Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnungslegung

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / IV. Beauftragter bzw. Bevollmächtigter als Auskunftsverpflichteter

Rz. 7 Handelte ein Bevollmächtigter des Erblassers entgeltlich oder unentgeltlich im Auftrag des Erblassers, z.B. im Rahmen einer Vorsorgevollmacht, so ist er dem Erben ebenfalls nach §§ 666, 681 BGB zur Auskunft verpflichtet sowie nach § 667 BGB zur Herausgabe des Erlangten. Allein aus einer Kontovollmacht und der Vollmacht über ein Bankschließfach ergibt sich aber noch kei...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Zur Erhaltung notwendige Maßregeln

Rz. 25 "Zur Erhaltung notwendig" ist eine Maßregel, wenn ohne sie der Nachlass insgesamt oder Teile hiervon Schaden nehmen würde.[73] Notwendige Maßregeln sind zwangsläufig gleichzeitig Maßnahmen ordnungsgemäßer Verwaltung.[74] Entspricht eine Maßnahme nach billigem Ermessen schon nicht der Beschaffenheit des betreffenden Nachlassgegenstandes oder/und nicht dem Interesse all...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / V. Fälligkeit der Vergütung und Entnahmerecht sowie Verwirkung

Rz. 28 Sofern der Erblasser nichts anderes bestimmt hat, ist die Vergütung erst nach Beendigung des Amts, bei länger währenden Verwaltungen aber in regelmäßigen Zeitabschnitten, nach Erfüllung der Rechenschaftslegungspflicht nach §§ 666, 2218 BGB zu entrichten.[57] Der Testamentsvollstrecker hat somit kein Recht auf Auszahlung eines Vorschusses. Er kann die von ihm als angem...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Umfang lebzeitiger Schenkungen und sonstiger Zuwendungen

Rz. 15 Da der Gesamtpflichtteil neben dem ordentlichen Pflichtteil (§ 2303 BGB) gem. § 2325 BGB auch den Pflichtteilsergänzungsanspruch umfasst, erstreckt sich der Auskunftsanspruch auch auf solche Gegenstände, die nur deshalb nicht (mehr) zum realen Nachlass gehören, weil sie zu Lebzeiten des Erblassers verschenkt oder auf andere Weise aus seinem Vermögen ausgegliedert wurd...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. § 664 Abs. 1 BGB – Einschaltung Dritter

Rz. 15 Der Testamentsvollstrecker hat das Amt höchstpersönlich durchzuführen und kann somit nicht die Testamentsvollstreckung insgesamt auf einen Dritten übertragen. Dies gilt auch, wenn der Erbe ausdrücklich zustimmt.[37] Kann jedoch der Testamentsvollstrecker gem. § 2199 Abs. 2 BGB einen Nachfolger ernennen, ist diese Übertragung durch Kündigung durch den Testamentsvollstr...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 13. Schuldrechtliche Positionen

Rz. 37 Ansprüche oder Verpflichtungen aus Schuldverhältnissen des Erblassers sind grundsätzlich vererblich und gehen auf den Nachlass über. Dies betrifft die Haupt- und Nebenleistungspflichten, aber auch vorvertragliche Verpflichtungen.[126] Gleiches gilt ebenso für gesetzliche Schuldverhältnisse.[127] (Zu den mit dem jeweiligen Schuldverhältnis übergehenden Gestaltungsrecht...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / C. Entlastung des Testamentsvollstreckers und Folgen

Rz. 60 In der Lit. wird häufig die Entlastung als die Möglichkeit für den Testamentsvollstrecker erachtet, sich zu "enthaften". Die einzelnen Voraussetzungen hierfür werden jedoch nicht dargestellt. Ebenso wird häufig nur die Frage aufgeworfen, ob ein Anspruch auf Entlastung besteht. Die Entlastung des Testamentsvollstreckers spielt in der Praxis eine sehr große Rolle, zumal...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Grundsätzliches

Rz. 3 Die Anordnung der Verwaltungs- und Dauervollstreckung erfolgt entweder durch den Erblasser i.R.d. letztwilligen Verfügung ausdrücklich oder aber (qua Auslegung) konkludent, wobei wegen der Einschränkung durch § 2209 BGB ein strenger Maßstab anzulegen ist.[2] Im Einzelnen wird die Auslegung schwierig sein, ob der Erblasser eine Testamentsvollstreckung nebst Nießbrauch o...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ressortaufteilung in der GmbH / 1 Rechtverbindliche Ressort-Aufteilung

Nur wenn alle Vertragswerke der GmbH (Gesellschaftsvertrag, Anstellungsvertrag, Geschäftsordnung) richtig aufeinander abgestimmt sind, ist sicher, dass der Geschäftsführer nur für seine Aufgaben in die Verantwortung genommen werden kann: Voraussetzung ist, dass die Aufgabenverteilung zwischen Gesellschaftern und Geschäftsführern bzw. den Geschäftsführern untereinander vertrag...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 3. Nebenpflichten

Rz. 35 Die Nebenpflichten des durch die Vermächtniserfüllung Beschwerten ergeben sich durch die Auslegung des Vermächtnisses und aus Treu und Glauben (§ 242 BGB). Rz. 36 Grundsätzlich ist der Beschwerte nicht zur Auskunft über den Nachlassbestand verpflichtet.[53] Der Erblasser kann jedoch in seinem Testament Auskunftsansprüche des Bedachten einräumen, einschränken, ausschlie...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / bb) Nachlassverwaltung, Nachlasssicherung und Nachlassverwahrung

Rz. 62 Das Aufgabenspektrum des Nachlasspflegers bzgl. der Nachlasssicherung und -verwaltung ist groß;[181] bei der Vornahme von Handlungen hat er sich von Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten leiten zu lassen.[182] Dabei hat er seine Entscheidungen pflichtgemäß zu treffen, im Falle eines Pflichtverstoßes haftet er gegenüber dem vertretenen Erben (vgl. § 1826 BGB).[183] Rz. 63 Vora...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Bestimmung regelt die Aufgaben (Abs. 1) sowie die Verantwortlichkeit (Abs. 2) des Nachlassverwalters. Die Regelung beschränkt sich dabei darauf, die wichtigsten Aufgaben, die Verwaltung des Nachlasses und die Berichtigung der Nachlassverbindlichkeiten, zu benennen. Die Vorschrift wird durch zahlreiche Bestimmungen ergänzt (z.B. § 2012 BGB; § 991 ZPO; § 317 InsO und...mehr

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Offenlegung von Rechnungsle... / 4 Chancen und Risiken der Offenlegung

Die Auswirkungen der Offenlegung von Rechnungslegungsdaten sind auch größtenteils Jahre nach der Einführung der Verpflichtung umstritten. Mögliche Chancen Denkbare Chancen liegen in Folgendem: Der Jahresabschluss als "Visitenkarte des Unternehmens" erlaubt potenziellen Kunden und Lieferanten eine bessere Einschätzung des Unternehmens und bietet die Chance bzw. Gefahr, sich ggf....mehr

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Offenlegung von Rechnungsle... / 4.6 Steuerbehörden

Die Steuerbehörden und weitere staatliche Stellen haben vom Gesetz eingeräumte Rechte auf die fristgerechte Vorlage von Abschlüssen bzw. Rechnungslegungsinformationen. Eine weitergehende allgemeine Veröffentlichung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses tangiert diese Pflichten nicht. Der Abschluss nach HGB ist zwar maßgeblich für die steuerrechtliche Darstellung, doch ist...mehr

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Offenlegung von Rechnungsle... / 2.1 Begründung der Offenlegungspflichten bei Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften nach § 264 a HGB

Die zentrale und einfachste Begründung für die Offenlegungspflichten resultiert aus der Verknüpfung von Haftungsbeschränkung und Publizität. Der deutsche und europäische Gesetzgeber sind der Auffassung, dass derjenige, der sich einer Rechtsform bedient, die sein unternehmerisches Risiko auf das eingesetzte Eigenkapital beschränkt, auf der anderen Seite akzeptieren muss, dass...mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / 6. Rechnungslegung und Prüfung von Stiftungen

Rz. 102 Die Rechnungslegung bei Stiftungen[120] dient den Stiftungsorganen und der Stiftungsaufsicht sowie der Finanzverwaltung als Informationsquelle und im Rahmen ihrer jeweiligen Aufgaben als Entscheidungsgrundlage. Die grundlegenden Vorschriften zur Rechnungslegung von Stiftungen finden sich im BGB (§§ 84a Abs. 1 S. 1 BGB i.V.m. § 666 BGB und §§ 259, 260 BGB), ggf. ergän...mehr

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§ 13 Erbrecht / 13. Muster: Stufenklage des Nacherben gegen den Vorerben auf Rechnungslegung, Vorlage eines Bestandsverzeichnisses, eidesstattliche Versicherung, Herausgabe und Zustimmung zur Grundbuchberichtigung

Rz. 201 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 13.28: Stufenklage des Nacherben gegen den Vorerben auf Rechnungslegung, Vorlage eines Bestandsverzeichnisses, eidesstattliche Versicherung, Herausgabe und Zustimmung zur Grundbuchberichtigung An das Landgericht _________________________ Klage und Stufenklage des _________________________ – Klägerin– Prozessbevollmäc...mehr

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§ 13 Erbrecht / 2. Klage auf Rechnungslegung

Rz. 225 Denkbar ist darüber hinaus eine Klage des Vermächtnisnehmers auf Rechnungslegung über die Einnahmen und Ausgaben, soweit der Vermächtnisanspruch sich am Wert des Reinnachlasses bemisst.[121] Gleiches gilt, wenn der Anspruch nach dem steuerlichen Gewinn berechnet werden soll. In diesem Fall hat der Vermächtnisnehmer einen Anspruch auf Vorlage der Gewinnfeststellung du...mehr

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§ 13 Erbrecht / 2. Auskunftsanspruch gem. dem BGB

Rz. 19 Auskunftsansprüche aus dem BGB ergeben sich:[13]mehr

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§ 1 Aktienrecht / Literaturtipps

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§ 13 Erbrecht / 5. Inhalt des Auskunftsanspruchs

Rz. 24 Die Auskunftsansprüche sind in der Regel gerichtet auf Mitteilung von Tatsachen. Kraft Gesetzes ist gelegentlich Rechnungslegung oder Rechenschaftslegung oder Vorlage eines Bestandsverzeichnisses geschuldet. Art und Ausmaß der Auskunftserteilung richten sich grundsätzlich nach Zumutbarkeitserwägungen gem. § 242 BGB. Rz. 25 In den Fällen, in denen eine Rechnungslegung g...mehr

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§ 47 Urheberrecht / 2. Vernichtungsanspruch

Rz. 19 § 98 UrhG gewährt einen Anspruch auf Vernichtung, Rückruf oder Überlassung der rechtswidrig hergestellten Vervielfältigungsstücke. Alternativ dazu kann der Berechtigte die Überlassung der Vervielfältigungsstücke gegen eine angemessene Vergütung verlangen. Was eine "angemessene Vergütung" ist, berechnet sich bspw. nach den Herstellungskosten des Verletzers. Sinnvollerw...mehr

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§ 1 Aktienrecht / c) Höhe des Grundkapitals, Nennbeträge, Zahl und Gattung der Aktien, § 23 Abs. 3 Nr. 3, 4 und 5 AktG

Rz. 24 Mit dem Grundkapital bestimmen die Gründer, ausgedrückt in einem festen Euro-Betrag, das Anfangsvermögen der Aktiengesellschaft. Es bildet als vorrangig zugunsten der Gläubiger reserviertes haftendes Vermögen die Grundlage für den Ausschluss der persönlichen Haftung der Gesellschafter. Die gesicherte Ausstattung der Gesellschaft mit diesem Mindestaktivvermögen vollzie...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / b) Antrag

Rz. 106 Bei dem notwendigen Pfändungsantrag ist insbesondere darauf zu achten, dass eine genaue Bezeichnung der zu pfändenden Forderung erfolgt. Das vorgegebene Formular nach der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung nennt zwar eine Reihe von Rechten, ohne tatsächlich alle Ansprüche in deren Kontext zu erfassen, und sieht dazu vor, frei sonstige Ansprüche in Modul K der An...mehr

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§ 16 Franchiserecht / D. Muster: Franchise-Vertrag (schlank)

Rz. 63 Wie die vorstehenden Ausführungen bereits gezeigt haben, ist die Frage der Vertragsgestaltung von essenzieller Bedeutung. Das nachfolgende Vertragsmuster ist dabei bewusst als schlanke Basisversion ausgestaltet und muss bei Bedarf den konkreten Erfordernissen des Einzelfalls angepasst werden. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 16.1: Franchise-Ver...mehr

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§ 13 Erbrecht / b) Reichweite des § 2039 BGB

Rz. 62 Unter § 2039 BGB fallen schuldrechtliche, dingliche und erbrechtliche Ansprüche,[39] so beispielhaft:mehr

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§ 19 Handelsrecht / 1. Eintragungsvoraussetzungen

Rz. 54 Der Gesetzgeber[209] hat an Errichtung und Betrieb einer Zweigniederlassung mit Sitz oder Hauptniederlassung im Ausland recht hohe Anforderungen gestellt. In Umsetzung der 11. gesellschaftsrechtlichen EG-Richtlinie vom 22.12.1989 gelten in Angleichung der Vorschriften für deutsche Gesellschaften nunmehr z.B. auch Offenlegungsvorschriften für Zweigniederlassungen. Ziel...mehr

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§ 19 Handelsrecht / d) Unternehmensregister

Rz. 30 Das zum 1.1.2007 eingeführte elektronische Unternehmensregister (§ 8b HGB), abrufbar unter www.unternehmensregister.de, ist kein eigenes Register, sondern ein einheitliches Portal, das die verschiedenen Register (z.B. Handelsregister, Genossenschaftsregister, Partnerschaftsregister, seit 1.1.2024 auch das Gesellschaftsregister) verlinkt. Über die Verlinkung sind auch ...mehr

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§ 13 Erbrecht / 1. Auskunftsanspruch außerhalb des BGB

Rz. 18 Auskunftsansprüche außerhalb des BGB bestehen:[12]mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / c) Anmerkungen zum Muster

Rz. 116 Der Streitwert ist gem. § 3 ZPO, d.h. nach freiem Ermessen des Gerichts, festzusetzen. Maßgebend ist das Interesse des Klägers an der Erleichterung der Beweisführung. Wenn der Leistungsanspruch ohne Rechenschaftslegung – sowohl die ärztliche Dokumentation der Behandlung als auch die postoperative Aufklärung über Komplikationen geschieht sekundär auch in Erfüllung ein...mehr

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§ 29 Maklerrecht / I. Fälligkeit und Verjährung des Provisionsanspruchs

Rz. 54 Der Provisionsanspruch entsteht erst mit dem wirksamen Abschluss des nachgewiesenen/vermittelten Vertrages. Mangels anderweitiger Vereinbarung wird der Provisionsanspruch dann sofort fällig. Außer im kaufmännischen Verkehr ist der Makler zur Erteilung einer Rechnung grundsätzlich nicht verpflichtet; Fälligkeitsvoraussetzung ist die Rechnungslegung ohnehin nicht,[173] ...mehr

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§ 19 Handelsrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 2 Handelsrecht ist Sonderprivatrecht für die wirtschaftliche Betätigung der Kaufleute.[1] Das Recht knüpft an den Kaufmannsbegriff zahlreiche Folgen, insbesondere kaufmännische Grundpflichten wie Registerpflicht, Firmenführung, Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen sowie Rechnungslegung. Verbraucherschutzvorschriften[2] finden gegenüber Kaufleuten in der Regel keine Anwend...mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / Literaturtipps

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§ 17 GmbH-Recht / 5. Durchführung der Liquidation

Rz. 351 Die Liquidatoren müssen die GmbH-Geschäfte abwickeln, Forderungen einziehen, Verpflichtungen erfüllen [1387] und das Vermögen versilbern. Sie können alle Aktiva und Passiva an eine Person verkaufen. Zu Beginn der Liquidation haben sie eine Liquidationseröffnungsbilanz nebst Bericht aufzustellen, danach für jedes Jahr einen Jahresabschluss/Lagebericht und schließlich e...mehr

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§ 1 Aktienrecht / 4. Innere Ordnung

Rz. 94 §§ 107 bis 110 AktG enthalten Regeln über die innere Ordnung des Aufsichtsrats, namentlich zur Wahl des Vorsitzenden und des Stellvertreters, über Sitzungen und Beschlussfassungen und über die Bildung von Ausschüssen.[121] Einzelheiten werden regelmäßig in der Satzung und darüber hinaus ergänzend in einer Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat bestimmt, über deren Erla...mehr

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§ 13 Erbrecht / 6. Auskunft in Bezug auf den fiktiven Nachlass

Rz. 247 Wie bereits erwähnt, setzt ein Anspruch voraus, dass der begründete Verdacht einer Schenkung besteht. Es soll dem Pflichtteilsberechtigten hier nicht möglich sein, auf der Auskunftsebene eine Art Ausforschung zu betreiben. Ein Auskunftsanspruch kann sich dann ergeben, wenn es auf Seiten des Erblassers etwa zu einem unerklärlichen Vermögensverlust gekommen ist, Vermög...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 5. Musterbogen Architektenvertrag

Rz. 59 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.11: Musterbogen Architektenvertrag Architektenvertrag zwischen _________________________ – nachfolgend Auftraggeber – und _________________________ – nachfolgend Auftragnehmer – § 1 Planungszielemehr

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§ 17 GmbH-Recht / 1. Sacheinlage

Rz. 72 Statt einer Bareinlage (vgl. Rdn 15 f.) kann jeder übertragbare vermögenswerte Gegenstand (d.h. Sachen, Forderungen, Sachgesamtheiten, aber auch Immaterialgüterrechte wie Urheberrechte, Geschmacksmuster- und Verlagsrechte und andere gewerbliche Schutzrechte[241]) als Sacheinlage gem. § 5 Abs. 4 GmbHG eingebracht werden. Nach § 19 Abs. 5 GmbHG (vgl. Rdn 251) können auc...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / X. Schadensersatzpflicht der Aufsichtsratsmitglieder

Rz. 54 Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben bei Ausübung ihres Amtes die Sorgfalt zu beachten, die für einen ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsführer bzw. Überwacher gilt (§§ 93, 116 AktG i.V.m. § 52 Abs. 1). Verletzen sie diese, sind sie zum Ersatz des Schadens verpflichtet (vgl. BGH 2007, 186). Ist ein Verschulden streitig, trifft die Beweislast den Aufsichtsrat (...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Bildung von steuerunschädli... / 2 Satzungsbaustein

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Beitrag aus der verein wissen
Bildung von steuerunschädli... / 1 Problem/worum geht es?

Nach § 55 Abs.1 Nr. 5 AO müssen die Mittel des Vereins grundsätzlich zeitnah für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Zeitnah bedeutet, dass die Mittel spätestens in den auf den Zufluss folgenden zwei Jahren für die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden müssen. Diese Vorgabe gilt allerdings nicht für Vereine mit jährlichen Einnahmen von insgesamt...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Das Aufsichtsratmodell / 7 Satzungsbeispiel

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Möglichkeit der Auslagerung aus dem Konzernlagebericht (Abs. 3)

Rz. 10 Die nichtfinanzielle Konzernerklärung kann entweder als Teil des Konzernlageberichts oder ausgelagert in einem gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht veröffentlicht werden, wobei die Frist der Veröffentlichung in der verabschiedeten Fassung nun ebenso wie der Konzernabschluss vier Monate nach dem Abschlussstichtag beträgt und zusammen mit dem Konzernlagebericht ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 Die Unternehmensberichterstattung befindet sich seit Jahren in einem grundlegenden Wandel. Die Tendenz geht dabei weg von der rein finanziellen Abbildung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage hin zu einer integrierten Darstellung von sowohl finanziellen als auch nichtfinanziellen bzw. nachhaltigkeitsbezogenen Faktoren,[1] wobei unter dem Terminus Nachhaltigkeit die D...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Vorbereitung des Jahresabsc... / Zusammenfassung

Voraussetzung für die Erstellung des Jahresabschlusses ist die Buchführung, die alle Bank- und Kassenkonten bis zum Abschlussstichtag – in der Regel ist das der 31.12. des Jahres – enthält. Entscheidend ist das Buchungsdatum der Bank bzw. das Belegdatum der Kassenbelege. Bei einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung sind damit alle Buchungen erfasst. Bei der Bilanzierung müssen zu...mehr

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§ 12 Schutzrechtsdurchsetzung / III. Auskunft, Rechnungslegung und Rückruf

Rz. 10 Sehen wir uns nun einige weitere Formulierungen an:mehr

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§ 12 Schutzrechtsdurchsetzung / A. Enforcement

Rz. 1 Die Ansprüche, die man im Zusammenhang mit Verletzungen geltend machen kann, sind vielfältig. Während Schadensersatz zu erlangen ein Ziel ist, gehören Auskunfts-, Vernichtungs-, Rückruf-, Rechnungslegungs- und Unterlassungsansprüche dazu. Prozessführungstechnisch werden Verletzungsklagen häufig von Nichtigkeitsklagen flankiert. Wir werden also Informationen für unsere ...mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 2.7.2 Nachteile

Die Gesellschaftsgründung ist etwas komplizierter, wie auch die gesamte Handhabung formell anspruchsvoller ist. Dies zeigt sich z. B. an einer erforderlichen Buchführung bzw. an der Rechnungslegung. Die Haftungsbeschränkung mindert die Kreditwürdigkeit; häufig werden deshalb weitere Sicherheiten gefordert.mehr