Rz. 96

Wenn der Vollmachtgeber altersbedingt umzieht und seine Wohnung aufgeben muss, haben dessen Erben je nach Wert des Inventars ein berechtigtes Interesse, den Verbleib der Einrichtungsgegenstände nachzuvollziehen.

Meistens wird von Seiten des Bevollmächtigten argumentiert, dass der "wertlose Krempel" entsorgt werden musste und natürlich keine Inventarliste erstellt wurde. Dies wird auch bei vielen Haushalten überflüssig sein. Der Erbe hat dann aber immer das Problem, den Nachweis zu führen, dass wertvolle Gegenstände unter der Verfügungsmacht des Bevollmächtigten verschwunden sind.

 

Rz. 97

Wenn der Bevollmächtigte keine Auskünfte über die Gegenstände als solche geben kann, kann man allenfalls eigene Ermittlungen anstellen.

Ein Ansatz ist die Anforderung der Police der Hausratsversicherung. Über die Versicherungssumme lässt sich schließen, ob besonders wertvolle Gegenstände zum Hausrat gehörten. Eine Befragung des Versicherungsvertreters kann darauf abzielen, ob die Versicherung über Unterlagen von Wertgegenständen verfügt, die im Rahmen der Risikobewertung dokumentiert wurden.

Weiterhin kann man vom Bevollmächtigten die Rechnung vom Umzugsunternehmen oder dem Haushaltsauflöser anfordern, um darüber Kontakt aufzunehmen. Im günstigsten Fall sind die Mitarbeiter gesprächsfreudig und berichten, welche Gegenstände sie gesehen haben und wo sie möglicherweise geblieben sind.

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