Fachbeiträge & Kommentare zu Pflegeversicherung

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Pflegekasse

Begriff Die Pflegekassen sind Träger der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sie haben die pflegerische Versorgung ihrer Versicherten zu gewährleisten. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die gesetzlichen Grundlagen für die Pflegekasse und ihre Aufgaben sind in §§ 12 und 46 SGB XI geregelt. Die Träger der Pflegeversicherung sind die Pflegekassen. Sie sin...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Antragspflichtversicherung

Begriff Die Antragspflichtversicherung kommt nicht durch eine gesetzliche, zwangsweise Regelung zustande, sondern nur durch einen entsprechenden Antrag auf eigenen Entschluss. Wird der Antrag vom Sozialversicherungsträger angenommen, besteht die Pflichtversicherung i. d. R. unwiderruflich und unkündbar fort, solange die Tätigkeit bzw. der zum Antrag berechtigende Tatbestand...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hilfsmittel / 14 Leistungsabgrenzung zu Pflegehilfsmitteln

Neben den Krankenkassen können auch Pflegekassen zur Erleichterung der Pflege, Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen oder Ermöglichung einer selbstständigeren Lebensführung Pflegehilfsmittel zur Verfügung stellen. Die Leistungen der Pflegeversicherung kommen allerdings nur in Betracht, wenn die Krankenversicherung nicht leistungspflichtig ist.[1] Bei Hilfsmitteln, die s...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungsausschluss / Zusammenfassung

Begriff Mit der Regelung des Ausschlusses für Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung wird verhindert, dass Menschen ihren Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt nur deshalb in Deutschland begründen, um Leistungen in Anspruch zu nehmen. Die Solidargemeinschaft der Versicherten soll vor missbräuchlicher Inanspruchnahme von Leistungen durch Per...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Sozialversicherungsabkommen / 1.3 Sachlicher Geltungsbereich

Der nachfolgenden Übersicht kann der sachliche Geltungsbereich des jeweiligen Abkommens über Soziale Sicherheit entnommen werden. Hierbei ist zu beachten, dass das deutsch-jugoslawische Abkommen weiterhin auf Bosnien-Herzegowina, den Kosovo, Montenegro und Serbien Anwendung findet. Abkommen über Soziale Sicherheitmehr

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Berufsfachschüler / Zusammenfassung

Begriff Fach- bzw. Berufsfachschulen zählen nicht zu den anerkannten Ausbildungsstätten des Zweiten Bildungsweges. Es handelt sich dabei um Einrichtungen der beruflichen Ausbildung, für deren Besuch keine Berufsausbildung oder berufliche Tätigkeit vorausgesetzt wird. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: In der Pflegeversicherung werden Fach- und Berufs...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Deutschlandstipendium / Zusammenfassung

Begriff Mit dem Deutschlandstipendium werden engagierte und begabte Studenten aller Nationalitäten mit 300 EUR monatlich gefördert. Das Fördergeld wird je zur Hälfte vom Staat und von privaten Förderern (z. B. Unternehmen) aufgebracht. Es wird einkommensunabhängig und ggf. zusätzlich zu BAföG-Leistungen für mindestens 2 Semester und höchstens bis zum Ende der Regelstudienzei...mehr

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Beitragszuschuss: Weiterbes... / Zusammenfassung

Überblick Niemand ist verpflichtet, mit Erreichen des regulären Regelrentenalters einen Rentenantrag zu stellen. Ohne Rentenantrag wird auch keine Rente gezahlt. Stattdessen ist eine Weiterarbeit – soweit sie auch arbeits- und tarifvertraglich zugelassen ist – bis weit über das Erreichen der Regelaltersgrenze hinaus möglich. Dieser Beitrag beschreibt, wie die sozialversicher...mehr

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Verletztengeld / 4 Beitragstragung

Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aus dem Verletztengeld trägt und zahlt grundsätzlich der zuständige Unfallversicherungsträger, ebenso den Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung in Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitrags. Soweit den Krankenkassen die Berechnung und Auszahlung des Verletztengeldes aufgrund der GenAuftrVGVV obliegt, übernehmen sie auch die Fe...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenbehandlung / 2.1 Dienstleistung

Dienstleistungen sind alle Formen persönlicher Betreuung und Hilfe. Dienstleistungen der Kranken- und Pflegeversicherung bestehen vornehmlich in der Beratung[1] sowie in der Erteilung von Auskünften.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zulagenförderung der privat... / 1 Pflegevorsorgezulage

Personen, die gesetzlich oder privat pflegeversichert sind, eine private Pflege-Zusatzversicherung (förderungsfähiger Tarif) haben und einen monatlichen Mindestbeitrag in Höhe von 10 EUR zahlen, erhalten eine monatliche Pflegevorsorgezulage in Höhe von 5 EUR. Keinen Anspruch auf die Pflegevorsorgezulagen haben Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder vor Abs...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Antragstellung / 3 Bearbeitungsfristen

Für die gesetzliche Krankenversicherung ist durch das Patientenrechtegesetz eine Entscheidungsfrist für Leistungsanträge von grundsätzlich 3 Wochen eingeführt worden.[1] Für die soziale Pflegeversicherung legt § 18 Abs. 3 Satz 2 SGB XI fest, dass dem Antragsteller spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags bei der zuständigen Pflegekasse die Entscheidung schriftlich m...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Verletztengeld / 3 Versichertenanteile

Vom Verletztengeld selbst sind Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten. Der Versichertenanteil zur Renten- und Arbeitslosenversicherung wird vom Verletztengeld (vor Auszahlung) abgezogen. Der Bezieher von Verletztengeld muss zudem auch den Kinderlosenzuschlag zur Pflegeversicherung tragen.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Organspende, Leistungsanspr... / 3.3 Versicherungsschutz

Bei Krankengeldbeziehern bleibt bei Bezug des Krankengeldes nach § 44a SGB V (oder einer entsprechenden Leistung aus der privaten Krankenversicherung) in der Kranken- und Pflegeversicherung eine Mitgliedschaft bestehen.[1] In der Renten- und Arbeitslosenversicherung besteht Versicherungspflicht.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Dienstleistungen / 2 Beratung/Auskunft

Der Anspruch auf Beratung oder Auskunft umfasst die Information und Aufklärung über die Rechte und Pflichten des Versicherten. Die nach Landesrecht zuständigen Stellen, die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung sind verpflichtet, über alle sozialen Angelegenheiten nach dem SGB I Auskunft zu erteilen.[1] Die Auskunftspflicht erstreckt s...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur Teilhabe in ... / 6 Ergänzende Leistungen

Zu den ergänzenden Leistungen gehören[1] Übergangsgeld, Haushaltshilfe, Reisekosten, Fahrtkosten, ärztlich verordneter Rehabilitationssport in Gruppen unter ärztlicher Aufsicht (insbes. bei Herz- und Gefäßerkrankungen sowie Erkrankungen der Bewegungsorgane), Beiträge und Beitragszuschüsse, Übernahme/Zuschüsse von/zu Beiträgen zur Privatversicherung zum Versicherungsschutz gegen Kr...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gebietsgleichstellung / Zusammenfassung

Begriff In Deutschland gilt das Territorialitätsprinzip. Nach diesem Prinzip wird bestimmt, welches Recht an welchem Ort anwendbar ist. Für den Bereich der Sozialversicherung gilt dies sowohl für die versicherungsrechtliche Zuordnung als auch für die Leistungsgewährung. Das Territorialitätsprinzip wird durch die in der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 sow...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenkasse / 2.2 Übertragene Aufgaben

Neben den eigenen Aufgaben führen die Krankenkassen übertragene Aufgaben aus. Diese beruhen auf einem gesetzlichen Auftrag oder auf einem vertraglich vereinbarten Auftragsverhältnis. Krankenkassen ziehen den Gesamtsozialversicherungsbeitrag zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung ein,[1] erbringen Leistungen der sozialen Entschädig...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenversicherung der Ren... / Zusammenfassung

Begriff Wer eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt, hat mit dem Rentenantrag eine Meldung für die zuständige bzw. gewählte Krankenkasse einzureichen. Diese Meldung schließt die Meldung zur sozialen Pflegeversicherung ein. Es heißt zwar weiter, dass der Rentenversicherungsträger die Meldung unverzüglich an die zuständige Krankenkasse weiterzugeben hat. I...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Deutschlandstipendium / 1 Versicherungsrechtliche Auswirkungen

Der Bezug eines Stipendiums führt nicht zur Versicherungspflicht in der Sozialversicherung. Eine Versicherung in der gesetzliche Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung besteht für die Stipendiaten jedoch aufgrund ihrer Einschreibung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule.[1] Insofern sind für die Stipendiaten die Regelungen der studentischen ...mehr

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Beitragszuschuss: Weiterbes... / 1 Versicherungspflicht bei Weiterbeschäftigung

Personen, welche wegen geringer Versicherungszeiten in der Rentenversicherung die Voraussetzung für einen Bezug einer Altersrente nicht erfüllen oder zwar erfüllen, diese jedoch nicht in Anspruch nehmen, sind bei einer (Weiter-)Beschäftigung sozialversicherungs- und beitragsrechtlich grundsätzlich wie "normale" Arbeitnehmer zu behandeln: In der Kranken- und Pflegeversicherung...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Nationale Präventionsstrategie / 1.1 Bundeseinheitliche, trägerübergreifende Rahmenempfehlungen

Die Rahmenempfehlungen sollen zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität von Gesundheitsförderung und Prävention dienen. Sie sollen die Zusammenarbeit der für die Erbringung von Leistungen zur Prävention in Lebenswelten und in Betrieben zuständigen Träger und Stellen verbessern. Inhalt der Rahmenempfehlungen sind insbesondere Festlegungen zu gemeinsamen Zielen, vorrangi...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Antragstellung / 2 Fristwahrung

Leistungsanträge, die bei einem unzuständigen Träger oder bei einer für die Sozialleistung nicht zuständigen Gemeinde eingegangen sind, gelten am Tage ihres Eingangs bei dieser Stelle als beim zuständigen Leistungsträger gestellt, sofern sich nicht aus den besonderen Vorschriften für die einzelnen Sozialleistungszweige Abweichendes ergibt, z. B. Die Anzeige einer Arbeitsunfäh...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Werbungskosten / Sozialversicherung

Werbungskosten sind ein steuerrechtlicher Begriff. Es handelt sich um vom Arbeitgeber nicht ersetzte Aufwendungen des Arbeitnehmers, welche dazu dienen, Einnahmen aus beruflicher Tätigkeit zu erwerben, zu sichern oder zu erhalten. Keine Auswirkung auf den Sozialversicherungsbeitrag Bei der Beitragsberechnung zur Sozialversicherung aus dem Arbeitsentgelt der Arbeitnehmer bleibe...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Todesfall / 1 Versicherung von bisher Familienversicherten nach Tod des Arbeitnehmers

Mit dem Tod des Versicherten endet auch seine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Für die bisher familienversicherten Angehörigen[1] wird – nachrangig gegenüber einem anderweitigen Versicherungsschutz – eine obligatorische Anschlussversicherung in Form einer freiwilligen Versicherung begründet. Durch eine möglichst rasche Antragstellung auf Hi...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entgeltersatzleistung: SV-F... / 4 Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen bei freiwillig Krankenversicherten

Ergeben sich im Rahmen des § 23c SGB IV beitragspflichtige Einnahmen bei einem freiwillig versicherten Arbeitnehmer während des Bezugs einer Entgeltersatzleistung, werden Beiträge zur freiwilligen Versicherung nur nach dem beitragspflichtigen Anteil der arbeitgeberseitigen Leistung berechnet. Insoweit werden die freiwillig Versicherten gleichbehandelt wie pflichtversicherte ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Antragstellung / 4 Leistungen auf Antrag

Leistungen der Krankenversicherung, der Rentenversicherung, nach dem Recht der Arbeitsförderung, der sozialen Pflegeversicherung müssen beantragt werden. Sie werden – von wenigen Ausnahmen abgesehen – nicht von Amts wegen erbracht. Um eine Leistung zu erhalten, reicht es nicht allein aus, wenn die Leistungsvoraussetzungen erfüllt werden. Allerdings müssen viele Sozialleistungen n...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Antragstellung / Zusammenfassung

Begriff Die meisten Leistungen innerhalb der Sozialversicherung werden nicht von Amts wegen, sondern auf Antrag gewährt. Anträge auf Sozialleistungen sollen beim zuständigen Leistungsträger gestellt werden. Der Antrag im Sinne des Sozialversicherungsrechts ist vom Rechtscharakter her eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung mit dem Ziel, eine Leistung zu erhalten. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Berufsfachschüler / 3 Familienversicherung/freiwillige Krankenversicherung

Der Fach- oder Berufsfachschüler kann sich bei Erfüllen der allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen familienversichern. Besteht kein Anspruch auf Familienversicherung, kann der Fach- oder Berufsfachschüler seine Mitgliedschaft freiwillig fortsetzen.[1] Freiwillig krankenversicherte Fach- oder Berufsfachschüler sind in der sozialen Pflegeversicherung versicherungspflichtig.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitserprobung / 2 Nebenleistungen

Neben den Kosten, die unmittelbar mit der Durchführung der Arbeitserprobung in Zusammenhang stehen, übernehmen die Leistungsträger die erforderlichen Kosten für eine Haushaltshilfe und die Reisekosten. Durch die Arbeitserprobung wird kein Beschäftigungsverhältnis begründet. Für die Dauer ist der Versicherte in der Kranken- und Pflegeversicherung versicherungspflichtig. Wird Ü...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Prävention / Zusammenfassung

Begriff Im Bereich der Sozialversicherung bezeichnet Prävention überwiegend vorbeugende Maßnahmen, die geeignet sind, den Eintritt einer Krankheit zu verhindern oder zu verzögern oder die Krankheitsfolgen abzuschwächen. Unterschieden wird dabei zwischen der Primärprävention (Maßnahmen des Risikoschutzes bei Gesunden), Sekundärprävention (Vorsorgemaßnahmen, um Krankheiten frühz...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Auskunfts- und Beratungspfl... / 1.3 Auskunft

Die Auskunftspflicht bezieht sich insbesondere darauf, den für die Sozialleistung zuständigen Träger zu benennen sowie Sach- und Rechtsfragen im Einzelfall erschöpfend zu beantworten. Die nach Landesrecht zuständigen Stellen, die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung sind verpflichtet, über alle sozialen Angelegenheiten nach dem Sozi...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Landwirtschaftliche Arbeitn... / 3 Kassenzuständigkeit

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung, der Alterssicherung der Landwirte sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Regionale Träger der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV) sind in die SVLFG eingegliedert.[1] In Angelegenheiten der ...mehr

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Entgeltersatzleistung: SV-F... / 3 Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen bei privat Krankenversicherten

Bei privat Krankenversicherten ist der gesamte Beitrag zu berücksichtigen und vom Bruttoarbeitsentgelt abzuziehen, den der Versicherte für sich und seine Familienangehörigen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert wären, zu zahlen hat. Dieser Gesamtbeitrag ist um den Beitragszuschuss des Arbeitgebers[1] erhält. Sieht ein Tarifvertrag vor, dass das zu b...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Beitragszuschuss: Weiterbes... / 2.1 Beitragszuschuss für gesetzlich und privat Krankenversicherte

Keine Besonderheiten gelten hinsichtlich des Anspruches auf Zahlung eines Beitragszuschusses in der Kranken- und Pflegeversicherung. Die Nichtrentner sind als reguläre Arbeitnehmer anzusehen. Die gesetzlichen Regelungen für den Anspruch auf einen Beitragszuschuss sind auch hier anzuwenden. Dies gilt sowohl für die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versichert...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sperrzeit (Rechtsfolgen) / 2.4 Pflegeversicherung

In der sozialen Pflegeversicherung besteht Versicherungsschutz während der gesamten Sperrzeitdauer. Auch hier ist das Entstehen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld dem Grunde nach – also eine Arbeitslosmeldung – erforderlich.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitslosengeld: Berücksic... / 5 Folgen des Ruhens

Durch das Ruhen wird der Leistungsbeginn des Arbeitslosengeldes hinausgeschoben. Anders als bei der Sperrzeit wird durch das Ruhen infolge der Entlassungsentschädigung die Dauer des Arbeitslosengeldes jedoch nicht gemindert. Das bedeutet: Sofern der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld ausschöpft, ergibt sich für ihn durch die Zahlung der Entlassungsentschädigung...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arbeitslosenversicherung / 1 Versicherungsformen

Das System der Arbeitslosenversicherung besteht aus einerseits dem Versicherungsrecht, das – mit Besonderheiten – für Beschäftigte weitgehend den Regelungen zur Versicherungspflicht und -freiheit der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung folgt. Ferner ist die freiwillige Arbeitslosenversicherung[1] auf Antrag für Selbstständige (Existenzgründer) und für Beschä...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Nahtlosigkeitsregelung / 3.2.3 Ende des Anspruchs auf Arbeitslosengeld

Mit der Entscheidung des Rentenversicherungsträgers über das Vorliegen einer Erwerbsminderung endet der Anspruch auf Arbeitslosengeld nach der Nahtlosigkeitsregelung. Mit Eingang der Mitteilung des Rentenversicherungsträgers bei der Agentur für Arbeit wird die Bewilligung des Arbeitslosengeldes für die Zukunft wegen Änderung der Verhältnisse aufgehoben.[1] Bei Ablehnung der E...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sonderausgaben / 5 Erstattete Sonderausgaben

Versicherungsbeiträge sind nur mit Beiträgen des Jahres der Erstattung zu verrechnen[1], und zwar mit Beiträgen der "jeweiligen Nummer" des § 10 Abs. 1 EStG. Das sind folgende 3 Gruppen: Beiträge zu der sog. Basisabsicherung, insbesondere gesetzliche Rentenversicherung und die sog. Rürup-Renten[2], die unbegrenzt abziehbaren Beiträ­ge zu Kranken- und Pflegeversicherungen[3] un...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sonderausgaben / 3 Höchstbeträge

Höchstbeträge gelten nur für einzelne Sonderausgaben: 13.805 EUR beim Realsplitting. Zusätzlich kann der Steuerpflichtige Beiträge zu einer Basis-Kranken- oder Pflegeversicherung des Ehegatten abziehen. Für Beiträge zu den meisten begünstigten Versicherungen sieht das Gesetz eine besondere Höchstbetragsberechnung[1] vor.[2] Unbegrenzt abziehbar sind neben Aufwendungen zur Alte...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Außergewöhnliche Belastung / 4 Gesetzliche Sonderbestimmungen für einzelne Fallgruppen

Für die hier angesprochenen Aufwendungen hielt der Gesetzgeber Sonderregelungen[1] für erforderlich, um zusätzliche oder andere Voraussetzungen zu fordern und um teils Höchstbeträge, teils Pauschbeträge festzulegen. Bei den meisten dieser Aufwendungen wird dem Steuerpflichtigen ein Wahlrecht eingeräumt, seine Aufwendungen nicht nach diesen Sonderbestimmungen geltend zu mache...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sonderausgaben / 1 Voraussetzungen bei Vertragsabschluss und Zahlung

Für Versicherungsbeiträge vertritt der BFH in dieser Frage eine strenge ­Auffassung: Verlangt wird, dass der Steuerpflichtige die Beiträge als Versicherungsnehmer (Vertragspartner der Versicherungsgesellschaft) selbst schuldet und selbst bezahlt. Deshalb gilt grundsätzlich: Entrichtet der Vater Versicherungsbeiträge, die der Sohn schuldet, kann keiner von beiden diese Beträg...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Postulant / 1.1 Kranken- und Pflegeversicherung

Postulanten gelten als zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V und werden als Personen definiert, die als nicht satzungsmäßige Mitglieder geistlicher Genossenschaften oder ähnlicher religiöser Gemeinschaften für den Dienst in einer solchen Genossenschaft oder ähnlichen religiösen Gemeinschaft außerschulisch ausgebildet werden.[1] Sie werden Aus...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
GmbH: Direktversicherung

Begriff Direktversicherungen sind ein Mittel der betrieblichen Altersversorgung, durch die in Grenzen steuer- und sozialversicherungsfrei eine Rentenversicherung aufgebaut werden kann. Versichert werden können Arbeitnehmer, aber auch der GmbH-Geschäftsführer. Die Versicherungsprämien für die Direktversicherung können von der GmbH als Arbeitgeberin (sog. arbeitgeberfinanzier...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialversicherung / Zusammenfassung

Begriff Die Sozialversicherung ist Teil eines umfassenden Sozialrechts der Bundesrepublik Deutschland. Die Sozialversicherung erfasst den weit überwiegenden Teil der Erwerbstätigen, insbesondere die abhängig Beschäftigten. Im Hinblick auf ihre Ausgaben entfällt auf die Sozialversicherung der mit Abstand größte Anteil am gesamten Sozialbudget. Fast 2/3 aller Sozialausgaben en...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Postulant / Zusammenfassung

Begriff Der Postulant ist ein Gläubiger, der die Aufnahme in einer Glaubensgemeinschaft anstrebt. Hierfür legt er eine Probezeit ab, das Postulat. Bei Fortsetzung folgt dem Postulat das Noviziat. Postulanten sind nicht satzungsmäßige Mitglieder einer geistlichen Genossenschaft oder ähnlich religiösen Gemeinschaft. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: R...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sozialversicherungspflicht ... / Zusammenfassung

Begriff Der Gesellschafter kann aus seinen Geschäftsanteilen Dividenden beziehen. Diese Dividenden müssen, jedenfalls bei natürlichen Personen, versteuert werden, unterliegen aber nicht der Sozialversicherungspflicht. Eine Sozialversicherungspflicht kann jedoch entstehen, wenn der Gesellschafter in der GmbH mitarbeitet, entweder als Geschäftsführer oder sonstiger Dienstnehme...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1b Individualarbeitsrecht... / l) Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung

Rz. 819 Während der Mehrheitsgesellschafter-Geschäftsführer regelmäßig nicht sozialversicherungspflichtig und daher auch nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung krankenversicherungspflichtig ist,[1810] unterfällt der Fremdgeschäftsführer und der lediglich mit einer Minderheitsbeteiligung an der Gesellschaft beteiligte Geschäftsführer grundsätzlich der Sozialversicherun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Pflegeversicherung

Rz. 1 Die Pflegeversicherung ist seit 1995 die jüngste Säule der Sozialversicherung. Sie ist im Elften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB XI) geregelt. Die Pflegeversicherung deckt das Risiko ab, ambulant oder stationär pflegebedürftig zu werden. Besonderheiten für Teilzeitbeschäftigte bestehen, abgesehen von der geringfügigen Beschäftigung, nicht. Rz. 2 Hinsichtlich der beitrag...mehr