Fachbeiträge & Kommentare zu Prävention

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS G1: Detailbetrachtung ... / 3.2.3 Kennzahlen und Ziele

Die dritte Säule der Offenlegungspflichten umfasst insgesamt folgende drei Teilstandards, die sich auf die Festlegung, Steuerung und Überprüfung von Zielen, Indikatoren und Leistungskennzahlen im Bereich verantwortungsvoller Unternehmensführung beziehen: ESRS G1-4: Korruptions- oder Bestechungsfälle Der Teilstandard ESRS G1-4 verpflichtet Unternehmen zur Offenlegung konkreter ...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Prävention

Zusammenfassung Begriff Unter Prävention versteht man im Arbeits- und Gesundheitsschutz, das Auftreten von Krankheiten oder Gesundheitsbeeinträchtigungen durch gezielte Interventionsmaßnahmen weniger wahrscheinlich zu machen bzw. zu verhindern oder zumindest zu verzögern. Prävention zielt zudem darauf ab, Beschäftigte zu befähigen, gesundheitsgefährdende Risikofaktoren zu erk...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Prävention / 3.3 Leitfaden Prävention: Handlungsfelder und Präventionsprinzipien

Zur Zielerreichung wurden im Leitfaden Prävention gemeinsame und einheitliche Handlungsfelder und Präventionsprinzipien festgelegt. Diese unterscheiden sich zwischen dem individuellen Ansatz nach § 20 SGB V sowie der betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) nach § 20a SGB V. Alle Leistungen sollen dabei ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Die Qualitätskontrolle ...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Prävention / 3.2 Leitfaden Prävention: Ziele

Der GKV Spitzenverband, die zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen, hat im Jahr 2000 den Leitfaden Prävention formuliert, der aktuell in der Fassung vom 4.12.2023 vorliegt. Die Zielvorgaben zeigt Tab. 1:mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Prävention / 4 Prävention: Eine lohnende Investition

Sinnvolle einzelne Präventionsmaßnahmen im Hinblick auf die Arbeitsbedingungen (Verhältnisprävention durch Verhältnisergonomie), das Verhalten der Beschäftigten (Verhaltensprävention durch Verhaltensergonomie), das organisatorische Zusammenspiel (Systemprävention durch Systemergonomie) addieren sich, gemeinsam angewandte Maßnahmen multiplizieren sich. Nachhaltige Erfolge in der b...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Prävention / 3.1 Kooperationen in der betrieblichen Prävention

Im betrieblichen Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement sind folgende verschiedene Akteure tätig: staatliche Arbeitsschutzbehörden (z. B. Gewerbeaufsichtsamt), Unfallversicherungsträger und Berufsgenossenschaften, Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, Verbände der Sozialpartner wie Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammern, Innu...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Prävention / 3 Prävention im Arbeits- und Gesundheitsschutz

Prävention spielt im Arbeitsschutz eine zentrale Rolle. Der moderne Arbeits- und Gesundheitsschutz setzt bereits vor dem Auftreten von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten ein. Durch gezielte Unterweisungen lernen die Beschäftigten, Gesundheitsgefahren zu erkennen und ihnen durch ihr Verhalten zu begegnen. Es geht nicht nur um Lärm, dicke Luft oder schlechtes Licht, sondern...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Prävention / 2 Arten der Prävention

In der Prävention werden verschiedene zeitliche Stufen und Ansätze unterschieden: Primärprävention: Primärprävention umfasst Maßnahmen, die vor dem Erstauftreten eines unerwünschten Zustands durchgeführt werden, und zielt auf die Entstehungsverhinderung von Krankheit. Maßnahmen für Arbeitgeber können die Beseitigung oder Verringerung von Risiken und Gefahren am Arbeitsplatz s...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Prävention / Zusammenfassung

Begriff Unter Prävention versteht man im Arbeits- und Gesundheitsschutz, das Auftreten von Krankheiten oder Gesundheitsbeeinträchtigungen durch gezielte Interventionsmaßnahmen weniger wahrscheinlich zu machen bzw. zu verhindern oder zumindest zu verzögern. Prävention zielt zudem darauf ab, Beschäftigte zu befähigen, gesundheitsgefährdende Risikofaktoren zu erkennen und zugle...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entspannung: Bedeutung für ... / 2.1 Einordnung Entspannung in der Gesundheitsförderung und Prävention

Der Mensch ist keine Maschine, er braucht den regelmäßigen Wechsel zwischen Anspannung und Entspannung, um alltägliche und arbeitsbezogene Belastungen bewältigen zu können. Entspannung als Gegenpol zur Anspannung erhält und fördert die Gesundheit, indem es nicht zur Überspannung und damit zu einer Überlastung (Dauerspannung) oder in der Folge gar zum Burnout kommt.mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Prävention / 4.2 Wissenschaftliche Evidenz

Der IGA Report 28 "Wirksamkeit und Nutzen betrieblicher Prävention" stellt Wirksamkeit und Nutzen betrieblicher Gesundheitsförderung und Prävention sowie Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit des betrieblichen Arbeitsschutzes von 2006 bis 2012 dar. Die gute Nachricht, auch wenn sie nicht gänzlich neu ist (vgl. iga.Reporte 3 und 13): Sowohl für die betriebliche Gesundheitsförderu...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Prävention / 1 Theoretische Fundierung und Abgrenzung zur Gesundheitsförderung

Zur Erklärung von Gesundheit und Krankheit existieren zahlreiche Modelle. Da in der Prävention die Entstehung sowie Risikofaktoren von Krankheit im Fokus stehen, stellt neben dem biomedizinischen Modell (Pathogenese) das Risikofaktorenmodell als bestimmendes Modell für Krankheitsentstehung die theoretische Fundierung dar. Das Modell bildet die Grundlage vieler Präventionsans...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Prävention / 4.1 Beispiel aus der präventiven Praxis zur Sitz-Steh-Dynamik

Eine Investition in die Sitz-Steh-Dynamik lohnt sich zweifellos, denn: Leistungsverluste bei der Arbeit, aber auch krankheitsbedingte Ausfälle nehmen deutlich ab. Dies belegt auch eine wissenschaftliche Langzeitstudie bei der Drägerwerk AG[1]: Im Zeitraum von 5 Jahren reduzierten sich die Arbeitsausfalltage nach Einführung der Sitz-Steh-Dynamik durch integrierte Stehpulte von...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Planung und Sicherung der U... / 1 Probleme der Erben bei fehlender Vorsorge

Der Erblasser, der seine Nachfolge nicht durch klare Regelungen und geordnete Unterlagen über den Betrieb geplant bzw. nicht vorgesorgt hat, hinterlässt seinen Erben viel Arbeit und Probleme. Der gesetzliche Erbe muss zunächst die Werthaltigkeit des gesamten Nachlasses prüfen, inkl. des Unternehmens, um bei einer eventuellen Überschuldung des Unternehmens (ohne Möglichkeit de...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Planung und Sicherung der U... / 9 Digitaler Nachlass

Kommunikation mit Kunden und Lieferanten, Behörden, Telekommunikations-, Strom- und Gasunternehmen, Versicherungen und Banken etc. finden meist über das Internet statt. Verträge werden immer öfter online abgeschlossen. Aber auch E-Mail-Konten, Cloud-Speicher (Dropbox), Softwarelizenzen und digitale Produkte, Fotos, Dokumente und andere digitale Dateien gehören zum Nachlass.[...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 4.4 Festlegung des Urlaubanspruchs

Hinsichtlich der Festlegung des Urlaubs enthält der TVöD keine Regelungen. Es greift daher § 7 Abs. 1 BUrlG. Danach erfolgt die Festlegung des Urlaubs durch den Arbeitgeber. Der fällige Urlaubsanspruch ist vom Beschäftigten durch Kundgabe seines Urlaubswunsches geltend zu machen. Fällig wird der Urlaubsanspruch – von den Sonderfällen der Teilurlaubsansprüche nach § 5 Abs. 1 ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Benefits im Trend: Nachhalt... / 2.2 Im Fokus: Benefits im betrieblichen Interesse nachhaltig gestalten

Neben diesen materiellen Fragen ist die Passung zu Strategie und Kultur des Unternehmens besonders wichtig. Besonders deutlich wird dies wiederum anhand von Negativbeispielen: Man stelle sich Luxus-Dienstwägen (auch zur privaten Nutzung) in nachhaltigkeitsorientierten Unternehmen oder eine extrem großzügige Ausstattung und Budgetierung für Telearbeitsplätze in Unternehmen mi...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Benefits im Trend: Nachhalt... / 1 Zusatzleistungen als Benefits – ein Überblick

Zusatzleistungen können angefangen bei A, wie Arbeitszeit, bspw. in Form von Sonderurlaubstagen, bis hin zu Z, wie Zusatzversicherungen für die Mitarbeiter, z. B. in Form einer privaten Unfallversicherung, viele verschiedene Aspekte umfassen. Der Kreativität des Angebots sind kaum Grenzen gesetzt. So ist für manche Arbeitgeber und auch Arbeitnehmer eine Pet Policy, also das M...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Benefits im Trend: Nachhalt... / 2.3 Im Fokus: Benefits flexibilisieren, um wahrgenommenen Mehrwert zu maximieren

Auch wenn die Angebote optimal zur strategischen Stoßrichtung des Unternehmens und passend zur Kultur entwickelt werden, Mitarbeiter sind Individuen. Geld kann Jeder für die jeweils eigenen Bedürfnisse verwenden. Zusatzleistungen dagegen sind überwiegend und in hohem Grad an bestimmte Verwendungszwecke gebunden. Während Sachbezugsgutscheine eine recht hohe Wahlfreiheit ermög...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 212 Grundsatz / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Regelung stellt klar, dass das neue Recht grundsätzlich nur für Versicherungsfälle gilt, die nach dem 31.12.1996 eingetreten sind (Versicherungsfallprinzip). Dieser Grundsatz gilt für die Vorschriften des Ersten bis Neunten Kapitels. Das sind die Vorschriften, die über Leistungen auf den Zeitpunkt des Versicherungsfalls abstellen. Der Grundsatz gilt also nicht für ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 67 Kra... / 2 Krankenhäuser im Geltungsbereich des KHEntG oder der BPflV

Rz. 4 Von der Frage, welche Einrichtungen zu den Krankenhäusern gehören, ist die Frage zu unterscheiden, welche Krankenhäuser dem Regelungsgehalt des § 67 AO unterfallen. Insoweit stellt Abs. 1 darauf ab, ob ein Krankenhaus in den Anwendungsbereich des Krankenhausentgeltgesetzes oder der Bundespflegesatzverordnung fällt. In diesen Anwendungsbereich fallen alle Krankenhäuser ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zeugnis / 6.2 Bewertung der Leistung und Beurteilung der Führung

Die Formulierung der Beurteilung und die Entscheidung, welche Leistungen und Eigenschaften seines Beschäftigten er mehr hervorheben oder zurücktreten lassen will, ist grundsätzlich Sache des Arbeitgebers. Das qualifizierte Zeugnis muss Angaben zur Führung und Leistung enthalten. Es ist ein einheitliches Ganzes. Alle für die Gesamtbeurteilung wesentlichen Umstände und Bewertun...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsausfall / 3 Betriebsrisiko

Ist die Arbeitsleistung vorgegeben, muss der Beschäftigte sie entsprechend erbringen. Kommt er seiner Verpflichtung nicht nach, verliert er in letzter Konsequenz den Anspruch auf das Entgelt. Etwas anderes gilt, wenn der Arbeitgeber seiner Beschäftigungspflicht nicht nachkommt. Die Rechtspflicht zur Beschäftigung bedeutet, dass der Arbeitgeber den Beschäftigten vertragsgemäß...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.2.13 § 74 Abs. 2 Nr. 7: Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen

Nach § 74 Abs. 2 Nr. 7 LPVG BW hat der Personalrat mitzubestimmen über "Maßnahmen zur Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und sonstigen Gesundheitsschädigungen sowie von Gesundheitsgefährdungen". Die Verantwortung für die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften bleibt beim Arbeitgeber/Dienstherrn. Hierher gehören etwa: das Arbeitsschutzgesetz (und d...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.14 Bestellung von Vertrauens- oder Betriebsärzten (Abs. 1 Nr. 14)

Soll ein Arzt zum Vertrauens- oder Betriebsarzt bestellt werden, so ist diese Bestellung nach Abs. 1 Nr. 14 mitbestimmungspflichtig. Dabei ist egal, ob der Arzt verbeamtet oder als Arbeitnehmer eingestellt wird. Wird ein freiberuflicher Arzt mit den Aufgaben des Vertrauens- oder Betriebsarztes betraut, liegt nach Auffassung des BVerwG[1] kein Fall des § 78 Abs. 1 Nr. 14 BPers...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sonderurlaub / 2.1.1 Wichtiger Grund

Voraussetzung für die Gewährung von Sonderurlaub ist das Vorliegen eines wichtigen Grundes aufseiten der bzw. des Beschäftigten. Damit wird klargestellt, dass nicht jedes persönliche Interesse der/des Beschäftigten ausreicht, um dauerhaftes Fernbleiben vom Dienst zu rechtfertigen. Vielmehr muss das mit der Freistellung verfolgte Ziel auch bei objektiver Betrachtungsweise hin...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Rehabilitationsmaßnahmen / 1 Einleitung

In § 9 Entgeltfortzahlungsgesetz ist bundeseinheitlich und für alle Gruppen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zusammenfassend das Recht der "Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation" geregelt. Bei den "Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation" handelt es sich um Leistungen, die den Zielen und Grundsätzen, wie sie auch für die berufsförder...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Rehabilitationsmaßnahmen / 2 Anspruchsvoraussetzungen

Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation sind in § 22 Abs. 1 Satz 3 TVöD auf der Grundlage von § 9 Entgeltfortzahlungsgesetz einheitlich geregelt. Danach sind Arbeitsverhinderungen durch Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation (Kurmaßnahmen) tarifrechtlich der unverschuldeten Arbeitsunfähigkeit gleichgestellt. Daher kommt die Zahlung von Kran...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Rehabilitationsmaßnahmen / 2.2 Nicht pflichtversicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Da für diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Bewilligung durch einen Sozialversicherungsträger ausscheidet, genügt die ärztliche Verordnung einer medizinischen Vorsorge oder Reha-Maßnahme (§ 9 Abs. 1 Satz 2 Entgeltfortzahlungsgesetz). Hat der Arbeitgeber Zweifel an der medizinischen Indikation der Kurmaßnahme, muss er dies durch konkrete Tatsachen untermauern. Die Rec...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Rehabilitationsmaßnahmen / 2.1 Pflichtversicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Die Rehabilitationsmaßnahme muss durch einen Träger der gesetzlichen Renten-, Kranken- oder Unfallversicherung, einer Verwaltungsbehörde der Kriegsopferversorgung oder eines sonstigen Sozialleistungsträgers bewilligt worden sein (§ 9 Abs. 1. Satz 1 Entgeltfortzahlungsgesetz). Sie muss nicht stationär in einer Einrichtung der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation durchge...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Rehabilitationsmaßnahmen / 4 Anspruchsumfang

Der Beschäftigte hat Anspruch auf Entgelt im Krankheitsfall wie bei Vorliegen einer unverschuldeten Arbeitsunfähigkeit. Danach hat er bis zur Dauer von 6 Wochen Anspruch auf Krankenentgelt (Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall). Nach Ablauf der 6 Wochen erhält er nach § 22 Abs. 2, 3 TVöD einen Krankengeldzuschuss. Dabei wird Krankengeldzuschuss bei einer Beschäftigungszeit v...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.2 Beschäftigungsbereiche mit Verkürzungsmöglichkeit

Rz. 14 Die abschließende Aufzählung der Beschäftigungsbereiche, in denen die Mindestruhezeit auf bis zu 10 Stunden verkürzt werden kann, umfasst Krankenhäuser und andere Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen, Gaststätten und andere Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung, Verkehrsbetriebe, den Rundfunk sowie die Landwirtschaft und die Tierhaltu...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Unfallverhütung

Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Die Unfallverhütung ist als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt (s. § 52 Abs. 2 Nr. 12 AO, Anhang 1b). Unter Unfallverhütung im arbeitsrechtlichen Sinne versteht man präventive Maßnahmen zur Verhütung von betrieblichen Unfällen, arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und Berufskrankheiten der Arbeitnehmer an deren Arbeitsplätzen sowie wirksame Er...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und systematische Einordnung.

Rn 1 § 890 ermöglicht dem Gläubiger eines titulierten Unterlassungs- oder Duldungsanspruchs gg den Schuldner zu vollstrecken und entspricht für diesen Bereich der Handlungsvollstreckung nach den §§ 887 f. Praktische Bedeutung kommt § 890 va im Bereich der Störung dinglicher Rechte, im Wettbewerbs-, Urheber-, Patent- und Namensrecht sowie beim Schutz absoluter Rechtsgüter (zB...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Vertretungsfall.

Rn 39 Der Anwalt muss Vorsorge für Vertretungsfälle, wie etwa Krankheit und Urlaub, treffen (BGH MDR 20, 1463 Rz. 12; MDR 19, 1270 f [BGH 24.01.2019 - I ZR 164/17]; MDR 19, 1209 [BGH 31.07.2019 - XII ZB 36/19]; MDR 17, 1070); dies gilt sowohl für den Rechtsanwalt selbst als auch für seine Angestellten. Vorhersehbaren Vertretungsfällen des Anwalts selbst (Urlaub, periodische ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Berufsunfähigkeit.

Rn 17 Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann als Zusatzversicherung (Berufsunfähigkeitszusatzversicherung – BUZ) zu einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung, oder als selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) abgeschlossen werden. Offen ist, welche Bedeutung die Erwähnung der Berufsunfähigkeitsversicherung in Nr 1 hat (vgl auch § 850b Rn 4), da nicht alle f...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Unternehmertestament / 4. Vollmachten

Rz. 26 Schließlich sollte die Gefahr des plötzlichen Ausfalls des Unternehmers aufgrund von Krankheit oder Unfall durch (Vorsorge-)Vollmachten abgesichert werden. Eine besondere Rolle spielen hier postmortale und transmortale Vollmachten, Generalvollmachten und Vorsorgevollmachten. Sie sollten Bestandteil jeglicher Nachfolgeplanung sein.[18]mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Auf einen bestimmten Personenkreis.

Rn 43 Aus Zweckmäßigkeitsgründen, insb zur Verhütung von Verwirrung durch widersprechende Entscheidungen, ordnet das Gesetz in einigen Fällen an, dass ein ggü einem Beteiligten ergangenes Urt für und gg alle an dem streitigen Rechtsverhältnis materiell Beteiligten wirkt, zB für und gg alle Pfandgläubiger in § 856 IV. Eine rkr Entscheidung, durch die eine Forderung festgestel...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Beschlussmängelstreitigkeiten.

Rn 8 Besonders zweifelhaft und umstr war seit jeher die Schiedsfähigkeit von Beschlussmängelstreitigkeiten bei AG und GmbH iRv §§ 241 ff AktG. Das hängt mit der Rechtskraftwirkung der §§ 248, 249 AktG zusammen, die im Gegensatz zu § 1055 steht. Ursprünglich hatte der BGH diese Streitigkeiten für nicht schiedsfähig angesehen (BGH NJW 66, 2055 [BGH 11.07.1966 - II ZR 134/65]; ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Familienrechtliche Ano... / 2. Letztwillige Verfügungen von Ehegatten für den zweiten Erbfall beim Berliner Testament

Rz. 27 Der zweite Erbfall bei miteinander verheirateten Eltern kann zugunsten von deren minderjährigen Kindern wie folgt gestaltet werden:[65]mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Wohnsitz- oder Aufenthaltsverlegung nach Vertragsschluss (§ 38 III Nr 2 Alt 1).

Rn 18 § 38 III Nr 2 ermöglicht es, durch Gerichtsstandsabrede Vorsorge für etwaige zukünftige Entwicklungen zu treffen, die die Gefahr des Entzuges eines inländischen Gerichtsstands oder einer Erschwerung der gerichtlichen Rechtsverfolgung mit sich bringen könnten. Eine solche Gefahr besteht offensichtlich, wenn die andere Partei nachträglich ihren Wohnsitz oder bei Nichtbes...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Abweichende Vereinbarungen.

Rn 7 Gerichtsstandsvereinbarungen, die mit Art 23 vereinbar sind, sind wirksam, sofern sie zusätzlich den Erfordernissen des Art 25 genügen. Das gilt auch dann, wenn sie vor Inkrafttreten der Verordnung bzw des Brüsseler Übereinkommens geschlossen wurden und nach dem zum Abschlusszeitpunkt geltenden nationalen Recht unwirksam waren (EuGH Slg 79, 3423). Die Schranke von Art 2...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Streichen der Frist.

Rn 45 Der Anwalt hat organisatorische Vorkehrungen dafür zu treffen, dass Fristen im Fristenkalender erst dann (und zwar unverzüglich, nicht erst am nächsten Tag: BGH NJW-RR 09, 937) gestrichen bzw mit einem Erledigungsvermerk (am besten mit Datum/Namenszeichen, vgl BGH VersR 93, 772) versehen werden, wenn die Frist wahrende Handlung auch tatsächlich erfolgt oder jedenfalls ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vermächtnisanordnung / Literaturtipps

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Testament des Landwirts / 9. Hofvor- und -nacherbschaft

Rz. 100 Abgesehen von dem Erfordernis der Wirtschaftsfähigkeit des Hofvorerben im Zeitpunkt des Ablebens des Hofeigentümers und des Nacherben im Zeitpunkt des Nacherbfalls gelten keine Besonderheiten gegenüber der Vor- und Nacherbschaft nach allgemeinem Erbrecht. Vorsorge für den Wegfall des Nacherben oder fehlende Wirtschaftsfähigkeit der Nacherben empfiehlt sich allerdings...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Mit dem Ausscheiden des Kommanditisten ist kein Gesellschafterwechsel verbunden

Rn. 55 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Dies ist der Fall, auf den die Gesamtregelung der S 3 und 4 des § 52 Abs 24 EStG (idF KoatienAnpG v 25.07.2014, BGBl I 2014, 1266) zugeschnitten ist. Nach der Verwaltungsanweisung in Tz 15 des BMF BStBl I 1981, 308 und in H 15a EStH 2023 "Übernahme des negativen Kapitalkontos" soll § 52 Abs 24 S 3 und 4 EStG nämlich nicht anwendbar sein, wenn...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Örtliche Erhebungen (Abs. 2)

Rz. 20 [Autor/Stand] Neben der Auskunftspflicht nach Abs. 1 können die Finanzbehörden (Rz. 11) nach Abs. 2 zur Vorbereitung der Hauptfeststellung (§ 221 BewG) oder von Fortschreibungs- und Nachfeststellungen (§§ 222–224 BewG) örtliche Erhebungen über die Bewertungsgrundlagen anstellen. Die Vorschrift ist somit Ermächtigungsgrundlage für umfangreiche Ermittlungsrechte der Fin...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Stiftungsrechtliche Gr... / 3. Gemeinnützige Stiftung – wichtige Merkmale

Rz. 17 Bei einer gemeinnützigen Stiftung handelt es sich um eine rechtsfähige Stiftung, die im Sinne der AO steuerbegünstigt ist. Der Begriff der Gemeinnützigkeit wird hier wie häufig in der Praxis im weiteren Sinne verstanden und erfasst als Bezeichnung der nach der AO steuerbegünstigten Stiftung etwa auch mildtätige Zwecke, obwohl streng genommen z.B. zwischen der gemeinnü...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Hinderungsgründe in der Sphäre der säumigen Partei.

Rn 4 Die Säumnis der Partei ist unverschuldet, wenn diese auf Grund kurzfristiger und nicht vorhersehbarer Umstände den Verhandlungstermin nicht oder jedenfalls nicht zur anberaumten Zeit wahrnehmen kann. Derartige Hinderungsgründe können sich aus Verkehrsproblemen – Verkehrsstaus, Zugverspätungen (BGH NJW 99, 724 [BGH 19.11.1998 - IX ZR 152/98]; Celle NJW 04, 2534, 2535 [OL...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Handels- und gesellsch... / III. Gemeinschaftliche Rechteausübung bei Beteiligung einer Erbengemeinschaft

Rz. 155 Im Recht der Kapitalgesellschaften tritt, anders als bei Personengesellschaften, keine Sondererbfolge ein. Bei mehreren Erben stehen diesen die Geschäftsanteile in Erbengemeinschaft zur gesamten Hand zu (§ 2032 Abs. 1 BGB). Die Verwaltung erfolgt nach erbrechtlichen Grundsätzen, d.h. im Zweifel gemeinschaftlich (§ 2038 Abs. 1 S. 1 BGB). Gesellschaftsrechtlich treffen...mehr