Rz. 20

Möglicherweise hatte der Erblasser auch einer oder mehreren Personen notarielle Vollmachten erteilt. Falls es keinen "Hausnotar" des Erblassers gibt, können nicht nur alle Notare am Wohnort des Erblassers, sondern auch am Wohnort des vermutlichen Bevollmächtigten angeschrieben werden. Schließlich kommt es nicht selten vor, dass bei Besuchen "mal eben" ein Termin beim Notar, mit dem der Bevollmächtigte vielleicht auch noch gut bekannt ist, wahrgenommen wird. Die Adressen sind leicht über das Internet zu ermitteln.[11] Weniger einfach sind Vollmachtsurkunden zu erreichen, die von Notaren beurkundet wurden, deren Nachfolger den Urkundsbestand nicht übernommen haben. Hier empfiehlt es sich, die zuständige Notarkammer bzw. die Landesjustizverwaltung als Aufsichtsbehörde zu kontaktieren, um den Verbleib von Urkunden zu recherchieren. Steht fest, dass der Bevollmächtigte über ein Grundstück verfügt hat, kann man die notarielle Vollmacht ggf. auch über eine Einsicht in die Grundakte und den Kaufvertrag, in dem auf die Vollmachtsurkunde Bezug genommen wird, ermitteln.

 

Rz. 21

Muster 1.3: Auskunftsersuchen an Notar

 

Muster 1.3: Auskunftsersuchen an Notar

An das Notariat

_________________________

Notarielle Vollmacht von Herrn _________________________, verstorben am _________________________

Ausweislich beigefügter Vollmacht vertrete ich Herrn _________________________

Mein Mandant ist Alleinerbe nach Ihrem Herrn _________________________. Eine Ausfertigung des Alleinerbscheins habe ich beigefügt.

Wir haben Hinweise dafür,[12] dass der Erblasser bei Ihnen mindestens einer Person eine Vollmacht in notarieller Form erteilt hat.

Namens und im Auftrag meines Mandanten darf ich Sie bitten, mir eine unbeglaubigte Abschrift sämtlicher erteilter Vollmachten zu überlassen und gleichzeitig mitzuteilen, wie viele Ausfertigungen an welche Empfänger gegangen sind.

Vorsorglich teile ich mit, dass mein Mandant sämtliche Vollmachten, die der Erblasser gegenüber Dritten erteilt hat, widerrufen hat, so dass ich Sie bitten darf, keine Beurkundungen mehr im Namen des Erblassers vorzunehmen, falls Ihnen dies angetragen werden sollte.

Ich habe mir eine Wiedervorlage auf den _________________________ notiert, bis zu der ich Ihre Antwort, ggf. als Negativmitteilung erwarte.

Eventuelle Auslagen bitte ich mir in Rechnung zu stellen.

Für Ihre Mühewaltung bedanke ich mich im Voraus.

Rechtsanwalt

[11] Über die Homepage der Bundesnotarkammer (www.bnotk.de) gelangt man auf die Seiten der regionalen Notarkammern, die eine Notarsuche nach Orten ermöglichen. Siehe auch: www.deutsche-notarauskunft.de.
[12] Selbst, wenn konkrete Anhaltspunkte nicht bestehen, wirkt diese Formulierung motivierender als ein Standardrundschreiben.

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