Rz. 15
Der Gewinn einer doppelten Buchführung kann auf 2-fache Art und Weise ermittelt werden.[1] Zunächst ist es möglich, den Gewinn durch die Aufstellung einer Gewinn- und Verlust-Rechnung zu ermitteln. Die 2. Möglichkeit der Gewinnermittlung ist der Betriebsvermögensvergleich (Bestandsvergleich) nach § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG. Beide Möglichkeiten der Gewinnermittlung stellen voneinander getrennte unabhängige Berechnungen dar, die jeweils zum gleichen Ergebnis führen.
Rz. 16
Diese Tatsache der 2-fachen Möglichkeit der Gewinnermittlung im Rahmen der doppelten Buchführung führt dazu, dass dem Betriebsprüfer hinsichtlich der Technik der Mehr- und Weniger-Rechnung 2 Methoden zur Verfügung stehen. Dies sind
- die GuV-Methode und
- die Bilanzposten-Methode (auch Bilanz-Methode genannt).[2]
Es bleibt dem Betriebsprüfer überlassen, welche Methode in der Praxis zur Anwendung kommt. In schwierigen Fällen ist es zweckmäßig, zunächst die Mehr- und Weniger-Rechnung nach einer Methode aufzustellen und dieses Ergebnis dann durch die Aufstellung der Mehr- und Weniger-Rechnung nach der 2. Methode zu überprüfen.[3]
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