Fachbeiträge & Kommentare zu Prävention

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Sommer, SGB V § 25 Gesundhe... / 2.2 Anspruch auf Präventionsempfehlung (Abs. 1 Satz 2 bis 4)

Rz. 5 Die Gesundheitsuntersuchungen umfassen gemäß Abs. 1 Satz 2 eine Präventionsempfehlung für Leistungen zur verhaltensbezogenen Prävention nach § 20 Abs. 5, sofern dies medizinisch angezeigt ist. Es entspricht präventivmedizinischer Erkenntnis, dass eine nur krankheitsorientierte ärztliche Gesundheitsuntersuchung, die vorrangig auf die Früherkennung einer bereits eingetre...mehr

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Sommer, SGB V § 20i Leistun... / 2 Rechtspraxis

2.1 Rechtsanspruch (Abs. 1) Rz. 6 Versicherte haben ab 1.4.2007 Anspruch auf Leistungen für Schutzimpfungen i. S. d. § 2 Nr. 9 Infektionsschutzgesetz. Danach ist die Schutzimpfung die Gabe eines Impfstoffes mit dem Ziel, vor einer übertragbaren Krankheit zu schützen. Die Ergänzung von Abs. 1 Satz 1 durch das TSVG (Rz. 2c) stellt klar, dass Ansprüche gegen andere Kostenträger ...mehr

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Sommer, SGB V § 21 Verhütun... / 2 Rechtspraxis

2.1 Gruppenprophylaxe (Abs. 1) Rz. 5 Nach Abs. 1 Satz 1 und 2 haben die Krankenkassen in Zusammenwirken mit den Zahnärzten und den für die Zahngesundheit in den Ländern zuständigen Stellen Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen ihrer Versicherten nicht nur zu fördern, sondern auch aktiv auf deren flächendeckende Umsetzung hinzuwirken und sich an den Kosten der Durchführ...mehr

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Sommer, SGB V § 20i Leistun... / 3 Literatur

Rz. 36 Heiden, Das Ringen um ein Triage-Gesetz, SozSich 2022, 358. Opolony, Corona-Pandemie und Gesundheitssystem, GuP 2020, 81. Roos, Der Impfschadensprozess – Risiko und Nebenwirkungen, ZFSH/SGB 2020, 210. Voelzke/König, Sozialstaat und Pandemie – ein Überblick, SGb 2022, 96.mehr

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Sommer, SGB V § 22 Verhütun... / 2 Rechtspraxis

2.1 Grundlagen Rz. 6 Nach den Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen über Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen (Individualprophylaxe) i. d. F. v. 4.6.2003 (BAnz Nr. 226 S. 24 966 v. 3.12.2003), in Kraft getreten am 1.1.2004, sollen durch zahnmedizinische Maßnahmen Karies und Parodontal-Erkrankungen vorgebeugt und Maßnahmen der Gruppenprophyl...mehr

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Sommer, SGB V § 22 Verhütun... / 2.5 Auswirkung auf die Bonusregelung

Rz. 10 Bei regelmäßiger Inanspruchnahme der Individualprophylaxe verringert sich der Anteil des Versicherten an den Kosten des Zahnersatzes nach einer gestuften Regelung in § 55 Abs. 2 um maximal bis zu 30 %. Zu den Einzelheiten wird auf die ausführliche Komm. zu § 55 verwiesen.mehr

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Sommer, SGB V § 22a Verhütu... / 3 Literatur

Rz. 10 Brandhorst/Focke/Kalwitzki/Müller/Schmelzer/Rothgang, Versorgungspotenziale in der Mundgesundheit bei Pflegebedürftigen erkennen und nutzen, GSP 2016 Nr. 3, S. 53. Töpfer, Senioren zeigen Zähne, G+G 2016 Nr. 5, S. 17. Oesterreich, Gute Pflege schließt Zähne ein, G+G 2016 Nr. 9, S. 44.mehr

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Sommer, SGB V § 22a Verhütu... / 2 Rechtspraxis

2.1 Anspruchsberechtigter Personenkreis (Abs. 1 Satz 1) Rz. 4 Anspruchsberechtigt sind gemäß Abs. 1 Satz 1 Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 5), die der Pflegestufe I, II oder III bzw. ab 1.1.2017 einem der 5 Pflegegrade, der mithilfe eines pflegefachlich begründeten Begutachtungsinstruments ermittelt wird, nach § 15 SGB XI zugeordnet sind oder in der Eingli...mehr

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Sommer, SGB V § 21 Verhütun... / 2.4 Rahmenvereinbarung und Rahmenempfehlung (Abs. 2)

Rz. 12 Es erscheint grundsätzlich sinnvoll, dass Leistungen im Rahmen der Gruppenprophylaxe einheitlich und gemeinsam erbracht werden können. Deshalb sieht Abs. 2 Satz 1 den Abschluss gemeinsamer Vereinbarungen der Krankenkassen, der für die Zahngesundheitspflege zuständigen Stellen in den Bundesländern und der Zahnärzte vor. Eine solche Vereinbarung ist 1989 mit dem Ziel be...mehr

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Sommer, SGB V § 20d Nationa... / 2.2.2 Dokumentation und Evaluation (Abs. 4)

Rz. 6 Abs. 4 verpflichtet die Nationale Präventionskonferenz alle 4 Jahre, erstmals zum 1.7.2019, einen Präventionsbericht zu erstellen und dem Bundesministerium für Gesundheit zuzuleiten. Der Bericht dient der Dokumentation, der Erfolgskontrolle und der Evaluation und soll Grundlage für die Verbesserung der Kooperation und Koordination sowie die Weiterentwicklung gemeinsame...mehr

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Sommer, SGB V § 26 Gesundhe... / 2.2 Präventionsempfehlung (Abs. 1 Satz 3 und 4)

Rz. 8 Die Gesundheitsuntersuchungen umfassen ebenso wie bei Erwachsenen gemäß § 25 Abs. 1 Satz 2 nunmehr gemäß Abs. 1 Satz 3 auch für Kinder und Jugendliche eine Präventionsempfehlung für Leistungen zur verhaltensbezogenen Prävention nach § 20 Abs. 5, sofern dies medizinisch angezeigt ist. Die Leistungen zur verhaltensbezogenen Prävention richten sich nicht nur an die Kinder...mehr

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Sauer, SGB IX § 39 Aufgaben / 2.2.2 Zusammenarbeit der Rehabilitationsträger (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 6 § 39 Abs. 2 Nr. 1 verpflichtet die BAR zur Beobachtung der Zusammenarbeit der Rehabilitationsträger und zur regelmäßigen Auswertung und Bewertung der Zusammenarbeit. Was der Gesetzgeber unter der Zusammenarbeit versteht, ergibt sich aus § 25. Danach sind die Rehabilitationsträger im Rahmen der durch Gesetz, Rechtsverordnung oder allgemeine Verwaltungsvorschriften getro...mehr

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Sommer, SGB V § 20f Landesr... / 2.2 Mindestinhalt der Festlegungen (Abs. 2)

Rz. 5 Abs. 2 legt den Mindestinhalt der Rahmenvereinbarungen auf Landesebene fest. Die Landesrahmenvereinbarungen haben neben den bundeseinheitlichen, trägerübergreifenden Rahmenempfehlungen (§ 20d Abs. 2 Nr. 1) insbesondere auch die regionalen Erfordernisse zu berücksichtigen, was insbesondere durch die Beteiligung der für den Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörden, die ü...mehr

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Sommer, SGB V § 20b Betrieb... / 2.2 Verpflichtung zur Zusammenarbeit (Abs. 2)

Rz. 6 Abs. 2 Satz 1 verpflichtet die Krankenkassen bei der betrieblichen Gesundheitsförderung zur Zusammenarbeit mit den zuständigen Trägern der Unfallversicherung und nunmehr auch den für den Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörden. Das bedeutet, dass Kranken- und Unfallversicherung und Arbeitsschutz entsprechende Konzepte zur Zusammenarbeit bei der Verhütung arbeitsbeding...mehr

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Sommer, SGB V § 25 Gesundhe... / 2.4 Anspruchsvoraussetzungen (Abs. 3)

Rz. 8 Voraussetzung für die Untersuchung nach den Abs. 1 und 2 ist, dass es sich um Krankheiten handelt, die wirksam behandelt werden können oder um zu erfassende gesundheitliche Risiken und Belastungen, die durch geeignete Leistungen zur verhaltensbezogenen Prävention nach § 20 Abs. 5 vermieden, beseitigt oder vermindert werden können. Vor- und Frühstadium der Krankheiten m...mehr

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Wie kann man Unternehmern d... / 8 Argumentationshilfen

In der Handlungsanleitung LV 31 für die Arbeitsschutzverwaltungen der Länder zur "Ermittlung psychischer Fehlbelastungen am Arbeitsplatz und zu Möglichkeiten der Prävention" sind mögliche betriebliche Vorbehalte aufgeführt sowie Argumentationsansätze zum Umgang mit derartigen Vorbehalten (Tab. 2). Diese können hilfreich für die Überzeugungsarbeit sein.mehr

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Sommer, SGB V § 22 Verhütun... / 2.3 Anspruchsinhalt (Abs. 2)

Rz. 8 Diese zahnärztliche Untersuchung, die einmal in jedem Kalenderhalbjahr erfolgen soll, soll sich nach (Abs. 2) auf den Befund des Zahnfleisches, die Aufklärung über Krankheitsursachen und ihre Vermeidung, das Erstellen von diagnostischen Vergleichen zur Mundhygiene, zum Zustand des Zahnfleisches und zur Auffälligkeit gegenüber Karieserkrankungen, die Motivation und Einweisu...mehr

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Sommer, SGB V § 22a Verhütu... / 2.4 Richtlinienkompetenz (Abs. 2)

Rz. 8 Es obliegt nach Abs. 2 dem Gemeinsamen Bundesausschuss, in Richtlinien nach § 92 Näheres zu Art und Umfang der Leistungen sowie zu weiteren Leistungsinhalten und Näheres zu den Leistungsvoraussetzungen festzulegen und damit den gesetzlichen Leistungsanspruch zu konkretisieren. Dies ist erfolgt durch die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Maßnahmen zur Ve...mehr

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Sommer, SGB V § 20i Leistun... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Das Robert Koch-Institut (RKI) als Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) ist die zentrale Einrichtung der Bundesregierung auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung und -prävention und damit auch die zentrale Einrichtung des Bundes auf dem Gebiet der anwendungs- und maßnahmenorientierten biomedizinischen Forschung. Die Kernaufgabe...mehr

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Sommer, SGB V § 21 Verhütun... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Ein bedeutsames Feld der Krankheitsverhütung ist die Erhaltung der Zahngesundheit. Mit dem In-Kraft-Treten des SGB V am 1.1.1989 wurden deshalb erstmals Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen als Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt. Dabei wird zwischen der Gruppen- und Individualprophylaxe unterschieden. Die Gruppenprophylaxe soll eine flächen...mehr

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Sommer, SGB V § 21 Verhütun... / 2.5 Finanzierung (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 14 Die Gruppenprophylaxe wird nicht allein durch die Krankenkassen finanziert, sie beteiligen sich lediglich an den Kosten. Die Landesarbeitsgemeinschaften bzw. die Arbeitsgemeinschaften/Arbeitskreise stellen für jedes Jahr einen Haushaltsplan auf, in den die finanziellen und personellen Beiträge aller Beteiligten – einschließlich der Länder, Städte und Kreise – einfließ...mehr

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Sommer, SGB V § 20i Leistun... / 2.4.7 Geltungsdauer

Rz. 23 Gemäß Abs. 3 Satz 13 tritt eine aufgrund des Satzes 2 erlassenen Rechtsverordnung mit der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag nach § 5 Abs. 1 Satz 2 IfSG außer Kraft, ansonsten (Stand: Januar 2021) spätestens mit Ablauf des 31.3.2021. Diese starre Fristenregelung ist in der Folgezeit aufgegeben und zu...mehr

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Sommer, SGB V § 20i Leistun... / 2.9 Kostenerstattung an die private Krankenversicherung (Abs. 5)

Rz. 34 Das Zweite Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze (vgl. Rz. 4j) hat mit Wirkung zum 1.6.2021 Abs. 5 eingefügt, der eine Kostenerstattung der vom Verband der Privaten Krankenversicherung gezahlten Beträge aus Bundesmitteln vorsieht. Die CoronaImpfV i. d. F. vom 29.4.2021 bestimmt in § 16 Abs. 1, dass der Verband der Privaten Krankenversic...mehr

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Sommer, SGB V § 22 Verhütun... / 2.4 Fissurenversiegelung der Molaren (Abs. 3)

Rz. 9 Versicherte, die das 6., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, haben Anspruch auf Fissurenversiegelung der hinteren Backenzähne (Molaren) mit aushärtendem Kunststoff nach Abs. 3. Die gefährdeten Fissuren sollen so früh wie möglich versiegelt werden, da diese Zähne einerseits besonders kariesanfällig sind, andererseits ihre statische Bedeutung für eine evt...mehr

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Sommer, SGB V § 22 Verhütun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Norm hatte in der RVO keinen Vorgänger. Sie ist durch das GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) eingeführt worden. Das GSG v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) hat mit Wirkung zum 1.1.1993 Abs. 1 geändert und Abs. 3 angefügt. Die Altersgrenze wurde vom bisher 12. auf das 6. Lebensjahr herabgesetzt. Gleichzeitig wurde als neue Leistung die Fissurenversiegelung eingeführt. R...mehr

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Sommer, SGB V § 20i Leistun... / 2.7 Verordnungsermächtigung nach Abs. 3 (Fassung ab 17.9.2022)

Rz. 30 Das Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 (vgl. Rz. 4j) hat Abs. 3 Satz 2 insofern geändert, als die Verordnungsermächtigung von der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite entkoppelt worden ist. Die Verordnungsermächtigung des Bundesministeriums für Gesundheit ist bis zum 7.4.2...mehr

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Sommer, SGB V § 20i Leistun... / 2.4 Verordnungsermächtigung nach Abs. 3 (Fassung ab 19.11.2020)

Rz. 15 Der Deutsche Bundestag hat am 25.3.2020 die epidemische Lage von nationaler Tragweite nach einer Pandemiefeststellung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und im Hinblick auf die konkret drohende Einschätzung des neuartigen Coronavirus festgestellt (BT-PlPr. 19/154 S. 19169C). Mit Beschluss v. 18.11.2020 hat er dem Antrag der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD a...mehr

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Sommer, SGB V § 20i Leistun... / 2.4.2 Testungen (Abs. 3 Satz 2 Nr. 1b)

Rz. 18 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1b öffnet den zuvor schon in Satz 2 Nr. 1 a. F. vorgesehenen Anspruch auf bestimmte Testungen für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit einem bestimmten Krankheitserreger (zuvor nur mit dem Coranavirus) oder auf das Vorhandensein von Antikörpern gegen diesen Krankheitserreger. Insofern ist das Wort "haben" am Ende dieses Satzteils sinnlos u...mehr

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Sommer, SGB V § 20i Leistun... / 2.4.4 Weitere Anhörungen

Rz. 20 Neben den bereits beschriebenen sind folgende weitere Anhörungen vor Erlass einer Rechtsverordnung nach Satz 2 zu beachten: Grundsätzlich ist die Rechtsverordnung nach Satz 2 erst nach Anhörung des Spitzenverbandes und der Krankenkassen und der kassenärztlichen Bundesvereinigung zu erlassen (Abs. 3 Satz 8). Enthält die Rechtsverordnung nach Satz 2 Regelungen für Persone...mehr

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Sommer, SGB V § 20i Leistun... / 2.4.6 Gemeinsamer Bundesausschuss (Abs. 3 Satz 14)

Rz. 22 Nach Abs. 1 Satz 3 bestimmt der Gemeinsame Bundesausschuss Einzelheiten zu Voraussetzungen, Art und Umfang der Leistungen für Schutzimpfungen in Richtlinien nach § 92 auf der Grundlage der Empfehlungen der ständigen Kommission beim Robert Koch-Institut gemäß § 20 Abs. 2 IfSG unter besonderer Berücksichtigung der Bedeutung der Schutzimpfungen für die öffentliche Gesund...mehr

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Sommer, SGB V § 21 Verhütun... / 2.6 Verordnungsermächtigung (Abs. 3)

Rz. 15 Durch Abs. 3 werden die Landesregierungen unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, eine Rechtsverordnung zu erlassen. Darin sind Regelungen zur Finanzierung, nicht versichertenbezogenen Dokumentation und Kontrolle der Gruppenprophylaxe unter Berücksichtigung der bundeseinheitlichen Rahmenempfehlungen des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen festzulegen. Mit d...mehr

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Sommer, SGB V § 20i Leistun... / 2.6 Verordnungsermächtigung nach Abs. 3 (Fassung ab 1.6.2021)

Rz. 27 Die Anfügung eines Halbsatzes in Abs. 3 Satz 3 durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze (vgl. Rz. 4i) stellt klar, dass der Anspruch nach Satz 2 auch die Ausstellung einer Impf- und Testdokumentation sowie von COVID-19-Zertifikaten nach § 22 des Infektionsschutzgesetzes umfasst. Rz. 28 Durch den ebenfalls angefügten neuen A...mehr

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Sommer, SGB V § 20i Leistun... / 2.8 Impfdokumentation (Abs. 4)

Rz. 32 Der durch das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Rz. 2e) neu angefügte Abs. 4 enthält in Satz 1 nunmehr den Anspruch auf Bereitstellung eines Impfausweises, der zuvor schon aus Abs. 1 Satz 7 folgte. Voraussetzung dafür ist, dass ein Anspruch der Versicherten auf Leistungen für Maßnahmen nach Abs. 1 bis 3 besteht. § 22 IfSG verpflicht...mehr

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Sommer, SGB V § 21 Verhütun... / 2.3 Kinder mit besonders hohem Kariesrisiko (Abs. 1 Satz 5)

Rz. 11 Die Krankenkassen werden durch Abs. 1 Satz 5 verpflichtet, für Kinder mit besonders hohem Risiko spezifische Programme im Rahmen der Gruppenprophylaxe zu entwickeln. Nach der amtlichen Begründung sind für diese Kinder Intensiv-Betreuungsprogramme zu entwickeln und durchzuführen. So können für diese Kinder beispielsweise zusätzliche Fluoridierungsprogramme im Rahmen de...mehr

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Sommer, SGB V § 20i Leistun... / 2.4.3 Schutzmasken (Abs. 3 Satz 2 Nr. 1c)

Rz. 19 Durch den Beschluss des 14. Ausschusses ist die ursprüngliche Regelung insofern erweitert worden, als nach Abs. 3 Satz 2 Nr. 1c das BMG durch Rechtsverordnung auch einen Anspruch auf Schutzmasken regeln kann. Dadurch soll erreicht werden, das Ansteckungsrisiko für Personen zu vermindern, für die ein besonders hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsve...mehr

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Sommer, SGB V § 21 Verhütun... / 2.2 Jugendliche mit erhöhtem Kariesrisiko (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 10 Die Gruppenprophylaxe ist grundsätzlich auf Versicherte beschränkt, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Eine Ausnahme sieht Abs. 1 Satz 3 vor. Danach können die Maßnahmen auch für Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr, insbesondere in Kindergärten und bestimmten Schultypen in sozialen Brennpunkten oder in Behinderteneinrichtungen sowie in beschützenden Wer...mehr

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Sommer, SGB V § 20i Leistun... / 2.4.5 Einzelheiten der Regelung (Abs. 3 Satz 11)

Rz. 21 Abs. 3 Satz 11 gibt Anhaltspunkte für den Verordnungsgeber, was in der Rechtsverordnung nach Satz 2 näher geregelt werden kann. Dies betrifft nach Satz 11 Nr. 1 Einzelheiten zur konkreten Ausgestaltung des Anspruchs nach Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 im Hinblick auf Voraussetzungen wie etwa die Festlegung des anspruchsberechtigten Personenkreises anhand von Prädispositionen und...mehr

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Sommer, SGB V § 22a Verhütu... / 2.2 Anspruchsinhalt (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 5 Abs. 1 Satz 2 beschreibt nicht abschließend ("insbesondere") den anspruchserfüllenden Leistungsbereich. Dazu gehört (vgl. die amtliche Begründung in BT-Drs. 18/4095 S. 72) zunächst die Erhebung eines Mundgesundheitsstatus, der es ermöglicht, den Grad der Mundhygiene, den Zustand der Zähne, des Zahnfleisches, der Mundschleimhäute und des Zahnersatzes zu beurteilen, die ...mehr

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Sommer, SGB V § 20f Landesr... / 2.1 Normadressaten der Rahmenvereinbarungen (Abs. 1)

Rz. 3 Die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen, diese auch für die Pflegekassen, die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung einerseits und die in den Ländern zuständigen Stellen andererseits müssen gemeinsam die Festlegungen in Form der Landesvereinbarungen zur Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie treffen. Di...mehr

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Sommer, SGB V § 20d Nationa... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Der durch Art. 1 Nr. 12 des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) v. 26.3.2007 (BGBl. I S. 376) mit Wirkung zum 1.4.2007 eingefügte § 20d enthielt bis zu seiner Umnummerierung durch Art. 1 Nr. 8 des Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) v. 17.7.2015 (BGBl. I S. 136...mehr

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Sommer, SGB V § 26 Gesundhe... / 2.4 Inhalt der Leistung – Richtlinien (Abs. 2)

Rz. 12 Nach Abs. 2 Satz 1 gilt § 25 Abs. 3 entsprechend. Das bedeutet, dass auch für die Kinder- und Jugenduntersuchungen Voraussetzung ist, dass es sich um Krankheiten handelt, die wirksam behandelt werden können, das Vor- und das Frühstadium dieser Krankheiten durch diagnostische Maßnahmen erfassbar sind, die Krankheitszeichen medizinisch-technisch genügend eindeutig zu erfas...mehr

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Sommer, SGB V § 20i Leistun... / 2.1 Rechtsanspruch (Abs. 1)

Rz. 6 Versicherte haben ab 1.4.2007 Anspruch auf Leistungen für Schutzimpfungen i. S. d. § 2 Nr. 9 Infektionsschutzgesetz. Danach ist die Schutzimpfung die Gabe eines Impfstoffes mit dem Ziel, vor einer übertragbaren Krankheit zu schützen. Die Ergänzung von Abs. 1 Satz 1 durch das TSVG (Rz. 2c) stellt klar, dass Ansprüche gegen andere Kostenträger auf Leistungen von Schutzim...mehr

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Sommer, SGB V § 20d Nationa... / 3 Literatur

Rz. 9 Huster, Prävention nach dem SGB V – Grundfragen und Regulierungsprobleme, VSSAR 2019, 329.mehr

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Sommer, SGB V § 20h Förderu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 20h ist ursprünglich als § 20c durch Art. 1 Nr. 12 des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) v. 26.3.2007 (BGBl. I S. 376) mit Wirkung zum 1.1.2008 eingefügt worden. Er ergänzte und konkretisierte die bis dahin in § 20 enthaltenen Regelungen zur Förderung der Selbsthilfe als Ziel der Prävention und Rehabilitation. Die ...mehr

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Sommer, SGB V § 20g Modellv... / 2.2 Ziele der Modellvorhaben (Abs. 1 Satz 2 und 3)

Rz. 4 Gesetzlich definiertes Ziel eines Modellvorhabens muss die Verbesserung der Qualität und Effizienz der Versorgung mit Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten und mit Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung sein. Nach Satz 3 können die Modellvorhaben auch der wissenschaftlich fundierten Auswahl geeigneter Maßnahmen der Zusammenarbeit...mehr

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Sommer, SGB V § 20g Modellv... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 20g wurde durch Art. 1 Nr. 8 des Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) v. 17.7.2015 (BGBl. I S. 1368) mit Wirkung zum 25.7.2015 in das SGB V eingefügt.mehr

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Sommer, SGB V § 20h Förderu... / 2.1 Verpflichtung zu Förderung (Abs. 1)

Rz. 3 Die Neuregelung der Förderung der Selbsthilfe in § 20c bringt abweichend von der bisherigen Soll-Regelung eine unbedingte Förderverpflichtung im Rahmen der Festlegungen des Abs. 3. Diese Förderverpflichtung soll sicherstellen, dass das vorgesehene Fördervolumen nicht unterschritten wird. Allerdings besteht auch zukünftig kein Rechtsanspruch auf die Förderung, wie dies ...mehr

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Sommer, SGB V § 20d Nationa... / 2.2 Elemente der nationalen Präventionsstrategie (Abs. 2 bis 4)

Rz. 4 Wesentliche Elemente der nationalen Präventionsstrategie sind nach Abs. 1 Nr. 1 die Entwicklung und die Vereinbarung bundeseinheitlicher gemeinsamer Rahmenempfehlungen, sowie nach Abs. 2 Nr. 2 die Erstellung eines Berichts über die Entwicklung der Gesundheitsförderung und Prävention in jeder Legislaturperiode. 2.2.1 Trägerübergreifende Rahmenempfehlungen (Abs. 3) Rz. 5 D...mehr

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Sommer, SGB V § 20i Leistun... / 2.5 Verordnungsermächtigung nach Abs. 3 (Fassung ab 31.3.2021)

Rz. 24 Die Änderungen von Abs. 3 durch das Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen (vgl. Rz. 2h) hatte als wesentlichen Regelungsgegenstand zum einen die Einfügung von 2 neuen Sätzen 4 und 5 nach Satz 3 in Abs. 3 und zum anderen die Neufassung von Abs. 3 Satz 16 (zuvor Satz 14). Der neue Satz 4 berücksichtigt die Situat...mehr

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Sommer, SGB V § 22a Verhütu... / 2.1 Anspruchsberechtigter Personenkreis (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 4 Anspruchsberechtigt sind gemäß Abs. 1 Satz 1 Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 5), die der Pflegestufe I, II oder III bzw. ab 1.1.2017 einem der 5 Pflegegrade, der mithilfe eines pflegefachlich begründeten Begutachtungsinstruments ermittelt wird, nach § 15 SGB XI zugeordnet sind oder in der Eingliederungshilfe nach § 99 SGB IX leistungsberechtigt sind...mehr