten gesetzlichen Regelung geschlossen werden, dass diese Anga...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Gegenstand und Umfang

Rn. 120 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Prüfung des KA umfasst die Komponenten der Konzern-RL, nämlich Sofern der KA um eine freiwillige Segmentberichterstattung (vgl. § 297 Abs. 1 Satz 2) erweitert wird, ist auch diese durch den KA-Prüfe...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / XXXVIII. Angaben zum Mutterunternehmen, das einen befreienden Konzernabschluss und Konzernlagebericht aufstellt (§ 291 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4; § 292 Abs. 2)

Rn. 901 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Nach § 291 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 haben der „Konzernabschluß und Konzernlagebericht eines Mutterunternehmens mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum [...] befreiende Wirkung, wenn [...] der Anhang des Jahresabschlusses des zu befreienden Unter...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Anwendbarkeit der besonderen Bestimmungen auf kleine und Kleinst-Personenhandelsgesellschaften i. S. d. § 264a (Abs. 5)

Rn. 39 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Kleine und Kleinst-PersG i. S. d. § 264a – vgl. zu den Größenmerkmalen § 267 Abs. 1 bzw. § 267a Abs. 1 – haben nach § 266 Abs. 1 Satz 3f. das Wahlrecht, eine verkürzte Bilanz aufzustellen. Im Hinblick auf diese Erleichterungen wird gemäß § 264c Abs. 5 bestimmt, inwieweit die in den Abs. 1ff. verankerten Vorgaben im Falle einer verkürzten Bila...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Veränderungen der Kapital- und Gewinnrücklagen (§ 275 Abs. 4)

Rn. 151 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die bisherigen Ausführungen beschäftigten sich ausschließlich mit der GuV – und ihren nach § 275 Abs. 2f. vorgeschriebenen Aufwands- und Ertragskomponenten – bis zur Abschlusssumme "Jahresüberschuss" bzw. "Jahresfehlbetrag". Nach § 275 Abs. 4 dürfen sämtliche Veränderungen von Kap.- und Gewinnrücklagen in der GuV nach § 275 Abs. 2 oder Abs. ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Grundlagen

Rn. 4 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die Buchführungspflicht ergibt sich für die AG als Kaufmann gemäß § 3 AktG i. V. m. § 6 Abs. 1 bereits aus den Vorschriften der §§ 238ff. Entsprechend verhält es sich für KGaA (vgl. § 278 Abs. 3 AktG) und dualistisch wie monistisch strukturierte SE (vgl. Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii) der SE-VO (EG) Nr. 2157/2001 vom 08.10.2001 (ABl. EG, L 294/1ff....mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 255 (Rn. 443a–443d kommentiert von Küting, P.)

Rn. 443a Stand: EL 41 – ET: 12/2023 § 334 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 lit. b) sanktioniert mitunter (auch) Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über die Bewertung (vgl. HdR-E, HGB § 334), die ihrerseits mit einer Geldbuße bis zu 50.000 EUR geahndet werden können (vgl. § 334 Abs. 3 Satz 1). Dass sich dort derweil kein expliziter Verweis mehr auf § 255 findet, bedeutet indes keines...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Überblick über den Pflichtenkreis

Tz. 2 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Nach § 93 Abs. 1 Satz 1 AktG haben Vorstandsmitglieder bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden. Eine Pflichtverletzung scheidet jedoch von vornherein aus, soweit sich unternehmerische Entscheidungen i. R.d. in § 93 Abs. 1 Satz 2 AktG geregelten "Business Judgement Rule" bewegen....mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Freiwillige Zusatzposten

Rn. 105 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 An dieser Stelle soll auf die (teilweise bereits unter HdR-E, HGB § 275, Rn. 3ff., 29f., erwähnten) bestehenden Möglichkeiten (vgl. HdR-E, HGB § 265, Rn. 74ff.) der freiwilligen Bildung nicht vorgeschriebener Zwischensummen in der GuV hingewiesen werden, die – ohne zusätzliche materielle Angaben – die Erfolgsrechnung optisch informativer ges...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Ertragsteuern

Rn. 363 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Zu den Ertragsteuern werden jene Steuerarten gezählt, die als Bemessungsgrundlage den Gewinn bzw. Ertrag einer Besteuerungsperiode haben. Es handelt sich hierbei um die Est bzw. KSt sowie die GewSt. Die Ertragsteuern knüpfen an eine Größe an, die das Ergebnis der betrieblichen Leistungserstellung darstellt. Die Ertragsteuern stellen somit pr...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / XVIII. Bestehen von Genussscheinen, Genussrechten, Wandelschuldverschreibungen, Optionsscheinen, Optionen, Besserungsscheinen oder vergleichbaren Wertpapieren oder Rechten (§ 285 Nr. 15a)

Rn. 556 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 15a sind im Anhang das "Bestehen von Genussscheinen, Genussrechten, Wandelschuldverschreibungen, Optionsscheinen, Optionen, Besserungsscheinen oder vergleichbaren Wertpapieren oder Rechten, unter Angabe der Anzahl und der Rechte, die sie verbriefen", anzugeben. Die durch das BilRUG neu eingefügte Nr. 15a setzt Art. 17 Abs. 1 li...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Anwendungsbereich

Rn. 153 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Gemäß § 328 Abs. 1 Satz 4 sind bestimmte kap.-marktorientierte UN dazu verpflichtet, ihren Jahresfinanzbericht im Extensible Hypertext Markup Language (XHTML-)Format offenzulegen (vgl. Komarek, WPg 2018, S. 693; Obst, WPg 2019, S. 771ff.). Jahresfinanzberichte umfassen gemäß den §§ 114, 117 WpHG den JA nach nationalem Recht und den Lageberic...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Verluste aus dem Abgang von Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens (außer Vorräten), Abschreibungen auf Umlaufvermögen (außer Vorräten und Wertpapieren), soweit diese den üblichen Rahmen nicht überschreiten

Rn. 73 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Nicht unter Posten Nr. 8 sind auszuweisen:mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Überblick

Rn. 60 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Einzelfallprüfungen (Test of Details) umfassen die Anwendung einer oder mehrerer Prüfungstechniken, wie etwa:mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Gewinnrücklagen

Rn. 113 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Die Gewinnrücklagen sind in der in § 266 Abs. 3 A. III. Nr. 1 bis 4 vorgeschriebenen Form zu untergliedern; danach sind auszuweisen: gesetzliche Rücklage; Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen; satzungsmäßige Rücklagen; andere Gewinnrücklagen. Im Unterschied zu der Kap.-Rücklage dürfen nach § 272 Abs...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 8. Stille Beteiligung und Genussrechtskapital

Rn. 120 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Der Ausweis der Einlage eines stillen Gesellschafters bei einem UN, an dem sich jemand als stiller Gesellschafter beteiligt hat, ist umstritten (vgl. Hense (1990), S. 142ff.; NWB HGB-Komm. (2021), § 246, Rn. 127; Beck-HdR, B 231 (2011), Rn. 15; Westerfelhaus, DB 1988, S. 1173ff.). So wird – auch in Abhängigkeit der jeweiligen Ausgestaltung –...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Überleitungen zur HB II

Rn. 143 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 KA und Konzernlagebericht sind die Bestandteile der Konzern-RL. Für den KA gilt die "Maßgeblichkeit des Rechnungslegungsrechts des Mutterunternehmens" (vgl. Busse von Colbe/Chmielewicz, DBW 1986, S. 289 (332)) bzw. der "Grundsatz der Einheitlichkeit der Bewertung" (vgl. Dusemond/Küting/Wirth (2018), S. 286f.; Wohlgemuth, in: FS von Wysocki (...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Privatvermögen und fiktiver Steueraufwand (Abs. 3)

Rn. 30 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Nach § 264c Abs. 3 darf das sonstige Vermögen der Gesellschafter (PV) nicht in die Bilanz der PersG aufgenommen werden (vgl. zur Abgrenzung der UN- von der Privatsphäre der Gesellschaft HdR-E, Kap. 5, Rn. 8ff.). Entsprechend sind auch die auf das PV entfallenden Aufwendungen und Erträge nicht in der GuV der PersG zu erfassen (vgl. auch BeckOG...mehr