Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnungslegung

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.3.1 Einzelkaufleute und Personenhandelsgesellschaften

3.3.1.1 Ermittlung der ertragsabhängigen Steuern Rz. 46 Zu den ertragsabhängigen Steuern zählen nur solche, die auf das gesamte Ergebnis des Unternehmens entfallen.[1] Bei Einzelunternehmen und Personenhandelsgesellschaften sind dies Steuern vom Ertrag: Gewerbesteuer (GewSt) sowie ausländische Steuern, die materiell-inhaltlich Steuern vom Einkommen und vom Ertrag darstellen.[2]...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.4.1 Anhangangaben

Rz. 160–161 vorläufig frei 4.4.1.1 Hauptbestandteile des Ertragsteueraufwands Rz. 162 Nach IAS 12.79 sind die Hauptbestandteile des Steueraufwands und Steuerertrags getrennt anzugeben. IAS 12.80 enthält eine beispielhafte, jedoch nicht abschließende Aufzählung der Komponenten des Steueraufwands und Steuerertrags. Auf einer Gliederungsebene lassen sich die Ertragsteuern der Art...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.8 Steuerliche Berichterstattung nach HGB

3.8.1 Einzelabschluss 3.8.1.1 Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB Rz. 113 Die Bilanzvermerke nach § 251 HGB sollen auf Haftungsverhältnisse aufmerksam machen, die das normale Unternehmensrisiko übersteigen, aber noch nicht so konkret sind, dass für das Unternehmen eine Schuld vorliegt.[1] (Ergänzend haben mittelgroße und große Kapitalgesellschaften[2] gem. § 285 Nr. 27 HGB für...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4 Abbildung der Steuern im IFRS-Abschluss

4.1 Allgemeine Grundsätze der IFRS-Rechnungslegung als Grundlage der Abbildung von Steuern Rz. 122 Das Conceptual Framework sowie IAS 1 enthalten ähnlich wie das HGB mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung allgemeine Rechnungslegungsgrundsätze. Diese sind zwar für die Auslegung von Rechnungslegungsfragen nur subsidiär heranzuziehen, aber sie helfen u. a. den Abschluss...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.4.1.2 Steuerliche Überleitungsrechnung (Tax Reconciliation)

Rz. 164 Ausgangspunkt der tax reconciliation (steuerliche Überleitungsrechnung) ist, dass der im Einzel- bzw. Konzernabschluss ausgewiesene Steueraufwand/-ertrag nicht oder nur unzureichend mit dem ausgewiesenen Ergebnis vor Steuern korrespondiert.[1] Daher fordert IAS 12.81 c, die Abweichungen zwischen dem ausgewiesenen Steueraufwand/ -ertrag und dem auf Basis des ausgewies...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 5.2.2 Sonstige Steuern

Rz. 194 Bei den sonstigen Steuern lassen sich hinsichtlich der Behandlungsweise bei der steuerlichen Gewinnermittlung folgende Gruppen unterscheiden: ergebnisneutral zu behandelnde Steuern, Steuern, die das Schicksal der mit ihnen in direktem Zusammenhang stehenden Vermögensgegenstände teilen, und sofort erfolgswirksam zu behandelnde Steuern. Manche Steuern lassen sich hinsichtl...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 1.2.1 Körperschaftsteuer

Rz. 4 Die Körperschaftsteuer ist die Einkommensteuer der Körperschaften. Der Körperschaftsteuer unterliegen die juristischen Personen (§ 1 Abs. 1 Nrn. 1–4 KStG [1]), die nicht rechtsfähigen Personenvereinigungen und Vermögensmassen (§ 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG) sowie die Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§ 1 Abs. 1 Nr. 6 KStG). Ebenso könne...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 1.2.3 Einkommensteuer und Annexsteuern

Rz. 14 Die Einkommensteuer erfasst das Einkommen natürlicher Personen. Wie bei der Körperschaftsteuer unterscheidet man auch bei der Einkommensteuer unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht (§ 1 EStG). Da Einzelunternehmen und Personenhandelsgesellschaften (ausgenommen die nach § 1 Abs. 1a KStG zur Körperschaftsbesteuerung optierenden Personengesellschaften) – im Gegensat...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 5.4 Steuern in der E-Bilanz

Rz. 201 Gem. § 5b Abs. 1 Satz 1 EStG haben Steuerpflichtige, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 1, § 5 oder § 5a EStG ermitteln, den Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln.[1] Die hierfür vorgesehenen (Kern-)Taxonomien sehen eine Differenzierung des Verpflichtungsgrads der einzelne...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 5.2.1 Ertragsteuern

Rz. 190 Die Gewerbesteuer ist gem. § 4 Abs. 5b EStG keine Betriebsausgabe und darf somit bei der Gewinnermittlung nicht abgezogen werden (Rz. 6 und Rz. 13). Das Abzugsverbot erstreckt sich sowohl auf Gewerbesteuerzahlungen als auch Gewerbesteuerrückstellungen. Dementsprechend dürfen steuerrechtlich auch keine Gewerbesteuerrückstellung für zu erwartende Mehrsteuern gebildet w...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 5.1 Ermittlung des steuerlichen Gewinns durch Einnahmenüberschussrechnung

Rz. 180 Die Einnahmenüberschussrechnung ermittelt den steuerlichen Gewinn durch Gegenüberstellung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 3 EStG). Das der Einnahmenüberschussrechnung zugrunde liegende Zu- und Abflussprinzip gilt mit folgenden Ausnahmen uneingeschränkt:[1] abnutzbare (§ 4 Abs. 3 Satz 3 EStG) und nicht abnutzbare Anlagegüter sowie diesen gleich ges...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 1.2.4 Umsatzsteuer

Rz. 21 Bei der Umsatzsteuer, die ihrer Ausgestaltung nach eine Verkehrsteuer ist, weil ihr grundsätzlich alle Vorgänge des Rechts- und Wirtschaftsverkehrs unterliegen[1], handelt es sich ihrem finanzwissenschaftlichen Charakter nach um eine allgemeine Verbrauchsteuer. Rz. 22 Steuerpflichtiger der Umsatzsteuer ist der Unternehmer i. S. d. UStG. Unternehmer kann jede Person, Pe...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.2.1.1 Ermittlung

Rz. 125 Unter den tatsächlichen Ertragsteuern sind sowohl die ertragsabhängigen Steuern zu erfassen, die auf das laufende Periodenergebnis entfallen, als auch periodenfremde Ertragsteuern.[1] Rz. 126 Für die Berechnung der Ertragsteuern ist der Grundsatz der Periodenabgrenzung (8.6M–8.6N) zu berücksichtigen. Aufwendungen bzw. Erträge aus Ertragsteuern sind in den Perioden zu ...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.8.1.2 Anhang

Rz. 114 Im HGB finden sich für den Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften (einschl. Kapitalgesellschaften & Co) folgende Offenlegungspflichten: Angabepflicht für außergewöhnliche Steueraufwendungen und -erträge (§ 285 Nr. 31 HGB) Nach § 285 Nr. 31 HGB sind im Anhang Betrag und Art der einzelnen Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlic...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.2.3 Steuern in zeitlicher Hinsicht

Rz. 44 Auf der dritten Stufe ist zu differenzieren, ob die dem Grunde nach im Jahresabschluss abzubildenden Steuern (Rz. 31) auch in zeitlicher Hinsicht in einem bestimmten Jahresabschluss zu erfassen sind. Entsprechend dem Grundsatz der periodengerechten Gewinnermittlung (§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB) müssen unabhängig vom Zahlungszeitpunkt die Steuern berücksichtigt werden, die ...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.2.4 Steuern aus Sicht des Ausweises im Jahresabschluss

Rz. 45 Auf der vierten Stufe ist abschließend zu klären, wo die nach Periodisierungsgrundsätzen abgegrenzten Steuern, die das Unternehmen als Zahlungspflichtiger zu entrichten hat, sowohl in der Bilanz als auch in der GuV-Rechnung auszuweisen sind. Zum einen ist hier zu unterscheiden, ob das Unternehmen die Steuern als Steuerpflichtiger schuldet oder ob es die Steuern für Dr...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.3.1.4 Ausweis bei publizitätspflichtigen Einzelkaufleuten und Personenhandelsgesellschaften

Rz. 59 Für nach dem Publizitätsgesetz rechnungslegungspflichtige Unternehmen sind die Vorschriften für den Inhalt der GuV-Rechnung, ihre Gliederung und für einzelne Posten, wie sie für Kapitalgesellschaften gelten (mit Ausnahme der Gliederungserleichterungen des § 276 HGB aufgrund der Größenkriterien der publizitätspflichtigen Unternehmen), sinngemäß anzuwenden (§ 5 Abs. 1 S...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.4 Übrige Steuern

Rz. 87 Zu den übrigen, d. h. nicht ertragsabhängigen Steuern, zählen sämtliche Verkehr- und Verbrauchsteuern sowie die Steuern vom Vermögen (Grundsteuer sowie Erbschaft- und Schenkungsteuer) bzw. die diesen Steuern entsprechenden ausländischen Steuern. Die Erbschaft- und Schenkungsteuer gehört, sofern der Unternehmer bzw. der Mitunternehmer der von der Erbschaft bzw. Schenku...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.4.3 Kapitalflussrechnung

Rz. 178 Nach IAS 7.35 sind Cashflows aus Ertragsteuern im Rahmen der Kapitalflussrechnung gesondert auszuweisen. Dabei sind Cashflows aus Ertragsteuern im Regelfall unter dem Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit auszuweisen. Sind jedoch die Ertragsteuerzahlungen bzw. -erstattungen bestimmten Investitions- oder Finanzierungstätigkeiten zuzuordnen, so sind diese Cashflows ents...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.2 Ertragsteuern in Bilanz und Gesamtergebnisrechnung

Rz. 124 Wie im HGB-Abschluss setzen sich die Ertragsteuern aus den tatsächlichen Ertragsteuern und den latenten Ertragsteuern zusammen. IAS 12 behandelt die Abbildung von Ertragsteuern, wobei der Schwerpunkt eindeutig auf den latenten Ertragsteuern liegt. Ebenso wie im HGB-Abschluss sind unter den Ertragsteuern nur die ertragsabhängigen Steuern des Unternehmens auszuweisen. P...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.2.2.4 Besonderheiten im Konzernabschluss

Rz. 149 Für latente Steuererstattungsansprüche und latente Steuerschulden gilt das bilanzorientierte Abgrenzungskonzept des IAS 12 uneingeschränkt auch im IFRS-Konzernabschluss (Rz. 138). Damit ist auf der ersten Stufe ein Vergleich zwischen dem IFRS-Konzernbilanzbuchwert und dem zugehörigen Steuerwert (regelmäßig auf Basis des Einzelabschlusses) durchzuführen; insbesondere ...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.8.3 Ertragsteuerinformationsbericht

Rz. 121a Im Ertragsteuerinformationsbericht (EIB) hat eine Berichterstattung über Ertragsteuern und Ertragsteuer-relevante Informationen aufgeschlüsselt nach den einzelnen Mitgliedstaaten der EU und anderen Vertragsstaaten des EWR sowie nach weiteren sog. "nicht kooperativen" Steuerhoheitsgebieten,[1] in denen eine Geschäftstätigkeit ausgeübt wird, zu erfolgen. Mit dem EIB "...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.3.2.1 Effektive Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Rz. 61 Für Kapitalgesellschaften (Rz. 56a)[1] ist die GuV-Gliederung des § 275 HGB grundsätzlich (vgl. auch § 276 HGB) verbindlich. Zu den unter Position Nr. 14 GKV bzw. Nr. 13 UKV auszuweisenden Steuern vom Einkommen und vom Ertrag gehören nur solche, die auf das gesamte Ergebnis des Unternehmens entfallen. Hierzu zählen derzeit bei Kapitalgesellschaften: Steuern vom Einkomm...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.4.1.3 Sonstige Angaben zu den Ertragsteuern

Rz. 174 Zu den weiteren Offenlegungspflichten für Ertragsteuern nach IAS 12, welche den Ertragsteueraufwand betreffen, zählen insbesondere: ertragsteuerliche Konsequenzen aus Dividenden Betrag der ertragsteuerlichen Konsequenzen von Dividendenzahlungen, die vor Freigabe des Abschlusses beschlossen, aber nicht als Schulden angesetzt wurden (IAS 12.81 i), und potenzielle ertragst...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.8.2.1 Anhang

Rz. 117 Neben den sich aus den Jahresabschlüssen ergebenden Offenlegungspflichten (Rz. 114 f.) müssen für die Aufstellung des Konzernabschlusses folgende weitere Offenlegungspflichten beachtet werden: Erläuterungspflicht zu den latenten Steuern im Konzernabschluss (§ 314 Abs. 1 Nr. 21 HGB): Die Vorschrift entspricht wortgleich der Regelung für den handelsrechtlichen Jahresabs...mehr

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Abberufung des Verwalters / 7.2 Pflicht zur Rechnungslegung

Nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) über das Auftragsverhältnis besteht die Pflicht zur Rechnungslegung gemäß §§ 675, 662, 666 BGB. Da es sich beim Verwaltervertrag um einen entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrag nach §§ 675, 662 BGB handelt, bedarf es einer Spezialregelung im WEG nicht. Unabhängig davon, ob die Abberufung des Verwalters im laufenden Ja...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 3.4.2 Abgrenzung zum Termingeschäfthandel mit CFDs oder Futures mit Kryptowerten

https://playout.3qsdn.com/embed/9c489e5f-71b0-468c-9f77-abbb208686f5 Video: Besteuerung von ausgewählten Blockchain-Transaktionen Der Handel von Kryptowerten kann nicht nur in der sofortigen Bereitstellung oder Tausch von Kryptowerten geschehen (sog. Spotmarkt), sondern auch durch derivative Finanzprodukte, z. B. CFDs oder sog. Futures. Finanzderivate können in Termingeschäfte...mehr

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Bilanz und Buchhaltung der ... / Zusammenfassung

Überblick Alle GmbHs sind buchführungs- und bilanzierungspflichtig. Buchhaltung und Bilanz einer GmbH unterscheiden sich von der Rechnungslegung von Einzelunternehmen und Personengesellschaften einerseits aufgrund der nur für Kapitalgesellschaften geltenden Regelungen, andererseits aufgrund der steuerlichen Anerkennung von Vertragsbeziehungen zwischen GmbH und Gesellschafter...mehr

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Verbundene Unternehmen im H... / 3.2.1 Historischer Rückblick und Kritik

Rz. 13 Mit dem Bilanzrichtlinien-Gesetz (BiRiLiG) vom 19.12.1985[1] hatte der Gesetzgeber – divergierend zu dem aktienrechtlichen Terminus des § 15 AktG – den Verbundbegriff erstmals und insoweit zusätzlich mit § 271 Abs. 2 im HGB legal definiert, womit Art. 41 der 7. EG-Richtlinie ((83/349/EWG); derweil: Art. 2 Nr. 12 der Bilanzrichtlinie 2013/34/EU) – wie folgt – in nation...mehr

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Verbundene Unternehmen im H... / 1 Recht der verbundenen Unternehmen

Rz. 1 An einem Bild festzuhalten, welches das völlig isolierte Handeln eines Unternehmens in seinem wirtschaftlichen Umfeld zeichnet, würde der ökonomischen Realität vollkommen widersprechen. Stattdessen können aufgrund der wirtschaftlichen Verflechtungen die Interessen aus Sicht des Unternehmens in den Hintergrund treten und dem Willen anderer Gesellschafter, die Einfluss a...mehr

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Verbundene Unternehmen im H... / 3.2.2.3.4 Faktische Beherrschungsmöglichkeit

Rz. 33 Vergleichbar zu dem in der internationalen Bilanzierungspraxis vorherrschenden Verständnis sind auch die in § 290 Abs. 2 HGB typisierend aufgeführten (Positiv-)Indikatoren keineswegs als abschließend zu begreifen; vielmehr ist § 290 Abs. 1 HGB als eine Art Generalnorm zu verstehen, unter die auch über Abs. 2 hinausgehende – rein faktische – Beherrschungstatbestände su...mehr

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Technische Anlagen und Masc... / 1.2.3 Grundstücke

Rz. 18 Regelmäßig wird es keine Abgrenzungsfragen zwischen den technischen Anlagen und Maschinen einerseits und den Grundstücken andererseits geben. Grundstücke sind als unbewegliche Vermögensgegenstände hinreichend gegen die unter den technischen Anlagen und Maschinen auszuweisenden Gegenstände abgegrenzt. In seltenen Einzelfällen kann es jedoch bei Grundstücksbestandteilen ...mehr

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Verbundene Unternehmen im H... / 3.2.2.5 Zurechnung von Rechten aufgrund von Vereinbarungen

Rz. 38 Dem Mutterunternehmen sind nach § 290 Abs. 3 Satz 2 HGB weiterhin solche Rechte zuzurechnen, über die es selbst oder eines seiner Tochterunternehmen aufgrund einer Vereinbarung mit anderen Gesellschaftern verfügen kann. Hierunter fallen z. B. Stimmrechtsbindungsvereinbarungen sowie Pool-, Konsortial- und ähnliche Verträge, die ihrerseits jeweils auf eine gemeinsame St...mehr

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Verbundene Unternehmen im H... / 3.3.2.4 Gesellschaften bürgerlichen Rechts

Rz. 46 Ein Unternehmensverbund setzt sowohl bei dem Mutter- als auch Tochterunternehmen unabdingbar die Unternehmenseigenschaft voraus. Da nach vorherrschender Ansicht kein einheitlicher Unternehmensbegriff existiert und auch die Rechtsprechung bislang von einer allgemeingültigen Definition abgesehen hat, kann er nur entsprechend der jeweiligen Zweckbestimmung des betreffend...mehr

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Technische Anlagen und Masc... / 1.1.2 Zum Ausweis verpflichteter Personenkreis

Rz. 8 Die Gliederungsvorschrift des § 266 HGB gilt als Teil des 2. Abschnitts des Dritten Buches des HGB nur für die dort genannten Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien und Gesellschaft mit beschränkter Haftung). In dem für alle Kaufleute geltenden 1. Abschnitt fehlt eine entsprechende Regelung; es gilt dort nur die allgemeine Gliederun...mehr

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Technische Anlagen und Masc... / 1.4 Ausweis von Reserve- und Ersatzteilen

Rz. 25 Für Reserve- und Ersatzteile, welche zu Vermögensgegenständen des Anlagevermögens gehören, wird teilweise ebenfalls ein Ausweis im Anlagevermögen vorgeschlagen. Als Ausweisposten ist dann jener Posten heranzuziehen, in dem die entsprechenden Güter ausgewiesen werden, zu denen die Reserve- und Ersatzteile gehören. Soweit Reserve- und Ersatzteile also dazu bestimmt sind...mehr

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Verbundene Unternehmen im H... / 3.2.2.2 Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Rz. 21 Um eine Unternehmensverbindung als verbundenes Unternehmen i. S. d. § 271 Abs. 2 HGB klassifizieren zu können, muss ein Mutter-Tochter-Verhältnis gemäß § 290 HGB (Konzerntatbestand) vorliegen. Der handelsrechtliche Konzernbegriff ist – ebenso wie der aktienrechtliche Begriff des Konzerns (vgl. § 18 AktG) – ein "reiner Zweckbegriff. Er dient dazu, eine in der Wirtschaf...mehr

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Verbundene Unternehmen im H... / 2 Verbundene Unternehmen i. S. d. AktG

Rz. 5 In § 15 AktG werden die Arten der verbundenen Unternehmen nach dem Aktiengesetz erschöpfend aufgeführt, die dann in den §§ 16– 19, 291, 292 AktG näher spezifiziert werden und durch widerlegbare oder unwiderlegbare Vermutungen miteinander verknüpft sind. Verbundene Unternehmen sind rechtlich selbständige Unternehmen, die im Verhältnis zueinander in Mehrheitsbesitz stehend...mehr

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Verbundene Unternehmen im H... / 3.2.2.3.3 Wirtschaftliche Betrachtungsweise nach § 290 Abs. 2 Nr. 4 HGB

Rz. 30 Ergänzt wird diese in das übergeordnete Konzept des beherrschenden Einflusses integrierte "bilanzrechtliche Relations-Beschreibung"[1] durch eine wirtschaftliche Betrachtungsweise. Gemäß § 290 Abs. 2 Nr. 4 HGB liegt auch dann ein beherrschender Einfluss vor, wenn einem Unternehmen die Mehrheit der Risiken und Chancen aus der Tätigkeit einer sog. – vielfach auch als "s...mehr

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Technische Anlagen und Masc... / 1.1.1 Inhalt des Bilanzpostens

Rz. 4 Prinzipiell entspricht der Bilanzposten "Technische Anlagen und Maschinen" des § 266 Abs. 2 HGB dem Bilanzposten "Maschinen und maschinelle Anlagen" des § 151 Abs. 1 AktG von 1965. Mit der Änderung in der Bezeichnung hat sich jedoch auch eine Änderung des Posteninhaltes ergeben, wodurch dieser zeitgemäßer wurde und auch mehr der bisherigen Bilanzierungspraxis entsprach...mehr

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Verbundene Unternehmen im H... / 3.2.2.1 Neukonturierung des Verbundbegriffs

Rz. 19 Gemäß Art. 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen sowie zur Änderung des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes wurde § 271 Abs. 2 HGB wie folgt (neu) gefasst:[1] "Verbundene Unternehmen im Sinne ...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 2.3.2.3 Bewertungsalternativen

Rz. 49 Bei den Bewertungsalternativen geht es um die Frage, mit welchen Wertansätzen die in der Bilanz erfassten Posten ausgewiesen werden sollen. Dabei bestehen grundsätzlich die in Abbildung 5 und Abbildung 6 mit Beispielen zusammengestellten Gestaltungsmöglichkeiten. Eine gewinnerhöhende Bilanzpolitik erfordert höhere Aktivierungen bzw. niedrigere Passivierungen; das Umgek...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 2.4 Formelle Mittel der Bilanzpolitik

Rz. 57 Die formelle Bilanzpolitik ist vor allem auf die informationspolitische Zielsetzung der Bilanzpolitik ausgerichtet (vgl. Rz. 19). Unter diesen, die Aussagefähigkeit des Jahresabschlusses gegenüber Externen betreffenden Aspekten ist es u. a. von erheblicher Bedeutung, dass Aktiv- und Passivposten, Erträge und Aufwendungen im Jahresabschluss möglichst unsaldiert in Ersc...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 2.3.2.1 Wahlrechte und Ermessensspielräume

Rz. 40 Bei den im Rahmen der Bilanzierung und Bewertung gegebenen Gestaltungsmöglichkeiten kann zwischen (echten) Wahlrechten in Bilanzierung und Bewertung und Ermessenspielräumen unterschieden werden. Von einem (echten) Wahlrecht spricht man, wenn an einen gegebenen Tatbestand mindestens 2 verschiedene, eindeutig fixierte Rechtsfolgen anknüpfen, die sich gegenseitig ausschl...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 3.4.2.1 Geltungsbereich der Bewertungsstetigkeit

Rz. 77 Der Grundsatz der Bewertungsstetigkeit[1] stellt – sofern er als Mussvorschrift verstanden wird – aufgrund der damit gegebenen Bindungswirkungen das größte Hindernis für eine flexible Bilanzpolitik dar. Denn Bilanzpolitik "lebt" von der Möglichkeit, die ihr prinzipiell zur Verfügung stehenden Mittel unterschiedlich einsetzen zu können. Dabei sind ggf. von Jahr zu Jahr...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 3.4.2.3 Verwendung flexibler Bewertungsmethoden

Rz. 86 Auch der Bereich der Bewertungsmethoden selbst bietet eine Reihe von Möglichkeiten, eine flexible Bilanzpolitik zu unterstützen. In diesem Zusammenhang ist es empfehlenswert, bei jeder erstmaligen Festlegung oder jeder Änderung des Bewertungskonzepts darauf zu achten, dass die gewählten Bewertungsmethoden ein Höchstmaß an Flexibilität gewährleisten. Die in der Methode...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 4 Strategische Bilanzpolitik

Rz. 111 Von strategischer Bilanzpolitik spricht man, wenn das zumeist auf die bilanzpolitische Gestaltung einer Periode ausgerichtete Portfolio an bilanzpolitischen Maßnahmen zugunsten einer langfristig ausgerichteten Optimierung von bilanzpolitischen Instrumenten abgelöst wird, die sich an den langfristigen Zielen der Unternehmung und der an ihr interessierten Personengrupp...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 2.3.2.2 Bilanzierungsalternativen

Rz. 45 Bei den Bilanzierungsalternativen geht es – wie bereits dargelegt – um die Frage, ob bestimmte Vermögens- oder Schuldposten in die Bilanz aufgenommen, d. h. aktiviert oder passiviert werden sollen. Unter Berücksichtigung von Wahlrechten und Spielräumen ergeben sich in der HGB-Rechnungslegung grundsätzlich die aus Abbildung 4 ersichtlichen Gestaltungsmöglichkeiten:mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 3.4.1 Grundsätzliche Überlegungen

Rz. 73 Beweglich zu handhabende, flexible Mittel sind für die Bilanzpolitik von größter Wichtigkeit. Mittel mit solchen Eigenschaften ermöglichen es, auf sich verändernde Unternehmenslagen rasch und situationsgerecht zu reagieren. Dabei ist "Flexibilität" in diesem Zusammenhang ein vielschichtiges Phänomen, das u. a. folgende Gesichtspunkte umfasst: Bindungswirkung: Hier geht...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 1.3 Formen der Bilanzpolitik

Rz. 19 Nachdem im ersten Schritt die Ziele der Bilanzpolitik abgegrenzt wurden, stellt sich die Frage, welche Formen der Bilanzpolitik zur Erreichung der Ziele eingesetzt werden können. In Anlehnung an Heinhold können 3 größere Gruppen von bilanzpolitischen Instrumenten unterschieden werden:[1] Zeitliche Bilanzpolitik, die sich insbesondere auf die Wahl des Bilanzstichtags, d...mehr