Ein weiterer Public Value liegt in der Querfinanzierung anderer Beteiligungen durch das Kundenunternehmen. Dabei kann zwischen Synergien innerhalb der Unternehmensgruppe des Kunden und dem auf öffentliche Unternehmen beschränkten ertragssteuerlichen Querverbund von Energieunternehmen mit nicht kostendeckenden Einheiten (insb. öffentlicher Personennahverkehr oder Bäderbetriebe) unterschieden werden.

Die Realisierung von kosten- und erlösbezogenen Synergien innerhalb der Unternehmensgruppe des Mandanten lässt sich im Rahmen der Kernprozesse oder der unterstützenden Prozesse realisieren.

Bei den unterstützenden Prozessen kann das Unternehmen mit Schwester- und Tochtergesellschaften zusammenarbeiten. Beispiele dafür sind das zentrale Angebot von Basis-IT-Leistungen durch das Kundenunternehmen, die Übernahme (von Teilen) der Finanzbuchhaltung, der Personalabrechnung sowie des Einkaufs. Zusätzliche Potenziale liegen bei Schulungen und Fortbildungsveranstaltungen sowie in der Bündelung des Einkaufs von Dienstleistungen oder in der Weitergabe von Einkaufskonditionen an die Schwester- und Tochtergesellschaften. In den genannten Beispielen resultieren wirtschaftliche Vorteile, d. h. Einsparungen von Fremdleistungen durch günstigere Eigenerstellung. Die Analyse, Vorbereitung und Umsetzung dieser Vorteile kann durch den Steuerberater koordiniert werden.

Der ertragsteuerliche Querverbund[1] ist bei öffentlichen Unternehmen durchaus verbreitet, zahlreiche Unternehmen könnten aber von ihm profitieren. Die Möglichkeiten der Unterstützung der Kommunalfinanzen durch den ertragsteuerlichen Querverbund konzentrieren sich auf die Bereiche Nahverkehr (ÖPNV), Bäder, Hafenbetrieb, Fährbetrieb, Flughafenbetrieb und Parkraumbewirtschaftung. Darüber hinaus besteht noch die Möglichkeit des sogenannten unechten Querverbunds, bei dem die hälftige oder die ganze Kapitalertragsteuer für Beteiligungserträge eingespart werden kann. Beide Möglichkeiten ergeben sich nur, wenn ein öffentlicher Gesellschafter die überwiegende Mehrheit an einem Energieunternehmen und den betreffenden nicht kostendeckenden Einheiten hält. Zusätzlich sind eine Reihe weiterer Voraussetzungen zu erfüllen, z. B. bei Bäderbetrieben eine enge wechselseitige technisch-wirtschaftliche Verflechtung.

Als geeignete Kennzahlen für die Messung des Querverbunds bieten sich an:

  • Getragene Verluste für ÖPNV (und Bäder) im Rahmen des Querverbunds (Euro)
  • Jährliche Steuereinsparung durch den Querverbund (Euro)
  • Synergien in der Unternehmensgruppe durch Leistungserbringung durch das Kunden-Unternehmen statt Bezug von Fremdleistungen (Euro)
  • Obige Kennzahlen in Summe über mehrere Jahre, z. B. 5 (Euro)
[1] Vgl. BMF, Schreiben v. 12.11.2009, BStBl 2009 I S. 1303; OFD Rheinland, Verfügung v. 22.1.2010, S 2706 - 1015 - St 134.

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