Rz. 29

Die Grundsätze der Mehr- und Weniger-Rechnung nach der Bilanzposten-Methode lassen sich auch folgendermaßen zusammenfassen:

  • Jede Erhöhung des Anfangs-Betriebsvermögens eines Jahres wird als Gewinnminderung,
  • und jede Erhöhung des End-Betriebsvermögens desselben Jahres wird als Gewinnerhöhung angesehen.
  • Jede Minderung des Anfangs-Betriebsvermögens eines Jahres wird als Gewinnerhöhung,
  • und jede Minderung des End-Betriebsvermögens desselben Jahres wird als Gewinnminderung angesehen.

Als Gewinnerhöhung werden außerdem angesehen:

  • Erhöhung der Entnahmen,
  • Minderung der Einlagen.

Als Gewinnminderung werden außerdem angesehen:

  • Minderung der Entnahmen,
  • Erhöhung der Einlagen.

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