Fachbeiträge & Kommentare zu Pflegeversicherung

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Altersteilzeit / 1.15.1 Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung im Störfall

Als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt gilt gem. § 10 Abs. 5 Satz 1 2. Halbsatz AltTZG i. V. m. § 23b Abs. 2 SGB IV das Wertguthaben, höchstens jedoch die Differenz zwischen der für die Dauer der Arbeitsphase maßgebenden Beitragsbemessungsgrenze und dem in dieser Zeit beitragspflichtigen Arbeitsentgelt (sog. Summenfelder-Modell). Diese Differenzen zwischen dem in der Arbeitsp...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.2 Verarbeitung durch andere Stellen (Abs. 2 S. 2)

Rz. 2b Andere öffentliche oder nicht öffentliche Stellen [1] unterliegen nach § 139b Abs. 2 S. 2 AO noch strengeren Restriktionen. Die Befugnisse dieser Stellen erschöpfen sich im Wesentlichen in Handlungen, die zur Vornahme von Datenübermittlungen erforderlich sind. Darüber hinaus sind aber auch diese Stellen zur Erhebung und Verwendung der Identifikationsnummer befugt, wenn...mehr

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Sommer, SGB V § 40 Leistung... / 2.5 Stationäre Rehabilitation von Pflegepersonen i. S. d. § 19 Satz 1 SGB XI (Abs. 3a)

Rz. 23 Das PpSG (vgl. Rz. 3h) hatte in Abs. 3 nach Satz 1 die Sätze 2 und 3 eingefügt, die nach dem Inkrafttreten des GKV-IPReG (vgl. Rz. 3j) inhaltlich unverändert als Sätze 11 und 12 fortgalten. Der Gesetzentwurf zum PpSG sah vor, dass bei einer stationären medizinischen Rehabilitation pflegender Angehöriger die Krankenkasse zusätzlich verpflichtet wird, die Pflegeleistung...mehr

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Sommer, SGB V § 23 Medizini... / 2.3.3 Antrag der Pflegeperson auf medizinische Vorsorgeleistungen (Abs. 5a)

Rz. 23a Pflegepersonen verzichten häufig auf Leistungen zur stationären Vorsorge und zur medizinischen Rehabilitation, weil die Pflege der pflegebedürftigen Person für die Dauer der Maßnahme nicht oder nur unter sehr schwierigen Umständen gewährleistet werden kann. Um den Zugang von Pflegepersonen zu Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen zu erleichtern und zu stärken, e...mehr

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Sommer, SGB V § 279 Verwalt... / 2.5 Vertreter der Betroffenen- und Berufevertretungen (Abs. 5)

Rz. 13 7 weitere Vertreter werden von der für die Sozialversicherung zuständigen obersten Verwaltungsbehörde des Landes benannt (Satz 1). Davon entfallen 5 Vertreter auf Vorschläge der Verbände und Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen und der Selbsthilfe der Patienten, der pflegebedürftigen und behinderten Menschen und der pflegenden Angehörigen sowie der im Bere...mehr

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Sommer, SGB V § 24 Medizini... / 2.3 Dauer der Leistung/Antrag (Abs. 2)

Rz. 11 Aus Abs. 2 i. V. m. § 23 Abs. 5 folgt, dass auch die Vorsorgeleistungen für Mütter/Väter längstens für 3 Wochen erbracht werden, es sei denn, eine Verlängerung der Leistung ist aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich. Anstelle der Regeldauer von 3 Wochen können die Spitzenverbände in Leitlinien indikationsspezifische Regeldauern festlegen. Diese sind von de...mehr

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Sommer, SGB V § 23 Medizini... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 23 folgt den Regelungen in § 187 Abs. 1 und § 364 RVO, geht aber über deren Regelungsumfang hinaus. Nach ihrem Inkrafttreten hat die Norm verschiedene Änderungen erfahren. Das GSG v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) hat mit Wirkung zum 1.1.1993 in Abs. 5 Satz 3 und 4 angefügt und Abs. 6 neu gefasst. Dadurch wurden die Ausgaben für stationäre Vorsorgekuren nach Abs. 4 für ...mehr

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Sommer, SGB V § 40 Leistung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) hat die Vorschrift mit Wirkung zum 1.1.1993 der Zuzahlungsregelung des § 39 Abs. 4 angepasst. Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 5 sind durch das Beitragsentlastungsgesetz (BeitrEntlG) v. 1.11.1996 (BGBl. I S. 1631) geänder...mehr

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Sommer, SGB V § 279 Verwalt... / 2.6 Inkompatibilität (Abs. 6)

Rz. 18 Beschäftigte des MD, der Krankenkassen oder ihrer Verbände sind nicht wähl- oder benennbar (Satz 1). Die Regelung stärkt die Unabhängigkeit der MD. Benötigt der Verwaltungsrat die Expertise hauptamtlicher Mitarbeiter der Krankenkassen oder ihrer Verbände, kann er diese Personen jederzeit anhören, sodass eine eigenständige Vertretung dieses Personenkreises im Verwaltun...mehr

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Sommer, SGB V § 33 Hilfsmittel / 2.3 Pflegehilfsmittel

Rz. 13 Von den "allgemeinen" Hilfsmitteln sind die Pflegehilfsmittel zu unterscheiden. Auf diese besteht nach § 40 Abs. 1 Satz 1 SGB XI ein Versorgungsanspruch gegen die Pflegekasse, wenn die Mittel zur Erleichterung der Pflege oder der Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine selbständige Lebensführung ermöglichen. Die Leistungen der gesetzlic...mehr

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Sommer, SGB V § 33 Hilfsmittel / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 33 Abs. 1 letzter Satz ist durch das Beitragsentlastungsgesetz (BeitrEntlG) v. 1.11.1996 (BGBl. I S. 1631) eingeführt worden. Abs. 4 erster Satz wurde gestrichen. Abs. 2 Satz 3 ist durch das 2. GKV-NOG v. 23.6.1997 (BGBl. I S. 1520) eingefügt worden. Rz. 2 Das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) hat § 33 mit Wirkung zum 1.1.2004 in weiten Te...mehr

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Sommer, SGB V § 92 Richtlin... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Ihre Vorläuferregelung (§ 368p RVO) war bereits ein Teil dessen, was allgemein unter Kassenarztrecht (heute Vertragsarztrecht) mit Selbstverwaltungscharakter verstanden wird. Mit dem Gesetz über die 19. Anpassung der Le...mehr

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Sommer, SGB V § 92 Richtlin... / 2.5.4 Hilfsmittel-Richtlinie

Rz. 73 Die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Hilfsmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Hilfsmittel-Richtlinie – HilfsM-RL) in der Neufassung v. 21.12.2011/15.3.2012, zuletzt geändert am 22.11.2019, ist mit Wirkung zum 15.2.2020 in Kraft getreten. Zur Abgabe der Stellungnahme berechtigt sind nach Abs. 7a die in § 127 Abs. 9 Satz 1 g...mehr

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Sommer, SGB V § 33 Hilfsmittel / 2.4 Schwerstbehinderte Versicherte (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 15a Mit der Neufassung des Abs. 1 durch das GKV-WSG ist Satz 2 eingefügt worden. Die Neufassung des Abs. 1 durch das HHVG (vgl. Rz. 6b) verschob die Regelung lediglich in den Satz 3. Darin ist eindeutig klargestellt, dass der Versorgungsanspruch schwerstbehinderter Versicherter bei stationärer Pflege nicht vom Grad der Rehabilitationsfähigkeit abhängt. Die Regelung ist a...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 23 Medizini... / 2.3.1 Anspruchsinhalt – Pflichtleistung (Abs. 4)

Rz. 21 Nach Stellung des zunächst erforderlichen Antrages (§ 19 Satz 1 SGB IV) hat die Krankenkasse die Notwendigkeit sowohl der ambulanten als auch der stationären Vorsorgeleistung unter Zugrundelegung eines ärztlichen Behandlungsplans in Stichproben vor deren Beginn durch den Medizinischen Dienst überprüfen zu lassen; dies gilt auch für eine Verlängerung der bereits gewähr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 23 Medizini... / 2.3.2 Ermessen/Wunsch- und Wahlrecht (Abs. 5)

Rz. 22 Abs. 5 Satz 1 konkretisiert die Möglichkeiten der Ermessensentscheidung bei stationären Vorsorgeleistungen. Danach bestimmt die Krankenkasse nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der medizinischen Erfordernisse des Einzelfalles Art, Dauer, Umfang, Beginn und Durchführung der Leistungen sowie die stationäre Vorsorgeeinrichtung. Diese Regelung entspricht i...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 40 Leistung... / 2.2 Stationäre Rehabilitation (Abs. 2)

Rz. 14 Nach Abs. 2 darf eine stationäre Rehabilitation nur gewährt werden, wenn die Leistung nach Abs. 1 nicht ausreicht (zum Vorrangverhältnis vgl. z. B. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 17.7.2017, L 1 KR 208/16). Nach Nr. 4.2 der Rahmenempfehlungen (vgl. Rz. 9) kommt eine ambulante Rehabilitation nicht in Betracht, wenn eine stationäre Rehabilitation angezeigt ist und weg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 33 Hilfsmittel / 2.2 Leistungsanspruch

Rz. 10 Der durch das HHVG (vgl. Rz. 6b) in Abs. 1 eingefügte Satz 2 hat klargestellt, dass Versicherte einen Anspruch auf Hilfsmittel haben, die mindestens die im Hilfsmittelverzeichnis festgelegten Anforderungen an die Qualität der Versorgung der Produkte erfüllt. Diese Qualitätsanforderungen gelten auch für Hilfsmittel, die nicht im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind, si...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / g) Rechtsquellen und Träger der Pflegeversicherung

Rz. 1013 Die Pflegeversicherung wird durch die Pflegekassen durchgeführt. Wie die Krankenkassen sind sie rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung (§ 46 Abs. 2 S. 1 SGB XI). Sie werden bei den gesetzlichen Krankenkassen errichtet (§ 46 Abs. 1 S. 1 SGB XI), sind aber eigenständig. Geregelt ist die Pflegeversicherung im SGB XI.mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / f) Zweck und Aufgabe der Pflegeversicherung

Rz. 1012 Durch die Pflegeversicherung soll das Risiko der Pflegebedürftigkeit abgesichert werden (§ 1 Abs. 1 SGB XI).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 9. Beiträge an gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung und Beitragszuschüsse (§ 22a Abs 1 S 1 Nr 4 und 5 EStG nF (vormals Nr 5 und 6)

Rn. 31a Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Vorbemerkung zur Rechtslage ab dem 01.01.2017: Die vorherige Nr 5 ist jetzt Nr 4 (s Rn 31 aE). Die gleichzeitige redaktionelle Änderung (statt "Mitteilungspflichtige" nun "mitteilungspflichtige Stelle") hat keine materiellen Auswirkungen und dient der Angleichung an § 93c AO. Rn. 32 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Gemäß § 22a Abs 1 Nr 4 EStG (bzw...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 66. Kranken-/Pflegeversicherung

a) Aufgabe und Zweck der Krankenversicherung Rz. 1000 Die gesetzliche Krankenversicherung soll die Risiken der Krankheit der Versicherten absichern. Sie hat die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu verbessern. b) Rechtsquellen und Träger der Versicherung Rz. 1001 Gesetzlich geregelt ist das Recht der Krankenve...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / h) Versicherungspflicht/Versicherungsfreiheit

Rz. 1014 Die Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung folgt der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Wer dort versichert ist, ist auch nach dem SGB XI versicherungspflichtig (§§ 20 f. SGB XI). Freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung können sich auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen, wenn sie nachwe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Compliance Office Online
Sozialversicherung / Zusammenfassung

Begriff Die Sozialversicherung ist Teil eines umfassenden Sozialrechts der Bundesrepublik Deutschland. Die Sozialversicherung erfasst den weit überwiegenden Teil der Erwerbstätigen, insbesondere die abhängig Beschäftigten. Im Hinblick auf ihre Ausgaben entfällt auf die Sozialversicherung der mit Abstand größte Anteil am gesamten Sozialbudget. Fast 2/3 aller Sozialausgaben en...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / i) Beiträge

Rz. 1015 Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen die Beiträge paritätisch (§ 58 Abs. 1 S. 1 SGB XI). Der Beitragssatz beträgt 2021 gem. § 55 Abs. 1 S. 1 SGB XI 3,05 %. Kinderlose Mitglieder haben einen Beitragszuschlag i.H.v. 0,35 Beitragssatzpunkten zu tragen (§ 55 Abs. 3 SGB XI). Eine Ausnahme besteht gem. § 58 Abs. 3 SGB XI für die Bundesländer, die am 31.12.1993 keinen lande...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Entwicklung der Norm

Rn. 5 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Aufgrund Art 4 Abs 27 BFinVwNeuOG vom 22.09.2006 (BGBl I 2005, 2809) wurde mit Wirkung ab 2006 in § 22a Abs 2 S 2 EStG und § 52 Abs 38a EStG aF die Bezeichnung "Bundesamt für Finanzen" jeweils durch die Wörter "Bundeszentralamt für Steuern" ersetzt. Dies entsprach einer Anpassung an entsprechende Änderungen im FVG (Art 1 BFinVwNeuOG). Mit dem ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Aufgabe und Zweck der Krankenversicherung

Rz. 1000 Die gesetzliche Krankenversicherung soll die Risiken der Krankheit der Versicherten absichern. Sie hat die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu verbessern.mehr

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§ 58 Sozialgerichtlicher Re... / I. Zuständigkeit

Rz. 17 Die Sozialgerichte entscheiden über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nicht verfassungsrechtlicher Art, die ihnen entweder in Form einer Generalklausel (§ 51 SGG) oder durch einen Zuständigkeitskatalog zugewiesen worden sind. Die Sozialgerichte sind ebenso wie die Finanzgerichte besondere Verwaltungsgerichte. Hieraus ergeben sich gravierende Unterschiede ggü. dem a...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 84. Pflegezeit und Familienpflegzeit

Rz. 1346 Das Pflegezeitgesetz (PflegeZG), zuletzt durch das 2. Pflegestärkungsgesetz (BGBl I, 2424) geändert, gewährt wie bei der Elternzeit einen umfassenden Freistellungs- und Teilzeitanspruch, um ambulante Pflege im Kontext demografischer Herausforderungen insb. der Pflegeversicherung zu fördern. Eckpfeiler der Neuerung ist die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsb...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / e) Leistungsansprüche

Rz. 1011 Pflichtversicherte, freiwillig Versicherte und Familienversicherte haben Anspruch auf Leistungen zur Förderung der Gesundheit, zur Verhütung von Krankheiten, zur Früherkennung von Krankheiten, zur Behandlung einer Krankheit, insb. auf Gewährung von Krankengeld usw. Im Mittelpunkt der Leistungsansprüche steht das Krankengeld. Dieses beträgt 70 % des zuletzt vor der A...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / j) Leistungsansprüche

Rz. 1017 Die Pflegekassen gewähren Pflegebedürftigen u.a. häusliche Pflegehilfe, Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen bzw. eine Kombination von Geldleistungen und Sachleistungen (§§ 36 ff. SGB XI), häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson, Pflegehilfsmittel und technische Hilfen, Kurzzeitpflege. Außerdem werden die Pflegepersonen sozial abgesichert und Pfl...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / d) Arbeitsentgelt

Rz. 1010 Der Beitrag des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers wird von den beitragspflichtigen Einnahmen des Arbeitnehmers errechnet. Zu den beitragspflichtigen Einnahmen zählt vor allem das Arbeitsentgelt. Unter Arbeitsentgelt sind alle laufenden und einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Beze...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Rechtsquellen und Träger der Versicherung

Rz. 1001 Gesetzlich geregelt ist das Recht der Krankenversicherung im SGB V, im KVLG (für selbstständige Landwirte) und im KSVG (für Künstler und Publizisten). Die Krankenversicherung wird von den gesetzlichen Krankenkassen getragen. Sie sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts finanziell und organisatorisch unabhängig. Ihre Zahl geht fortwährend zurück: Gab es 1970 n...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / ff) Beiträge

Rz. 383 Der Arbeitgeber einer Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV hat für Versicherte, die in dieser Beschäftigung versicherungsfrei oder nicht versicherungspflichtig sind, 13 % des Arbeitsentgelts dieser Beschäftigung als eigenen Beitrag zur Krankenversicherung zu tragen (§ 249b SGB V). Zur Rentenversicherung tragen die Arbeitgeber einen Beitragsanteil i.H.v. 15 % de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Sonderausgabe

Die gemäß § 10 Abs 1 Nr 3 EStG ab abziehbaren Basiskranken- und Pflegeversicherungsbeiträge müssen auch dann vorrangig mit den im selben VZ erstatteten Beiträgen zur Basiskranken- und Pflegeversicherung verrechnet werden, wenn diese im Jahr ihrer Zahlung nur beschränkt steuerlich abziehbar waren, BFH vom 06.07.2016, X R 6/14, BStBl II 2016, 933. Ergibt sich ein Erstattungsüb...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / cc) Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen

Rz. 1327 Das AAG v. 22.12.2005 (BGBl I, 3638) enthält in Umsetzung der Entscheidung des BVerfG v. 18.11.2003 (NZA 2004, 33 = DB 2003, 2788, vgl. auch Rdn 1270) eine Neuregelung des bisher in den §§ 10 ff. LFZG für Kleinbetriebe vorgesehenen Umlageverfahrens (krit. dazu Buchner, NZA 2006, 121, 125). Alle Arbeitgeber erhalten aufgrund der Regelung in § 1 Abs. 2 AAG von den Kra...mehr

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ZErb 08/2023, Dem demografi... / b) Würdigung

Maßgeblicher Vorteil der Drei-Stufen-Betrachtung der Rechtsprechung ist, dass den Beteiligten ein einheitliches Bewertungsinstrument zur Verfügung gestellt wird, welches die Höhe des Ausgleichungsbetrags zumindest in groben Zügen vorhersagbar macht.[55] Doch ist das von der Rechtsprechung entwickelte Bewertungsmodell durchaus auch auf Kritik gestoßen. So wird der Rechtsprechu...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 97. Sozialversicherung

Rz. 1507 Nach § 1 Abs. 1 SGB IV gehören zur Sozialversicherung die gesetzliche Kranken-, Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung einschließlich der Alterssicherung der Landwirte. Diese Gebiete sind dadurch gekennzeichnet, dass im Mittelpunkt ihrer Regelungen ein Versicherungsverhältnis zwischen einem Arbeitnehmer und einem Arbeitgeber sowie dem Sozialleistungsträger steht, A...mehr

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§ 16 Vertragstypen / III. Sozialversicherungsrecht

Rz. 721 Vorstandsmitglieder von AG sind in der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. § 1 S. 3 SGB VI) versicherungsfrei. Nach der Rechtsprechung des 4. und 12. Senats des BSG sind sie zwar Beschäftigte i.S.v. § 7 Abs. 1 SGB IV , sie sind allerdings ausdrücklich durch Gesetz von der gesetzlichen Rentenversicherung (und der Arbeitslosenversicherung s.u. Rdn 722) ausgenommen (vg...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / d) Pflege naher Angehöriger

Rz. 258 Das PflegeZG und das FPfZG gewähren wie bei der Elternzeit einen umfassenden Freistellungs- und Teilzeitanspruch, um ambulante Pflege im Kontext demografischer Herausforderungen insb. der Pflegeversicherung zu fördern. Rz. 259 Für Eltern, die wegen einer Quarantäneanordnung gegen ihr Kind ihre Berufstätigkeit einschränken müssen und Verdienstausfall erleiden, haben na...mehr

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§ 16 Vertragstypen / bb) Provisionsanspruch des Angestellten im Versicherungsvertrieb

Rz. 1509 Auf das Rechtsverhältnis zwischen den Versicherungsunternehmen und Bausparkassen und ihren im Vertrieb tätigen Angestellten findet die Norm des § 92 HGB trotz der fehlenden Verweisung entsprechende Anwendung (BAG v. 21.1.2015, EversOK Ls. 22 = NJW 2015, 2364 = juris Rn 28; BAG v. 25.10.1967, EversOK Ls. 3 = BAGE 20, 123; Trinkhaus, DB 1967, 859). Anspruch auf Provis...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 94. Schwarzarbeit

Rz. 1488 Bei Schwarzarbeit handelt es sich gem. der Definition des § 1 Abs. 2 SchwArbG um Dienst- oder Werkleistungen, die erbracht werden oder die jemand ausführen lässt und dabeimehr

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§ 16 Vertragstypen / 3. Auswirkungen der geringfügigen Beschäftigung anhand ausgewählter Fallkonstellationen

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / c) Versicherungspflicht/Versicherungsfreiheit

Rz. 1002 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte sind kraft Gesetzes versicherungspflichtig (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V). Die Versicherungspflicht entfällt, wenn der Arbeitnehmer hauptberuflich eine selbstständige Tätigkeit ausübt, § 5 Abs. 5 SGB V. Dies ist gegeben, wenn die Tätigkeit von ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und ihrem zeitlic...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Beurteilung des Erwerbsstatus

Rz. 344 Der Arbeitgeber hat gem. § 28d Abs. 1 SGB IV den Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die Einzugsstelle (Krankenkasse) zu zahlen. Zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag gehören der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeitrag des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers. Nicht hierzu gehört die Umlage zur Unfallversicherung. Von der Zahlung des Beitrags ist...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Motive und Alternativen für Unternehmen und Freie Mitarbeiter/Solo-Selbstständige

Rz. 748 Freie-Mitarbeiter-Verträge sind sehr weit verbreitet. Bei zahlreichen Unternehmen erfreuen sie sich großer Beliebtheit, z.T. drängen aber auch Mitarbeiter auf den Abschluss eines Freien-Mitarbeiter-Vertrages. Die Erscheinungsformen und Bezeichnungen sind vielfältig. Sie werden auch als Kooperations-, Beratungs-, Kommissions-, Vertriebspartner-, Subunternehmer-, Diens...mehr

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§ 16 Vertragstypen / IV. Muster – Vorstandsvertrag

Rz. 727 Muster 16.31: Dienstvertrag u. Pensionsvertrag eines AG-Vorstandsmitgliedes Muster 16.31: Dienstvertrag u. Pensionsvertrag eines AG-Vorstandsmitgliedes Vorstandsvertrag zwischen der Firma _________________________ AG _________________________ _________________________ (Adresse) nachfolgend auch "Gesellschaft" genannt – vertreten durch den Aufsichtsrat, dieser vertreten durch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Betragsmäßige Begrenzung der Minderungen nach § 110 Abs 1 und 2 EStG (§ 110 Abs 3 EStG)

Rn. 18 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Die Minderungen nach den Abs 1 und 2 sind gemäß § 110 Abs 3 S 1 EStG zwingend betragsmäßig begrenzt, da sie die – erhöhten – Höchstbeträge für den Verlustrücktrag (s Rn 9) nicht überschreiten dürfen (dazu auch Korn, DStR2020, 1345, 1348 und Ettlich in Brandis/Heuermann, § 110 EStG Rz 38 (Februar 2023)). Diese Regelung ist folgerichtig und zw...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Voraussetzungen der Rentenversicherungspflicht

Rz. 949 Nach § 2 S. 1 Nr. 9 SGB VI sind versicherungspflichtig (solche) selbstständig tätige Personen, diemehr

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§ 82 Neue Beschäftigungsfor... / VI. Muster Heimarbeitsvertrag

Rz. 13 Muster 82.1: Heimarbeitsvertrag Muster 82.1: Heimarbeitsvertrag Heimarbeitsvertrag zwischen der _________________________ [Name und Anschrift der auftraggebenden Gesellschaft] – im Folgenden "Gesellschaft" genannt – und Herrn/Frau [Name und Anschrift der Heimarbeiterin/des Heimarbeiters] – im Folgenden "Heimarbeiter" genannt – wird folgender Heimarbeitsvertrag geschlossen: § 1...mehr