Fachbeiträge & Kommentare zu Pflegeversicherung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Inhalt und Bedeutung, Entstehungsgeschichte

Rn. 1 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Inhalt und Bedeutung Durch die Festsetzung und Erhebung von Vorauszahlungen soll ein sicherer und gleichmäßiger Eingang der ESt erreicht werden (BFH BStBl II 2011, 607). Ferner wird die Liquiditätsbelastung der Bezieher nicht steuerabzugspflichtiger Einkünfte derjenigen StPfl angenähert, die dem Quellensteuerabzug durch LSt oder KapSt unterlie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilrente 99,99 % und Arbei... / I. Münchener Modell, Progression und Gesamtsteuerlast

Rz. 62 Im Einkommensteuerrecht gilt das Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Deshalb findet ein progressiver Steuersatz Anwendung. Dessen Auswirkungen in EUR dargestellt ist augenfälliger als die Darstellung der Prozentsätze. Das zeigt die nachfolgende Tabelle Steuerprogression- Werte gerundet, ohne Gewähr, Werte 2024, Quelle: BayLfSt, www.lfst....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilrente 99,99 % und Arbei... / 2. Freiwillig Versicherte

Rz. 71 Freiwillig in der Krankenversicherung Versicherte erhalten einen Beitragszuschuss der DRV. Dieser bemisst sich aus der Rente und ist gedeckelt auf das, was die DRV für gesetzlich Krankenversicherte zu zahlen hätte. Der Beitragszuschuss ist somit auf den hälftigen maximalen Beitrag aus der Beitragsbemessungsgrenze limitiert. Beschäftigte erhalten vom Arbeitgeber im Münc...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4 Einkünfte und Bezüge

Tz. 26 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Bezüge i. S. d. § 53 Nr. 2 AO (Anhang 1b) sind alle Einkünfte i. S. d. EStG (s. § 2 EStG, Anhang 10) und andere zur Bestreitung des Unterhalts bestimmte oder geeignete Bezüge, die der Alleinstehende oder der Alleinerziehende und die sonstigen Haushaltsangehörigen erzielen. Zu den Bezügen zählen nicht Leistungen der Sozialhilfe, Leistungen zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Krankenversicherung

Tz. 7 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Grundsätzlich versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung sind: Arbeiter, Angestellte, Auszubildende und Studenten sowie sonstige in § 5 Abs. 1 Nr. 1–13 SGB V genannte Personen (vgl. im Einzelnen Tz. 9). Tz. 8 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung endet, wenn die Versicherung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2025, Düsseldorfer Ta... / A. Kindesunterhalt

I. Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar. Sie weist den monatlichen Unterhaltsbedarf aus, bezogen auf zwei Unterhaltsberechtigte, ohne Rücksicht auf den Rang. Der Bedarf ist nicht identisch mit dem Zahlbetrag; dieser ergibt sich unter Berücksichtigung der nachfolgenden Anmerkungen. Bei einer größeren/geringeren Anzahl Unterhaltsberechtigter kö...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Anspruchsübergänge und ... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 289 Die Beurteilung des Berufungsgerichts, dem Anspruchsübergang stehe das Familienprivileg des § 116 Abs. 6 SGB X nicht entgegen, hielt revisionsrechtlicher Überprüfung nicht stand. Die Revision führte zur Aufhebung des Berufungsurteils und zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. Rz. 290 Zutreffend und von der Revision nicht angegriffen war allerdings der...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Solidargemeinschaft / 3 Auswirkungen auf die Pflegeversicherung

Die anerkannte Mitgliedschaft in einer Solidargemeinschaft führt zur Versicherungspflicht in der gesetzlichen Pflegeversicherung bzw. zur Pflicht eine entsprechende private Pflegeversicherung abzuschließen. Die Mitglieder in einer Solidargemeinschaft werden damit in dieser Hinsicht Versicherten anderer Krankenversicherungen bzw. Heilfürsorge- oder Beihilfeberechtigten gleich...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Solidargemeinschaft / Zusammenfassung

Begriff Eine sog. Solidargemeinschaft kann unter bestimmten Umständen anstelle einer gesetzlichen oder privaten Kranken- oder Pflegeversicherung den gesetzlich geforderten Versicherungsschutz sicherstellen. Nur bei Erfüllung aller Voraussetzungen gilt sie als anderweitige Absicherung im Krankheitsfall und verhindert damit die obligatorische Anschlussversicherung bzw. die Pfl...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Solidargemeinschaft / 3.1 Aufgaben der Solidargemeinschaft

Die Solidargemeinschaft ist – wie private Krankenversicherungsträger – verpflichtet, das Bestehen einer Pflegeversicherung ihrer Mitglieder zu kontrollieren. Ggf. muss die Solidargemeinschaft ihre Mitglieder mit Fristsetzung zu einem entsprechenden Nachweis auffordern.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Solidargemeinschaft / 3.2 Andere Regelungen

Für die in der sozialen Pflegeversicherung versicherten Mitglieder einer Solidargemeinschaft gelten im Übrigen die allgemeinen Voraussetzungen, insbesondere hinsichtlich der Berechnung, Tragung und Fälligkeit der Beiträge.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
JStG 2024 und Gesetz zur st... / 22. Lohnsteuer-Jahresausgleich (§ 42b EStG)

Der Lohnsteuer-Jahresausgleich bei Bezug von ausländischen Einkünften, von denen keine inländische Lohnsteuer einbehalten wurde (§ 42b Abs. 1 S. 3 Nr. 6 EStG), wird ausgeschlossen. Außerdem soll § 42b Abs. 1 S. 4 EStG verhindern, dass Tatbestände, die außerhalb des konkreten Dienstverhältnisses verwirklicht werden, zum Ausschluss des Lohnsteuer-Jahresausgleichs führen. In Er...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Summenbeitragsbescheid / 3 Summenbeitragsbescheid für nicht gemeldete Arbeitnehmer

Wurde das Wahlrecht zur Krankenversicherung nicht ausgeübt, erfolgt eine Zuweisung des Arbeitnehmers zu der Krankenkasse, bei der zuletzt eine Versicherung bestand. Ist eine letzte Krankenkasse nicht vorhanden, erfolgt eine Zuweisung des Arbeitnehmers in Anlehnung an die beiden letzten Ziffern der Betriebsnummer des Arbeitgebers. Seit 1.1.2022 bis laufend gelten folgende Zuwe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 3.2 Lohnsteuer-Jahresausgleich

In § 42b EStG wird rückwirkend zum 1.1.2024 die Ansicht der Finanzverwaltung gesetzlich konkretisiert, dass ein Lohnsteuer-Jahresausgleich ausgeschlossen ist, wenn für den Arbeitnehmer im Ausgleichsjahr im Rahmen der Vorsorgepauschale im Zusammenhang mit der Pflegeversicherung unterschiedliche Abschläge wegen der Anzahl der Kinder berücksichtigt wurden,[1] der Arbeitnehmer im ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ausnahmevereinbarung / 1 Ziel einer Ausnahmevereinbarung

Für Arbeitnehmer gelten die ausländischen Rechtsvorschriften, wenn die Voraussetzungen für eine Entsendung nicht gegeben sind. Sollte ein individuell begründbares Interesse bestehen, dass für eine Person für die Dauer der Auslandstätigkeit die deutschen Rechtsvorschriften weitergelten, kann ein Antrag auf eine Ausnahmevereinbarung gestellt werden. Sollte eine Ausnahmevereinb...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahreswechsel 2024/2025: So... / 2.2 Pflegeversicherung

Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt ab 1.1.2025 3,6 % (2024: 3,4 %).[1] Die Beiträge werden von Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte aufgebracht, mit Ausnahme von Sachsen. Hier beträgt der Beitragsanteil des Arbeitgebers 1,3 % und der des Arbeitnehmers 2,3 %. Der allein vom Arbeitnehmer aufzubringende Beitragszuschlag für Kinderlose beträgt 0,6 %. Für ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahreswechsel 2024/2025: So... / 5.9 Ausblick zum digitalen Nachweisverfahren für die Pflegeversicherung

In der sozialen Pflegeversicherung sind seit dem 1.7.2023 Beitragsabschläge für Kinder, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beim Pflegeversicherungsbeitrag zu berücksichtigen.[1] Um die Berücksichtigung der Kinder beim Pflegeversicherungsbeitrag möglichst effizient zu gestalten, wird ein neues digitales "Datenaustauschverfahren zur Beitragsdifferenzierung für ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.4.3 Beiträge an Sozialversicherungsträger der Renten-, Kranken-, Pflegeversicherung

Rz. 34 Des Weiteren werden von einem Forderungsübergang nach § 6 Abs. 1 EFZG die Beiträge des Arbeitgebers an die Sozialversicherungsträger der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung erfasst. Rz. 35 Beiträge des Arbeitgebers zur gesetzlichen Unfallversicherung stellen hingegen keine i. S. d. § 6 Abs. 1 EFZG berücksichtigungsfähigen Sozialversicherungsleistungen dar, da es s...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahreswechsel 2024/2025: So... / 4.2 Auszubildende und Praktikanten ohne Arbeitsentgelt

Auszubildende und Praktikanten ohne Arbeitsentgelt, die nicht familienversichert sind, haben Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an die Krankenkasse zu zahlen. Als beitragspflichtige Einnahme gelten monatlich 855 EUR.[1] Bei einem Beitragssatz von 10,22 % (allgemeiner Beitragssatz 14,6 %, davon 7/10) ergibt sich ein monatlicher Beitrag zur Krankenversicherung von 87...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahreswechsel 2024/2025: So... / 1.3 Bezugsgröße

Die Bezugsgröße ist z. B. von Bedeutung für die Höhe der Entgeltgrenze in der Familienversicherung und für die Bemessung der Mindestbeiträge von freiwillig Versicherten (z. B. Selbstständigen). Im Jahr 2025 beträgt die Bezugsgröße 44.940 EUR – monatlich 3.745 EUR (+ 210 EUR). 2025 gilt in der Renten- und Arbeitslosenversicherung erstmalig eine bundeseinheitliche Bezugsgröße ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.4 Umfang des Anspruchsübergangs

Rz. 28 Der Schadensersatzanspruch geht nur insoweit auf den Arbeitgeber über, als dieser dem Arbeitnehmer nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz Arbeitsentgelt fortgezahlt und darauf entfallende vom Arbeitgeber zu tragende Beiträge zur Bundesagentur für Arbeit, Arbeitgeberanteile an Beiträgen zur Sozialversicherung und zur Pflegeversicherung sowie zu Einrichtungen der zusätzlich...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahreswechsel 2024/2025: So... / 1.1 Beitragsbemessungsgrenzen

Für die Berechnung der Beiträge wird das beitragspflichtige Einkommen (z. B. Arbeitsentgelt) max. bis zur Höhe der maßgebenden Beitragsbemessungsgrenze herangezogen. Die Beitragsbemessungsgrenzen in der allgemeinen Renten- und Arbeitslosenversicherung betragen im Jahr 2025 monatlich 8.050 EUR (+ 500 EUR). 2025 gilt erstmalig eine bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze i...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahreswechsel 2024/2025: So... / 3.2 Privat krankenversicherte Arbeitnehmer

Privat krankenversicherte Arbeitnehmer, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze oder aufgrund des Ausschlusses von der Krankenversicherungspflicht für über 55-Jährige krankenversicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind, erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zu ihrem Beitrag für die private Krankenversicherung (PKV). Allerdings muss...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahreswechsel 2024/2025: So... / 4.5 Familienversicherte

Ehegatten, Lebenspartner und Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern sind in der Kranken- und Pflegeversicherung beitragsfrei mitversichert[1], wenn diese u. a. kein eigenes Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat 1/7 der monatlichen Bezugsgröße überschreitet. Im Jahr 2025 beträgt diese Einkommensgrenze monatlich 535 EUR (2024: 505 EUR...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahreswechsel 2024/2025: So... / Zusammenfassung

Überblick Hier wird ein Schnellüberblick zu den wichtigsten Neuerungen in der Sozialversicherung des Jahres 2025 gegeben. Bei den für 2025 maßgeblichen Sozialversicherungswerten/Rechengrößen ist insbesondere die Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze von 538 EUR auf 556 EUR hervorzuheben. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die neuen Rechengrößen und Gre...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahreswechsel 2024/2025: So... / 2.7 Fälligkeit der Beiträge und Umlagen

Drittletzter Bankarbeitstag Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag, die U1- und U2-Umlagen sowie die Insolvenzgeldumlage U3 sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats der Arbeitsleistung fällig.[1] Erfüllungsort ist der Sitz der Einzugsstelle (Krankenkasse und Minijob-Zentrale), weshalb für die tatsächliche Bestimmung des drittletzten Bankarbeitstags die Verhältn...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahreswechsel 2024/2025: So... / 3.1 Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer

Arbeitnehmer, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfrei und in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) freiwillig versichert sind, erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zu ihrem Krankenversicherungsbeitrag.[1] Dieser ist in der Höhe zu zahlen, den der Arbeitgeber bei Versicherungspflicht des Beschäftigten zu tragen hätte. Für...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung des § 6 EFZG normiert seit Inkrafttreten des Entgeltfortzahlungsgesetzes am 1.6.1994 einheitlich für alle Arbeitnehmer einen gesetzlichen Übergang von Schadensersatzansprüchen des Arbeitnehmers gegenüber einem Dritten wegen Verdienstausfalls infolge eines schädigenden Ereignisses auf den Arbeitgeber. Die Vorläuferregelung des § 4 LFZG vom 22.7.1969 (BGBl I...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.2 Absetzbeträge nach Abs. 1

Rz. 21 Abs. 1 regelt, welche Beträge vom Einkommen abzusetzen sind. Dabei handelt es sich vom Charakter her um Abgaben und Versicherungs- bzw. Vorsorgebeiträge, Werbungskosten, den Erwerbstätigenfreibetrag und Unterhaltsleistungen. Die Aufzählung ist abschließend, sie enthält keine Öffnungsklausel. Abzüge nach § 11b verhindern einen entsprechenden Vorwegabzug bei der Ermittl...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.8 Berücksichtigung von Einkommen beim Bedarf

Rz. 190 In besonderen Fällen ist Einkommen direkt beim Bedarf zu berücksichtigen. Das gilt nach Auffassung des LSG Niedersachsen-Bremen bei der Übernahme von Aufwendungen für Unterkunft und Heizung durch einen Verwandten für den Leistungsberechtigten (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 19.5.2017, L 11 AS 638/13). In einem Rechtsstreit über die Begrenzung des Zuschusses zur ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.12 Nicht zu berücksichtigende Einnahmen nach der Bürgergeld–V

Rz. 55 Bagatellgrenze (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Bürgergeld–V) § 1 Nr. 1 Bürgergeld–V bestimmt eine Bagatellgrenze für regelmäßige und unregelmäßige Einnahmen. Die regelmäßigen Einnahmen sind als einmalige Einnahmen zu behandeln, wenn sie in größeren als monatlichen Zeitabständen anfallen (§ 11 Abs. 2 Satz 3). Die Bagatellgrenze beträgt für jeden Kalendermonat 10,00 EUR. Das gilt inso...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.13 Berücksichtigung von Einnahmen nach Abs. 3

Rz. 228 Einmalig sind Einnahmen schon dann, wenn sie in größeren als monatlichen Zeitabständen anfallen. Sie erschöpfen sich in einer einzigen Leistung. Das BSG hat einerseits bestätigt, dass die Berücksichtigungsvorschrift von § 13 Nr. 1 gedeckt ist (BSG, Beschluss v. 23.11.2006, B 11b AS 17/06 B). Ein Verstoß gegen höherrangiges Recht liege nicht vor. Die Regelung führe zu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.4 Zweckbestimmte Einnahmen

Rz. 32 Abs. 3 Satz 1 schützt zweckgebundene Einnahmen, die einen anderen Zweck als die Leistungen zum Lebensunterhalt bzw. die Eingliederungsleistungen nach dem SGB II verfolgen. Die Vorschrift stellt die Zweckerreichung sicher. Auf die Herkunft der Einnahmen kommt es grundsätzlich nicht an. An einer Zweckbestimmung fehlt es, wenn der Bezieher von Einkommen weder rechtlich n...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.9 Berechnung von Einkommen, Vorlage von Unterlagen

Rz. 193 § 11 bestimmt nicht, was Einkommen i. S. d. Vorschrift ausmacht; die Vorschrift enthält keine Definition des Begriffs Einkommen, etwa zur Abgrenzung von Vermögen. § 11 regelt auch nicht, nach welcher Methode Einkommen zu berücksichtigen ist. Grundsätzlich wird zwischen der horizontalen und der vertikalen, als eine Alternative auch kaskadierende Bedarfsanteilmethode u...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 241 Allgeme... / 2.2 Ausnahmen

Rz. 8 Ein ermäßigter Beitragssatz gilt gemäß § 243 Satz 1 abschließend (so zutreffend Böttinger, in: Krauskopf, Soziale Krankenversicherung, Pflegeversicherung, 121. Erg.-Lfg. Februar 2024, SGB V, § 243 Rz. 6) für Mitglieder, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben. Die Norm bezieht sich damit auf § 44 Abs. 2, der im Einzelnen regelt, wer keinen Anspruch auf Krankengeld ha...mehr

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Sommer, SGB V § 248 Beitrag... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 34 Becker, Vergleichbarkeit der türkischen Altersrente mit der deutschen gesetzlichen Altersrente, NZS 2018, 873. Bieback, Die Beitragspflicht von Leistungen der Direktversicherung nur mit Kapitalzahlungen in der GKV, NZS 2019, 246. Diehm, Änderungen im Beitragsrecht durch das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz, NZS 2020, 256. Dünn, Das Betriebsrentenstärkungsgesetz, RVakt...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 247 Beitrag... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 28 Algermissen, Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung – Bedeutung und Umsetzungsstand, NZS 2014, 921. Hausadel/Vogel, Das 5. SGB IV-Änderungsgesetz und seine rentenrechtlichen Auswirkungen, RVaktuell 2015, 147. Klaiber, Halber Beitragssatz für die KVdR-Mitglieder bei Bezug von Pensionskassenrenten – als...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 47a Beitrag... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 schreibt für Bezieher von Verletztengeld die entsprechende Anwendung von § 47a SGB V vor, wenn diese gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind. Dies betrifft Beschäftigte und selbständig Tätige, die aufgrund gesetzlicher Verpflichtung Mitglied einer öffentlich-rechtlichen Versicherungsei...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 94 Dauer u... / 2.2 Höhe der Förderung (1. Bewilligungsabschnitt)

Rz. 5c Das Alg wird zwar für Kalendertage berechnet und geleistet (§ 154 Satz 1). Als laufende Geldleistung wird das Alg regelmäßig monatlich ausgezahlt (§ 337 Abs. 2). Ist es für einen vollen Kalendermonat zu zahlen, wird dieser mit 30 Tagen angesetzt (§ 154 Satz 2). Dementsprechend beträgt der monatliche Gründungszuschuss das 30-Fache des zuletzt bezogenen täglichen Alg. D...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 247 Beitrag... / 2.2 Allgemeiner Beitragssatz bei Rente der gesetzlichen Rentenversicherung (Satz 1)

Rz. 11 Maßgebend für die Berechnung und Bemessung der Beiträge aus der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung ist kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung der allgemeine Beitragssatz des § 241. Beiträge sind aus Renten auch dann zu entrichten oder weiter zu entrichten, wenn wegen Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld besteht. Die ausdrücklich vorgeschriebene Anwen...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 247 Beitrag... / 2.3 Beitragssatz für ausländische Renten (Satz 2)

Rz. 16 Der durch das Gesetz zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa und zur Änderung anderer Gesetze v. 22.6.2011 (BGBl. I S. 1202) mit Wirkung zum 1.7.2011 angefügte Satz 2 regelt (seit dem GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz – GKV-FQWG ab 1.1.2015) als gesetzlichen maßgeblichen Beitragssatz für ausländische Renten die Hälfte d...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt, welche Einnahmen nicht als Einkommen nach § 11 zu berücksichtigen sind. Dabei handelt es sich um Leistungen, Renten, Entschädigungen und Zuwendungen. § 11a durchbricht den Grundsatz, dass alle Einnahmen zu berücksichtigen sind. Der Gesetzgeber fasst in dieser Regelung zusammen, welche Einnahmen er wegen ihrer Bestimmung oder Motivation kraft Gese...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberzuschuss / 5 Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung

Der Arbeitgeber leistet regelmäßig Zuschüsse zur gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung. Rechtsgrundlagen hierfür sind § 257 SGB V und § 61 SGB XI.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberzuschuss / 3 Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

Für die Zeit der Mutterschutzfristen[1] steht Frauen, die einen Anspruch auf ein kalendertägliches Mutterschaftsgeld gegen die gesetzliche Krankenversicherung nach § 24i SGB V oder nach § 19 Abs. 2 MuSchG haben, gegen ihren Arbeitgeber ein Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu.[2] Als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld wird der Unterschiedsbetrag zwischen 13 EUR und dem ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Umsätze, die unter das VersStG fallen

Rz. 28 Gegenstand der Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 10 UStG sind alle steuerbaren Leistungen, denen ein Versicherungsverhältnis i. S. d. VersStG zugrunde liegt. Das Steuersubjekt der VersSt ist in § 1 VersStG geregelt. Seit dem 1.7.2010 ist das Bundeszentralamt für Steuer (BZSt) die bundesweit zuständige Finanzbehörde für die Verwaltung der VersSt (und der Feuerschutzst...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Pflegeversicherung

Begriff Die Pflegeversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung. Sie sichert das Risiko der Pflegebedürftigkeit ab. Der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung wird von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen getragen. Kinderlose Arbeitnehmer müssen nach Ablauf des Monats, in dem sie das 23. Lebensjahr vollendet haben, einen Beitragszuschlag bezahlen. Für M...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungsausschluss / 2 Pflegeversicherung

Die Einführung der Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V hatte auch unmittelbare Auswirkungen auf die gesetzliche Pflegeversicherung. Nach dem Grundsatz "Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung" gilt auch in der Pflegeversicherung ein entsprechender Versicherungspflichttatbestand.[1] Aus diesem Grund wird auch in der Pflegeversicherung ein entsprechender Lei...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Verbindungsstellen / 2.1 Kranken- und Pflegeversicherung

Der GKV-Spitzenverband, DVKA[1], ist die Verbindungsstelle für die Kranken- und Pflegeversicherung.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gebietsgleichstellung / 2 Pflegeversicherung

Auch im Bereich der Pflegeversicherung gilt im Rahmen der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 der Grundsatz, dass Sachleistungen immer vom aushelfenden Träger und Geldleistungen immer vom zuständigen Träger erbracht werden. Wohnt eine in Deutschland versicherte Person in einem anderen EU-, EWR-Staat oder in der Schweiz, besteht aufgrund der Gebietsgleichstel...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitslosengeld / 10 Auswirkung einer Sperrzeit auf die Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung

Wird im Anschluss an ein Beschäftigungsverhältnis kein Arbeitslosengeld wegen einer Sperrzeit nach § 159 SGB III oder einer Urlaubsabgeltung nach § 157 Abs. 2 SGB III bezogen, tritt die Versicherungspflicht trotzdem ab dem 1. Tag einer Sperrzeit oder einer Urlaubsabgeltung ein, sofern die weiteren Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Damit besteht ab diesem Tag auch grunds...mehr