Fachbeiträge & Kommentare zu Quellensteuer

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 3.1.2.2 Weitere Voraussetzungen des Tatbestands

Rz. 40a Die Tatsache, dass die Kapitalerträge von einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft an einen Anteilseigner gezahlt werden, der zumindest zu 10 % an der Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft beteiligt ist, genügt nach § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b) EStG noch nicht für einen Ausschluss des proportionalen Sondertarifs i. S. d. § 32d Abs. 1 EStG. Erforderlich ist da...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2.4 Solidaritätszuschlag auf Kapitalerträge

Rz. 25 In § 32d Abs. 1 EStG finden sich keine Regelungen zur Erhebung des Solidaritätszuschlags bei den Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG. Es gelten daher die im SolZG enthaltenen allgemeinen Grundsätze. Der Solidaritätszuschlag ist eine Zuschlagsteuer zur ESt, die der Finanzierung der Kosten der deutschen Wiedervereinigung dienen soll. Das Aufkommen des Soli...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 3 Anwendung des progressiven Normaltarifs, § 32d Abs. 2 EStG

Rz. 28 § 32d Abs. 2 EStG regelt Fälle, in denen für bestimmte Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG nicht der proportionale Sondertarif i. S. d. § 32d Abs. 1 EStG, sondern der progressive Normaltarif i. S. d. § 32a Abs. 1 EStG zur Anwendung kommt. Die Vorschrift betrifft unterschiedliche Konstellationen. § 32d Abs. 2 Nr. 1 EStG soll bei Kapitalerträgen i. S. d. § ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 3.1.1.2 Weitere Voraussetzungen des Tatbestands

Rz. 37 Der Umstand, dass Gläubiger und Schuldner einander nahestehende Personen sind, genügt nach § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a) EStG noch nicht für einen Ausschluss des proportionalen Sondertarifs i. S. d. § 32d Abs. 1 EStG. Erforderlich ist darüber hinaus aufgrund einer entsprechenden Änderung im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2010 v. 8.12.2010[1], dass die den Kapitalertr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohn- und Gehaltsabrechnung / 1.1 Lohnsteuer als Vorauszahlung der Einkommensteuer

Bei der Lohnsteuer handelt es sich nicht um eine eigene Steuerart, sondern um eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer (sog. Quellensteuer). D. h., die Steuer wird bereits an der Quelle – dem Arbeitslohn – erhoben. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, bei jeder Lohn- und Gehaltsabrechnung Lohnsteuer zu berechnen, abzuziehen und an das für ihn zuständige Betri...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.6 Regelung in einer EU-Richtlinie?

Auf europäischer Ebene gab es hinsichtlich der Problematik einer grenzüberschreitenden Verlustberücksichtigung bereits 2 gescheiterte Richtlinienentwüfe. Zum einen der Vorschlag einer Richtlinie zur Harmonisierung der steuerlichen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten zur Übertragung von Unternehmensverlusten (COM(84) 404, sog. Verlustvortragsrichtlinie), der 1996 zurückgez...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Zinsen für Gesellschafterda... / 3.4 Bei mittelbarer Beteiligung gilt die Abgeltungssteuer

Gewährt ein Gesellschafter einer GmbH, an der er mit mindestens 10 % unmittelbar beteiligt ist, ein Darlehen, sind die Zinsen mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Diese Regelung gilt nach dem Urteil des BFH vom 20.10.2016 aber nur für unmittelbare Beteiligungen. Wird die Beteiligung an der Kapitalgesellschaft nur mittelbar gehalten, gilt die Abgeltungssteuer.[1] Im ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Erstattung von Kapitalertragsteuern und Motivtest

Die Neufassung des § 50d Abs. 3 EStG durch das AbzStEntlModG v. 2.6.2021 (§ 50d EStG n.F.) enthält – unabhängig von der Verletzung unionsrechtlicher Grundfreiheiten im jeweiligen Einzelfall – die Möglichkeit eines Gegenbeweises bzw. Motivtests (sog. principal-purpose-Test) dahingehend, dass keiner der Hauptzwecke der Einschaltung der die Kapitalerträge erzielenden Körperscha...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Zinsen für Gesellschafterda... / 3.3 Besteuerung beim Gesellschafter

Die Versteuerung der Zinseinkünfte beim Gesellschafter erfolgt nicht im Rahmen der 25 %igen Abgeltungsteuer. Es gilt der persönliche Steuersatz. Dabei gilt bei einem Gesellschafterdarlehen nicht – wie bei Privatpersonen üblich – der Zeitpunkt des Zuflusses. Denn der Mehrheitsgesellschafter kann i. d. R. den Zeitpunkt des Zuflusses selbst bestimmen. Es liegen in dem Zeitpunkt...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 18): Gesell... / 3. Nicht abschließend entschiedene Konstellationen

Bislang ebenfalls nicht abschließend entschiedene Konstellationen ergeben sich, wenn nach streitiger Einziehung der betroffene Gesellschafter zunächst aus der Liste ausgetragen wird, dann – während des notariellen mehrjährigen gerichtlichen Verfahrens betreffend die Anfechtung des Einziehungsbeschlusses – Ausschüttungen beschlossen und vollzogen werden und danach rechtskräftig v...mehr

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Steueroasen: Aktuelle Maßna... / 5.2.7 Österreich

Österreich ist sicherlich nicht als eine typische Steueroase zu bezeichnen. Das Steuerrecht dort ist von der Struktur und der steuerlichen Belastung mit Deutschland vergleichbar[1], nur eine Erbschaftsteuer wird nicht erhoben. Abkommen mit Deutschland bestehen in Form eines allgemeinen DBA[2] und eines DBA zur Erbschaftsteuer.[3] Allerdings konnten in der Vergangenheit Zinse...mehr

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Nachhaltige Geschäftsmodell... / 2.6.9 Querverbund

Ein weiterer Public Value liegt in der Querfinanzierung anderer Beteiligungen durch das Kundenunternehmen. Dabei kann zwischen Synergien innerhalb der Unternehmensgruppe des Kunden und dem auf öffentliche Unternehmen beschränkten ertragssteuerlichen Querverbund von Energieunternehmen mit nicht kostendeckenden Einheiten (insb. öffentlicher Personennahverkehr oder Bäderbetrieb...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 3.2.1 Ausländische Steuern vom Einkommen

Rz. 27 Zu den nichtabziehbaren Steuern vom Einkommen gehören auch ausländische Steuern, sofern sie den inländischen Steuern vom Einkommen entsprechen. [1] Der Erhöhung des Einkommens und der inländischen KSt, die durch Hinzurechnung ausländischer Steuern eintritt, steht in aller Regel gleichzeitig eine steuerliche Entlastung gegenüber.[2] Diese besteht darin, dass die ausländ...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.2 Absetzbeträge nach Abs. 1

Rz. 21 Abs. 1 regelt, welche Beträge vom Einkommen abzusetzen sind. Dabei handelt es sich vom Charakter her um Abgaben und Versicherungs- bzw. Vorsorgebeiträge, Werbungskosten, den Erwerbstätigenfreibetrag und Unterhaltsleistungen. Die Aufzählung ist abschließend, sie enthält keine Öffnungsklausel. Abzüge nach § 11b verhindern einen entsprechenden Vorwegabzug bei der Ermittl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Quellensteuer auf Streubesitzdividenden

Rn. 50 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die EU-Kommission war der Meinung, es bestehe aufgrund der Kapitalverkehrsfreiheit eine gemeinschaftsrechtliche Verpflichtung, auch bei einer Beteiligung von unter 10 % eine Verpflichtung zur Freistellung ausländischer Muttergesellschaften. Anders als etwa das französische Steuerrecht diskriminiere das deutsche Steuerrecht zwar nicht beim Qu...mehr

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ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / V. Zinseinkünfte

Zinsen, die aus dem Vertragsstaat (A) stammen und an eine im Vertragsstaat (B) ansässige Person fließen, die Nutzungsberechtigte ist, sind nach Art. 11 Abs. 1 DBA Österreich/Deutschland im Vertragsstaat (B) zu besteuern. Entscheidend ist hierbei nach h.M. die Rechtsstellung in Bezug auf die Erträge – und nicht die Rechtsstellung im Hinblick auf das Stammrecht, die – z.B. bei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 43b Bemessung der Kapitalertragsteuer bei bestimmten Gesellschaften

Schrifttum: Jesse, EU-Richtlinien-UmsetzungsG – EURLUmsG: Anpassung des § 43b EStG (KapSt-Befreiung) an die geänderte Mutter-Tochter-Richtlinie, IStR 2005, 151; Kempf/Gelsdorf, Umsetzung der Mutter-Tochter-Richtlinie in deutsches Steuerrecht – eine alte Kamelle? IStR 2011, 173; Intemann, Die Neuregelung zur StPfl von Streubesitzdividenden, BB 2013, 1239; Zugmaier/Nöcker (Hrsg), ...mehr

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ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / I. Einkünfte aus Kapitalvermögen (Dividenden)

Gem. Art. 10 Abs. 1 DBA Österreich/Deutschland unterliegen Dividenden grundsätzlich der Besteuerung in dem Staat, in dem der Empfänger ansässig ist. Unter den Begriff der Dividenden fallen u.a. auch die Einkünfte des stillen Gesellschafters aus seiner stillen Beteiligung.[45] Der andere Vertragsstaat kann jedoch gem. Art. 10 Abs. 2 Buchst. b DBA Österreich/Deutschland eine A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grundrente (Entgeltpunkte f... / 3.2 Einkommensübermittlung

Die Übermittlung des maßgebenden Einkommens erfolgt über einen automatisierten Datenaustausch zwischen den Finanzbehörden und der Rentenversicherung (Abrufverfahren). D.h. die Rentner mit einem Grundrentenzuschlag müssen ihr zu berücksichtigendes Einkommen grundsätzlich nicht melden. Dies gilt nicht für steuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen (oberhalb des Sparer-Pausc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grenzpendler / 3.2 Andere ausländische Einkünfte

Ebenfalls außer Ansatz bleiben im Ausland nicht steuerpflichtige Einkünfte, wenn vergleichbare Einkünfte auch im Inland steuerfrei sind. Ausländische Bezüge, die, wie z. B. das niederländische Arbeitslosengeld, im jeweiligen Mitgliedstaat steuerpflichtig sind, müssen dagegen weiterhin in die Ermittlung der Einkommensgrenzen einbezogen werden.[1] Diese Regelung ergibt sich dur...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Kapitalertrag

Rn. 11 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Wie schon bisher gilt die Entlastung nur für KapErtr iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG . Begünstigt sind also die Gewinnanteile, Ausbeuten und sonstigen Bezüge aus Aktien, GmbH-Geschäftsanteilen, Anteilen an Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften und beteiligungsähnlichen Genussrechten an KapGes. Hierzu gehören auch die Europäische (Aktien-)Gesellsc...mehr

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ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / 2. Endbesteuerung

Die sog. Endbesteuerung kann neben der Nichtexistenz eines Solidaritätszuschlags ein ertragsteuerliches Motiv für einen Umzug nach Österreich darstellen. Unter der Endbesteuerung ist zu verstehen, dass mit Abzug der vom Schuldner der Kapitalerträge einzubehaltenden Kapitalertragsteuer und Abführung an das Betriebsfinanzamt nach §§ 93 ff. ÖstEStG die Einkommensteuer abgegolte...mehr

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ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / 10. Stiftungsbesteuerung

Die Besteuerung von österr. Privatstiftungen erfolgt nach geltender Gesetzeslage auf drei Ebenen. Auf der ersten Ebene werden unentgeltliche Zuwendungen an die Privatstiftung im Rahmen der Stiftungseingangsbesteuerung[25] grundsätzlich mit einem fixen Steuersatz von 2,5 % besteuert. Dieser Steuersatz kann in den in § 2 Abs. 1 Stiftungseingangssteuergesetz genannten Fällen au...mehr

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Corona-Pandemie: Sozialvers... / Zusammenfassung

Überblick Der Gesetzgeber hatte für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die aufgrund der Corona-Pandemie stark belastet waren, zahlreiche Notfallregelungen eingeführt. Damit sollten Arbeitsplätze erhalten, Firmeninsolvenzen abgewendet sowie Einkommensverluste von Arbeitnehmern und Einnahmeausfälle von Betrieben abgefedert werden. Dieser Beitrag führt alle sozialversicherungsrechtl...mehr

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ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / II. Gewinne aus der tatsächlichen Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen

Art. 13 DBA Österreich/Deutschland unterscheidet bei der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften zwischen Gesellschaften, deren Aktivvermögen überwiegend aus unbeweglichem Vermögen besteht, und anderen Gesellschaften. Die Höhe des Aktivvermögens orientiert sich nach Nr. 4 des Protokolls zum DBA Österreich/Deutschland vom 24.8.2000 an der letzten, vor der Veräußerun...mehr

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Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes

Kommentar Mit Schreiben vom 22.12.2023 veröffentlichte das BMF die Neufassung des AStG-Erlasses, nachdem es am 20.7.2023 bereits eine erste Entwurfsfassung vorgelegt hatte. Auf ca. 250 Seiten und in 1.024 Randnummern stellt die Finanzverwaltung ihre Auslegung des Außensteuergesetzes dar. Nicht im Anwendungserlass enthalten sind Ausführungen zu § 1 AStG. Damit umfasst der Anwe...mehr

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X GmbH & Co. KG – Option zu... / 6.1.1 Gewinnermittlung

Rz. 740 Die Einnahmenüberschussrechnung (§ 4 Absatz 3 EStG) als Gewinnermittlungsart ist für die optierende Gesellschaft nicht zulässig (§ 1a Absatz 3 Satz 6 KStG). Besteht für die zivilrechtlich fortbestehende Personengesellschaft eine Buchführungspflicht nach dem HGB oder einer ausländischen Rechtsnorm, so gilt diese auch für die optierende Gesellschaft. Besteht eine solch...mehr

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X GmbH & Co. KG – Option zu... / 3 Einbringung/Übergang zur Körperschaftsbesteuerung

Rz. 732 Nach § 1a Abs. 2 Satz 1 KStG gilt der Übergang zur Körperschaftsbesteuerung als Formwechsel i. S. d. § 1 Abs. 3 Nr. 3 UmwStG. Als Folge der Option wird ertragsteuerlich ein Anschaffungs- und Veräußerungsvorgang fingiert. Da § 4 Abs. 3 EStG bei einer optierenden Gesellschaft nach § 1a Abs. 3 Satz 6 KStG nicht anwendbar ist, ist von Einnahmenüberschussrechnern im Rahmen...mehr

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X GmbH & Co. KG – Option zu... / 9 Sonstige Folgen der Option (BMF Rz. 86 – 88)

Rz. 748 Die optierende Gesellschaft bleibt zivilrechtlich und damit auch steuerverfahrensrechtlich eine Personengesellschaft. Diese ist Schuldnerin der Körperschaftsteuer, des Solidaritätszuschlags, der Gewerbesteuer sowie der steuerlichen Nebenleistungen nach § 3 AO und zum Einbehalt und zur Entrichtung der Kapitalertragsteuer verpflichtet. Die entsprechenden Steuerbescheid...mehr

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X GmbH & Co. KG – Option zu... / 6.2 Einnahmen aus einer Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft

Rz. 743 Durch die Option werden die bisherigen Mitunternehmer steuerlich zu Gesellschaftern einer Kapitalgesellschaft, und zwar mit allen steuerlichen Folgen; nach § la Abs. 3 KStG zu nennen sind insbesondere, dass[1] eine bisher als Sondervergütung (Gewinnvorab) zu wertende Tätigkeitsvergütung mit der Option zu Arbeitslohn i. S. d. § 19 EStG des Gesellschafters wird, für wel...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.6.2 Anrechnung ausländischer Quellensteuer

Die Höhe der anzurechnenden ausländischen Quellensteuer nach § 34c EStG hängt u.a. maßgeblich davon ab, in welcher Höhe die ausländischen Einkünfte durch wirtschaftlich im Zusammenhang stehende Aufwendungen gemindert werden. Die Aufwendungen erfordern dabei laut BFH einen spezifischen Veranlassungsbezug zu den Einnahmen, der den Abzug von Aufwendungen in sachlicher und zeitl...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.6.6 Aussetzen bestimmter DBA durch Russland

Russland hat am 8.8.2023 per Präsidialdekret veranlasst, dass die DBA mit 38 "unfreundlichen" Staaten in Teilen zeitweise ausgesetzt werden. Neben Deutschland sind u.a. die anderen EU-Mitgliedstaaten, die USA, UK, Australien, die Schweiz, Singapur und Japan von der Maßnahme betroffen. Die Regelung trat mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Hinweis Beim DBA mit Deutschland v. 2...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 6.5 Anhebung des Sparerpauschbetrags

Einkünfte aus Kapitalvermögen werden, auch soweit sie der Abgeltungsteuer unterliegen, um den einheitlichen Sparer-Pauschbetrag gem. § 20 Abs. 9 EStG gekürzt. Der Sparer-Pauschbetrag wurde mit dem Jahressteuergesetz 2022 v. 16.12.2022 (BGBl 2022 I S. 2294) ab dem VZ 2023 von 801 EUR bzw. 1.602 EUR bei Zusammenveranlagung auf 1.000 EUR bzw. 2.000 EUR angehoben.mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.6.5 Anwendungsfragen zum Steueroasen-Abwehrgesetz

Das Steueroasen-Abwehrgesetz (StAbwG) v. 25.6.2021 (BGBl 2021 I S. 2056) enthält Maßnahmen im Verhältnis zu sog. nicht kooperativen Steuerhoheitsgebieten, die auf der sog. EU-Blacklist geführt werden (umgesetzt entsprechend in der Steueroasen-Abwehrverordnung – StAbwV). Die sog. Blacklist wird regelmäßig aktualisiert (vgl. Kapitel Rückblick Tz. 2.6.4). Die Maßnahmen betreffen...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.5.5 Entwurf des überarbeiteten UmwSt-Erlasses

Das BMF hat am 11.10.2023 einen Entwurf für die Aktualisierung des BMF-Schreibens v. 11.11.2011 (BStBl 2011 I S. 1314) zu den Grundsätzen der Anwendung des Umwandlungssteuergesetzes (sog. Umwandlungssteuererlass) an die Verbände übersandt. Der Entwurf beinhaltet u.a. Ausführungen zu den folgenden Bereichen des UmwStG: Persönlicher Anwendungsbereich (§ 1 UmwStG): Anpassungen ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Basic
Abwahl der Abgeltungsteuer

Leitsatz Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen im Regelfall der Abgeltungsteuer. Wer an einer Kapitalgesellschaft in gewissem Umfang beteiligt ist, kann die Anwendung des Teileinkünfteverfahrens wählen, auch um sich einen anteiligen WK-Abzug zu sichern. Die Wahl bindet auch für die 4 folgenden Veranlagungsjahre. Die Tatbestandsmerkmale für die Optionsbesteuerung müssen a...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Steuerliche Behandlung von Arbeitslohn bei Vorliegen eines DBA

Kommentar 183-Tage-Schreiben der Finanzverwaltung Werden Arbeitnehmer im Ausland tätig oder arbeiten ausländische Arbeitnehmer vorübergehend in Deutschland, muss geprüft werden, ob der Arbeitslohn im Inland steuerpflichtig ist bzw. ob eine Steuerfreistellung nach einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) infrage kommt. Einzelheiten dazu ergeben sich aus dem sogenannten 183-Tage-...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 5. Internationale Bezüge

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Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / 3 Verlustausgleich

Selbstständig Tätige erzielen ihre Einkünfte in der Regel aus ihrer Erwerbstätigkeit. Dies hat zur Folge, dass sich die Ermittlung der Einkünfte am Einkommenssteuerrecht orientiert. In aller Regel ist der hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige verpflichtet, eine Gewinnermittlung durchzuführen. Zu den Grundsätzen der steuerrechtlichen Gewinnermittlung gehört das Prinzip de...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Erbschaft-Steuerberater... / IV. Ausgewählte Verwaltungsanweisungen

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 4 Exkurs: Besondere Regelungen zur KapESt bei Körperschaften

Rz. 28 Ausschüttungen einer Körperschaft unterliegen nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 sowie Nr. 1a EStG der KapESt mit einem Steuersatz von von 25 % zzgl. SolZ, und zwar unabhängig davon, ob der Empfänger der Ausschüttung (Gesellschafter) eine Körperschaft oder eine natürliche Person ist. Rz. 29 Eine Reduktion der KapESt-Abzug kommt in Betracht, wenn die Voraussetzungen des § 43b EStG ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 6 Erstattung der KapESt bei EU- und EWR-Gesellschaften (Abs. 5)

6.1 Allgemeines 6.1.1 Systematische Stellung und Anwendungsbereich Rz. 49 § 32 Abs. 5 KStG wurde konzipiert, um die EU-Rechtswidrigkeit[1] der bis Februar 2013 geltenden Regelungen zu beseitigen. Nach § 8b Abs. 1 KStG waren Ausschüttungen an Körperschaften nicht im Einkommen zu erfassen. Bei unbeschränkt steuerpflichtigen Anteilseignern wurde die KapESt zwar nach § 43 Abs. 1 S...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 6.1.2 Vereinbarkeit der Regelung mit den Grundfreiheiten

Rz. 52 Für Inbound-Investitionen von EU- und EWR-Gesellschaften, die Dividenden aus Portfolio-Anteilen (d. h. eine Beteiligung von unter 10 %) bis zum 1.3.2013 erhalten haben, ist eine Erstattung von einbehaltener KESt grundsätzlich nur unter Geltung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 5 KStG möglich. Der EuGH hat indessen entschieden, dass die Regelung mit EU-Recht, namentlic...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 2.2.2 Entfallen der Abgeltungswirkung nach Abs. 1

Rz. 10 Das Abgeltungsprinzip gilt nach dem Gesetzeswortlaut des § 32 Abs. 1 Nr. 2 KStG dann nicht, wenn die steuerabzugspflichtigen Einkünfte in einem inl. gewerblichen oder einem inl. land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb anfallen. Unterhält eine beschränkt stpfl. Körperschaft eine inl. Betriebsstätte, zu deren Betriebsvermögen Anteils- oder Forderungsrechte mit steuerab...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 6.2 Tatbestand des Abs. 5

Rz. 57 § 32 Abs. 5 KStG enthält in S. 1 eine Ausnahme zur Abgeltungswirkung der KapESt nach Abs. 1 für Kapitalerträge nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, also für Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften. Die Abgeltungswirkung wird daher nicht für sonstige Fälle des Steuerabzugs, insbesondere also nicht für den Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 EStG (z. B. bei Lizenzgebühren), ei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 5 Steuerabzug bei bestimmten Finanztransaktionen (Abs. 3)

Rz. 34 § 32 Abs. 3 KStG stellt eine spezielle Regelung zum Steuerabzug bei Wertpapierleihgeschäften dar und wurde durch Gesetz v. 14.8.2007[1] in das KStG aufgenommen. Vor Einfügung der Regelung war es insbesondere steuerbefreiten Körperschaften möglich, durch Wertpapierleihgeschäfte einen Steuerabzug zu umgehen, der aufgrund der Steuerfreiheit der Körperschaft endgültig gew...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 6.3 Rechtsfolge und Erstattungsverfahren

Rz. 72 Als Rechtsfolge bei Vorliegen des Tatbestands des § 32 Abs. 5 KStG ist dem Anteilseigner auf (formlosen) Antrag die einbehaltene und abgeführte KapESt zu erstatten. Zu den Voraussetzungen der Erstattung wird weiter auf § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG [1] verwiesen. Grundlage der Erstattung ist daher die Vorlage der in § 45a Abs. 2, 3 EStG geregelten Steuerbescheinigung. Erstatt...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 6.1.1 Systematische Stellung und Anwendungsbereich

Rz. 49 § 32 Abs. 5 KStG wurde konzipiert, um die EU-Rechtswidrigkeit[1] der bis Februar 2013 geltenden Regelungen zu beseitigen. Nach § 8b Abs. 1 KStG waren Ausschüttungen an Körperschaften nicht im Einkommen zu erfassen. Bei unbeschränkt steuerpflichtigen Anteilseignern wurde die KapESt zwar nach § 43 Abs. 1 S. 3 EStG erhoben, bei der Veranlagung aber angerechnet und, da di...mehr

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Forderungen: Wie richtig ge... / 4.7 Erlöschen der Forderung

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden ausgebucht, wenn sie bezahlt werden oder durch Aufrechnung[1] erlöschen. Erlassverträge gem. § 397 BGB und einseitige Verzichtserklärungen führen ebenfalls zum Erlöschen der Forderungen. Eine steuerliche Auswirkung des Forderungsverzichts beim Gläubiger erfolgt nur dann, wenn der Gegenstand des Verzichts der Einkommensteuer un...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 3.5 Körperschaftsteuererhöhung

Rz. 27 Die KapESt und andere Abzugsteuern berücksichtigen nicht die KSt-Erhöhung nach § 38 KStG. Sowohl steuerbefreite Körperschaften als auch beschränkt stpfl. Körperschaften haben diese Steuer zusätzlich zur KapESt zu entrichten. Die Abgeltungswirkung des Abs. 1 ist daher über Abs. 2 Nr. 4 insoweit ausgeschlossen. Wegen der Systemumstellung durch § 37 Abs. 4–7 KStG und § 3...mehr