Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 95 Teilnahme an der vertragsärztlichen V ... / 2.3 Ermächtigung
Rz. 72 Neben der Zulassung als die häufigst vorkommende Rechtsform, an der vertragsärztlichen Versorgung teilzunehmen, steht die Ermächtigung als weitere Teilnahmeform. Die Rechtsgrundlagen für eine Ermächtigung eines Arztes oder Zahnarztes, eines Psychotherapeuten oder einer ermächtigten Einrichtung ergeben sich aus den §§ 116, 116a, 117, 118, 118a, 119, 119a, 119b, dem Bun...mehr