Fachbeiträge & Kommentare zu Quellensteuer

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 6 Sonderregeln für Kapitalmaßnahmen (§ 20 Abs. 4a EStG)

Rz. 316 § 20 Abs. 4a EStG enthält Sonderregeln für die steuerliche Behandlung von Kapitalmaßnahmen im Privatvermögen. Die Vorschrift wurde durch das JStG 2009[1] nachträglich eingefügt und durch das JStG 2010[2] teilweise neu gefasst. Weitere Änderungen haben sich durch das AmtshilfeRLUmsG[3] ergeben. Kapitalmaßnahmen sind gesellschafts- und wertpapierrechtliche Vorgänge bei...mehr

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Berücksichtigung einer in den USA gezahlten Quellensteuer auf Versicherungsleistungen bei der Erbschaftsteuer

Leitsatz 1. Die vom Erwerber in den USA auf eine Versicherungsleistung gezahlte Quellensteuer ("Federal Income Tax Withheld") ist weder nach § 21 ErbStG noch nach den Vorschriften des DBA USA-Erb auf die deutsche Erbschaftsteuer anzurechnen. 2. Von der Versicherungssumme ist die einbehaltene Quellensteuer als Nachlassverbindlichkeit abzuziehen, wenn die Quellensteuer deshalb ...mehr

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Internationale Steuerplanun... / 5. Vergleich der Steuerbelastung

Im folgenden Beispiel wird die Gesamtsteuerbelastung berechnet, die sich für eine inländische Kapitalgesellschaft mit ausländischer Betriebsstätte (Fall a) oder ausländischer Tochterkapitalgesellschaft mit 100 %-Beteiligung (Fall b) ergibt. Die Investition erfolgt in einem EU-Staat mit DBA, in dem der AOA nachweislich noch nicht angewendet wird. Die Betriebsstätte erzielt ihr...mehr

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Internationale Steuerplanun... / 4.2 Vermeidung der Doppelbesteuerung

Die Vermeidung der Doppelbesteuerung von Zinsen und Lizenzgebühren wird in Deutschland durch die Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die deutsche Körperschaftsteuer vermieden (Art. 23B OECD-MA, § 26 KStG i. V. m. § 34c Abs. 1 EStG). Da die Anrechnung begrenzt ist auf die Höhe der Körperschaftsteuer, die nach deutschem Recht auf die ausländischen Einkünfte entfalle...mehr

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Internationale Steuerplanun... / 2.1 Fehlende steuerliche Rechtsfähigkeit der Betriebsstätte

Bei Betriebsstätten handelt es sich um rechtlich unselbstständige Organisationseinheiten, durch die ein Unternehmen seine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt. Definiert werden Betriebsstätten nach Art. 5 OECD-MA als feste Geschäftseinrichtungen, zu denen beispielsweise der Ort der Leitung, eine Zweigniederlassung oder eine Bau- oder Montageausführung mit einer Mindestdauer von ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.8 Verhältnis zur Kapitalertragsteuer

Tz. 57 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Gelten Vergütungen nach § 8a KStG idF des StandOG bzw idF des StSenkG als vGA, stellt sich die Frage, ob diese auch der KapSt unterliegen. In entspr Anwendung der allgemeinen Grundsätze für vGA geht die Fin-Verw (s Schr des BMF v 15.12.1994, BStBl I 1995, 25, 176 Tz 76 und 77) davon aus, dass in allen Fällen der unter § 8a KStG zu subsumieren...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3 Einbehaltung von Kapitalertragsteuer

Tz. 267 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Im Geltungsbereich des § 8a KStG idF des StandOG bzw idF des StSenkG war umstr, ob § 8a KStG aF auch die Pflicht zur Einbehaltung von KapSt auslöst, da § 8a Abs 1 S 1 KStG aF nur eine gesetzliche Fiktion der vGA enthielt. Nach Verw-Auff (s Schr des BMF v 15.12.1994, BStBl I 1995, 25, 176 Tz 76) war für eine vGA iSd § 8a KStG aF auch KapSt ei...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen

Stand: EL 80 – ET: 08/2009 S. "Abgeltungsteuer".mehr

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Hinterziehungszinsen bei hinterzogenen Einkommensteuervorauszahlungen

Leitsatz Werden die Besteuerungsgrundlagen in der Einkommensteuerjahreserklärung wissentlich falsch erklärt und deshalb die Einkommensteuervorauszahlungen nicht in zutreffender Höhe festgesetzt, können Hinterziehungszinsen für hinterzogene Einkommensteuervorauszahlungen festgesetzt werden. Sachverhalt Das Finanzamt setzte Einkommensteuervorauszahlungen gegenüber dem Kläger - e...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3.1.1 Abzug der KapESt (§ 50e Abs. 1 EStG)

3.1.1.1 Allgemeines Rz. 7 Abs. 1 des § 50e EStG enthält eine Regelung über Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit dem Abzug der KapESt und steht somit in keinerlei inhaltlicher Verbindung zum Abs. 2.[1] Die Regelung entspricht jedoch derjenigen für die Verletzung der Mitteilungspflichten nach § 33 ErbStG.[2] Rz. 8 § 50e Abs. 1 EStG ist auf die Verletzung mehrerer Mitwirkungs...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3.1.1.3 Mitteilungen bei Versicherungsverträgen

Rz. 10 Nach § 45d Abs. 3 EStG muss der inländische Versicherungsvermittler dem BZSt das Zustandekommen eines Vertrages über eine Kapital- oder Rentenversicherung nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG zwischen einem im Inland ansässigen Versicherungsnehmer und einem Versicherungsunternehmen mit Sitz und Geschäftsleitung im Ausland mitteilen. Diese Mitteilungspflicht dient der Sicherung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3.1.1.1 Allgemeines

Rz. 7 Abs. 1 des § 50e EStG enthält eine Regelung über Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit dem Abzug der KapESt und steht somit in keinerlei inhaltlicher Verbindung zum Abs. 2.[1] Die Regelung entspricht jedoch derjenigen für die Verletzung der Mitteilungspflichten nach § 33 ErbStG.[2] Rz. 8 § 50e Abs. 1 EStG ist auf die Verletzung mehrerer Mitwirkungspflichten bzgl. der...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3.1.1.2 Mitteilungen bei Freistellungsaufträgen

Rz. 9 Nach § 45d Abs. 1 S. 1 EStG haben die nach § 44 Abs. 1 EStG bzw. nach § 7 InvStG zum Steuerabzug vom Kapitalertrag Verpflichteten ebenso wie die Antragsteller von Sammelanträgen nach § 45b Abs. 1 und 2 EStG, denen Freistellungsaufträge i. S. d. § 44a Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG erteilt wurden, einmal jährlich dem BZSt detaillierte Angaben zu den ihnen erteilten Freistellung...mehr

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Steuerpflichtige Ausschüttung aus der Kapitalrücklage wegen fehlender Steuerbescheinigung

Leitsatz Fehlt im Zeitpunkt des Erlasses des Feststellungsbescheids über das steuerliche Einlagekonto eine Steuerbescheinigung über eine Ausschüttung aus der Kapitalrücklage, führt dies zu einer kapitalertragsteuerpflichtigen Leistung Sachverhalt Die X-GmbH beschloss am 27.7.2010 eine Ausschüttung aus der Kapitalrücklage, die am Folgetag, ohne eine Bescheinigung nach § 27 Abs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 52a (weggefallen)

§ 52a EStG "Anwendungsvorschriften zur Einführung einer Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne", durch das UntStRefG 2008 v 14.08.2007, BGBl I 2007, 1912 eingefügt, enthielt die Anwendungsvorschriften zur Einführung einer AbgSt auf KapErtr und Veräußerungsgewinne. Nachdem durch das G zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 44c (weggefallen)

§ 44c EStG "Erstattung von Kapitalertragsteuer an bestimmte Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen" wurde durch das StÄndG 2003 v 15.12.2003, BGBl I 2003, 2654 mit Wirkung v 01.01.2004 aufgehoben.mehr

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Begriff "wirtschaftlicher Zusammenhang" in § 34c Abs. 1 Satz 4 EstG

Leitsatz 1. Ob Betriebsausgaben und Betriebsvermögensminderungen mit den ausländischen Einkünften zugrunde liegenden Einnahmen i.S.d. § 34c Abs. 1 Satz 4 EStG in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, bestimmt sich nach dem Veranlassungsprinzip (§ 4 Abs. 4 EStG). 2. Weisen die Aufwendungen sowohl mit ausländischen Einkünften i.S.d. § 34d EStG als auch mit inländischen Einkünft...mehr

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Werbungskostenabzug von Schuldzinsen nach Immobilienveräußerung

Leitsatz Schuldzinsen nach Veräußerung einer Immobilie sind auch dann nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige infolge hoher Vorfälligkeitsentschädigungen zur Minderung der Zinslast den Verkaufserlös festverzinslich anlegt. Sachverhalt Streitig war die steuerliche Berücksichtigung von Schuldzinsen...mehr

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Veräußerungsgewinne bei Fremdwährungsgeschäften im Fokus

Kommentar Das BayLfSt stellt mit Verfügung vom 10.3.2016 dar, wann der Verkauf von Fremdwährungsbeträgen als privates Veräußerungsgeschäft erfasst werden muss. Die Weisung enthält zudem Aussagen zur Dauer der Spekulationsfrist und zur Ermittlung des Veräußerungsgewinns. Wer Fremdwährungsbeträge kauft und verkauft, kann ein ertragsteuerlich relevantes privates Veräußerungsgesc...mehr

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Abzug ausländischer Steuern in Missbrauchsfällen

Leitsatz 1. Ein Abzug ausländischer Steuern gemäß § 34c Abs. 3 EStG 1997 n.F. bei der Ermittlung der Einkünfte setzt die Identität des zur deutschen und zur ausländischen Steuer herangezogenen Steuersubjekts voraus. 2. Werden dem Steuerpflichtigen Gewinnausschüttungen einer inländischen GmbH, die von einer in rechtsmissbräuchlicher Weise zwischengeschalteten ausländischen Ges...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 42. Bundeszentralamt für Steuern v. 30.4.2015, www.bzst.de(Anrechenbarkeit der Quellensteuer auf Dividenden und Zinsen von Staaten, mit denen Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat)

Erläuterungen Allgemeines Die Anrechnung ausländischer Quellensteuer war bis 2008 bei der Einkommensteuerfestsetzung durch das Finanzamt zu berücksichtigen. Seit 2009 wird auf Dividenden und Zinsen in Deutschland eine einheitliche Abgeltungsteuer von 25 % erhoben und die Anrechnung ausländischer Quellensteuer durch die für die Erhebung der Abgeltungsteuer zuständigen Stellen, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 39. OFD Frankfurt aM, Vfg. v. 1.8.2013 – S 2293a A - 1 - St 513, juris(Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen für die Anrechnung fiktiver Quellensteuern bei ausländischen Zinseinkünften nach Doppelbesteuerungsabkommen [DBA])

Unter Bezugnahme auf die Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für den Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen für die Anrechnung fiktiver Quellensteuern bei Zinseinkünften nach DBA folgendes: 1. Anrechnung fiktiver Quellensteuer Zahlreiche deutsche DBA sehen bei Zinseinkünften, die in der Bundesrepublik Deutschland ansässige Steuer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4. OFD Frankfurt aM, Vfg. v. 21.9.1995 – S 2293 a A - 1 - St II 2a, FR 1996, 43 = DB 1995, 2397 (Steuerermäßigung bei ausländischen Einkünften; Anrechnung fiktiver Quellensteuer und Übergangsregelung)

Der deutschen ESt entsprechende ausländische Quellensteuer kann nach den Regeln des § 34 c EStG wahlweise auf die deutsche ESt angerechnet (Abs. 1) oder bei Ermittlung der Einkünfte als Betriebsausgabe/Werbungskosten abgezogen werden (Abs. 2). Das Wahlrecht muss für die gesamten Einkünfte und Steuern aus demselben Staat für jedes Veranlagungsjahr einheitlich ausgeübt werden ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 12. OFD Frankfurt aM, Vfg. v. 16.7.1998 – S 2293 A - 81 - St 11 25, StEK EStG § 34 c Nr. 192 = IStR 1998, 610 (Verfügung betr. Dividendenstripping mit Auslandsaktien und Zinsstripping mit ausländischen festverzinslichen Wertpapieren; missbräuchliche Anrechnung ausländischer Quellensteuer)

Erzielt ein in Deutschland ansässiger Steuerpflichtiger ausländische Kapitalerträge, von denen im Ausland Quellensteuer einbehalten wurde, ist die ausländische Quellensteuer nach § 34 c EStG grundsätzlich auf die deutsche ESt anzurechnen. Dadurch wird eine Doppelbesteuerung von ausländischen Kapitalerträgen vermieden. Außerdem wird nach den von Deutschland abgeschlossenen DB...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 11. OFD Frankfurt aM, Vfg. v. 9.4.1998 – S 2293 A - 55 - St II 25, StEK EStG § 34 c Nr. 193 (Zur Anrechnung ausländischer Quellensteuern nach § 34 c EStG)

1. Direkte Steueranrechnung Bei Prüfungen der Rechnungshöfe sowie bei Ressortprüfungen wird immer wieder beanstandet, dass die Finanzämter im Rahmen des § 34 c EStG bei ausländischen Zinsen und Dividenden die ursprünglich einbehaltene ausländische Quellensteuer auf die deutsche Einkommensteuer anrechnen bzw. bei Ermittlung der Einkünfte abziehen. Es darf jedoch nur die auslän...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 33. OFD Frankfurt aM, Vfg. v. 1.2.2012 – S 2293 A - 106 - St 513, juris (Steuerliche Behandlung der Ausschüttungen kanadischer Income Trusts; Anrechnung kanadischer Quellensteuer unter Berücksichtigung des DBA mit Kanada)

Kanada hat das Besteuerungsregime für so genannte "Specified Investment Flow-Through Trusts" (SIFT), zu denen auch die Commercial Trusts gehören, mit Wirkung ab 2007 geändert. Vor der Rechtsänderung waren diese Trusts mit ihren Erträgen nach kanadischem Recht nicht steuerpflichtig, soweit diese an die Inhaber der Trustanteile ausgeschüttet wurden. Die Ausschüttungen waren aus...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 21. OFD Magdeburg, Vfg. v. 9.8.2005 – S 1300 - 77 - St 221, juris (Missbrauchsmodell zur Anrechnung fiktiver ausländischer Quellensteuer)

Zu Ihrer Unterrichtung möchte ich hiermit auf folgendes mir bekannt gewordene Anleihe-Modell hinweisen: Deutsche Investoren begeben Anleihen mit kurzer Laufzeit (ca. 3 Monate) an ausländische Banken. Die ausländischen Banken haben ihren Sitz in Staaten, mit denen die Bundesrepublik Deutschland ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung vereinbart hat, dass bei Zinseink...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / I. Auszug aus den Einkommensteuerrichtlinien und -hinweisen 2014 zu § 34 c EStG

R 34c (1–2) Anrechnung und Abzug ausländischer Steuern Umrechnung ausländischer Steuern (1) [1]Die nach § 34 c Abs. 1 und Abs. 6 EStG auf die deutsche Einkommensteuer anzurechnende oder nach § 34 c Abs. 2, 3 und 6 EStG bei der Ermittlung der Einkünfte abzuziehende ausländische Steuer ist auf der Grundlage der von der Europäischen Zentralbank täglich veröffentlichten Euro-Ref...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 34. BayLfSt, Vfg. v. 15.6.2012 – S 2293.1.1 - 7/2 St32, juris (Anrechnung ausländischer Steuern nach § 34 c Absatz 1 EStG; Verzeichnis ausländischer Steuern in Nicht-DBA-Staaten, die der deutschen Einkommensteuer entsprechen; Panama)

Zur Frage, ob die in Panama erhobene 10 %-ige Kapitalertragsteuer auf Dividendenausschüttungen und die 10 %-ige Steuer auf Veräußerungsgewinne von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft mit der deutschen Einkommensteuer vergleichbar sind, wird folgende Auffassung vertreten: In der Republik Panama gilt hinsichtlich der Besteuerung des Einkommens das Territorialprinzip, dh., gru...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 2.9.2008 (BT-Drucks. 16/10189)

Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzesmehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 13. OFD Frankfurt aM, Vfg. v. 24.8.1998 – S 2293 A - 55 - St II 2a/25, StEK EStG § 34 c Nr. 194 = RIW 1999, 313 (Zur Anrechnung ausländischer Steuern)

Bei Prüfungen der Rechnungshöfe sowie bei Ressortprüfungen wird häufig festgestellt, dass die Vorschriften über die Steuerermäßigungen bei ausländischen Einkünften unzutreffend angewendet werden. Es wird deshalb gebeten, insbesondere folgendes zu beachten: 1. Allgemeines 1.1 Persönlicher Geltungsbereich Die Vorschrift des § 34 c EStG gilt grundsätzlich nur für unbeschränkt St...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 25. OFD Frankfurt aM, Vfg. v. 17.9.2009 – S 2293 A - 96 - St 56, juris (Ausländische Steuern, die der deutschen Einkommensteuer entsprechen; betreffend die Nicht-DBA-Staaten Ruanda, Nigeria und Guernsey [§ 34 c Abs. 1 EStG] – Zwischenzeitliches Inkrafttreten der DBA mit Algerien und Ghana)

Bei der Frage im Rahmen der Anrechnung ausländischer Steuern nach § 34 c Abs. 1 EStG, ob es sich bei einer ausländischen Steuer um einer der deutschen Einkommensteuer entsprechenden Steuer handelt, bitte ich bei den folgenden Steuern der Nicht-DBA-Staaten Ruanda, Nigeria und Guernsey die nachstehenden Auffassungen zu vertreten. Die inzwischen inkraftgetretenen DBA mit Algerie...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / Inhaltsverzeichnis

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 5. OFD Rostock, Vfg. v. 25.10.1995 – S 2293 - 0/95 - St 241, StEK EStG § 34 c Nr. 180 (Zur Anrechnung ausländischer Steuern bei Bestehen von DBA)

Bei Bestehen eines DBA mit Anrechnungsmethode kann ausländische Steuer, die ihrer Art nach der deutschen Einkommen- oder Körperschaftsteuer entspricht, gemäß § 34 c Abs. 1 EStG bzw. § 26 Abs. 1 KStG jeweils in Verbindung mit dem entsprechenden DBA auf die deutsche Einkommen- oder Körperschaftsteuer angerechnet werden. Dies jedoch nur insoweit, als die ausländische Steuer auch...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 26. BayLfSt, Vfg. v. 3.12.2010 – S 2293.1.1 - 4/2 St32, juris (Anrechnung ausländischer Steuern nach § 34 c Absatz 1 EStG; Verzeichnis ausländischer Steuern in Nicht-DBA-Staaten, die der deutschen Einkommensteuer entsprechen; Königreich Saudi-Arabien, Abzugsteuer für Nicht-Ansässige)

Der saudi-arabischen income tax unterliegen natürliche Personen mit ihren gewerblichen oder freiberuflichen Einkünften und juristische Personen mit ihren gewerblichen Einkünften. Nicht ansässige Personen sind nur mit ihren aus saudi-arabischen Quellen stammenden Einkünften steuerpflichtig. Bei ihnen wird diese income tax in Form einer abgeltenden Quellensteuer (withholding t...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 35. BayLfSt, Vfg. v. 22.8.2012 – S 2293.1.1 - 6/3 St32, juris(Anrechnung ausländischer Steuern bei Zinseinkünften unter Berücksichtigung von Stückzinsen)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anrechnung ausländischer Steuern bei Zinseinkünften unter Berücksichtigung von Stückzinsen Folgendes: Die Anrechnung ausländischer Steuern ist nach nationalem Recht und nach Abkommensrecht eine Methode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Verschiedene Doppe...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 32. BMF, Schr. v. 6.12.2011 – IV B 3 - S 2293/10/10001:001, 2011/0397252, BStBl. I 2011, 1222 (Anrechnung ausländischer Steuern bei Zinseinkünften unter Berücksichtigung von Stückzinsen)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anrechnung ausländischer Steuern bei Zinseinkünften unter Berücksichtigung von Stückzinsen Folgendes: Die Anrechnung ausländischer Steuern ist nach nationalem Recht und nach Abkommensrecht eine Methode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Verschiedene Doppe...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 7. BMF, Schr. v. 8.10.1996 – IV C 6 - S 1301 - 41/96, BStBl. I 1996, 1190 (Anrechnung ausländischer Steuern bei Zinseinkünften unter Berücksichtigung von Stückzinsen)

Unter Bezugnahme auf die Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt zu der obengenannten Frage folgendes: Die Anrechnung ausländischer Steuern ist nach nationalem und nach Abkommensrecht eine Methode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Verschiedene Doppelbesteuerungsabkommen insbesondere mit Entwicklungsländern sehen darüber hinaus die Anrechn...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 18. FinMin. Hess., Erlass v. 17.9.2003 – S 2393 A - 110 - II B 12; OFD Frankfurt aM, Vfg. v. 3.11.2003 – S 2293 A - 92 - II 2.03, StEK EStG § 34 c Nr. 201 (Die senegalesische "Retenue à la source sur les redevances verseés à des personnes résidant à I’étranger" ist mit der deutschen Einkommensteuer vergleichbar)

Nach den Feststellungen des für ausländische Steuern zuständigen Referats des BMF bzw. des BfF handelt es sich bei der senegalesischen "Retenue à la source sur les redevances verseés à des personnes résidant à I’étranger" um eine Quellensteuer auf bestimmte Zahlungen an nach senegalesischem Steuerrecht beschränkt steuerpflichtige natürliche oder juristische Personen. Bei den...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 15. OFD Erfurt, Vfg. v. 16.8.1999 – S 1300 A - 45 - St 01, StEK EStG § 34 c Nr. 196 = DB 1999, 2443 (Fiktive Steueranrechnung – § 34 c Abs. 6 Satz 2 EStG)

Folgende Anleihe-Methode ist bekannt geworden: Deutsche Investoren begeben Anleihen mit kurzer Laufzeit (ca. 3 Monate) an ausländische Banken. Die ausländischen Banken haben ihren Sitz in Staaten, mit denen Deutschland in Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung vereinbart hat, dass bei Zinseinkünften, die in der Bundesrepublik ansässige Stpfl. aus den betroffenen Vertra...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 23. FinMin. Schl.-Holst., Vfg. v. 7.11.2008 – VV SH FinMin 2008 - 11 - 07 I; OFD Münster, Vfg. v. 28.7.2008 – S 1315 - 42 - St 45 - 32, juris (Quellensteuerhöchstsätze bei Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren unbeschränkt steuerpflichtiger natürlicher Personen)

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 8. OFD Frankfurt aM, Vfg. v. 17.2.1997 – S 2293 A - 79 - St II 2a, StEK EStG § 34 c Nr. 186 (Erträgnisaufstellungen und Einzelabrechnungen inländischer depotführender Kreditinstitute über die Höhe ausländischer Einkünfte und Steuern sind als Nachweise im Sinne des § 68 b EStDV anzuerkennen)

Nach § 34 c Abs. 7 Nr. 2 EStG iVm. § 68 b EStDV hat der Steuerpflichtige den Nachweis über die Höhe der ausländischen Einkünfte und über die Festsetzung und Zahlung der ausländischen Steuern durch Vorlage entsprechender Urkunden (zB Steuerbescheid, Quittung über die Zahlung) zu führen. Solche Urkunden stehen bei einer ausländischen Abzugsteuer/Quellensteuer dem Steuerpflicht...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 9. FinMin. Rh.-Pf., Erlass v. 1.7.1997 – S 2293 a - 442/448; OFD Berlin, Vfg. v. 10.7.1997 – St 465 - S 2293 a - 1/97, StEK EStG § 34 c Nr. 187 (Die in Hongkong erhobenen profits tax und salaries tax entsprechen der deutschen Einkommensteuer [Körperschaftsteuer])

In Hongkong wird auf die Gewinne aus Handel, Gewerbe und selbstständiger Tätigkeit juristischer und natürlicher Personen eine "profits tax" erhoben. Der Tarif dieser Steuer beläuft sich auf 16,5 v.H. für Gesellschaften und auf 15 v.H. in allen anderen Fällen. Neben dieser "profits tax", die als direkte Steuer zu qualifizieren ist, existieren in Hongkong noch eine "salaries t...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 22. OFD Koblenz, Vfg. v. 15.3.2007 – S 2293 A - St 33 3, StEK EStG § 34 Nr. 204 (Die Hongkong Income Tax ist weder anrechenbar noch abziehbar)

In letzter Zeit treten vermehrt Fälle auf, in denen Steuerpflichtige die Anrechnung, § 34 c Abs. 1 EStG, der "Hongkong Income Tax" auf Dividendenerträge aus Hongkong beantragen. Hierzu bitte ich, folgende Rechtsauffassung zu vertreten: Seit dem Steuerjahr 2003/2004 unterliegen die in der Sonderverwaltungszone Hongkong erzielten Gewinne von Kapitalgesellschaften einer Gewinnste...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 40. OFD Frankfurt aM, Vfg. v. 5.11.2013 – S 2293 A - 71 - St 514, juris(Ausländische Steuern, die der deutschen Einkommensteuer entsprechen; Erbersatzsteuer in Portugal)

Portugal hat durch Gesetzesdekret Nr. 252/89 vom 9. August 1989 sein Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz in der Weise geändert, dass ab sofort auch im Ausland ansässige Aktionäre von Gesellschaften mit Sitz in Portugal auf Dividenden eine vorweggenommene Erbschaft- und Schenkungsteuer (Erbersatzsteuer) in Höhe von 5 % auf den Ertrag zahlen müssen. Die Folge dieser Gesetzesän...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 14. OFD Frankfurt aM, Vfg. v. 11.11.1998 – S 2293 A - 82 - St II 22, IStR 1999, 249 = StEK EStG § 34 Nr. 195 – Rdvfg. 5.2.1999 (Steuerermäßigung nach § 34 c Abs. 1 EStG bei Einkünften aus Hongkong)

I. Keine Anwendungsbereich der DBA Großbritannien und China Bis zum 30.6.1997 gehörte Hongkong völkerrechtlich als Kronkolonie zum Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland; es fiel jedoch nicht in den gebietlichen Anwendungsbereich des DBA-Großbritannien. Seit dem 1.7.1997 ist Hongkong ein Verwaltungsbezirk der Volksrepublik China und hat den Status einer "Wirts...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10. OFD Frankfurt aM, Vfg. v. 15.1.1998 – S 2293 A - 73 - St II 2a, RIW 1998, 657 = juris (Zuordnung von Betriebsausgaben zu Einnahmen aus ausländischen Quellen)

Ausländische Einkünfte sind grundsätzlich nach den allgemeinen einkommenssteuerlichen Vorschriften zu ermitteln. Unterliegen ausländische Einkünfte der deutschen Besteuerung, ist eine im Ausland erhobene Quellensteuer idR auf die deutsche ESt anzurechnen. Die Steueranrechnung richtet sich nach der Vorschrift des § 34 c EStG, die sowohl in den Fällen Anwendung findet, in denen...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 6. FinMin. Nds., Erlass v. 31.7.1996 – S 2293 - 140 - 35, StEK EStG § 34 c Nr. 181 = DStR 1996, 1811 (Anwendung des § 34 c EStG bei zusammenveranlagten Ehegatten)

Für die Anwendung des § 34 c EStG bei zusammenveranlagten Ehegatten gilt folgendes: Bei der Zusammenveranlagung sind Ehegatten auf der Ebene der Einkünfteermittlung grundsätzlich getrennt, im Rahmen der Tarifvorschriften jedoch gemeinsam als ein Steuerpflichtiger zu behandeln (§§ 26, 26 b EStG). 1. Auslegung des § 34 c Abs. 1 EStG (Anrechnung ausländischer Steuern): Die Vorsch...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Beschlussempfehlung Finanzausschuss v. 16.5.2000 (BT-Drucks. 14/3366)

Begründung – Auszug Zu Nummer 19 (§ 34 c EStG) Im Gesetzentwurf war vorgesehen, die Anrechnung ausländischer Steuern, die der deutschen Einkommensteuer entspricht und auf die in § 3 Nr. 40 EStG zur Hälfte steuerfreien Einnahmen entfällt, au...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.2 Anmeldung bei Einbehaltungsverpflichtung und Haftungsbescheid

Rz. 11 Problematischer ist die Einordnung des Verfahrens der Anmeldung jedoch in den Fällen, in denen ein Steuerabzugsverpflichteter die Anmeldung abzugeben hat.[1] In diesen Fällen ist der Stpfl. nicht Steuerschuldner, sondern Einbehaltungsverpflichteter und, bei Nichterfüllung der Einbehaltungs- und Abführungsverpflichtung, Haftungsschuldner. Das Gesetz nimmt insoweit eine...mehr