Die Beitragshöhe richtet sich vor allem nach

  • dem Finanzbedarf (Umlagesoll),
  • dem Arbeitsentgelt der Versicherten und
  • der Art des Unternehmens und damit den Gefahrklassen der Gefahrtarifstellen,

in die jedes Unternehmen nach dem Grad seiner Unfallgefahr eingestuft ist. Die Beitragshöhe wird u. a. zusätzlich durch Zuschläge und Nachlässe gestaltet. Daneben können die Berufsgenossenschaften Prämien für erfolgreiche Prävention zahlen. Dadurch sollen die Unfallverhütungsbemühungen der Unternehmen verstärkt werden. Die Unfallversicherungsträger entscheiden, nach welchen Kriterien ein Zuschlags-, ein Nachlassverfahren oder eine Kombination beider Verfahren durchgeführt wird und ob es daneben ein Prämienverfahren gibt. Hier besteht die direkte Einflussmöglichkeit der Unternehmen, durch Prävention den eigenen Beitrag durch das Nachlass- oder Prämienverfahren zu senken.

Die Unternehmen haben über die paritätisch besetzte Selbstverwaltung der Berufsgenossenschaften Möglichkeiten, auf eine wirtschaftliche, sparsame und zweckentsprechende Verwendung der Mittel hinzuwirken und sie transparent zu machen.

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