Fachbeiträge & Kommentare zu Pflegeversicherung

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Steuerliche Behandlung der Beiträge

Rz. 10 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Die ArbG-Anteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag sind in dem gleichen Umfang steuerfrei, wie sie der ArbG aufgrund gesetzlicher Verpflichtung zu tragen hat (§ 3 Nr 62 Satz 1 EStG). Eigentlich gehören die ArbG-Anteile ohnehin nicht zum > Arbeitslohn; § 3 Nr 62 EStG hat insoweit lediglich deklaratorische Bedeutung (BFH 199, 524 = BStBl 200...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 221a Ergänz... / 2.2 Ausgleich für die Mehrausgaben beim Kinderkrankengeld im Jahr 2021 (Abs. 2)

Rz. 5 Der Bund überweist bis zum 1.4.2021 300 Mio. EUR an die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds als Beitrag zum Ausgleich der geschätzten Mehrausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung aufgrund der Regelung zum Kinderkrankengeld nach § 45 Abs. 2a (Satz 1). Da die tatsächlichen Mehrausgaben maßgeblich vom aktuell nicht bestimmbaren Inanspruchnahmeverhalten der Versic...mehr

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Sommer, SGB V § 221a Ergänz... / 2.4 Ausgleich für die Mehrausgaben beim Kinderkrankengeld im Jahr 2022 (Abs. 4)

Rz. 8 Der Bund überweist bis zum 1.4.2022 unbeschadet weiterer, anderweitig geregelter Bundeszuschüsse einen ergänzenden Bundeszuschuss in Höhe von 300 Mio. EUR an die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds als Beitrag zum Ausgleich der geschätzten Mehrausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 2022 aufgrund der Regelung zum Kinderkrankengeld nach § 45 Abs. 2a du...mehr

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Sommer, SGB V § 221a Ergänz... / 2.6 Ausgleich für die Mehrausgaben beim Kinderkrankengeld nach § 45 Abs. 2a (Abs. 6)

Rz. 11 Der Bund überweist bis zum 1.4.2023 unbeschadet weiterer, anderweitig geregelter Bundeszuschüsse (u. a. nach Abs. 5) einen ergänzenden Bundeszuschuss in Höhe von 150 Mio. EUR an den Gesundheitsfonds als Beitrag zum Ausgleich der geschätzten Mehrausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 2023 aufgrund der Regelung zum Kinderkrankengeld nach § 45 Abs. 2a (Sat...mehr

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Sommer, SGB V § 305 Auskünf... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 305 ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt worden. Neu gefasst wurde die Vorschrift durch das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung im Gesundheitswesen (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) mit Wirkung zum 1.1.1996. Das Zwei...mehr

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Krankenbezüge / 5.3 Steuer-, Sozialversicherungs- und Zusatzversorgungspflicht des Krankengeldzuschusses

Der Krankengeldzuschuss ist steuerpflichtiger Arbeitslohn. In der Zusatzversorgung gehört der Krankengeldzuschuss nicht zum zusatzversorgungspflichtigen Entgelt (§ 15 Abs. 2 i. V. m. Anlage 3 ATV / ATV-K). Als zusatzversorgungspflichtiges Entgelt gilt für Kalendermonate, in denen Beschäftigte für mindestens einen Tag Anspruch auf Krankengeldzuschuss haben – auch wenn dieser w...mehr

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Krankenbezüge / 5.2.1 Grundregelung

Der Krankengeldzuschuss wird in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen den tatsächlichen Barleistungen des Sozialversicherungsträgers und dem Nettoentgelt gezahlt. Als Erstes wird also das Nettoentgelt ermittelt. "Nettoentgelt" ist das um die gesetzlichen Abzüge verminderte Arbeitsentgelt i. S. d. § 21 TVöD (mit Ausnahme der Leistungen nach § 23 Abs. 1 TVöD), das den Beschäft...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Krankenbezüge / 5.2.4 Zuschuss zum Übergangsgeld

Übergangsgeld ist eine Entgeltersatzleistung (Leistung zum Lebensunterhalt), die von verschiedenen Sozialleistungsträgern erbracht wird. Das Übergangsgeld gehört zu den unterhaltssichernden und ergänzenden Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben[1]. Anspruch auf Übergangsgeld haben Versicherte der Rentenversicherung, wenn sie u. a. Leistu...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Flüchtlinge als Mieter – Re... / 2.2.2 Aufenthaltstitel

Achtung Besonderer Status für ukrainische Flüchtlinge Für die Einreise und einen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland benötigen Ausländer grundsätzlich einen Aufenthaltstitel. Wegen der besonderen Situation in der Ukraine wurde hierzu eine Ausnahmeregelung geschaffen. Hierzu führt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) aus:[1] Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine si...mehr

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Sauer, SGB II § 40 Anwendun... / 2.2.3 Erstattung von Beiträgen zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung nach Abs. 2 Nr. 5

Rz. 23 Schließlich erklärt Abs. 2 Nr. 5 die Regelungen über die Erstattung von Beiträgen zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung für anwendbar, also § 335 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 5 SGB III. Durch den Verweis ist den Grundsicherungsträgern die Rückforderung von Beiträgen zur Sozialversicherung vom Leistungsberechtigten möglich. Wichtig ist, dass durch die Rückforderung d...mehr

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Sommer, SGB V § 52 Leistung... / 2.2.4.2 Krankengeldversagung bzw. -rückforderung

Rz. 19 Wird die Arbeitsunfähigkeit des Versicherten durch eine vorsätzliche Handlung (Rz. 7 f.) oder bei einem von ihm begangenen Verbrechen (Rz. 9) bzw. vorsätzlichem Vergehen (Rz. 10) verursacht (z. B. Trunkenheitsfahrt mit verschuldetem Unfallereignis), kann die Krankenkasse das Krankengeld ganz oder teilweise versagen oder zurückfordern (§ 51 Abs. 1). Die Art und Weise d...mehr

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Sauer, SGB II § 16d Arbeits... / 2.2 Anforderungen

Rz. 24 Abs. 1 Satz 2 bestimmt die Anwendung des § 18d Satz 2. Diese Vorschrift definiert die Beratung der Einrichtung bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und Eingliederungsmaßnahmen als Aufgabe des örtlichen Beirates. Die Geschäfte der gemeinsamen Einrichtung führt zwar der Geschäftsführer nach § 44d. Das örtliche Arbeitsmarkt- und Integrationsprogra...mehr

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Sauer, SGB II § 27 Leistung... / 2.3 Darlehen nach Abs. 3 Satz 1

Rz. 23 Abs. 3 Satz 1 setzt besondere Umstände voraus, die den Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 5 als besondere Härte erscheinen lassen. In solchen Fällen ist die Gewährung eines Darlehens möglich. Dies regelte bis zum 31.12.2010 bereits § 7 Abs. 5 Satz 2, danach bis zum 31.7.2016 Abs. 4 Satz 1. Die Darlehen dürfen erbracht werden, um Regelbedarfe, den Mehrbedarf nach § 21 A...mehr

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Sauer, SGB II § 25 Leistung... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die nachfolgende Kommentierung bezieht sich bis zum 30.6.2023 auch auf das Übergangsgeld, ab 1.7.2023 nur noch auf das Verletztengeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung: Ausgangsüberlegung der Vorschrift war der Umstand, dass Bezieher von Bürgergeld grundsätzlich auch versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung und der gesetzlichen Unfallversicher...mehr

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Sommer, SGB V § 52 Leistung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 52 trat als Nachfolgevorschrift des § 192 RVO zum 1.1.1989 in Kraft (Art. 1 Gesundheits-Reformgesetz – GRG – v. 20.12.1988, BGBl. I S. 2477). Anders als die Vorgängervorschrift des § 192 RVO, die sich ausschließlich auf die Kürzung und das Versagen des Krankengeldes beschränkte, erstreckt sich die Kostenbeteiligung des Versicherten auf alle Krankenbehandlungskosten, d...mehr

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Sauer, SGB II § 40 Anwendun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Durch das Gesetz zur Neufassung der Freibetragsregelung für erwerbsfähige Hilfebedürftige vom 14.8.2005 (BGBl. I S. 2407) ist Abs. 1 Nr. 1a zum 1.10.2005 eingefügt worden, wonach d...mehr

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Sauer, SGB II § 27 Leistung... / 2.1 Grundsatz (Abs. 1)

Rz. 8 Die Vorschrift definiert die Leistungen, die Auszubildende gleichwohl nach dem SGB II im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten können, obwohl sie gem. § 7 Abs. 5 von den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes ausgeschlossen sind, weil sie eine Ausbildung absolvieren, die im Rahmen des BAföG dem Grunde nach förderungsfähig ist. Dasselbe gilt in F...mehr

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Sauer, SGB II § 27 Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit der Vorschrift werden die für die Auszubildenden, die nach § 7 Abs. 5 keinen Anspruch auf Bürgergeld haben und bei denen die Rückausnahmen des § 7 Abs. 6 nicht angewendet werden können, möglichen Leistungen systematisch zusammengefasst. Insoweit stellt die Vorschrift auch eine Ergänzung zu § 7 Abs. 6 dar. Damit wird die Ausbildungsförderung auch durch Leistungen de...mehr

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Sauer, SGB II § 41a Vorläuf... / 2.1 Erbringung von Sach- und Geldleistungen (Abs. 1)

Rz. 5 Nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ist über die Erbringung von Geld- und Sachleistungen vorläufig zu entscheiden, wenn zur Feststellung der Voraussetzungen des Anspruchs auf Geld- und Sachleistungen voraussichtlich längere Zeit erforderlich ist und die Voraussetzungen für den Anspruch mit hinreichender Sicherheit vorliegen. Nr. 1 entspricht der Regelung des § 328 Abs. 1 Nr. 3 SG...mehr

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Sauer, SGB II § 27 Leistung... / 2.6 Zuschussleistungen bei besonderer Härte (Abs. 3 Satz 2)

Rz. 37 Abs. 3 Satz 2 sieht die Gewährung von Leistungen als Zuschuss vor. Die Leistungen können den Regelbedarf, angemessene Bedarfe für Unterkunft und Heizung, einen Mehrbedarf für dezentrale Warmwasseraufbereitung, Bedarfe für Bildung und Teilhabe sowie notwendige Beiträge zu einer Kranken- und Pflegeversicherung umfassen. Das schließt Zuschussleistungen für Mehrbedarfe na...mehr

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Sauer, SGB II § 40 Anwendun... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die Vorschrift erklärt in Abs. 1 das SGB X sowie wesentliche Sonderregelungen des Dritten Buches zum Verfahren für entsprechend anwendbar. Die Vorschrift stellt insofern sicher, dass auf das Verwaltungsverfahren beim SGB II die allgemeinen Verfahrensvorschriften Anwendung finden. Die entsprechenden Verfahrensvorschriften gelten unabhängig, ob die Agenturen für Arbeit, ...mehr

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FF 02/2023, Arbeitshilfen 2023 / 1. Bezogen auf den notwendigen Eigenbedarf (mind. 1.370 EUR)

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FF 02/2023, Arbeitshilfen 2023 / 2. Brutto-/Nettolohntabelle – Jahr 2023

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FF 02/2023, Arbeitshilfen 2023 / 2. Bezogen auf den angemessenen Eigenbedarf (mind. 1.650 EUR)

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FF 02/2023, Arbeitshilfen 2023 / 1. Brutto-/Nettolohntabelle – Monat 2023

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Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Grundsatz

Tz. 61 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Der Verband/Verein hat gem. § 8 Abs. 1 BVV in den Entgeltsunterlagen folgende Angaben über den Beschäftigten aufzunehmen: Beitragsnachweise und Belege über erstattete Meldungen zur Sozialversicherung (Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung); die Personalien des Beschäftigten, ggf. auch das betriebliche Ordnungsmerkmal. Bei Ausländern aus Sta...mehr

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Jahreswechsel 2022/2023: So... / 2.2 Pflegeversicherung

Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt unverändert 3,05 %. Die Beiträge werden von Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte aufgebracht, mit Ausnahme von Sachsen. Hier beträgt der Beitragsanteil des Arbeitgebers 1,025 % und der des Arbeitnehmers 2,025 %. Der allein vom Arbeitnehmer aufzubringende Beitragszuschlag für Kinderlose beträgt weiterhin 0,35 %.mehr

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Jahreswechsel 2022/2023: So... / 3.1 Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer

Arbeitnehmer, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfrei und in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) freiwillig versichert sind, erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zu ihrem Krankenversicherungsbeitrag.[1] Dieser ist in der Höhe zu zahlen, den der Arbeitgeber bei Versicherungspflicht des Beschäftigten zu tragen hätte. Für...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2022/2023: So... / 4.2 Auszubildende und Praktikanten ohne Arbeitsentgelt

Auszubildende und Praktikanten ohne Arbeitsentgelt, die nicht familienversichert sind, haben Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an die Krankenkasse zu zahlen. Als beitragspflichtige Einnahme gelten monatlich 812 EUR.[1] Bei einem Beitragssatz von 10,22 % (allgemeiner Beitragssatz 14,6 %, davon 7/10) ergibt sich ein monatlicher Beitrag zur Krankenversicherung von 82...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2022/2023: So... / 1.3 Bezugsgröße

Die Bezugsgröße ist z. B. von Bedeutung für die Höhe der Entgeltgrenze in der Familienversicherung und für die Bemessung der Mindestbeiträge von freiwillig Versicherten (z. B. Selbstständigen). Im Jahr 2023 beträgt die Bezugsgröße West 40.740 EUR – monatlich 3.395 EUR (+ 105 EUR). Die Bezugsgröße Ost beträgt 39.480 EUR – monatlich 3.290 EUR (+ 140 EUR). Hinweis Bezugsgröße We...mehr

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Jahreswechsel 2022/2023: So... / 1.1 Beitragsbemessungsgrenzen

Für die Berechnung der Beiträge wird das beitragspflichtige Einkommen (z. B. Arbeitsentgelt) max. bis zur Höhe der maßgebenden Beitragsbemessungsgrenze herangezogen. Die Beitragsbemessungsgrenzen in der allgemeinen Renten- und Arbeitslosenversicherung betragen im Jahr 2023 monatlich 7.300 EUR/West (+ 250 EUR) bzw. 7.100 EUR/Ost (+ 350 EUR). Die Beitragsbemessungsgrenze Ost w...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2022/2023: So... / 4.3 Familienversicherte

Ehegatten, Lebenspartner und Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern sind in der Kranken- und Pflegeversicherung beitragsfrei mitversichert[1], wenn diese u. a. kein eigenes Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat 1/7 der monatlichen Bezugsgröße überschreitet. Im Jahr 2023 beträgt diese Einkommensgrenze monatlich 485 EUR (2022: 470 EUR...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2022/2023: So... / 2.7 Fälligkeit der Beiträge und Umlagen

Drittletzter Bankarbeitstag Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag, die U1- und U2-Umlagen sowie die Insolvenzgeldumlage U3 sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats der Arbeitsleistung fällig.[1] Erfüllungsort ist der Sitz der Einzugsstelle (Krankenkasse und Minijob-Zentrale), weshalb für die tatsächliche Bestimmung des drittletzten Bankarbeitstages die Verhältn...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.3 Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 10a Abs. 1 S. 1 Halbs. 1 EStG)

Rz. 35 Pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung sind u. a.[1]: unselbstständig Beschäftigte (Arbeitnehmer, § 1 SGB VI): Personen, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind (§ 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI), Auszubildende außerbetrieblicher Einrichtungen im Rahmen eines Berufsausbildungsvertrags nach dem Berufsbildungsgesetz (§ 1 S. 1 Nr. 3a ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 19 Bürgerge... / 2.3 Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen

Rz. 14 Abs. 3 legt fest, dass sich die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes um das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen mindern. Damit steht fest, dass die Leistungen bedarfsorientierte Leistungen mit Fürsorgecharakter sind. Rz. 15 Regelungen zur Berücksichtigung von Einkommen enthalten §§ 11ff. und die aufgrund der Ermächtigung in § 13 Abs. 1 erlassene Bürge...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 12a Vorrang... / 2.4 Inanspruchnahme von Wohngeld und Kinderzuschlag

Rz. 22 Satz 2 Nr. 2 stellt den Leistungsberechtigten frei, Wohngeld, Kinderzuschlag oder beide Leistungen zu beantragen, wenn sie gleichwohl hilfebedürftig bleiben oder Hilfebedürftigkeit nur für einen Zeitraum von weniger als 3 Monaten beseitigt wird. Umgekehrt dürfen die Jobcenter auf Wohngeld und Kinderzuschlag als vorrangige Leistungen nur verweisen, wenn durch die Inans...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 12a Vorrang... / 2.1 Grundsatz

Rz. 3 Die Verpflichtung nach Satz 1 betrifft nur Sozialleistungen. Andere Leistungen und Ansprüche werden von § 12a nicht erfasst. Eine Inanspruchnahme setzt voraus, dass der Leistungsberechtigte die Leistung tatsächlich beanspruchen kann. Das ist z. B. auch bei volljährigen Kindern, für die die Eltern das Kindergeld beziehen, nicht der Fall, wenn die Eltern Unterhaltsleistu...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 2 Pflegeversicherung

2.1 Beginn der Mitgliedschaft Die aus der Mitgliedschaft folgenden Rechte der Mitglieder der bei den Krankenkassen errichteten Pflegekassen entsprechen denen der Mitglieder der Krankenkassen. Das gilt auch für die Begründung der Mitgliedschaft. Mitglieder der Pflegeversicherung sind alle Personen, die in der Krankenversicherung, auch nach dem KSVG oder dem KVLG 1989, als Mitgl...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 2.1 Beginn der Mitgliedschaft

Die aus der Mitgliedschaft folgenden Rechte der Mitglieder der bei den Krankenkassen errichteten Pflegekassen entsprechen denen der Mitglieder der Krankenkassen. Das gilt auch für die Begründung der Mitgliedschaft. Mitglieder der Pflegeversicherung sind alle Personen, die in der Krankenversicherung, auch nach dem KSVG oder dem KVLG 1989, als Mitglieder pflichtversichert oder ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 2.2 Ende der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Versicherten oder mit dem Ablauf des Tages, an dem die Voraussetzungen für die Pflichtversicherung entfallen. Die Mitgliedschaft bei der Pflegekasse bleibt wie die Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse längstens für einen Monat erhalten, solange das Beschäftigungsverhältnis ohne Fortzahlung des Entgelts fortbesteht und keine Erwerbstä...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / Zusammenfassung

Begriff In der gesetzlichen Krankenversicherung und in der sozialen Pflegeversicherung ist neben der Versicherungspflicht und der Versicherungsberechtigung (freiwillige Versicherung) auch die Dauer (Beginn und Ende) des Versicherungsverhältnisses gesetzlich geregelt. Da die Dauer des Versicherungsverhältnisses auch Zeiten ohne Beitragsleistung erfasst, spricht das Gesetz hie...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 2.3 Bisher Nichtversicherte

Für den Beginn und das Ende der Mitgliedschaft der Versicherungspflichtigen (zuvor Nichtversicherte) gelten die Regelungen der Krankenversicherung entsprechend.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2023, Aktuelles Unter... / V. Studierendenbedarf

Mit der im Sommer 2022 wirksam gewordenen Änderung der BAföG-Sätze steigt der Höchstfördersatz von bislang 752 EUR/Monat auf nunmehr 812 EUR/Monat (ohne die Zuschläge zu einer eventuell erforderlichen, eigenen Kranken- und Pflegeversicherung des Studierenden).[45] Nachdem der Bedarf für nicht mehr im Elternhaushalt lebende Kinder sich aus dem um 15 % erhöhten BAföG-Sätzen (o...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / XI. Abs. 1 Nr. 9a: Zuwendungen bis zur Höhe des Pflegegeldes

Rz. 77 Mit Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung im Jahr 1995, die im SGB XI geregelt ist, können Pflegebedürftige anstelle häuslicher Pflege nach § 37 SGB XI ein Pflegegeld beantragen, wenn sie die häusliche Pflege durch eine geeignete Person selbst sicherstellen. Dieses Pflegegeld wird häufig an die betreuende Person weitergegeben. Erfolgt die Weitergabe oder die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2023, Düsseldorfer Ta... / 1.1 Anmerkungen:

Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar. Sie weist den monatlichen Unterhaltsbedarf aus, bezogen auf zwei Unterhaltsberechtigte, ohne Rücksicht auf den Rang. Der Bedarf ist nicht identisch mit dem Zahlbetrag; dieser ergibt sich unter Berücksichtigung der nachfolgenden Anmerkungen. Bei einer größeren/geringeren Anzahl Unterhaltsberechtigter könne...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Literaturtipps

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Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2022/2023: Lo... / 7.2 Datenaustausch private Kranken- und Pflegeversicherung

Bisher darf der Arbeitgeber Zuschüsse zu einer privaten Krankenversicherung und zu einer privaten Pflege-Pflichtversicherung von Mitarbeitern nur steuerfrei lassen, wenn der Mitarbeiter eine Bescheinigung des Versicherungsunternehmens vorlegt, aus der sich ergibt, dass die entsprechenden Voraussetzungen für die Steuerfreiheit vorliegen. Soweit der Arbeitgeber die steuerfreie...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Inflationsausgleichsgesetz

Zusammenfassung Der Bundesrat hat am 25.11.2022 dem Inflationsausgleichsgesetz zugestimmt, in dem die Absenkung des Einkommensteuertarifs und die Erhöhung des Kindergelds vorgesehen ist. Bereits im August 2022 hatte Bundesfinanzminister Christian Lindner Eckpunkte für das Inflationsausgleichsgesetz vorgestellt. Im September hat dann das Bundeskabinett den Regierungsentwurf fü...mehr

Kommentar aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / LStR 3.62 Zukunftssicherungsleistungen (§ 3 Nr. 62 EStG, § 2 Abs. 2 Nr. 3 LStDV)

Leistungen auf Grund gesetzlicher Verpflichtungen (1) 1Zu den nach § 3 Nr. 62 EStG steuerfreien Ausgaben des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 und 2 LStDV) gehören insbesondere die Beitragsanteile des Arbeitgebers am Gesamtsozialversicherungsbeitrag (Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversic...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Einkommens-(Lohn-)Ersatzleistungen

Rz. 22 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 In den Progressionsvorbehalt werden die Einkommens-(Lohn-)Ersatzleistungen (> Rz 9 ff) mit den Beträgen einbezogen, die als Leistungsbeträge nach den einschlägigen Leistungsgesetzen festgestellt werden. Kürzungen dieser Leistungsbeträge, die sich im Fall der Abtretung oder durch den Abzug von Versichertenanteilen an den Beiträgen zur Rentenv...mehr