Fachbeiträge & Kommentare zu Quellensteuer

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§ 1 Einkommensermittlung / 3. Erhebungsformen

Rz. 111 Die Einkommensteuer wird durch Veranlagung als sog. Veranlagungssteuer festgesetzt bei: Teilweise wird die Einkommensteuer durch Steuerabz...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 2. Unternehmensteuerreform 2008 (Paradigmenwechsel für Jahresabschlüsse ab 2009)

Rz. 6 Ein besonderer Steuersatz gilt für nicht entnommene Gewinne für Einzelunternehmen und Personengesellschaften (Thesaurierungsbegünstigung) bei Anwendung des Betriebsvermögensvergleichs mit 28,25 % Einkommensteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer sowie einer zusätzlichen Nachversteuerung im Falle der Ausschüttung in Höhe von 25 % Einkommensteuer (diese o...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (1) Allgemeines

Rz. 1681 [Autor/Stand] Mit der Einführung der Abgeltungsteuer durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 vom 14.8.2007[2] mit Wirkung zum 1.1.2009 und der Einführung eines neuen Versicherungstyps im Sinne des Einkommensteuerrechts – dem vermögensverwaltenden Versicherungsvertrag – sowie eines neuen gesetzlich definierten Mindesttodesfallschutzes mit dem JStG 2009 vom 19.12...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 3. Jahressteuergesetz 2009

Rz. 13 Das Jahressteuergesetz 2009 führt die degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter wieder ein: für angeschaffte Wirtschaftsgüter vor dem 1.1.2006 damit 20 %, 2006 und 2007 je 30 %, 2008 mit 0 %, 2009 und 2010 je 25 %, ab 2011 Rechtsstand wie vor der zeitlich befristeten Wiedereinführung, also wieder 0 %. Rz. 14 Abgeltungssteuer für Kapitaleinkünfte (siehe Rdn 653 f.)...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Sonstige Verkürzungen

Rz. 1454 [Autor/Stand] Die vGA zieht auf der Ebene der Kapitalgesellschaft ein Bündel von Steuerhinterziehungen nach sich, zu dem neben der Körperschaftsteuer auch Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Kapitalertragsteuer zählen können[2]. a) Umsatzsteuer Rz. 1455 [Autor/Stand] Nicht erklärte Umsätze sind i.d.R. nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG umsatzsteuerpflichtig. Vom Gesellschafter ve...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 8. Strafzumessung

Rz. 1465 [Autor/Stand] Anders als das heute geltende Teileinkünfteverfahren, das auch zu einer Vereinfachung der Strafzumessung geführt hat, erforderte das frühere Anrechnungsverfahren eine Berücksichtigung der Ausschüttungsbelastung im Rahmen der Strafzumessung: Die Anrechnung der Ausschüttungsbelastung auf die Einkommensteuer des Anteilseigners (§ 36 Abs. 2 Nr. 3 EStG a.F....mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 3. BMF, Schr. v. 19.3.2004 – IV B 4 - S 1301 USA-22/04 (Steuerliche Einordnung der nach dem Recht der Bundesstaaten der USA gegründeten Limited Liability Company), BStBl. I 2004, 411

Rz. 3 [Autor/Stand] Für die Frage, ob die Limited Liability Company (LLC) US-amerikanischen Rechts für Zwecke der deutschen Besteuerung als Körperschaft oder als Personengesellschaft einzuordnen ist, gilt im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Folgendes: I. Vorbemerkung In den USA wird die Rechtsform der Limited Liability Company (wörtlich: Gesellschaft mit...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / dd) Veräußerungsgewinne aus Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen, auch als Problem der Steuerlatenz (latente Steuern) in der Bewertung von Vermögensgegenständen im Zugewinnausgleich

Rz. 730 Hinweis Methodischer Ansatz: Die Problematik der Ermittlung der latenten Steuern auf Veräußerungsvorgänge folgt dem Ertragssteuerrecht. Die latenten Steuern, die den Vermögenswert Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen belasten, sollen im Kontext zu den Veräußerungsgeschäften dargestellt werden, ohne dass es sich um sonstige Einkünfte nach §§ 22, 23 EStG handelt (...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / d) Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (§ 22 Nr. 2 EStG i.V.m. § 23 EStG; früher auch Spekulationsgeschäfte), auch als Problem der Steuerlatenz in der Bewertung von Vermögensgegenständen im Zugewinnausgleich ("latente Steuer")

Rz. 702 Private Veräußerungsgeschäfte,[463] früher auch Spekulationsgeschäfte genannt, gehören systematisch zu den sonstigen Einkünften und werden deshalb hier dargestellt. Sie haben im Kontext zur Bewertung von Vermögensgegenständen im Zugewinnausgleichsverfahren eine zusätzliche Bedeutung erhalten. Der BGH[464] hat in einem obiter dictum zur latenten Steuerlast (zukünftige s...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Steuerliche Rechtsfolgen der vGA

a) Allgemeines Rz. 1424 [Autor/Stand] Die steuerlichen Rechtsfolgen der vGA unterscheiden sich auf Ebene der Gesellschafter und der Gesellschaft. Zudem ist zu berücksichtigen, dass bis zum Veranlagungszeitraum 2001 das Anrechnungsverfahren Anwendung fand. Seit dem VZ 2001 wurde dieses vom sog. Halbeinkünfteverfahren abgelöst, das seit dem VZ 2009 als sog. Teileinkünfteverfahr...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (1) Steuerliche Voraussetzungen

Rz. 1673 [Autor/Stand] Für Versicherungsverträge, die zwischen dem 1.1.2005 und dem 31.3.2009[2] geschlossen wurden, gilt nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG[3] Folgendes: Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehört "der Unterschiedsbetrag zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der auf sie entrichteten Beiträge (Erträge) im Erlebensfall oder bei Rückkauf des Vertrags bei Re...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Grundstruktur

Rz. 1753 [Autor/Stand] In ihrer Grundstruktur sind Cum-Ex-Geschäfte um den Dividendenstichtag so gestaltet, dass ein Leerverkäufer dem Erwerber kurz vor dem Dividendenstichtag (dem Hauptversammlungstag) die Aktie mit dem Dividendenanspruch (cum Dividende) verkauft. Der Leerverkäufer ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht Eigentümer der Aktie. Er selbst deckt sich erst nach dem D...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 7. Steuerentrichtung

Rz. 983 Wird die Einkommensteuer festgesetzt, sind die vorher geleisteten Beträge anzurechnen. Zu diesen anrechenbaren Steuern gehören nach § 36 Abs. 2 EStG: Rz. 984 Hinweis Hierzu gehört auch die Lohnsteuer als sog. Quellensteuer. Die Lohnsteuer stellt nämlich lediglich eine bes...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / XI. Hinterziehung verfassungswidriger Steuern?

Schrifttum: Bornheim, Verfassungswidrige Steuern und Verlängerung der Festsetzungsverjährung aufgrund Steuerhinterziehung gemäß § 169 Abs. 2 Satz 2 AO, Stbg 1998, 549; Bornheim, Vermögensteuer in Hinterziehungsfällen, DB 1999, 2600; Bornheim, Steuerstrafverteidigung – Strafrecht – Steuerrecht – Wirtschaftliche Folgen, 2. Aufl. 2010; Gast-de Haan, Erlaß von Hinterziehungszinse...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Kapitalertragsteuerbescheinigung

Rz. 447 [Autor/Stand] Das Gleiche wie für den Vorsteuerabzug (s. Rz. 446) gilt für das Vorliegen der Kapitalertragsteuerbescheinigung nach § 45a Abs. 2 EStG als Voraussetzung der Anrechnung der Kapitalertragsteuer nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG (s. Rz. 233 und 404). Das folgt aus der ausdrücklichen Regelung in § 36 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 EStG, wonach keine Anrechnung erfolgt, wenn...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (4) Einlage der Anteile in gewerblich geprägte GmbH & Co. KG

Rz. 211 [Autor/Stand] Früher: Gestaltungsmittel der Wahl. Die vor einem Wegzug vollzogene – steuerneutral mögliche[2] – Einlage einer Kapitalgesellschaftsbeteiligung i.S.v. § 17 EStG in eine gewerblich geprägte GmbH & Co. KG i.S.v. § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG (sog. Gepräge-KG) war bis etwa Anfang 2010 das gängige Mittel zur Vermeidung der Anwendung von § 6.[3] Dies galt nicht nur...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) Wegzug eines Mitunternehmers in Nicht-DBA-Staat

Rz. 67 [Autor/Stand] Wegzug unter Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht. Erfolgt der Wegzug eines Mitunternehmers einer inländischen Mitunternehmerschaft, deren Betriebsvermögen Kapitalgesellschaftsanteile zuzurechnen sind, in einen Staat, mit dem Deutschland kein DBA geschlossen hat (Nicht-DBA-Staat), und gibt der Mitunternehmer seine unbeschränkte Steuerpflicht auf, ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 2. OR-Geschäfte

Rz. 1091 Die Ohne-Rechnung-Geschäfte sind im gewerblichen Bereich die gängigsten Mittel, die Einkommen- und Körperschaftsteuer zu hinterziehen. Mit den der Besteuerung entzogenen Erlösen, die auch Grundlage für das Unterhaltseinkommen sind, wird Schwarzgeld gebildet.[898] Scherzhaft spricht man in diesem Zusammenhang auch von "Otto-Richter-Geschäften" oder Geschäften nach "BA...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / X. Körperschaftsteuer und Verdeckte Gewinnausschüttung

Schrifttum: Beyer, Die vGA-Falle – ein häufiger Fehler in Steuerstrafverfahren, NWB 2016, 1894; Binnewies, Steuerrechtliche Behandlung von Gewinnausschüttungen, GmbH-StB 2009, 255; Böcher, Steuerhinterziehung durch verdeckte Gewinnausschüttung?, DB 1989, 999; Brüggemann, ErbStR 2019: Verdeckte Gewinnausschüttung als Schenkung, ErbStR 2019, 156; Buse, Steuerstrafrechtliche Fol...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / e) Einzelfragen mit Beispielen i.V.m. Grundstücksveräußerungen (Eigennutzung und Vereinbarungen im Zugewinnausgleich)

Rz. 709 Für Grundstücksveräußerungen ist die Regelung des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG unverändert geblieben, sodass insoweit auf ältere Quellen zurückgegriffen werden kann.[473] Von der Besteuerung ausgenommen hat der Gesetzgeber eigengenutzte Grundstücke, die gemäß den § 23 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den b...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Ertragsteuerliche Behandlung im Privatvermögen

a) Kauf und Verkauf von Kryptowährungen Rz. 1857 [Autor/Stand] Bei Erträgen aus Kryptowährungen im Privatvermögen handelt es sich – mangels Fremdwährungscharakter, s. Rz. 1853.2 – nicht um Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 EStG.[2] Sofern die Voraussetzungen des § 22 Nr. 2 i.V.m. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG erfüllt sind, liegt ein privates Veräußerungsgeschäft ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / VIII. Thesaurierte Gewinne im Familienrecht

Rz. 583 Häufig berufen sich Allein- oder Mitgesellschafter darauf, die Gesellschaft habe Gewinne nicht ausgeschüttet. Dabei beziehen sie sich allenfalls auf ihre auf die Angemessenheit zu Überprüfenden Geschäftsführergehälter. Thesaurierung von Gewinnen ist aber auch ein unterhaltsrechtliches Problem bei Einzelunternehmen! Rz. 584 Hinweis Thesaurierte Gewinne bei Körperschafte...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / XX. Cum-Ex-Geschäfte

Schrifttum: Berger/Matuszweski, Dividendenstripping im Fokus der Finanzverwaltung, BB 2011, 3097; Derlien/Kern, Die Herkunft der Arbitrage bei Cum/Ex-Geschäften – abgesprochen oder marktbedingt?, BB 2013, 1943; Desens, Erhebung und Bescheinigung der Kapitalertragsteuer als Voraussetzungen für ihre Anrechnung nach Aktiengeschäften über den Dividendenstichtag (cum/ex-trades), D...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 9. Gesetzesänderungen 2015

Rz. 44 Die Änderungen durch das StÄnd-AnpG-Kroatien gelten grundsätzlich ab dem 1.1.2015. Soweit eine frühere oder spätere Anwendung vorgesehen ist, wird dies in der nachfolgenden Auflistung explizit erwähnt. Die Lohnsteueränderungsrichtlinien 2015 sind beim Lohnsteuerabzug ab 2015 anzuwenden. Rz. 45 Einkommensteuermehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Ansichten Literatur und Rechtsprechung

Rz. 1768 [Autor/Stand] In der Literatur war umstritten, ob den an Cum-Ex-Geschäften beteiligten Akteuren überhaupt grds. ein Strafvorwurf gemacht werden kann. Nach Auffassung von Krumm/Seer [2] ist eine strafrechtliche Relevanz aufgrund des Ultima-ratio-Charakters des Strafrechts grds. abzulehnen. Vonseiten der Finanz- und Ermittlungsbehörden wird demgegenüber durchgängig die...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (3) Subjektiver Tatbestand

Rz. 1779 [Autor/Stand] Infolge der nunmehr geschaffenen Klarheit durch die strafgerichtliche Rechtsprechung wird sich das Hauptaugenmerk – insbesondere vor dem Hintergrund der Vielzahl unterschiedlichster Beteiligter – auf den subjektiven Tatbestand richten. Ungeachtet der derzeit ergangenen Entscheidungen verbietet sich jedwede Generalisierung bei der Betrachtung des subjek...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (2) Objektiver Tatbestand

Rz. 1772 [Autor/Stand] Der objektive Tatbestand des § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO wäre mangels unrichtiger bzw. unvollständiger Angaben von vornherein nicht erfüllt, wenn man bei einem Leerverkauf um den Dividendenstichtag unter Einbeziehung einer ausländischen Depotbank des Leerverkäufers die Kapitalertragsteuererstattung bzw. -anrechnung des Leerkäufers als objektiv rechtmäßig ans...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Steuerhinterziehung durch Unterlassen einer Berichtigung nach § 153 AO

Rz. 1783 [Autor/Stand] Grundsätzlich in Betracht käme ferner eine Strafbarkeit der Verantwortlichen auf Erwerberseite nach § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO wegen Steuerhinterziehung durch Unterlassen einer Berichtigungspflicht nach § 153 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO. Voraussetzung wäre dazu, dass nachträglich vor Ablauf der Festsetzungsfrist erkannt wird, dass die ursprünglichen Erstattungsa...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (3) Einlage der Anteile in originär gewerblich tätige GmbH & Co. KG

Rz. 203 [Autor/Stand] Grundüberlegungen. Die vor einem Wegzug vollzogene – steuerneutral mögliche[2] – Einlage einer Kapitalgesellschaftsbeteiligung i.S.v. § 17 EStG in eine i.S.v. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG originär gewerblich tätige GmbH & Co. KG kann grds. ein wirksames Gestaltungsmittel zur Vermeidung einer Wegzugsbesteuerung nach § 6 sein,[3] da anschließend das Tatb...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Fokus der Ermittlungen: Leerverkaufsgestaltungen zwischen 2007 und 2011

Rz. 1755 [Autor/Stand] Im Fokus der Ermittlungen stehen Leerverkaufsgestaltungen um den Dividendenstichtag. Bei Inhaberverkäufen (= die Aktie wird direkt vom Aktieninhaber erworben) besteht die Gefahr einer doppelten Kapitalertragsteuererstattung bzw. -anrechnung nicht. Beim Inhaberverkauf wird nämlich mit Abschluss des schuldrechtlichen Geschäfts zwischen Erwerber und Aktie...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Anzeigepflicht nach § 153 Abs. 2 AO

Rz. 352 [Autor/Stand] Nach § 153 Abs. 2 AO besteht eine Anzeigepflicht, wenn die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung, Steuerermäßigung oder sonstige Steuervergünstigung nachträglich ganz oder teilweise weggefallen sind. Gemeint sind die Fälle, in denen die Behörde bei Gewährung der Steuervergünstigung davon ausging, dass die zu diesem Zeitpunkt dafür erfüllten Vorausset...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (1) Steuerstrafrechtlicher Vorwurf

Rz. 1771 [Autor/Stand] In den steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren lautet der Vorwurf regelmäßig, die Verantwortlichen aufseiten des Erwerbers (Leerkäufers) hätten den Tatbestand einer Steuerhinterziehung durch aktives Tun gem. § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO verwirklicht, indem sie beim FA Erstattungsanträge eingereicht hätten, die unrichtig bzw. unvollständig gewesen seien, d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Anknüpfungspunkt der Strafbarkeit

Rz. 1790 [Autor/Stand] In den bekannten Cum-Ex-Verfahren sind auch die rechtlichen und steuerlichen Berater in den Fokus gerückt. Anknüpfungspunkt einer Strafbarkeit dieser Personen kann insbesondere die Beratung im Zusammenhang mit der Auflage einer Leerverkaufsgestaltung (z.B. in Form eines Fonds) oder die Mitwirkung bei einer Steuererklärung, mit der durch Vorlage einer o...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. "Nichtabführen" der Steuerabzugsbeträge

Rz. 35 [Autor/Stand] Die einbehaltenen Steuerabzugsbeträge sind nur abgeführt, wenn sie vorschriftsmäßig bei dem zuständigen FA eingehen (vgl. § 41a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG für die Lohnsteuer, § 44 Abs. 1 Satz 5 EStG für die Kapitalertragsteuer, § 48a Abs. 1 Satz 2 EStG [2] für die Bauabzugsteuer, § 50a Abs. 5 Satz 3 EStG für die Aufsichtsrats- und Vergütungssteuern). Der Ab...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Bei der Veranlagung erfasste bzw. außer Ansatz bleibende Einkünfte

Rz. 1758 [Autor/Stand] Zentral ist die Frage, wem die Anrechnung der von dem Emittenten der Aktie erhobenen Kapitalertragsteuer zusteht. Maßgeblich ist dafür, wer die Einkünfte i.S.v. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG erzielt hat. Nach § 20 Abs. 5 Satz 1 und 2 EStG (= § 20 Abs. 2a EStG a.F.) ist dies der Anteilseigner als derjenige, dem die Anteile im Zeitpunkt des Gewinnverwendungsbes...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. "Nichteinbehalten" der Steuerabzugsbeträge

Rz. 32 [Autor/Stand] Unter "Einbehalten" kann nur die Nichtauszahlung der rechnerisch dem Steuerabzug entsprechenden Beträge an den Steuerschuldner verstanden werden. Es kommt nicht darauf an, ob der zum Abzug Verpflichtete die Beträge tatsächlich aus seinem sonstigen Vermögen ausgesondert hat, also entweder bar beiseitelegt oder auf einem gesonderten Konto bereithält oder n...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Aufteilung im Steuerrecht

Rz. 1025 ▪ Zusammenveranlagung Bei einer Zusammenveranlagung nach § 26b EStG werden die Ehepartner gemeinsam als ein Steuerpflichtiger behandelt. Die Ehepartner sind Gesamtschuldner der sich aufgrund der Steuerfestsetzung ergebenden Steuerschuld nach § 44 Abs. 1 S. 1 AO. Ein interner Ausgleich zwischen den Gesamtschuldnern ist in § 44 AO nicht geregelt. Dies bedeutet, dass je...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Ausdrückliche und konkludente Angaben

Rz. 215 [Autor/Stand] Eine Falschangabe über Tatsachen kann nicht nur ausdrücklich, sondern auch durch schlüssiges Verhalten (konkludent) gemacht werden[2]. Aus dem Wortlaut des § 370 AO folgt keine Beschränkung auf ausdrückliche Erklärungen[3]. Für die Einbeziehung konkludent geäußerter Inhalte spricht bei § 370 Abs. 1 AO vielmehr die 2. Tatalternative der Nr. 1 selbst. Die...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Steuerliche Erheblichkeit

Rz. 231 [Autor/Stand] Steuerlich erheblich sind alle Tatsachen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind[2], also steuerlichen Zwecken dienen. Das ist der Fall, wenn sie die Ermittlung, Erhebung oder Beitreibung einer Steuer betreffen. Prozessual müssen diese Tatsachen festgestellt werden, insbesondere diejenigen Parameter, die maßgebliche Grundlage für die Steuerberechnun...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Unterbliebene und nicht rechtzeitige Steuerfestsetzung

Rz. 413 [Autor/Stand] Eine Steuerverkürzung liegt auch vor, wenn infolge des Verhaltens des Täters eine Festsetzung der Steuer ganz unterbleibt oder nicht rechtzeitig erfolgt, weil die Steuerbehörde infolge der Nichtabgabe einer Steuererklärung (s. Rz. 316) von der Existenz des Steueranspruchs keine Kenntnis hat. Die h.M. bestimmt den Zeitpunkt des Eintritts der Steuerverkür...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 13. FinMin. NRW, Vfg. v. 5.7.2023 – S 0457-2-V A 3 v. 24.3.2017 (Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder: Zuständigkeit für Stundungen nach § 222 AO und § 6 Abs. 4 AStG, Erlasse nach § 227 AO, Billigkeitsmaßnahmen nach § 163, § 234 Abs. 2, § 237 Abs. 4 AO, Absehen von Festsetzungen nach § 156 Abs. 2 AO und Niederschlagungen nach § 261 AO von Landessteuern und der sonstigen durch Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern und Abgaben), BStBl. I 2023, 1468

Rz. 13 [Autor/Stand] Unter Aufhebung der bisherigen Anordnungen wird die Zuständigkeit für Stundungen nach § 222 AO und nach § 6 Abs. 4 AStG in der bis zum 30.6.2021 geltenden Fassung, Erlasse nach § 227 AO, Billigkeitsmaßnahmen nach § 163 AO, Absehen von Festsetzungen nach § 156 Abs. 2 AO und Niederschlagungen nach § 261 AO von Landessteuern und sonstigen durch Landesfinanz...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Steuerlicher Pflichtenkreis

Rz. 1587 [Autor/Stand] In- und ausländische Kapitalgesellschaften sind selbständige Steuersubjekte (vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Nr. 1 KStG, § 2 Abs. 2 GewStG), d.h. es ist stets zwischen Gesellschafts- und Gesellschafterebene zu trennen. Das Trennungsprinzip [2] gilt auch für international verbundene Kapitalgesellschaften, insbesondere für international operierende Konzerne[3]...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Unrichtige oder unvollständige Erklärung und Verkürzungserfolg

Rz. 336 [Autor/Stand] Der Anzeigepflicht des § 153 Abs. 1 Nr. 1 AO unterliegt, wer nachträglich erkennt, dass eine von ihm oder für ihn abgegebene Erklärung zum Zeitpunkt der Abgabe unrichtig oder unvollständig war und dass es dadurch zu einer Verkürzung von Steuern kommen kann oder bereits gekommen ist. Dazu gehören auch die Fälle, in denen der Stpfl. nachträglich erkennt, ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 9. Konkurrenzen

Rz. 1466 [Autor/Stand] Bezüglich desselben Veranlagungszeitraums dürfte nach den Grundsätzen der BGH-Rspr. (s. Rz. 860 ff.) wegen der gleichzeitigen Abgabe der Steuererklärungen Tateinheit (§ 52 StGB) bzgl. der Hinterziehung von Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer der Gesellschaft gegeben sein[2], die wiederum zu tateinheitlich begangenen Hinterziehungen in an...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Zu niedrige Festsetzung von Steuern

Rz. 400 [Autor/Stand] Bei den Veranlagungssteuern hängt die Erhebung der geschuldeten Steuer von der vorherigen Festsetzung durch die FinB in einem Steuerbescheid ab, § 155 Abs. 1, § 157 Abs. 1 AO. Nach § 155 Abs. 1 Satz 1 AO ist das der gesetzliche Regelfall. Zu den Veranlagungssteuern zählen bspw. die Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer sowie die Einfuhrabgaben. Wi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / f) Einziehung

Rz. 1795 [Autor/Stand] Die Cum-Ex-Problematik wirft auch Fragen im Hinblick auf die Einziehung erlangter Taterträge der Täter und Teilnehmer nach §§ 73 ff. StGB auf.[2] Die Bedeutung dieses Komplexes zeigt sich namentlich auch bei Betrachtung der bereits angeordneten enormen Einziehungshöhen von knapp 200 Mio. EUR.[3] Im Fokus stehen dabei insbesondere die beteiligten jurist...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 12. BMF, Schr. v. 5.7.2023 – IV D 1 - S 0336/20/10004 :003 – DOK 2023/0638852 (Mitwirkung des Bundesministeriums der Finanzen bei Billigkeitsmaßnahmen bei der Festsetzung oder Erhebung von Steuern, die von den Landesfinanzbehörden im Auftrag des Bundes verwaltet werden), BStBl. I 2023, 1467

Rz. 12 [Autor/Stand] Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt bei der Festsetzung oder Erhebung von Steuern, die von den Landesfinanzbehörden im Auftrag des Bundes verwaltet werden, und von Zinsen auf solche Steuern Folgendes: I. Die obersten Finanzbehörden der Länder werden in folgenden Fällen die vorherige Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Nichtabgabe von Steuererklärungen oder Steueranmeldungen

Schrifttum: Dörn, Zur Strafverfolgung der Nichtabgabe und der verspäteten Abgabe von Steuererklärungen und Steuervoranmeldungen, wistra 1989, 290; Dörn, Die Nichtabgabe von Steuererklärungen und Steuervoranmeldungen aus strafrechtlicher Sicht, DStZ 1989, 580; Dörn, Nochmals: Strafverfolgung der Nichtabgabe von Steuererklärungen, wistra 1991, 10; Dörn, Strafrechtliche Beurteil...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Steuerverkürzung auf Zeit

Schrifttum: Bilsdorfer, Die Steuerhinterziehung auf Zeit, in DStJG 6 (1983), S. 155; Dörn, Die Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen – ein abstraktes Gefährdungsdelikt, wistra 1992, 129; Dörn, Vollendete Steuerhinterziehung bei Schätzungsmöglichkeit des Finanzamts?, DStZ 1994, 494; Dörn, Steuerhinterziehung durch Unterlassen?, 2001; Grunst, Steuerhinterziehung durch Unte...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Aktuelle Diskussion

Rz. 1750 [Autor/Stand] Seit etlichen Jahren wird darüber diskutiert, ob und ggf. wann die Beteiligung an Cum-Ex-Geschäften eine steuerstrafrechtliche Verantwortung der an diesen Geschäften beteiligten Personen auslösen kann. Konkret geht es dabei meist um die Frage, ob sich die aufseiten des Erwerbers einer Aktie im Wege eines Cum-Ex-Trades agierenden Personen wegen Steuerhi...mehr