Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Auflösung einer Rückstellung im Zusammenhang mit einem sog. "Rücklagenmanagement" zur Vermeidung des Verlusts von KSt-Guthaben

Die Beteiligten streiten über die steuerlichen Auswirkungen der Auflösung einer Rückstellung im Streitjahr 2011. Eine verdeckte Einlage, die sich bilanziell einkommenserhöhend ausgewirkt hat und außerbilanziell vom Einkommen abzuziehen ist, liegt nur vor, wenn ein Wirtschaftsgut im Auftrag und für Rechnung des Gesellschafters dem Vermögen der Gesellschaft zugeführt wurde. Die...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerkanzleimanagement: Ma... / 2.5 Kommunikation mit Mandanten

Die klare Darstellung der Kanzlei-Dienstleistungen ist auch die Voraussetzung dafür, Mandanten ihre Rolle beim Erstellungsprozess zu verdeutlichen und Optionen zur Zusammenarbeit anzubieten – z. B. bei der Belegübermittlung zur Finanzbuchhaltung von "Schuhkarton bis komplette digitale Erfassung durch Mandanten." Selbstredend sind solche unterschiedlichen Optionen der Zusamme...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 2.7 Auflösung von Miteigentum an Immobilien

Rz. 30 Nach der Trennung der Eheleute wird es langfristig dem Interesse der Eheleute am ehesten Rechnung tragen, wenn sie ihr Miteigentum an einer Immobilie auflösen. Dies kann auf verschiedenen Wegen geschehen. Bestenfalls können sich die Eheleute darauf einigen, dass der eine von dem anderen Ehegatten dessen Miteigentumsanteil übernimmt. Dieser Weg muss jedoch zunächst auc...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 2.6 Verhältnis zwischen Ansprüchen auf Unterhalt, Nutzungsentgelt und Lastenausgleich

Rz. 27 Derjenige Ehegatte, der in der Ehewohnung wohnen bleibt, erspart Mietaufwendungen. Dieser Ersparnis wird unterhaltsrechtlich durch den Ansatz eines Wohnwertes Rechnung getragen. Der Wohnwert wird dem Einkommen des in der Wohnung verbliebenen Ehegatten fiktiv hinzugerechnet und führt damit zu einer höheren Leistungsfähigkeit beim Verpflichteten bzw. zu einem geringeren...mehr

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Güterrecht / 3.1.1.4 Auskunftsanspruch des § 242 BGB

Rz. 36 § 1379 BGB regelt die Auskunftspflicht im Zugewinnausgleichsverfahren umfassend; daneben ist für einen Auskunftsanspruch aus § 242 BGB grundsätzlich kein Raum.[36] In besonders gelagerten Einzelfällen kann jedoch infolge eines verfrüht rechtshängig gemachten Scheidungsantrags eine Schutzlücke entstehen. In solchen Fällen kann es gemäß § 242 BGB gerechtfertigt sein, aus...mehr

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Güterrecht / 3.4.23 Lebensversicherungen

Rz. 141 Bei den Lebensversicherungen sind die verschiedenen Arten der Lebensversicherung zu berücksichtigen. Ferner ist zu prüfen, ob die Lebensversicherungen nicht möglicherweise dem Versorgungsausgleich unterfallen. Denn nach § 2 Abs. 4 VersAusglG finden die güterrechtlichen Regelungen dann keine Anwendung, wenn der Versorgungsausgleich stattfindet. Rz. 142 Reine Risiko-Leb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ehegatten / 4.3 Güterstand der Gütergemeinschaft

Der Güterstand der Gütergemeinschaft kann nur durch Ehevertrag zwischen den Ehegatten vor oder während der Ehe vereinbart werden[1] und kommt in der Praxis kaum vor. Das Vermögen beider Ehegatten wird gemeinschaftliches Vermögen und Gesamtgut [2]: Am Gesamtgut entsteht eine Gemeinschaft beider Ehegatten zur gesamten Hand, wobei beide Eigentümer werden.[3] Zu dem Gesamtgut gehö...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 10.3 Rückwirkende Geltendmachung des Ausgleichsanspruchs

Rz. 300 Ferner muss auch dem in § 1613 Abs. 1 BGB zum Ausdruck kommenden Gedanken des Schuldnerschutzes Rechnung getragen werden.[370] Es kann daher nicht sein, dass jahrelang von dem anderen Elternteil kein Unterhalt gefordert und dann statt des Kindesunterhalts der familienrechtliche Ausgleichsanspruch geltend gemacht wird. Rz. 301 Es braucht jedoch auch nicht speziell der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versicherungsschäden: Abwic... / Zusammenfassung

Begriff Als Versicherungsnehmerin trifft die Pflicht zur Abwicklung von Versicherungsschäden am Gemeinschaftseigentum die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, vertreten durch den Verwalter als ihr Organ. Die Behebung von Schäden am Sondereigentum ist Sache des jeweiligen Eigentümers. In einem derartigen Fall beschränkt sich die Pflicht des Verwalters darauf, die Schadensanze...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / 3. Rechenschaftspflicht durch Ein- und Ausgabenrechnung

Rz. 75 Die Rechenschaftspflicht beinhaltet gem. § 259 Abs. 1 BGB die Verpflichtung, dem Berechtigten eine die geordnete Zusammenstellung der Einnahmen oder der Ausgaben enthaltende Rechnung mitzuteilen und, soweit Belege erteilt zu werden pflegen, Belege vorzulegen. Damit ist die Rechenschaftspflicht als spezieller Unterfall der Auskunftspflicht anzusehen, dessen Gegenstand d...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / 4. Wohnungskündigung/Haushaltsauflösung

Rz. 96 Wenn der Vollmachtgeber altersbedingt umzieht und seine Wohnung aufgeben muss, haben dessen Erben je nach Wert des Inventars ein berechtigtes Interesse, den Verbleib der Einrichtungsgegenstände nachzuvollziehen. Meistens wird von Seiten des Bevollmächtigten argumentiert, dass der "wertlose Krempel" entsorgt werden musste und natürlich keine Inventarliste erstellt wurde...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / I. Außergerichtliches Vorgehen

Rz. 113 Wenn das Wissen über den rechten Gebrauch der Vollmacht fehlt, bedarf es der unverzüglichen Aufklärung durch den beauftragten Rechtsanwalt. Insoweit wird das Auskunftsverlangen regelmäßig kurz nach oder zusammen mit dem Widerruf der Vollmacht an den Bevollmächtigten zu richten sein. Insofern gilt das oben Gesagte (siehe § 2 Rdn 1). Nur in Ausnahmefällen wird man das ...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / II. Erfüllung

Rz. 170 Der Bevollmächtigte wird sich oft darauf berufen, dass er die Auskunftspflichten bereits erfüllt hat. Für diesen Umstand ist er allerdings voll beweispflichtig.[146] Die Einrede der Erfüllung wird oft durch Vorlage einer Ausgleichsquittung des verstorbenen Vollmachtgebers bekräftigt. Als Rechtsanwalt der Erben des Vollmachtgebers hat man in dieser Situation zwei Mögli...mehr

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§ 1 Bestand und Reichweite ... / 4. Notare

Rz. 20 Möglicherweise hatte der Erblasser auch einer oder mehreren Personen notarielle Vollmachten erteilt. Falls es keinen "Hausnotar" des Erblassers gibt, können nicht nur alle Notare am Wohnort des Erblassers, sondern auch am Wohnort des vermutlichen Bevollmächtigten angeschrieben werden. Schließlich kommt es nicht selten vor, dass bei Besuchen "mal eben" ein Termin beim ...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / 1. Vollstreckung des Auskunftsanspruchs

Rz. 162 Bei der Auskunftserteilung handelt es sich um eine unvertretbare Handlung, die gem. § 888 ZPO durch Verhängung von Zwangsgeld oder Zwangshaft vollstreckt wird. In der Praxis kommt es sehr selten vor, dass wegen einer Auskunftspflicht vollstreckt werden muss. Falls doch, muss diese gem. § 888 Abs. 1 ZPO beim Prozessgericht des ersten Rechtszuges beantragt werden. Ander...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / V. Streitwert

Rz. 153 Für die Streitwertfestsetzung im Rahmen einer Auskunfts- bzw. Stufenklage gelten folgende Grundsätze: Der Streitwert für die Auskunftsklage steht gem. § 3 ZPO im Ermessen des Gerichts, das sich zunächst an dem Informationsinteresse des Klägers im Zeitpunkt der Klageeinreichung[132] orientieren muss. Die Gerichte setzen hier – regional unterschiedlich – zwischen 1/10 u...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / III. Auskunftsklage

Rz. 136 Wird die Auskunft verweigert oder nur unzureichend erteilt, sollte zügig Klage erhoben werden. Bei allen Risiken des Auskunftsanspruchs birgt jede zeitliche Verzögerung das zusätzliche Risiko einer ungenauen oder gar unmöglichen Information. Hier spielen insbesondere die handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen eine Rolle. Wenn z.B. Buchungsunterlagen und Bankbelege n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Beschaffung von Informa... / I. Banken

Rz. 100 Die Banken haben den Erben umfassend Auskunft über die Kontenbewegungen zu erteilen, so lange sie hierzu in der Lage sind. Die reguläre Aufbewahrungsfrist für Kontenbelege beträgt gem. § 257 Abs. 4 HGB sechs Jahre. Da das Kreditinstitut in aller Regel die Unterlagen über einen längeren Zeitraum (meist über zehn Jahre) aufbewahrt, ist es auch über diesen Zeitraum hina...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Leistungsansprüche ... / a) Herausgabeanspruch nach Auftragsrecht

Rz. 124 Der Vollmachtgeber hat als Auftraggeber zunächst das Bestehen eines Auftragsverhältnisses zu beweisen. Hier wird ihm die regelmäßig von der Rechtsprechung angenommene Vermutung helfen, dass jede Bevollmächtigung auf einem Auftragsverhältnis beruht (wegen der Einzelheiten vgl. § 3 Rdn 6 ff.). Wurden dem Bevollmächtigten Gegenstände zur Ausführung des Auftrags überlasse...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Beschaffung von Informa... / IV. Stufenklage

Rz. 146 Die Erhebung einer Stufenklage ist dem im Erbrecht tätigen Rechtsanwalt nicht fremd. So werden z.B. Herausgabeklagen gegen den Erbschaftsbesitzer gem. § 2027 BGB und Pflichtteilsansprüche häufig auf diesem Wege geltend gemacht. Sie weist einige prozessuale Besonderheiten auf, die zu beachten sind. Die Stufenklage erfolgt regelmäßig in drei Stufen:mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / V. Verjährung

Rz. 200 Die Verjährung des Anspruchs auf Auskunft und Rechenschaft gem. § 666 BGB unterliegt gem. § 195 BGB der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren. Die Verjährung beginnt gem. § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB mit Entstehung des Anspruchs. Da Auskunft und Rechenschaft nur auf Verlangen zu erteilen sind, handelt es sich um einen sog. verhaltenen Anspruch,[174] der zwar jederz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Leistungsansprüche ... / IV. Offensichtlicher Missbrauch der Vertretungsmacht

Rz. 36 Auch bei einem offensichtlichen Missbrauch der Vertretungsmacht muss der Vertretene das Geschäft seines Bevollmächtigten nicht gegen sich gelten lassen. Rz. 37 Beispiel Witwe W erfährt im Gespräch mit Ihrem Nachbarn N von glänzenden Geldanlagen in Luxemburg, die dieser ihr vermitteln kann. Hierzu bräuchte er allerdings mindestens 100.000 EUR in bar, die er bei nächster...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 1.1 Betriebliche Fahrten mit dem privaten Fahrzeug

Kilometerpauschale geltend machen Wer sich nicht die Mühe machen möchte, die tatsächlichen Kfz-Kosten zu belegen, kann für geschäftliche Fahrten mit dem eigenen privaten Pkw die Kilometerpauschale ansetzen. Das sind pro betrieblich gefahrenem Kilometer 0,30 EUR.[1] Unternehmer müssen lediglich die betrieblich gefahrenen Kilometer aufzeichnen. Praxis-Beispiel Kilometerpauschale...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rampe (WEMoG) / 1.4 Änderung des äußeren Erscheinungsbildes des Gebäudes

Praxis-Beispiel Standortwahl für die Rampe Der Standort der Rampe ist jedenfalls so zu wählen, dass er den Interessen aller Eigentümer Rechnung trägt. So kann der behinderte Hausbewohner nicht die Zustimmung zur Entfernung einer Treppe, bestehend aus 6 Stufen zum Hauseingang, beanspruchen mit der Maßgabe, dass an ihrer Stelle eine Rampe zu bauen sei, wenn die Errichtung einer...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Mitbestimmung: Grundsätze / 1.1.5 Mitbestimmung und Gestaltungsspielraum des Arbeitgebers

Das Mitbestimmungsrecht ist ausgeschlossen, soweit eine zwingende gesetzliche oder tarifliche Regelung über die soziale Angelegenheit besteht (§ 87 Abs. 1 BetrVG). Ist eine an sich mitbestimmungspflichtige Angelegenheit für den Arbeitgeber bereits durch Gesetz oder Tarifvertrag bindend geregelt, so muss davon ausgegangen werden, dass mit dieser Regelung den berechtigten Inte...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerkanzleimanagement: Op... / 1.1 Warum professionelle operative Steuerung der Kanzlei?

Man könnte meinen, dass Steuerkanzleien als freiberufliche Organisationen – wie Arztpraxen – sich relativ wenig Gedanken über die Steuerung des Tagesgeschäfts machen müssen. Getreu dem Motto "unsere Fachkompetenz und qualitätsvolle Arbeit sorgt für reibungslosen Ablauf des Tagesgeschäfts" werden in der Praxis eher betriebswirtschaftliche oder Managementansätze der operativen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachvertragliches Wettbewer... / 2 Schweigepflichtvereinbarungen

Grundsätzlich ohne Entschädigung zulässig Zulässig ist nach der Rechtsprechung des BAG auch eine entschädigungslose Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die sich auf die Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen beschränkt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können demnach vereinbaren, dass der Arbeitnehmer auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Geh...mehr

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Mehr- und Weniger-Rechnung / 3.3 Mehr- und Weniger-Rechnung nach der Bilanzposten-Methode

3.3.1 Einführung Rz. 28 Die Technik der Mehr- und Weniger-Rechnung nach der Bilanzposten-Methode geht von dem Gedanken des Betriebsvermögensvergleichs aus. Das bedeutet: Zu beachten ist der Grundsatz des Bilanzenzusammenhangs. Die Schlussbilanz des laufenden Wirtschaftsjahres muss mit der Eröffnungsbilanz des folgenden Wirtschaftsjahres übereinstimmen.[1] Berücksichtigung der Z...mehr

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Mehr- und Weniger-Rechnung / 3.2 Mehr- und Weniger-Rechnung nach der GuV-Methode

Rz. 17 Die Mehr- und Weniger-Rechnung nach der GuV-Methode fußt hinsichtlich der Technik auf der Möglichkeit der Gewinnermittlung durch Aufstellung einer Gewinn- und Verlustrechnung.[1] Es werden die Auswirkungen der einzelnen Prüfungsfeststellungen auf die einzelnen Aufwands- und Ertragsposten der Gewinn- und Verlustrechnung festgestellt. Aus diesem Ergebnis werden dann die...mehr

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Mehr- und Weniger-Rechnung

1 Grundsätzliches Rz. 1 Im Rahmen der Durchführung von steuerlichen Außenprüfungen bei bilanzierenden Unternehmern werden für die geprüften Jahre häufig Berichtigungen oder Änderungen bei den einzelnen Bilanzposten und Posten der Gewinn- und Verlustrechnung erforderlich.[1] Auch eine Berichtigung der buchmäßig ausgewiesenen Entnahmen und Einlagen wird in zahlreichen Fällen no...mehr

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Mehr- und Weniger-Rechnung / 3 Technik der Mehr- und Weniger-Rechnung

3.1 Grundsätzliches Rz. 15 Der Gewinn einer doppelten Buchführung kann auf 2-fache Art und Weise ermittelt werden.[1] Zunächst ist es möglich, den Gewinn durch die Aufstellung einer Gewinn- und Verlust-Rechnung zu ermitteln. Die 2. Möglichkeit der Gewinnermittlung ist der Betriebsvermögensvergleich (Bestandsvergleich) nach § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG. Beide Möglichkeiten der Gewin...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mehr- und Weniger-Rechnung / 4 Besonderheiten der Mehr- und Weniger-Rechnung bei Kapitalgesellschaften

4.1 Grundsätzliches Rz. 40 Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften ist das Kapital variabel, d. h. es ändert sich laufend durch Entnahmen und Einlagen sowie durch Gewinn und Verlust.[1] Auch steuerrechtliche Mehrgewinne, die sich im Rahmen einer steuerlichen Betriebsprüfung ergeben, nehmen Einfluss auf die Höhe des Kapitals. Diese werden dem Kapitalkonto bei der Kapi...mehr

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Mehr- und Weniger-Rechnung / 2 Aufgaben der Mehr- und Weniger-Rechnung

Rz. 6 Übersichtlicher Einzelnachweis Die aufzustellende Mehr- und Weniger-Rechnung zeigt auf, wie sich die Einzelfeststellungen des Prüfers auf den Erfolg (Gewinn oder Verlust) auswirken und wie sich die berichtigten Gewinne für die Jahre des Prüfungszeitraums aus dem Gewinn der vorgelegten Buchführung errechnen. Rz. 7 Hilfe bei internen Vorbesprechungen Eine Mehr- und Weniger-...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 4. Inhalt der Rechnung

Rz. 9 Die Bezeichnung als "Berechnung" gehört nicht zu den Formerfordernissen. Es kommt ausschließlich auf den Inhalt an. So sind sowohl die Bezeichnungen "Rechnung", "Honorarrechnung" oder "Liquidation" üblich und zulässig. Es genügt sogar die Einforderung in einem formlosen Schreiben, wenn dieses den Mindestanforderungen des § 9 entspricht. Rz. 10 In der Berechnung können d...mehr

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Mehr- und Weniger-Rechnung / 3.2.1 Grundsätze

Rz. 18 Die grundsätzlichen Zusammenhänge dieser Mehr- und Weniger-Rechnung lassen sich folgendermaßen darstellen:[1] jede Minderung eines Aufwandspostens führt zu einer Gewinnerhöhung, jede Erhöhung eines Aufwandspostens führt zu einer Gewinnminderung, jede Minderung eines Ertragspostens führt zu einer Gewinnminderung, jede Erhöhung eines Ertragspostens führt zu einer Gewinnerhö...mehr

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Mehr- und Weniger-Rechnung / 3.1 Grundsätzliches

Rz. 15 Der Gewinn einer doppelten Buchführung kann auf 2-fache Art und Weise ermittelt werden.[1] Zunächst ist es möglich, den Gewinn durch die Aufstellung einer Gewinn- und Verlust-Rechnung zu ermitteln. Die 2. Möglichkeit der Gewinnermittlung ist der Betriebsvermögensvergleich (Bestandsvergleich) nach § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG. Beide Möglichkeiten der Gewinnermittlung stellen...mehr

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Mehr- und Weniger-Rechnung / 1 Grundsätzliches

Rz. 1 Im Rahmen der Durchführung von steuerlichen Außenprüfungen bei bilanzierenden Unternehmern werden für die geprüften Jahre häufig Berichtigungen oder Änderungen bei den einzelnen Bilanzposten und Posten der Gewinn- und Verlustrechnung erforderlich.[1] Auch eine Berichtigung der buchmäßig ausgewiesenen Entnahmen und Einlagen wird in zahlreichen Fällen notwendig. Derartig...mehr

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Mehr- und Weniger-Rechnung / 3.3.5 Berücksichtigung der Abweichungen bei Entnahmen und Einlagen

Rz. 34 Die Tatsache, dass beim Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG Entnahmen dem Unterschiedsbetrag (= Gewinn) hinzugerechnet und Einlagen abgezogen werden müssen, macht es erforderlich, dass bei der Mehr- und Weniger-Rechnung nach der Bilanzposten-Methode, die das Gedankengut des Betriebsvermögensvergleichs berücksichtigt, Korrekturen bei den Entnahmen und Einla...mehr

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Mehr- und Weniger-Rechnung / 5 Berichtigung durch Angleichungsbuchungen

5.1 Grundsätzliches Rz. 50 Der Außenprüfer (Betriebsprüfer) hat in der Regel über die von ihm durchgeführte Prüfung einen Prüfungsbericht mit berichtigten Steuerbilanzen zu fertigen. Diese Prüfungsberichte mit den berichtigten Steuerbilanzen werden den Betrieben oft erst zugesandt, wenn die Steuerbilanz des folgenden nicht geprüften Wirtschaftsjahres bereits aufgestellt und b...mehr

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Mehr- und Weniger-Rechnung / 3.3.2 Grundsätze

Rz. 29 Die Grundsätze der Mehr- und Weniger-Rechnung nach der Bilanzposten-Methode lassen sich auch folgendermaßen zusammenfassen: Jede Erhöhung des Anfangs-Betriebsvermögens eines Jahres wird als Gewinnminderung, und jede Erhöhung des End-Betriebsvermögens desselben Jahres wird als Gewinnerhöhung angesehen. Jede Minderung des Anfangs-Betriebsvermögens eines Jahres wird als Gew...mehr

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Mehr- und Weniger-Rechnung / 3.3.1 Einführung

Rz. 28 Die Technik der Mehr- und Weniger-Rechnung nach der Bilanzposten-Methode geht von dem Gedanken des Betriebsvermögensvergleichs aus. Das bedeutet: Zu beachten ist der Grundsatz des Bilanzenzusammenhangs. Die Schlussbilanz des laufenden Wirtschaftsjahres muss mit der Eröffnungsbilanz des folgenden Wirtschaftsjahres übereinstimmen.[1] Berücksichtigung der Zweischneidigkeit...mehr

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Mehr- und Weniger-Rechnung / 3.3.3 Schematische Darstellung der Gewinnauswirkungen

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Mehr- und Weniger-Rechnung / 3.3.4 Ermittlung der Mehrgewinne

Rz. 31 Die Technik der Mehr- und Weniger-Rechnung nach der Bilanzpostenmethode soll anhand der folgenden Beispiele 4 – 6, die sachverhaltsmäßig den Beispielen 1 – 3 entsprechen, erläutert werden. Beispiel 4: Sachverhalt wie im Beispiel 1; jedoch werden die Gewinnauswirkungen anhand der Mehr- und Weniger-Rechnung nach der Bilanzpostenmethode ermittelt. Die Erhöhung der Warenbes...mehr

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Mehr- und Weniger-Rechnung / 3.2.2 Technik

Rz. 19 Die Technik der Mehr- und Weniger-Rechnung nach der GuV-Methode soll anhand einiger Beispiele aus der Praxis (Prüfungsfeststellungen) erläutert werden. Beispiel 1: Erhöhungen beim Warenbestand zum 31.12.2020: Erhöhung von 64.000 EUR um 10.000 EUR auf 74.000 EUR zum 31.12.2021: Erhöhung von 84.000 EUR um 16.000 EUR auf 100.000 EUR zum 31.12.2022: Erhöhung von 80.000 EUR um...mehr

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Mehr- und Weniger-Rechnung / 6 Weiterführende Literatur

Happe, BBK 2000, S. 999 ff. Kleine-Rosenstein, BBK F. 30, S. 721 ff. Langenbeck, BBK 2001, S. 1015 ff. Lauscher, SteuerStud 1993, S. 267 ff. Wiesch, SteuerStud 2009, S. 33 ff.mehr

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Mehr- und Weniger-Rechnung / 5.3 Angleichungsbuchungen

Rz. 53 Angleichungsbuchungen über das Kapitalkonto Wird die Angleichung der Steuerbilanz der Firma an die Prüferbilanz über das Kapitalkonto vorgenommen, so lautet der zusammengesetzte Buchungssatz 2022:mehr

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Mehr- und Weniger-Rechnung / 4.2 Steuerlicher Ausgleichsposten

Rz. 42 Das in der Steuer- bzw. Prüferbilanz festgestellte und auszuweisende Mehr oder Weniger an Eigenkapital gegenüber der Handelsbilanz wird deshalb durch einen "steuerlichen Ausgleichsposten", der den Charakter von Eigenkapital hat, in der Prüferbilanz ausgewiesen.[1] Rz. 43 Die Aufgabe dieser Ausgleichsposten besteht im Ausweis des Unterschieds zwischen dem Kapital lt. Ha...mehr

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Mehr- und Weniger-Rechnung / 3.4 Gesamtkontrolle bei Einzelberichtigungen

Rz. 35 Der gesamte Mehr- oder Mindergewinn eines Prüfungszeitraums – oft hervorgerufen durch zahlreiche Einzelberichtigungen – kann in der Praxis durch eine vereinfachte Bilanzposten-Methode wie folgt überprüft werden:mehr

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Mehr- und Weniger-Rechnung / 4.1 Grundsätzliches

Rz. 40 Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften ist das Kapital variabel, d. h. es ändert sich laufend durch Entnahmen und Einlagen sowie durch Gewinn und Verlust.[1] Auch steuerrechtliche Mehrgewinne, die sich im Rahmen einer steuerlichen Betriebsprüfung ergeben, nehmen Einfluss auf die Höhe des Kapitals. Diese werden dem Kapitalkonto bei der Kapitalkontenentwicklun...mehr

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Mehr- und Weniger-Rechnung / 4.3 Besonderheiten

Rz. 47 Wird die Handelsbilanz nicht an die Steuer- bzw. Prüferbilanz angeglichen, muss der Ausgleichsposten wegen seiner späteren Bedeutung für die steuerliche Gewinnermittlung fortentwickelt werden. In der Literatur[1] wird empfohlen, den steuerlichen Mehrgewinn bzw. Mehrverlust des laufenden Jahres gesondert auszuweisen und erst im Folgejahr dem steuerlichen Ausgleichspost...mehr