Rz. 31

Die Technik der Mehr- und Weniger-Rechnung nach der Bilanzpostenmethode soll anhand der folgenden Beispiele 4 – 6, die sachverhaltsmäßig den Beispielen 1 – 3 entsprechen, erläutert werden.

 

Beispiel 4:

Sachverhalt wie im Beispiel 1; jedoch werden die Gewinnauswirkungen anhand der Mehr- und Weniger-Rechnung nach der Bilanzpostenmethode ermittelt.

Die Erhöhung der Warenbestände im vorangegangenen Beispiel führt zu einer Berichtigung des Betriebsvermögens (Eigenkapital).

Erhöhung des Betriebsvermögens (Eigenkapital)

 
zum 31.12.2020 um 10.000 EUR
zum 31.12.2021 um 16.000 EUR
zum 31.12.2022 um 24.000 EUR

Betriebsvermögensvergleich für 2020:

Der Betriebsprüfer berücksichtigt beim neuen BV-Vergleich ein um 10.000 EUR höheres Betriebsvermögen (= Eigenkapital) am Schluss des Wirtschaftsjahres. Dadurch erhöht sich der Gewinn (Unterschiedsbetrag) um 10.000 EUR.

Betriebsvermögensvergleich für 2021:

Für dieses Jahr muss ein um 16.000 EUR höheres Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres berücksichtigt werden. Dies führt zu einer Erhöhung des Gewinns von 16.000 EUR. Außerdem muss beim neuen BV-Vergleich für dieses Jahr ein um 10.000 EUR höheres Betriebsvermögen für den Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres berücksichtigt werden. Die Minderung des Gewinns um 10.000 EUR ist die Folge. Das bedeutet, dass sich für 2021 insgesamt gesehen ein um 6.000 EUR (16.000 EUR – 10.000 EUR) höherer Gewinn ergibt.

Betriebsvermögensvergleich für 2022:

Beim neuen Betriebsvermögensvergleich wird ein um 24.000 EUR höheres Betriebsvermögen zum Ende des Wirtschaftsjahres berücksichtigt. Dies führt zu einer Erhöhung des Gewinns um 24.000 EUR. Es wird jedoch auch ein um 16.000 EUR höheres Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres berücksichtigt, das für sich allein gesehen zu einer Minderung des Gewinns von 16.000 EUR führt. Insgesamt beträgt die Gewinnerhöhung somit 8.000 EUR (24.000 EUR – 16.000 EUR).

Tabellarische Darstellung der Mehrgewinne

 
  2020 2021 2022
  + + +
      16.000 10.000 24.000 16.000
Warenbestand 10.000   10.000 16.000
      6.000   8.000  
 

Rz. 32

 

Beispiel 5:

Sachverhalt wie im Beispiel 2; jedoch werden die Gewinnauswirkungen jetzt nach der Bilanzpostenmethode dargestellt.

Zunächst ist es wichtig, sich über die zu berichtigenden Bilanzansätze und die entsprechenden Abweichungen der Prüferbilanz gegenüber der Firmensteuerbilanz Klarheit zu verschaffen.

 
Bilanzansatz "Provisionsforderungen": 31.12.2020 31.12.2021 31.12.2022
Erhöhung lt. Prüfung um 4.760 5.950 8.330 
Bilanzansatz "Umsatzsteuer": 31.12.2020 31.12.2021 31.12.2022
Erhöhung um 760 950 1.330 

Unter entsprechender Berücksichtigung der Ausführungen zu Beispiel 2 (Gewinnauswirkungen nach dem Betriebsvermögensvergleich) ergeben sich lt. Mehr- und Weniger-Rechnung nach der Bilanzpostenmethode folgende Gewinnauswirkungen:

 
  2020 2021 2022
Bilanzposten + + +
Provisionsforderung 4.760   5.950 4.760 8.330 5.950
Umsatzsteuer   760 760 950 950 1.330
  4.760 760 6.710 5.710 9.280 7.280
  760 5.710 7.280
Gewinnauswirkung + 4.000   + 1.000   + 2.000  
 

Rz. 33

 

Beispiel 6:

Sachverhalt wie im Beispiel 3; jedoch werden die Gewinnauswirkungen jetzt nach der Bilanzpostenmethode dargestellt.

Entwicklung des Bilanzansatzes "Maschine" für die Jahre 2020–2022:

 
  Lt. Firmensteuerbilanz Lt. Prüferbilanz Abweichung
Zugang Juli 2020   100.000   100.000  
+ Transportkosten     4.000  
+ Fundamentierungskosten     8.000  
Anschaffungskosten   100.000   112.000  
– AfA 2020   10.000   5.600  
Buchwert 31.12.2020   90.000   106.400 + 16.400
– AfA 2021   10.000   11.200  
Buchwert 31.12.2021   80.000   95.200 + 15.200
– AfA 2022   10.000   11.200  
Buchwert 31.12.2022   70.000   84.000 + 14.000

Unter Berücksichtigung der Ausführungen zu Beispiel 4 (Gewinnauswirkungen beim Betriebsvermögensvergleich), die entsprechend anzuwenden sind, ergeben sich lt. Mehr- und Weniger-Rechnung nach der Bilanzpostenmethode folgende Gewinnauswirkungen:

 
  2020 2021 2022
Bilanzposten + + +
Maschine 16.400   15.200 16.400 14.000 15.200
      15.200 14.000
Gewinnauswirkung + 16.400     – 1.200   – 1.200

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