Rz. 29
Die Grundsätze der Mehr- und Weniger-Rechnung nach der Bilanzposten-Methode lassen sich auch folgendermaßen zusammenfassen:
- Jede Erhöhung des Anfangs-Betriebsvermögens eines Jahres wird als Gewinnminderung,
- und jede Erhöhung des End-Betriebsvermögens desselben Jahres wird als Gewinnerhöhung angesehen.
- Jede Minderung des Anfangs-Betriebsvermögens eines Jahres wird als Gewinnerhöhung,
- und jede Minderung des End-Betriebsvermögens desselben Jahres wird als Gewinnminderung angesehen.
Als Gewinnerhöhung werden außerdem angesehen:
- Erhöhung der Entnahmen,
- Minderung der Einlagen.
Als Gewinnminderung werden außerdem angesehen:
- Minderung der Entnahmen,
- Erhöhung der Einlagen.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen