Fachbeiträge & Kommentare zu Prävention

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 20b Betrieb... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Einfügung eines neuen § 20a durch das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) v. 17.7.2015 (BGBl. I S. 1368) führte durch dessen Art. 1 Nr. 6 dazu, dass aus dem bis dahin geltenden § 20a der § 20b wurde. Gleichzeitig wurden dabei Abs. 1 geändert und Abs. 2 Satz 1 durch die Wörter "sowie mit den für den Arbeitsschu...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 26 Gesundhe... / 2.3 Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten (Abs. 1 Satz 5 und 6)

Rz. 11 Der Anspruch auf Untersuchung auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten dient der Erkennung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten und der Vorbeugung von Karies und Gingivitis. Weiterhin sollen dadurch Neuerkrankungen festgestellt und bewirkt werden, dass eine Behandlung frühzeitig eingeleitet und ein Fortschreiten der Erkrankung verhindert wird. Mit den Früherkennungsun...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 20b Betrieb... / 3 Literatur

Rz. 10 Breucker, Neue Qualität der Arbeit – neue Qualität der Prävention?, GSP 2018, 13. Düwell, Schritte auf dem Weg zu einem betrieblichen Gesundheitsmanagement, jurisPR-ArbR 45/2015 Anm. 1. Gehrs/Brügge, Gesundheitsförderung für Arbeitnehmer – Wie Arbeitgeber die Gesundheit aus lohnsteuerrechtlicher Sicht fördern können, StuB 2018, 663. Pionteck/Gash, Unfallversicherungsschu...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 20d Nationa... / 2.1 Entwicklung der nationalen Präventionsstrategie (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 verpflichtet die Spitzenverbände der Krankenkassen, der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung und der Pflegekassen eine gemeinsame nationale Präventionsstrategie zu entwickeln. Deren Ziel ist die Vereinbarung bundeseinheitlicher, trägerübergreifender Rahmenempfehlungen zur Gesundheitsförderung und Prävention, die wiederu...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 20f Landesr... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 20f wurde durch Art. 1 Nr. 8 des Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) v. 17.7.2015 (BGBl. I S. 1368) mit Wirkung zum 25.7.2015 in das SGB V eingefügt. Rz. 1a Das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) v. 10.2.2020 (BGBl. I S. 148) hat mit Wirkung zum 1.3.2020 du...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 26 Gesundhe... / 3 Literatur

Rz. 22 Hümmer, Die Vereinbarkeit verpflichtender Früherkennungsuntersuchungen von Kindern mit Art. 6 GG, ZfL 2007, 46. Kunkel, Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern und Jugendlichen – Präventives Potenzial noch besser ausschöpfen!, BKK 2006, 390. Lampert, Prävention und Gesundheitsförderung für Kinder und Jugendliche, KrV 2003, 17. Roolf, Neue Leistungen zum Kariesschutz bei...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 20g Modellv... / 2.1 Träger der Modellvorhaben (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 3 Abs. 1 benennt als Träger der Modellvorhaben die Leistungsträger nach § 20d Abs. 1 und ihre Verbände. Das sind mithin die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung, der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung und der sozialen Pflegeversicherung. Diese können einzeln oder zusammen Vereinbarungen zu Modellvorhaben treffen. Sie können auch K...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 28 Ärztlich... / 2.2 Zahnärztliche Behandlung (Abs. 2)

Rz. 6 Für den zahnärztlichen Behandlungsbegriff nach § 28 Abs. 2, das vertragszahnärztliche Leistungssystem sowie die sich aus §§ 2 Abs. 1 und 12 Abs. 1 folgenden Einschränkungen des Behandlungs- und Versorgungsanspruch eines Versicherten gelten die vorstehenden Ausführungen zu Abs. 1 im Wesentlichen entsprechend (vgl. BSG, Urteil v. 2.9.2014, B 1 KR 3/13 R, Rz. 14 ff.). Die...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 28 Ärztlich... / 2.3 Psychotherapeutische Behandlung (Abs. 3)

Rz. 16 Durch das Gesetz über die Berufe des Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichentherapeuten sind die Konsequenzen aus der Schaffung dieser neuen Heilberufe gezogen worden. Diese Berufsgruppen sind nunmehr wie bisher schon Ärzte zur psychotherapeutischen Behandlung der Versicherten zugelassen. Die Psychotherapeuten sind nunmehr nicht mehr lediglich Hilfspersonen...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 26 Gesundhe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Früherkennungsmaßnahmen für Kinder waren schon Gegenstand einer Regelung in § 181 Abs. 1 Nr. 1 RVO. Allerdings wurden nur Kinder bis zur Vollendung des 4. Lebensjahres erfasst. Die Norm wurde durch das Gesundheits-Reformgesetz (GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) eingeführt und begründete einen Anspruch auf Untersuchung zur Früherkennung von Krankheiten bis zur Vollend...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 39 Aufgaben / 2.2.4 Erarbeitung von gemeinsamen Empfehlungen nach § 25 (Abs. 2 Nr. 3)

Rz. 9 Gemäß § 39 Abs. 2 Nr. 3 hat die BAR dafür zu sorgen, dass zur Optimierung der Rehabilitationsprozesse und -grundsätze neben der Gemeinsamen Empfehlung "Reha-Prozess" (Abs. 2 Nr. 2) weitere Gemeinsame Empfehlungen i. S. d. § 25 erarbeitet werden. Ziel ist insbesondere die Stärkung/Sicherung der Zusammenarbeit. Damit sollen z. B. Schnittstellenprobleme vermieden, Strukturen...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 25 Gesundhe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) hat in Abs. 4 Satz. 2 die Wörter "Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen" durch die Wörter "Gemeinsamer Bundesausschuss" ersetzt. Dabei handelt es sich um eine Folgeänderung zu § 91. Der Gemeinsame Bundesausschuss ersetzt die bisherigen Normsetzungsgremien und trifft alle versorgungsrelevanten Ent...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 25 Gesundhe... / 2.1 Anspruch auf ärztliche Gesundheitsuntersuchungen und Präventionsempfehlung (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 3 Versicherte haben nach § 25 Abs. 1 Anspruch auf eine ärztliche Gesundheitsuntersuchung, die eine Früherkennung und damit auch eine rechtzeitige Behandlung ermöglichen soll. Die Gesundheitsuntersuchungen können infolge der Änderung durch das Präventionsgesetz jetzt schon von Versicherten beansprucht werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die zuvor in Abs. 1 vor...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 24a Empfäng... / 2.1 Anspruchsinhalt

Rz. 3 Leistungen zur Empfängnisverhütung bzw. Empfängnisregelung können männliche und weibliche Versicherte in dem von ihnen zu bestimmenden Bedarfsfall in Anspruch nehmen. Die Inanspruchnahme dieser Leistungen gilt als der Versicherungsfall. Zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme muss daher ein Versicherungsverhältnis (Mitgliedschaft oder Familienversicherung) oder ein nachgehen...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 20g Modellv... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Bereits seit dem 2. GKV-Neuordnungsgesetz aus dem Jahr 1997 können Krankenkassen und ihre Verbände zur Weiterentwicklung der Versorgung Modellvorhaben durchführen oder mit Leistungserbringern vereinbaren. Gemäß § 63 Abs. 1 können die Krankenkassen und ihre Verbände im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgabenstellung zur Verbesserung der Qualität und der Wirtschaftlichkeit de...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 24a Empfäng... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Obwohl Empfängnis und Schwangerschaft keine Krankheiten sind (BSGE 39 S. 167), hat der Gesetzgeber damit im Zusammenhang stehende Leistungen in den Dritten Abschnitt des SGB V (Leistungen zur Verhütung von Krankheiten) eingeordnet. Dabei ist die Überschrift des § 24a – Empfängnisverhütung – eher missverständlich. Der Anspruch nach dieser Vorschrift umfasst Leistungen, ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 46 Früherke... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 46 trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 in Kraft. Ziel ist die interdisziplinäre Zusammenarbeit von qualifizierten medizinisch-therapeutischen und heilpädagogischen Fachkräften innerhalb einer organisatorischen Einheit, um eine...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 75a Förderu... / 2.5 Durchführung der finanziellen Förderung

Rz. 16 Die Abs. 7 und 8 der Vorschrift lassen Möglichkeiten zu, die Durchführung der finanziellen Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin und für die grundversorgenden Fachärzte flexibel zu gestalten. Die Wörter "kann auch vereinbart werden" in Abs. 7 überlassen es den Vertragspartnern die Fördermittel durch eine zentrale Stelle auf Landes- oder Bundesebene zu ver...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 2.4.1 Notwendigkeit von Leistungen (Nr. 1)

Rz. 38 Die Notwendigkeit bestimmter Leistungen wird vor deren Erstbewilligung in Stichproben geprüft: medizinische Vorsorgeleistungen (§ 23), medizinische Vorsorge für Mütter und Väter (§ 24), Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (§ 40), medizinische Rehabilitation für Mütter und Väter (§ 41). Dazu ist ein ärztlicher Behandlungsplan vorzulegen. Umfang und Auswahl der Stich...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.8.1 Überblick

Rz. 26 Meldet der Versicherte seine Arbeitsunfähigkeit der Krankenkasse nicht innerhalb von einer Woche nach ihrem Beginn, ruht der Anspruch auf Krankengeld, solange die Meldung der Krankenkasse nicht vorliegt (§ 49 Abs. 1 Nr. 5). Dadurch will der Gesetzgeber Leistungsmissbräuchen entgegentreten. Die Verpflichtung zur rechtzeitigen Meldung bezieht sich nicht nur auf die Erstb...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 17 A... / 2.4 Zusammenarbeit mit gemeinnützigen und freien Einrichtungen (Abs. 3)

Rz. 24 Nach Abs. 3 hat der zuständige Sozialleistungsträger darauf hinzuwirken, dass sich bei einer Zusammenarbeit mit gemeinnützigen und freien Einrichtungen diese zum Wohl des Leistungsberechtigten ergänzen. Die Vorschrift knüpft an den bei Erlass des Gesetzes vorgefundenen Tatbestand der Hilfeleistung und Sozialleistungserbringung auch durch gemeinnützige und freie Einric...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 28 Ärztlich... / 2.1.1 Diagnose einer Krankheit

Rz. 4 Der Versicherte hat einen Naturalleistungs- oder Naturalverschaffungsanspruch (Primäranspruch) auf die Sach- oder Dienstleistung der Kasse. Dieser sog. Anspruch dem Grunde nach legt nur die Rahmenbedingungen für die Entstehung möglicher Ansprüche fest. Der konkrete Leistungsanspruch ergibt sich grundsätzlich aus dem materiellen Leistungs- bzw. Leistungserbringungsrecht...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 60 Fahrkosten / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt abschließend, ob und ggf. in welchem Umfang die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme einer Leistung der Krankenkasse entstehenden notwendigen Fahrkosten von dieser übernommen werden (BSG, Urteil v. 13.12.2016, B 1 KR 2/16 R). Während Abs. 1 Satz 1 und 3 sowie Abs. 2 Satz 1 die Anspruchsvoraussetzungen für die Übernahme der Fahrkosten durch die K...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 24a Empfäng... / 2.2 Beratung zur Empfängnisregelung (Abs. 1 Satz 1 und 2)

Rz. 4 Die ärztliche Beratung (vgl. zum Folgenden insgesamt die Konkretisierungen unter B.2.ff. der Richtlinie) zu Fragen der Empfängnisregelung ist Inhalt der vertragsärztlichen Versorgung. Deshalb kann unter den zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen oder ermächtigten Ärzten und medizinischen Einrichtungen frei gewählt werden. Die ärztliche Beratung schließt sowohl ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 31 Arznei- ... / 2.1.1 Inhalt und Definition

Rz. 14 Nach Abs. 1 haben Versicherte Anspruch auf Versorgung mit verschreibungspflichtigen Arznei- und Verbandmitteln, Teststreifen und bestimmten Medizinprodukten im Rahmen der vertragsärztlichen bzw. vertragszahnärztlichen Behandlung. Der krankenversicherungsrechtliche Arzneimittelbegriff knüpft nicht an das Arzneimittelgesetz (AMG) an (BSGE 76 S. 34, 38). Er wird im SGB V...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1 Zweck der Testamentsvollstreckung und Folgen

Die Testamentsvollstreckung, geregelt in §§ 2197 ff. BGB, beruht vor allem auf dem Interesse des Erblassers am künftigen Schicksal seines Vermögens. Die mit der Testamentsvollstreckung verbundene sachkundige, fremdnützige und unparteiische Willensvollstreckung dient der Absicherung von Nachfolgegestaltungen und der Verwirklichung der Zielvorstellungen des Erblassers gem. § 22...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 75a Förderu... / 2.1 Ärztliche Weiterbildung

Rz. 4 Die ärztliche Weiterbildung ist in Deutschland Aufgabe der Ärztekammern/Landesärztekammer der Bundesländer. Die Bundesärztekammer (BÄK) hat zwar eine auf Beschlüssen des Deutschen Ärztetages und ihres Vorstandes beruhende (Muster-)Weiterbildungsordnung entwickelt, die rechtlich gesehen für die Ärztekammern/Landesärztekammern aber nur empfehlenden Charakter hat. Maßgebe...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 28 Ärztlich... / 2.1.3 Behandlungsfreiheit/Grenzen

Rz. 5 § 28 Abs. 1 sieht die dem Vertragsarzt zukommende Tätigkeit nicht nur in der Feststellung des Eintritts des Versicherungsfalls Krankheit, sondern gerade auch in der von ihm zu verantwortende Einleitung, Durchführung und Überwachung einer den Zielen des § 27 Abs. 1 gerecht werdenden Behandlung. Die gesetzliche Krankenversicherung stellt den Versicherten insoweit Leistun...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.2.2 Anzurechnende Rentenarten

Rz. 34 Bei den in § 50 Abs. 2 aufgeführten Renten/Leistungen handelt es sich um spezielle Renten aus der Alterssicherung der Landwirte (Nr. 1): Die Alterssicherung der Landwirte wird von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) durchgeführt und zielt seit ihrer Einführung im Jahr 1957 auf eine Teilsicherung des Lebensunterhaltes ab. Diese Teilsi...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 28 Ärztlich... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) ist der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung bei der kieferorthopädischen Behandlung neu bestimmt und eingegrenzt worden. Abs. 2 wurde mehrfach geändert. Nach Satz 1 sind durch Art. 1 des 8. SGB V-ÄndG v. 28.10.1996 (BGBl. I S. 1559) zunächst die Sätze 2 bis 5 wegen der sog. Mehrko...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.2.3 Voraussetzung für die Kürzung: Rentenbeginn nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit/stationären Behandlung

Rz. 35 Unter Berücksichtigung der Gesetzgebungsgeschichte greift der Krankengeldkürzungstatbestand des § 50 Abs. 2 erst dann ein, wenn die anrechenbare Leistung von einem Zeitpunkt an bewilligt wird, der nach dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit, nach Beginn der stationären Krankenhaus- oder Vorsorge-/Rehabilitationsbehandlung liegt (BSG, Urteil v. 4.6.2019, B 3 KR 15/18 R, sowie ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 26 Gesundhe... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Früherkennungsmaßnahmen bei Kindern dienen dem Zweck, Krankheiten aufzuspüren, die die körperliche und geistige Entwicklung des Kindes in nicht geringfügigem Maße gefährden. Damit wird gleichzeitig ein Beitrag zur Senkung der Säuglingssterblichkeitsrate in Deutschland geleistet. Seit dem 1.7.1997 war zu den bisher 9 Untersuchungen bis zum vollendeten 6. Lebensjahr eine ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.8.3 Meldepflichten des Versicherten, wenn der Arzt bzw. die Einrichtung die Arbeitsunfähigkeit nicht elektronisch an die Krankenkasse übermitteln muss

Rz. 29 Das elektronische Mitteilungsverfahren i. S. d. § 295 Abs. 1 Satz 10 ist nicht anzuwenden von Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, die (noch) nicht an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sind (§ 295 Abs. 1 Satz 10) oder wenn die Arbeitsunfähigkeit von einem Privatarzt/Privatzahnarzt festgestellt wird oder wenn die Arbeitsunfähigkeit im Ausland festgestellt w...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 83 Gesamtve... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift gehört als Einweisungsvorschrift (Sproll, in: Krauskopf, SGB V, § 82 Rz. 2) zu den Grundsätzen des Kassenarztrechts. Sie sieht vor, dass die Vergütungen der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Einrichtungen von den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen mit den Kassenärztlichen Vereinigungen durch Gesamtverträge g...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Triebfahrzeugführer (Profes... / 7 Gefährdungsermittlung und -beurteilung anhand von Beispielen

Praxis-Tipp Spalten ergänzen Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Triebfahrzeugführer (Profes... / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Durchführung bzw. Veranlassung einer allgemeinen ärztlichen Untersuchung gemäß Anlage 4 TfV, bei Tf älter als 40 Jahre ist zusätzlich ein Ruhe-EKG notwendig, Durchführung bzw. Veranlassung einer regelmäßigen Untersuchung der sensorischen Funktionen Seh- und Hörvermögen sowie Farbwahrnehmung, Durchführung bzw. Veranlassung einer Blut- oder Urinanalyse zur Feststellung von Diabe...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Triebfahrzeugführer (Profes... / Zusammenfassung

Überblick Ein Triebfahrzeugführer (Tf), heute umgangssprachlich häufig noch Lokomotiv- oder Lokführer genannt, steuert Lokomotiven bzw. Triebfahrzeuge von Zügen des Personen- oder Güterverkehrs auf Schienen im Nah- und Fernverkehr. Dies kann ebenso Aufgaben des Rangierbetriebes wie das Bedienen sogenannter Nebenfahrzeuge, z. B. Reparaturzüge im Gleisbau sowie Triebfahrzeuge ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 1.1 Rahmenbedingungen

Rz. 1 Zu den wichtigsten Aufgaben der Betriebswirtschaft zählt es u. a., den Bestand eines Unternehmens für die Zukunft zu sichern. Dabei kommt es darauf an, einerseits erkannte Mängel zu beseitigen, andererseits vorhandene Stärken zu fördern. Für den Unternehmer ist damit regelmäßig der Wunsch verbunden, auch die materielle Vorsorge für die folgende Generation zu treffen. B...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verkehrssicherungspflicht (... / 1 Inhalt der Verkehrssicherungspflicht

Der Verkehrssicherungspflichtige muss das Grundstück auf Gefahrenquellen überprüfen und diejenigen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ergreifen, die nach den Gesamtumständen objektiv erforderlich und zumutbar sind und die ein verständiger und umsichtiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für notwendig und ausreichend hält, um andere vor Gefahren zu bewahren.[1] Die Verk...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsschutz: Aufgabe des ... / 2.1.2 Pflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge einen Arzt zu beauftragen.[1] Ist ein Betriebsarzt nach § 2 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) bestellt, soll der Arbeitgeber vorrangig diesen auch mit der arbeitsmedizinischen Vorsorge beauftragen. Dem Arzt sind alle erforderlichen Auskünfte über die Arbeitsplatzverhältnisse, insbesondere über den Anl...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsschutz: Aufgabe des ... / 1.1 Verantwortliche nach § 13 ArbSchG

Nach § 13 Abs. 1 ArbSchG ist vorrangig der Arbeitgeber Verantwortlicher. Neben ihm sind die im Gesetz genannten Personen verantwortlich, insbesondere sein gesetzlicher Vertreter, das vertretungsberechtigte Organ einer juristischen Person, der vertretungsberechtigte Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft, Personen, die mit der Leitung eines Unternehmens oder eines Betri...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsschutz: Aufgabe des ... / 3.8.2 Aufgaben und Stellung

Die Sicherheitsbeauftragten haben den Unternehmer bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu unterstützen, insbesondere sich von dem Vorhandensein und der ordnungsgemäßen Benutzung der vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen und persönlichen Schutzausrüstungen zu überzeugen und auf Unfall- und Gesundheitsgefahren für die Versic...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsschutz: Aufgabe des ... / 2.1.1 Rechtsgrundlagen

Die Einsetzung eines Beauftragten zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge ist in § 3 Abs. 2 ArbMedVV geregelt.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsschutz: Aufgabe des ... / 2.1.3 Qualifikation

Der Arzt muss berechtigt sein, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen.[1] Er darf selbst keine Arbeitgeberfunktion gegenüber dem Beschäftigten ausüben. Bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge muss der Arzt die Vorschriften der ArbMedVV beachten und die dem Stand der Arbeitsmedizin entsprechenden Regeln und Erkenntnisse ber...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Medizinische Untersuchung / 3 Gesetzlich vorgeschriebene Untersuchungen

In bestimmten, gesetzlich geregelten Fällen ist eine medizinische Untersuchung von Arbeitnehmern erforderlich: Gemäß §§ 32 ff. JArbSchG bedarf es vor der Beschäftigung eines Jugendlichen einer ärztlichen Erstuntersuchung und der Vorlage einer diesbzgl. Bescheinigung beim Arbeitgeber. Ziel ist es, gesundheitlichen Beeinträchtigungen des jugendlichen Organismus durch die Besch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 05/2025, Anregungen für... / c) Obliegenheiten

Die Musterfassung des Gesamtverbandes der Versicherer für die Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen erläutern zwar, dass es sich bei Obliegenheiten um "Verhaltensregeln" handelt, deren Verletzung den Versicherungsschutz gefährden kann, führt dies aber nicht weiter aus und verzichtet, anders als beim Ausschluss, auf eine Begründung.[36] Angemessene Obliegenheiten stä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2025, Zugang der Er... / 2 Anmerkung

Die aktive Weiternutzung von Instagram-Konten verstorbener Influencer ist vererblich und dennoch sollten Influencer nach wie vor Vorsorge treffen 1. Entscheidung des OLG Oldenburg: Instagram-Konto darf aktiv weitergenutzt werden Die mittlerweile rechtskräftig gewordene Entscheidung des OLG Oldenburg beantwortet die vom BGH[1] ausdrücklich offengelassene Frage nach der aktiven ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 05/2025, Anregungen für... / II. Was ist eine Versicherung und was nicht?

Ganz allgemein ist die grundlegende Idee einer Versicherung eine Verbindung zwischen einer rein privaten Vorsorge (im Regelfall durch Rücklagen) und einer rein kollektiven (zum Beispiel durch Umlagen). Der private Vorsorgeanteil liegt in dem Abschluss einer Versicherung und der Erfüllung der darin geregelten Pflichten und Obliegenheiten, der kollektive Anteil hingegen betrif...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 05/2025, Anregungen für... / IV. Freier Markt und staatliche Regulierung

Grundsätzlich ist eine Versicherung sinnvoll, wenn sie erstens für die Versicherungsnehmer per Saldo vorteilhafter ist als die private Vorsorge oder die Absicherung über Solidarleistungen, zweitens die Versicherer wirtschaftlich nicht überfordert und drittens gesellschaftlichen Interessen nicht zuwiderläuft. Dieser Grundsatz bedarf weiterer Darlegungen: 1. Was soll versicherb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 05/2025, Anregungen für... / 2. Impulse zur Frage, was erlaubt sein darf

Die Abgrenzung zwischen noch versichertem Risiko und der Überschreitung der versicherten Grenzen schafft Anlass zu klären, was, und ggf. unter welchen Bedingungen, erlaubt sein soll und was nicht mehr. In einer immer technologiebestimmten Gesellschaft steigen ohne entsprechende Vorsorge die Schadenspotentiale. Die Kalkulationen der Versicherer für die Nutzung von Technologie ...mehr