Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Pflege-Pauschbetrag

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Rz. 1

Stand: EL 141 – ET: 03/2025

Wegen der außergewöhnlichen Belastungen, die einem Stpfl durch die Pflege einer pflegebedürftigen Person entstehen, kann er – statt die tatsächlichen Aufwendungen geltend zu machen – einen Pflege-Pauschbetrag beantragen, der vom GdE (> Einkünfte Rz 3; > Einkommen Rz 1) abgezogen wird (§ 33b Abs 6 EStG). Dieser Pflege-Pauschbetrag wurde durch das Steuerreformgesetz 1990 vom 25.07.1988 (BGBl 1988 I, 1093) eingeführt und durch das Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen vom 09.12.2020 (BGBl 2020 I, 2770) modifiziert.

Voraussetzung ist, seit dem VZ 2021, dass der Stpfl

• eine Person mit einem Pflegegrad (> Pflegeversicherung Rz 5) höher als 1 oder eine hilflose Person (> Rz 4) in seiner Wohnung oder in der Wohnung der zu pflegenden Person persönlich pflegt (> Rz 3–4/1),
• die Pflege zwangsläufig übernommen hat (> Rz 5, 6),
• der Stpfl für die Pflege keine Einnahmen erhält (> Rz 7) und
• in der > Steuererklärung des Stpfl die > Identifikationsnummer der gepflegten Person angegeben wird (> Rz 7/5).
 

Rz. 1/1

Stand: EL 141 – ET: 03/2025

Der Pflegepauschbetrag beträgt nach § 33b Abs 6 Satz 3 Nr 1–3 EStG bei Personen mit dem

 
Pflegegrad 2 600 EUR
Pflegegrad 3 1 100 EUR
Pflegegrad 4 oder 5 sowie bei Hilflosigkeit 1 800 EUR

Dabei handelt es sich um einen Jahresbetrag. Er wird auch dann in vollem Umfang gewährt, wenn die Voraussetzungen erst im Laufe des Jahres eintreten. Ändert sich die Einstufung innerhalb eines Jahres, wird stets der höhere Betrag angesetzt.

 

Rz. 1/2

Stand: EL 141 – ET: 03/2025

"Geltend machen" besagt, dass der Stpfl die gewünschte Steuerermäßigung mit seiner > Steuererklärung beim FA unter Darlegung des sie begründenden Sachverhalts anfordern soll, ohne dass es auf einen förml...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen / 7.3 Begünstigte Aufwendungen
    1.275
  • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
    1.156
  • Zinsen auf Steuern / 2.1 Beginn und Ende der Verzinsung
    1.017
  • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
    1.016
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    928
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1 Urlaub für das Jahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses festsetzen
    917
  • Fahrräder, Elektrofahrräder: Privatnutzung / 5 Anschaffung und Abschreibung eines E-Bikes
    824
  • Jubiläumszuwendung
    801
  • Anhang nach HGB / 4.2 Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer
    797
  • Außenanlagen / 4 AfA-Grundsätze
    788
  • Vorsteuerabzug / 9 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
    779
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    762
  • Praxis-Beispiele: GmbH-Geschäftsführer / 1 Zuschuss zur privaten Krankenversicherung
    738
  • Betriebsaufgabe / Betriebsveräußerung / Betriebsverpachtung / 7 Ermittlung des Aufgabe- bzw. Veräußerungsgewinns
    728
  • Reisekosten Inland für Arbeitnehmer: Verpflegungskosten / 4.2 Kürzung der Verpflegungspauschale bei Gestellung von Mahlzeiten
    719
  • Steuervorauszahlungen / 1.3 Nachträgliche Anpassung der Vorauszahlungen
    718
  • Nachforderungszinsen
    713
  • GmbH, Gewinnausschüttung
    705
  • Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)
    703
  • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
    675
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Steuern
Alles zur Abeitnehmerbesteuerung: ABC-Führer Lohnsteuer
ABC-Führer Lohnsteuer
Bild: Haufe Shop

Mit dem ABC-Führer Lohnsteuer bleiben Sie stets aktuell! Die Datenbank bietet Zugriff auf fast 3.000 verknüpfte Begriffe rund um Lohnsteuer und Einkommensbesteuerung. Praxisnah, anschaulich und rechtssicher – inklusive Länderstichworten, Doppelbesteuerungsabkommen und Verwaltungsanweisungen.


FG Düsseldorf 15 K 3228/16 E
FG Düsseldorf 15 K 3228/16 E

  Entscheidungsstichwort (Thema) Pflegepauschbetrag: Schädlichkeit der Aufwandentschädigung für ehrenamtliche Betreuer, Mindestpflegedauer  Leitsatz (redaktionell) Der Abzug des Pflegepauschbetrages durch die Pflegeperson wird durch die Gewährung ...

4 Wochen testen


Newsletter Steuern
Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Steuern Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Onlinetraining Smartsteuer Schäffer-Poeschel Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software Komplettlösungen Steuern Kanzleimanagement Lösungen Steuern im Unternehmen Lösungen für die Steuererklärung Steuer-Kommentare

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren