Fachbeiträge & Kommentare zu Quellensteuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Anzeigepflicht nach § 153 Abs. 2 AO

Rz. 352 [Autor/Stand] Nach § 153 Abs. 2 AO besteht eine Anzeigepflicht, wenn die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung, Steuerermäßigung oder sonstige Steuervergünstigung nachträglich ganz oder teilweise weggefallen sind. Gemeint sind die Fälle, in denen die Behörde bei Gewährung der Steuervergünstigung davon ausging, dass die zu diesem Zeitpunkt dafür erfüllten Vorausset... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.3 Gesetzliche Umsetzung, (Methode, Unterschiede zur Einbringung in eine Kapitalgesellschaft, Fortführung der unternehmerischen Aktivität)

Tz. 7 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die stliche Systematik der Einbringung von BV in eine Pers-Ges und damit auch der Ges-Aufbau des § 24 UmwStG ist dem des § 20 UmwStG angenähert. Dies folgt daraus, dass sowohl die Sacheinlagetatbestände bei Einbringungen in eine Kap-Ges (s § 20 UmwStG) und in eine Pers-Ges (s § 24 UmwStG) als auch die Rechtsfolgen weitgehend kongruent geregel... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen

Rz. 162 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Grundlage für die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen ist eine > Steuererklärung . Wird diese nicht selbständig vom ArbN abgegeben, muss das FA diese anfordern. Es kann nicht erwartet werden, dass ein steuerlicher Laie seine Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung kennt, ohne darauf hingewiesen worden zu sein. Der steuerlic... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.7 Unterhaltsleistungen durch Stiftungen (§ 58 Nr 6 AO)

Tz. 103 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Im Gegensatz zu § 58 Nr 1–5 AO enthält § 58 Nr 6 AO eine Regelung, nach der eine Mittelverwendung außerhalb des st-begünstigten Bereichs zulässig ist. Nach dieser Vorschrift darf eine Stiftung höchstens ein Drittel ihres Einkommens zum angemessenen Unterhalt des Stifters und seiner nächsten Angehörigen zur Pflege ihrer Gräber und zur Ehrung... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Steuerlicher Pflichtenkreis

Rz. 1587 [Autor/Stand] In- und ausländische Kapitalgesellschaften sind selbständige Steuersubjekte (vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Nr. 1 KStG, § 2 Abs. 2 GewStG), d.h. es ist stets zwischen Gesellschafts- und Gesellschafterebene zu trennen. Das Trennungsprinzip [2] gilt auch für international verbundene Kapitalgesellschaften, insbe sondere für international operierende Konzerne[3... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Materielle Rechtswidrigkeit des Vorteils

Rz. 440 [Autor/Stand] Ein Steuervorteil ist dann nicht gerechtfertigt, wenn der Sachverhalt nicht vorliegt, der Voraussetzung für die Gewährung der Steuerbegünstigung ist, der Täter also keinen Anspruch auf sie hat. In den "cum/ex"-Fällen bestand etwa kein Anspruch auf Anrechnung oder Erstattung von Kapitalertragsteuer nach § 36 Abs. 2 bzw. 4 EStG, wenn diese auf den Dividen... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Antrag, Antragsfrist

Rz. 108 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Der Antrag auf Veranlagung ist grundsätzlich bis zum Ablauf der vierjährigen Festsetzungsfrist (> Verjährung von Steueransprüchen Rz 10 ff) durch Abgabe einer > Steuererklärung zur > Einkommensteuer (> Rz 113) bei dem zuständigen FA (> Rz 161) zu stellen (§ 46 Abs 2 Nr 8 Satz 2 EStG). Rz. 109 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Bei der Antragsveranla... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / f) Einziehung

Rz. 1795 [Autor/Stand] Die Cum-Ex-Problematik wirft auch Fragen im Hinblick auf die Einziehung erlangter Taterträge der Täter und Teilnehmer nach §§ 73 ff. StGB auf.[2] Die Bedeutung dieses Komplexes zeigt sich namentlich auch bei Betrachtung der bereits angeordneten enormen Einziehungshöhen von knapp 200 Mio. EUR.[3] Im Fokus stehen dabei insbesondere die beteiligten jurist... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Rückblick: Anrechnungsverfahren für Altfälle

Rz. 1429 [Autor/Stand] Bis zum VZ 2001 galt nach dem Körperschaftsteuerrecht 1977 das sog. Anrechnungsverfahren [2]. Dadurch sollte eine Doppelbelastung ausgeschütteter Gewinne mit Körperschaftsteuer einerseits und Einkommensteuer andererseits vermieden werden. Die Körperschaftsteuer wird danach zweistufig berechnet. Da die vGA das Einkommen nicht mindern darf (§ 8 Abs. 3 Satz... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Verlängerte Festsetzungsfrist (§ 169 Abs. 2 Satz 2 AO)

Rz. 1139 [Autor/Stand] Für hinterzogene Steuern beträgt die Festsetzungsfrist 10 Jahre gegenüber sonst einem Jahr bei Verbrauchsteuern und vier Jahren bei sonstigen Steuern, § 169 Abs. 2 Satz 2 AO. Für die Anwendung der verlängerten Festsetzungsfrist ist allein entscheidend, dass objektiv Steuern hinterzogen wurden; irrelevant ist, wer die Steuern verkürzt hat.[2] Im Falle d... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Ausdrückliche und konkludente Angaben

Rz. 215 [Autor/Stand] Eine Falschangabe über Tatsachen kann nicht nur ausdrücklich, sondern auch durch schlüssiges Verhalten (konkludent) gemacht werden[2]. Aus dem Wortlaut des § 370 AO folgt keine Beschränkung auf ausdrückliche Erklärungen[3]. Für die Einbeziehung konkludent geäußerter Inhalte spricht bei § 370 Abs. 1 AO vielmehr die 2. Tatalternative der Nr. 1 selbst. Die... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Nichtabgabe von Steuererklärungen oder Steueranmeldungen

Rz. 316 [Autor/Stand] Die Steuererklärung (§§ 149 ff. AO) ist jedenfalls bei den Veranlagungssteuern die wesentliche Grundlage der Steuerfestsetzung. Sie ist eine durch Vordruck oder elektronisch formalisierte Erklärung über steuerrechtlich erhebliche Vorgänge oder Zustände. Die Steuererklärung dient entweder unmittelbar oder mittelbar – so bei der gesonderten Feststellung v... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Unterbliebene und nicht rechtzeitige Steuerfestsetzung

Rz. 413 [Autor/Stand] Eine Steuerverkürzung liegt auch vor, wenn infolge des Verhaltens des Täters eine Festsetzung der Steuer ganz unterbleibt oder nicht rechtzeitig erfolgt, weil die Steuerbehörde infolge der Nichtabgabe einer Steuererklärung (s. Rz. 316) von der Existenz des Steueranspruchs keine Kenntnis hat. Im Fall der Steuerhinterziehung durch Unterlassen (§ 370 Abs. 1... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Unrichtige oder unvollständige Erklärung und Verkürzungserfolg

Rz. 336 [Autor/Stand] Der Anzeigepflicht des § 153 Abs. 1 Nr. 1 AO unterliegt, wer nachträglich erkennt, dass eine von ihm oder für ihn abgegebene Erklärung zum Zeitpunkt der Abgabe unrichtig oder unvollständig war und dass es dadurch zu einer Verkürzung von Steuern kommen kann oder bereits gekommen ist. Dazu gehören auch die Fälle, in denen der Stpfl. nachträglich erkennt, ... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.9.3 Weitere Einzelfragen

Tz. 643 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Bei ausl AE, deren Kap-Erträge im Inl nicht zu besteuern sind oder bei denen der inl Besteuerungsanspruch durch den St-Abzug abgegolten ist (s § 50 Abs 2 EStG, § 32 Abs 1 Nr 2 KStG), muss die KapSt grds zwingend nacherhoben werden. Dies gilt unabhängig von der Einführung der AbgeltungSt ab 2009 (also auch in den Jahren bis 2008). Ist der AE ... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / f) Steuerverkürzung auf Zeit

Rz. 493 [Autor/Stand] Die Bejahung des tatbestandlichen Erfolgs der Steuerhinterziehung setzt keinen endgültigen wirtschaftlichen Schaden des Fiskus voraus (s. Rz. 393 ff.). Jede nach Aufdeckung einer Steuerstraftat in den zeitlichen Grenzen des § 169 Abs. 1 Satz 1 AO festgesetzte und eingetriebene Steuer führt dazu, dass ein endgültiger Schaden gerade nicht vorliegt; die Au... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Umsatzsteuer

Rz. 1454 [Autor/Stand] Die vGA zieht auf der Ebene der Kapitalgesellschaft ein Bündel von Steuerhinterziehungen nach sich, zu dem neben der Körperschaftsteuer auch Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Kapitalertragsteuer zählen können[2]. Rz. 1455 [Autor/Stand] Nicht erklärte Umsätze sind i.d.R. nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG umsatzsteuerpflichtig. Vom Gesellschafter vereinnahmte Schw... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Einkommensteuer

Rz. 1460 [Autor/Stand] Ob die nicht offenbarte oder unzutreffend bezeichnete vGA beim Anteilseigner eine Verkürzung von Einkommensteuer (oder im Konzern von Körperschaftsteuer, s. Rz. 1424 f.) bewirkt, ist eine Frage des Einzelfalls[2]. Bei der Verurteilung eines nicht an einer GmbH beteiligten Ehemanns wegen Einkommensteuerhinterziehung aufgrund einer vGA bedarf es der Fests... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 9. Konkurrenzen

Rz. 1466 [Autor/Stand] Bezüglich desselben Veranlagungszeitraums dürfte nach den Grundsätzen der BGH-Rspr. (s. Rz. 860 ff.) wegen der gleichzeitigen Abgabe der Steuererklärungen Tateinheit (§ 52 StGB) bzgl. der Hinterziehung von Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer der Gesellschaft gegeben sein[2], die wiederum zu tateinheitlich begangenen Hinterziehungen in an... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Aktuelle Diskussion

Rz. 1750 [Autor/Stand] Seit etlichen Jahren wird darüber diskutiert, ob und ggf. wann die Beteiligung an Cum-Ex-Geschäften eine steuerstrafrechtliche Verantwortung der an diesen Geschäften beteiligten Personen auslösen kann. Konkret geht es dabei meist um die Frage, ob sich die aufseiten des Erwerbers einer Aktie im Wege eines Cum-Ex-Trades agierenden Personen wegen Steuerhi... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Strafrecht als ultima ratio des Rechts

Rz. 30 [Autor/Stand] Nicht nur formal durch den Bestimmtheitsgrundsatz (s. Rz. 25 ff.), sondern auch materiell ist das Strafrecht verfassungsrechtlich gebunden. Nach allgemeiner Meinung darf der Gesetzgeber erst dann zum Mittel der Strafe greifen und ein Verhalten mit dieser Sanktion bedrohen, wenn andere gesetzliche Reaktionsmöglichkeiten zum Schutz eines Rechtsguts weniger... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Zu niedrige Festsetzung von Steuern

Rz. 400 [Autor/Stand] Bei den Veranlagungssteuern hängt die Erhebung der geschuldeten Steuer von der vorherigen Festsetzung durch die FinB in einem Steuerbescheid ab, § 155 Abs. 1, § 157 Abs. 1 AO. Nach § 155 Abs. 1 Satz 1 AO ist das der gesetzliche Regelfall. Zu den Veranlagungssteuern zählen bspw. die Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer sowie die Einfuhrabgaben. Wi... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 5. Zinsen und Zinsbesteuerung

Rz. 13 Wem Zinsen aus der Hinterlegung zustehen, ist grundsätzlich in der Verwahrungsvereinbarung zu regeln (vgl. hierzu auch § 57 BeurkG Rdn 61 f.). Seit dem 1.1.2009 ist auf Kapitalerträge auf Sichteinlagen Kapitalertragsteuer i.H.v. 25 % nebst Solidaritätszuschlag als Abgeltungssteuer zu zahlen.[25] Die Abgeltungssteuer bei Privatkonten ist keine Vorauszahlung auf die Eink... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / a) Verfahrensgrundsätze des BMF

Rz. 14 Das BMF hat mit Schreiben vom 24.11.2008 an die BNotK die bisherigen Verfahrensgrundsätze bestätigt. Die BNotK hat diese im Rundschreiben 3/2009[28] vom 13.1.2009 zusammengefasst dargestellt. Danach gelten für das Verfahren der Erteilung der Steuerbescheinigung folgende Grundsätze: mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / VII. Ausschluss von Aufrechnung sowie Pfand- und Zurückbehaltungsrechten (Nr. 10)

Rz. 55 Nach Nr. 10 ist die Bank zu Aufrechnungen nicht befugt. Gleichzeitig wird auf das der Bank sonst durch ihre AGB zustehende umfassende Pfand- und Zurückbehaltungsrecht verzichtet. Die Klausel ist eine weitere Konsequenz aus der bereits durch Nr. 1 vertraglich festgelegten Tatsache, dass der Notar das Anderkonto in fremdem Interesse und getrennt von eigenem und anderem ... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / III. Empfänger der Abrechnung

Rz. 26 Die Abrechnungspflicht besteht grundsätzlich gegenüber den Auftraggebern, also zunächst denjenigen, die als unmittelbar Beteiligte Verwahrungsanweisung und Verwahrungsantrag erteilen. Bei Kaufverträgen, die über Treuhandkonto abgewickelt werden, sind dies Käufer und Verkäufer. Sie haben ein Interesse an der Überprüfung der Erfüllungswirkung ihrer Zahlungen. Nicht zu d... mehr

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Jahressteuergesetz 2026 / 1.11 Freistellungsbescheinigung für Großaktionäre (§ 50c Abs. 2 Satz 6 EStG - Neu)

Das Freistellungsverfahren für sammel- oder sonderverwahrt gehaltene Aktien (§ 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG) wird künftig ausgeschlossen. Bisher konnten beschränkt steuerpflichtige Großaktionäre mit inländischen Beteiligungen ab 10 Prozent über eine Freistellungsbescheinigung nach § 50c Abs. 2 Nr. 1 EStG Dividenden ohne oder mit reduziertem Kapitalertragsteuerabzug beziehen, ... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / e) Entgegennahme von Freistellungsaufträgen

Rz. 18 Die Entgegennahme von Freistellungsaufträgen ist dem Notar nach Meinung des BMF unter Verweis auf § 44a Abs. 6 EStG verwehrt, weil er das Anderkonto im eigenen Namen führt, also der Gläubiger der Zinsen und der Kontoinhaber nicht identisch sind.[31] Diese Betrachtungsweise kommt einem praktischen Bedürfnis entgegen. Erst bei der Auszahlung ist endgültig klar, wem die ... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / f) Behandlung der Kapitalerträge im Zusammenhang mit Verwahrungsgebühren

Rz. 19 Die Abbuchung der Kapitalertragsteuer löst keine Verwahrungsgebühren aus, da es sich um gesetzlich vorgeschriebene automatische Abbuchungsvorgänge handelt, die nicht vom Notar beeinflusst werden und damit nicht Grundlage für die Abrechnung von Verwahrungsgebühren sein können.[33] mehr

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GmbH: Gewinnausschüttung - ... / 2 Gesellschaftsrechtliche Voraussetzungen: Wann dürfen Sie Gewinne ausschütten?

Erwirtschaftet eine GmbH in einem Wirtschaftsjahr einen Gewinn, muss sie zunächst Verluste der Vorjahre ausgleichen. Die Verwendung des darüber hinausgehenden Gewinns liegt grundsätzlich in der Hand der Gesellschaft. Sie hat, wenn nicht etwas anderes im Gesellschaftsvertrag oder durch Gesetz vorgeschrieben ist, folgende Möglichkeiten: Der Gewinn wird an die Gesellschafter aus... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Steuerrückstellungen

Rn. 131 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 Die Zahlungsverpflichtungen aus den laufenden Steuern, die sich auf das abgelaufene GJ beziehen, sind bereits bei der Bilanzaufstellung zu erfassen. Eine Veranlagung zu der einzelnen Steuerart liegt im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung aber noch nicht vor, da die HB eine wesentliche Grundlage für die Anfertigung der Steuererklärung darstellt, ... mehr

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GmbH: Gewinnausschüttung - ... / 5 Vorabausschüttungen: Vorschuss auf den erwarteten Gewinn

Bei einer Vorabausschüttung handelt es sich um eine Gewinnausschüttung, die beschlossen wird, bevor der Jahresabschluss bzw. das Jahresergebnis festgestellt wird. Sie kann im laufenden Kalender- oder Wirtschaftsjahr oder nach Ablauf des Wirtschafts- bzw. Kalenderjahres, aber vor Feststellung des Jahresabschlusses vorgenommen werden. Auch wenn das GmbHG Vorabausschüttungen nicht ... mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.2.2 Bilanzierung und Behandlung beim übernehmenden Rechtsträger

Rz. 91 Übernahmebilanz Eine Übernahmebilanz ist in den Fällen zur Aufnahme grundsätzlich nicht erforderlich, da die Verschmelzung einen laufenden Geschäftsvorfall darstellt. Etwas anderes gilt, wenn der Gewinn der Personengesellschaft bis zum Übertragungsstichtag nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt wurde.[1] Die Abbildung des Vermögenszugangs im nächsten regulären Jahresabschluss ... mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.1.2 Steuerliche Rückwirkung (Rückwirkungsfiktion § 2 UmwStG)

Rz. 67 Steuerlicher Übertragungsstichtag und Rückwirkungszeitraum Das zivilrechtliche Wirksamwerden der Verschmelzung bedingt gem. § 20 Abs. 1 UmwG die Eintragung im jeweiligen Register. Der Zeitpunkt, von dem an die Handlungen der übertragenden Rechtsträger als für Rechnung des übernehmenden Rechtsträgers vorgenommen gelten, wird jedoch handelsrechtlich durch den im Verschme... mehr

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Körperschaften: Grundsätze ... / 6.1 Steuern vom Einkommen und sonstige Personensteuern

Der Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag ist um die als Aufwand gebuchten Steuern vom Einkommen und sonstige Personensteuern zu erhöhen. Diese Steuern sind zwar nach § 10 Nr. 2 KStG nicht abziehbare Aufwendungen, dennoch ist die Buchung dieser Beträge als handelsrechtlicher Aufwand richtig.[1] Die Korrektur erfolgt erst bei der Einkommensermittlung, indem der gesamte Aufwandsbe... mehr

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Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 5.3 Unangemessene Vergütung

Erhält der Gesellschafter-Geschäftsführer eine unangemessene Vergütung, z. B. nicht fremdüblicher Arbeitslohn, überhöhte Zinsen für ein Darlehen etc., liegt insoweit eine verdeckte Gewinnausschüttung vor, die bei ihm zu Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 EStG führt. Praxis-Tipp Vorteil bei der Einkommensteuer Der Ansatz einer verdeckten Gewinnausschüttung führt bei der K... mehr

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Körperschaften: Grundsätze ... / 6.2 Nebenleistungen zu nicht abziehbaren Steuern

Eine Hinzurechnung bei der Ermittlung des Einkommens erfolgt auch für steuerliche Nebenleistungen zu Steuern vom Einkommen und sonstigen Personensteuern. Dies sind insbesondere: Säumniszuschläge, Verspätungszuschläge, Zwangsgelder sowie Zinsen nach § 233a AO (sog. Vollverzinsung), Stundungszinsen, Aussetzungszinsen oder Hinterziehungszinsen, soweit diese jeweils für nicht abziehbar... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 1.1 Sinn und Zweck der Regelung

Rz. 1 Die ESt ist eine Jahressteuer, die nach Ablauf des Vz (= Kj.) festgesetzt wird und zu zahlen ist. Das ergibt sich ausdrücklich aus § 36 Abs. 4 S. 1 EStG. Hiervon abweichend hat der Stpfl. gem. § 37 EStG bereits im Lauf des Vz regelmäßig unter bestimmten Voraussetzungen vier Vorauszahlungen auf seine voraussichtliche Steuerschuld eines Kj. zu leisten. Diese Regelung wur... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2.2 Entstehung der Vorauszahlungen

Rz. 9 Die ESt-Vorauszahlungen entstehen jeweils mit Beginn des Kalendervierteljahrs, in dem die Vorauszahlungen zu entrichten sind, d. h., die Entstehung hängt von der Fälligkeit des Abs. 1 S. 1 ab. Nach dieser Fälligkeitsregelung des § 37 Abs. 1 S. 2 Halbs. 1 EStG entstehen die Vorauszahlungen zum 1.1., 1.4., 1.7. und 1.10. eines jeweiligen Jahres. Die Bestimmung abweichend... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 3.1 Bemessung nach der voraussichtlich geschuldeten Jahressteuer

Rz. 22 Die Höhe der Vorauszahlungen soll nach der Grundregel des § 37 Abs. 1 S. 1 EStG der ESt entsprechen, die der Stpfl. im laufenden Vz voraussichtlich schulden wird. Das würde bedeuten, die Besteuerungsgrundlagen für das laufende Jahr zu schätzen. Da eine solche Schätzung jedoch mit erheblichen Unsicherheitsfaktoren belastet ist, bedient sich das Gesetz einer anderen Lös... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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GmbH-Geschäftsführer: Gehal... / 2 Steuerliche Anerkennung der Gehaltserhöhung

Bei einem Fremdgeschäftsführer, der also nicht zugleich, auch nicht mittelbar an der GmbH beteiligt ist, wird das Gehalt zu Marktbedingungen ausgehandelt. Gehört dem Geschäftsführer die GmbH ganz oder teilweise, ist er also an ihr beteiligt, besteht der Interessengegensatz nicht mehr. Hier besteht die Gefahr, dass der Geschäftsführer für sich selbst ein überhöhtes Gehalt bzw... mehr

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GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 2.2 Entnahmen und Vorabausschüttungen

Im Gegensatz zur Aktiengesellschaft ist es bei der GmbH durchaus möglich, im Voraus Abschlagszahlungen auf den Gewinn zu erhalten. Diese Gewinnvorschüsse setzen aber voraus, dass im Augenblick der Ausschüttung auch damit gerechnet werden kann, dass die Gesellschaft bis zum Ende des Geschäftsjahres einen entsprechenden Gewinn erwirtschaftet. In jedem Fall ist zusätzlich das ... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Steuerpflichten des GmbH-Ge... / 2 Pflicht zur Steueranmeldung und Voranmeldung

Neben den Steuererklärungen muss der Geschäftsführer regelmäßig Steueranmeldungen abgeben. Das sind: die Umsatzsteuervoranmeldung, die Lohnsteueranmeldung und die Kapitalertragsteueranmeldung. Der Geschäftsführer muss dafür sorgen, dass die Steueranmeldungen spätestens 10 Tage (nicht Werktage, sondern: Tage, also z. B. am 10. des Folgemonats) nach Ablauf des Anmeldezeitraums dem... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Aktuelle Grundsatzentscheid... / 1. Mögliches Steuersatzgefälle

Mitarbeiterbeteiligungen werfen regelmäßig die Frage auf, ob die daraus resultierenden Erträge Arbeitslohn (§ 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG) oder Kapitaleinkünfte (§ 20 EStG) sind. Die steuerliche Belastung ist erheblich: Arbeitslohn unterliegt dem persönlichen Steuersatz, der zzgl. SolZ beim Spitzensteuersatz 44,31 % erreicht (42 % gem. § 32a Abs. 1 S. 2 Nr. 4 EStG × 1,055) und be... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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GmbH 2 Go (Teil 32): Die Im... / 2. GmbH

In der GmbH beträgt die Belastung auf Gesellschaftsebene 2026 und 2027 15 % KSt zzgl. 5,5 % SolZ, also 15,825 % und wird ab dem Jahr 2028 sukzessive um 1 % pro Jahr bis auf einen Basissteuersatz von 10 % absinken. Beschränkt sich die Tätigkeit der GmbH auf die Vermietung von Immobilien, kann der Steuerbefreiungstatbestand der erweiterten GewSt-Kürzung (§ 9 Nr. 1 S. 2 GewSt) i... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Jahresabschluss, Ergebnisve... / 8.1 Vorabausschüttung vor dem Bilanzstichtag

Das Jahresergebnis ist im Rahmen der Abschlusserstellung um die im abgelaufenen Wirtschaftsjahr beschlossenen und gezahlte Vorabausschüttung zu mindern und als "Bilanzgewinn" im Eigenkapital zu bilanzieren. Die GmbH muss ihre Bilanz im Falle einer bereits vor dem Bilanzstichtag erfolgten Vorabausschüttung zwingend unter Berücksichtigung der (teilweisen) Ergebnisverwendung au... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Jahresabschluss, Ergebnisve... / 7.1 Vollständige Ergebnisverwendung

Im Rahmen der vollständigen Gewinnverwendung erfolgt aufgrund gesetzlicher, satzungsmäßiger und/oder vertraglicher Vereinbarung die Verwendung des gesamten sich für das Vorjahr ergebenden Ergebnisses durch die Gesellschaft und ihre Gesellschafter. Dies kann z. B. durch die Einstellung in Rücklagen oder aber die Ausschüttung von Gewinnanteilen an die Gesellschafter erfolgen. E... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Steuerneutrale Übertragung ... / II. Die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus Aktiengeschäften im Privatvermögen

Verkauft eine Privatperson Aktien, die sie in einem privaten Aktiendepot hält, löst dies grundsätzlich Kapitalertragsteuer i.H.v. von 25 % auf den erwirtschafteten Gewinn aus (vgl. § 32d Abs. 1 EStG i.V.m. § 43a Abs. 1 Nr. 1 EStG). Außerdem kommen weitere Abgaben wie der Solidaritätszuschlag (5,5 %) und ggf. die Kirchensteuer hinzu. Dies gilt sowohl für den Verkauf und die G... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Gewerbliche Einkünfte / 7 Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften

Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehört auch der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, wenn der Veräußerer innerhalb der letzten 5 Jahre am Kapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 % beteiligt war. Die Vorschrift erfasst nur Anteile im Privatvermögen. Die Gewinne unterliegen dem Teileinkünfteverfahren. § 17 EStG ... mehr