Fachbeiträge & Kommentare zu Pflegeversicherung

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Vorruhestand / 4 Zukunftssicherungsleistungen für Vorruheständler

Die vom Arbeitgeber zusätzlich zu leistenden Beitragsanteile zur Pflichtversicherung des Vorruheständlers in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung sind als Zukunftssicherungsleistungen steuerfrei. Dasselbe gilt für die den gesetzlichen Pflichtbeiträgen gleichgestellten Arbeitgeberzuschüsse zu Lebens- und Rentenversicherungen sowie für Pflichtzuschüsse des Arbeitge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Sinn und Zweck der Regelung

Rn. 6 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Entsprechend dem Grundsatz der Abschnittsbesteuerung bedarf es Regelungen, die Einnahmen und Ausgaben einem VZ zuordnen. Für den Bereich der Überschusseinkünfte nach § 2 Abs 2 Nr 4–7 EStG sowie bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG (BFH v 15.11.1990, IV R 103/98, BStBl II 1991, 228; BFH v 23.09.2003, IX R 65/02, BStBl II 2005, 159), ni...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
Gesetz zur Befugniserweiter... / 1 Ziel

Ziel des Gesetzes ist es, die pflegerische Versorgung angesichts des demografischen Wandels langfristig sicherzustellen, die Pflegeberufe attraktiver zu machen und die Pflegeinfrastruktur effizienter, digitaler und nachhaltiger zu gestalten. Konkret verfolgt das Gesetz folgende Teilziele: Sicherstellung der pflegerischen Versorgung durch eine bessere Nutzung der Kompetenzen von...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 1.7 Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung

Rz. 27 Der Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung ist ein zentrales Finanzinstrument der sozialen Pflegeversicherung (SPV) in Deutschland, das vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) verwaltet wird. Er dient primär dazu, finanzielle Unterschiede zwischen den einzelnen Pflegekassen auszugleichen und deren Liquidität sicherzustellen. Rz. 28 Der Ausgleichsfonds in der Pflegeve...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.3 Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Abs. 3)

2.3.1 Grundsatz der Förderung (Satz 1) Rz. 41 Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen kann aus Mitteln des Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung mit 5 Mio. EUR im Kalenderjahr Maßnahmen wie Modellvorhaben, Studien, wissenschaftliche Expertisen und Fachtagungen zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung, Satz 1 (vgl. zu diesem Modellvorhaben auch GKV-Spitzenverband, GKV-90...mehr

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Sommer, SGB XI § 10 Bericht... / 2.2.1 Sechster Bericht vom 15.12.2016

Rz. 13 Der Sechste Bericht wurde mit dem Präventionsgesetz damit um ein Jahr auf 2016 verschoben. Damit sollten die Auswirkungen des Ersten Pflegestärkungsgesetzes, das am 1.1.2015 in Kraft trat, im ersten Jahr seiner Wirksamkeit angemessen erfasst werden und noch in den Bericht einfließen. Der Bericht sollte somit eine aktuelle Bestandsaufnahme der Pflegeversicherung unmitt...mehr

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Sommer, SGB XI § 6 Eigenver... / 1.2 Normzweck

Rz. 4 Der Gesetzgeber hat mit den Regelungen über die Eigenverantwortung insbesondere hervorgehoben, dass jeder Versicherte die Verpflichtung hat, sich so zu verhalten, dass die Solidargemeinschaft so wenig wie möglich in Anspruch genommen werden muss (so ausdrücklich die Gesetzesmotive, vgl. BR-Drs. 505/93 S. 91 = BT-Drs. 12/5262 S. 91). Sinn der Regelung ist – wie auch and...mehr

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Sommer, SGB XI § 10 Bericht... / 2.2.2 Siebter Bericht vom 20.5.2021

Rz. 19 Der Siebte Bericht über die Entwicklung der Pflegeversicherung und den Stand der pflegerischen Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland v. 20.5.2021 ist abgedruckt in der BT-Dr. 19/30300 und umfasst bereits 200 Seiten. Rz. 20 Der Siebte Pflegebericht beschreibt die Entwicklung der Pflegeversicherung in Deutschland für den Zeitraum von 2016 bis 2019. Rz. 21 Mit dem C...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.3.8 Weitergehende Informationen zum Modellprogramm durch den GKV-Spitzenverband

Rz. 54 Zum Modellprogramm Förderprogramm zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung nach § 8 Abs. 3 SGB XI stellt der GKV-Spitzenverband auf seiner Website (www.gkv-spitzenverband.de) unter Pflegeversicherung/Forschung und Modellvorhaben weiterführende Informationen zur Verfügung. Hier finden sich unter anderem Hinweise, was gefördert wird, welche Voraussetzungen für eine ...mehr

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Sommer, SGB XI § 4 Art und ... / 2.3 Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Leistungen (Abs. 3)

Rz. 73 Pflegekassen, Pflegeeinrichtungen und Pflegebedürftige haben darauf hinzuwirken, dass die Leistungen wirksam und wirtschaftlich erbracht und nur im notwendigen Umfang in Anspruch genommen werden; Abs. 3. Rz. 74 Abs. 3 enthält damit für alle Beteiligten die Aufforderung zur sparsamen und wirtschaftlichen Mittelverwendung. Die Beteiligten sind im Interesse der Solidargem...mehr

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Sommer, SGB XI § 4 Art und ... / 2.2 Sonderregeln für den ambulanten und den teil- bzw. vollstationären Bereich (Abs. 2)

Rz. 58 Der Gesamtstruktur der Pflegeversicherung ist zu entnehmen, dass mit den Leistungen eine Vollversorgung der Pflegebedürftigen weder angestrebt noch erreicht werden soll. Die Pflegeversicherung stellt vielmehr lediglich eine soziale Grundsicherung in Form von unterstützenden Hilfeleistungen dar, die Eigenleistungen der Versicherten nicht entbehrlich machen. Im ambulant...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.3.1 Grundsatz der Förderung (Satz 1)

Rz. 41 Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen kann aus Mitteln des Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung mit 5 Mio. EUR im Kalenderjahr Maßnahmen wie Modellvorhaben, Studien, wissenschaftliche Expertisen und Fachtagungen zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung, Satz 1 (vgl. zu diesem Modellvorhaben auch GKV-Spitzenverband, GKV-90Prozent 2021, Nr. 22, 6; und bei Eifer...mehr

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Sommer, SGB XI § 10 Bericht... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 36 Sechster Bericht über die Entwicklung der Pflegeversicherung und den Stand der pflegerischen Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland v. 15.12.2016, BT-Drs. 18/10707. Siebter Bericht über die Entwicklung der Pflegeversicherung und den Stand der pflegerischen Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland v. 20.5.2021, BT-Dr. 19/30300. Achter Bericht über die Entwicklu...mehr

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Sommer, SGB XI § 10 Bericht... / 2.2.3 Achter Bericht vom 22.11.2024

Rz. 25 Der Achte Bericht über die Entwicklung der Pflegeversicherung und den Stand der pflegerischen Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland v. 22.11.2024 ist abgedruckt in der BT-Dr. 20/13900 und umfasst mit 280 Seiten nochmals deutlich mehr Seiten als noch der Siebte Bericht. Rz. 26 Der Achte Pflegebericht beschreibt die Entwicklung der Pflegeversicherung in Deutschlan...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.3.6 Sonstiges

Rz. 47 Der Spitzenverband hat seinen gesetzlichen Auftrag erfüllt, indem er die "Grundsätze des GKV-Spitzenverbandes für die Projektförderung und Auftragsvergabe im Rahmen des Modellprogramms zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung gemäß § 8 Abs. 3I gültig ab dem 17.10.2017" aufgestellt hat. Rz. 48 Die Fördergrundsätze untergliedern sich in 8 Kapitel. Sie treffen Aussage...mehr

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Sommer, SGB XI § 9 Aufgaben... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 68 Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Beirat empfiehlt neues Familienpflegegeld, SozSelbstverwalt 2023, Nr. 9, S. 55. Eicher, Verhältnis einer landesbehördlichen Zustimmung zur Höhe der umlagefähigen Investitionskosten einer Pflegeeinrichtung zu einer Investitionskostenvereinbarung mit dem Sozialhilfeträger – Anmerkung zu: LSG Stuttgart 2. Senat, Urteil ...mehr

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Sommer, SGB XI § 4 Art und ... / 1.1 Inhalt der Norm

Rz. 2 Die Vorschrift befasst sich mit Art und Umfang der Leistungen der Pflegeversicherung. Sie stellt die verschiedenen Leistungsarten vor und beschreibt deren Zweckrichtung sowie die Einbettung der Leistungen in die verschiedenen Formen des Umgangs mit Pflegebedürftigkeit. Abschließend werden die Gebote von Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Erforderlichkeit hervorgehoben...mehr

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Sommer, SGB XI § 7 Aufkläru... / 2.1 Vorbemerkungen

Rz. 17 Aufklärung, Auskunft und Beratung sind allgemeine Aufgaben, die seit dem Inkrafttreten des SGB I – Allgemeiner Teil – am 1.1.1976 für alle Sozialleistungsträger, deren Verbände und sonstige soziale öffentlich-rechtliche Vereinigungen verbindlich geregelt sind (§§ 13, 14 SGB I). Rz. 18 Von den allgemeinen Aufklärungs- und Beratungspflichten nach §§ 13, 14 SGB I sowie de...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 115 Bockler, Die Digitalisierung in der PflegeRahmenbedingungen und die Herausforderungen des Transformationsprozesses, WzS 2023, 315. Brose, Qualitätssicherung bei der Pflege durch Angehörige, NZS 2025, 681. Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Beirat empfiehlt neues Familienpflegegeld, SozSelbstverwalt 2023, Nr. 9, 55. Deutscher Verein für Öffentliche und ...mehr

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Sommer, SGB XI § 7 Aufkläru... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 116 Axer, Unabhängige Patientenberatung durch eine Stiftung und kommunale Gesundheitskioske – Zu verfassungsrechtlichen Fragen der Patientenberatung im Gesundheitswesen, SGb 2024, 689. Grieseler/Caspari, Intelligente Chatbots in der Pflegeberatung, WIRKSAM 2022, Nr. 1, S. 40. Holtstraeter, Aufklärungs- und Beratungspflicht im Entlassmanagement – Urteil des Bundessozialgeri...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.3.2 Fördervolumen (Satz 1)

Rz. 43 Das Fördervolumen beträgt nach Satz 1 5 Mio. EUR pro Kalenderjahr, wobei der zum 1.7.2008 in Kraft getretene neue Satz 5 dem Spitzenverband Bund der Pflegekassen mit der Möglichkeit einer Übertragung in das Folgejahr mehr Flexibilität im zeitlichen Ablauf eröffnet. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung. Satz 3 erlaubt für den ...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.13 Regelungsbefugnis (Abs. 10)

Rz. 112 Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen, der Verband der privaten Krankenversicherung e. V. und das Bundesversicherungsamt regeln das Nähere über das Verfahren zur Bereitstellung der notwendigen Finanzmittel zur Finanzierung der Maßnahmen nach den Abs. 6 bis 8 aus dem Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung. Rz. 113 Eine Vereinbarung nach Abs. 10 zwischen dem GKV-Spit...mehr

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Sommer, SGB XI § 4 Art und ... / 2.6 Statistik

Rz. 85 Im Jahr 2023 erhielten rund 5,7 Mio. Menschen in Deutschland Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung. Über 80 % (ca. 86 % im Jahr 2023) der Pflegebedürftigen wurden zu Hause versorgt, entweder überwiegend durch Angehörige (Pflegegeld) oder mit Unterstützung ambulanter Pflegedienste (Pflegesachleistungen). Rund 14 % wurden vollstationär in Pflegeheimen betreut (...mehr

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Sommer, SGB XI § 4 Art und ... / 2.1.1.1 Einführung

Rz. 15 Die Leistungen der Pflegeversicherung sind Dienst-, Sach- und Geldleistungen für den Bedarf an körperbezogenen Pflegemaßnahmen, pflegerischen Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung sowie Kostenerstattung, soweit es dieses Buch vorsieht; Satz 1. Rz. 16 Soweit der Gesetzgeber die Anknüpfungspunkte an den Grundbegriff der Pflegebedürftigkeit von der Grund...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.3.7 Verfahren zur Auszahlung (Satz 10)

Rz. 53 Näheres über das Verfahren zur Auszahlung der aus dem Ausgleichsfonds zu finanzierenden Fördermittel regelt nach Maßgabe von Satz 10 der Spitzenverband Bund der Pflegeversicherung und das Bundesversicherungsamt durch Vereinbarung. Die zwischen dem Spitzenverband Bund der Pflegekassen und dem Bundesversicherungsamt getroffenen Vereinbarungen enthalten Regelungen zur Hö...mehr

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Sommer, SGB XI § 9 Aufgaben... / 1.2 Normzweck

Rz. 5 § 9 kommt bei der Definition der Rolle und der Aufgaben der Länder bei der Finanzierung der Pflegeversicherung eine zentrale Funktion zu (BSG, Urteil v. 28.9.2017, B 3 P 4/15 R, Rz. 21). Rz. 6 § 9 Satz 1 beschreibt ganz allgemein die Zuständigkeit und Verantwortlichkeit der Länder für eine leistungsfähige, zahlenmäßig ausreichende und wirtschaftliche pflegerische Versor...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.8.1 Grundsatz (Satz 1)

Rz. 75 Aus den Mitteln des Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung ist weiter auch die Finanzierung der Geschäftsstelle nach § 82c Abs. 6 sicherzustellen, Satz 1. Rz. 76 Nach § 82c Abs. 6 Satz 1 hatte der Spitzenverband Bund der Pflegekassen die Pflicht, bis zum 31.12.2022 eine Geschäftsstelle einzurichten. Die Geschäftsstelle hat dienende Funktion für jeden Landesverband der ...mehr

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Sommer, SGB XI § 4 Art und ... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 86 Bieback, Aktuelle Probleme der Entgeltbestimmung in der Pflege – zwischen Arbeitskräftemangel und Wirtschaftlichkeitsprinzip, SGb 2023, 8. Brose, Qualitätssicherung bei der Pflege durch Angehörige, NZS 2025, 681. Frings, Anmerkungen zum Urteil des Bundessozialgerichts vom 26. September 2019 (B 3 P 1/18 R), Die Sache mit dem "Gewinnzuschlag" und Einiges mehr, Sozialrecht...mehr

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Sommer, SGB XI § 12 Aufgabe... / 1.2 Normzweck

Rz. 5 Die in § 12 normierten, weitergehenden und grundlegenden Aufgaben der Pflegekassen dienen allesamt dem Wohl der Versicherten und stellen deren – auch in den Einweisungsvorschriften nochmals ausdrücklich normierten – Rechte sicher; so insbesondere das Recht auf ein selbständiges und selbstbestimmtes Leben i. S. d. § 2 Abs. 1 Satz 1. Ganz allgemein dient die koordinieren...mehr

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Sommer, SGB XI § 9 Aufgaben... / 2.3 Finanzielle Förderung der Investitionskosten (Satz 3)

Rz. 60 Zur finanziellen Förderung der Investitionskosten der Pflegeeinrichtungen sollen Einsparungen eingesetzt werden, die den Trägern der Sozialhilfe durch die Einführung der Pflegeversicherung entstehen; Satz 3. Rz. 61 Dabei nimmt § 9 Satz 3, der explizit am Einsparungspotential ansetzt, um die Träger der Sozialhilfe durch die Einführung der Pflegeversicherung zu entlasten...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.3.4 Ziele, Dauer, Inhalte der Maßnahmen (Satz 7)

Rz. 45 Nach Maßgabe von Satz 7 bestimmt der Spitzenverband Bund der Pflegekassen einheitlich und gemeinsam Ziele, Dauer, Inhalte und Durchführung der Modellvorhaben.mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.12.2 Leistungsverpflichteter (Satz 2)

Rz. 110 Der jeweilige Finanzierungsanteil, der auf die privaten Versicherungsunternehmen entfällt, kann von dem Verband der privaten Krankenversicherung e. V. unmittelbar an das Bundesversicherungsamt zugunsten des Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung nach § 65 geleistet werden, Satz 2.mehr

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Sommer, SGB XI § 4 Art und ... / 1.3 Vorgängervorschriften

Rz. 10 Vorgängervorschriften existieren nicht, da die Pflegeversicherung als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung erst durch das Pflege-Versicherungsgesetz (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I. S. 1014) zum 1.1.1995 in Kraft gesetzt wurde.mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.4 Modellvorhaben innovative Versorgungsansätze (Abs. 3a)

Rz. 56 Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen kann aus Mitteln des Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung mit 3 Mio. EUR im Kalenderjahr Modellvorhaben, Studien und wissenschaftliche Expertisen zur Entwicklung oder Erprobung innovativer Versorgungsansätze unter besonderer Berücksichtigung einer kompetenzorientierten Aufgabenverteilung des Personals in Pflegeeinrichtungen d...mehr

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Sommer, SGB XI § 9 Aufgaben... / 2.1 Aufbau einer effektiven Pflegeinfrastruktur (Satz 1)

Rz. 17 Die Länder sind verantwortlich für die Vorhaltung einer leistungsfähigen, zahlenmäßig ausreichenden und wirtschaftlichen pflegerischen Versorgungsstruktur, Satz 1. Rz. 18 Damit hat der Bundesgesetzgeber in § 9 Satz 1 zwar den Ländern aufgegeben, durch Landesrecht eine leistungsfähige, zahlenmäßig ausreichende und wirtschaftliche pflegerische Versorgungsstruktur zu scha...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.10.2 Förderung ab 2025 (Satz 2)

Rz. 90 Die Maßnahmen nach Satz 1 werden in den Jahren 2025 bis 2030 mit den in den Jahren 2023 und 2024 nicht in Anspruch genommenen Fördermitteln aus dem Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung gefördert; Satz 2.mehr

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Sommer, SGB XI § 12 Aufgabe... / 1.3 Vorgängervorschriften

Rz. 9 Vorgängervorschriften existieren nicht, da die Pflegeversicherung als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung erst durch das Pflege-Versicherungsgesetz (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I. S. 1014) zum 1.1.1995 in Kraft gesetzt wurde.mehr

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Sommer, SGB XI § 6 Eigenver... / 1.4 Vorgängervorschriften

Rz. 8 Vorgängervorschriften existieren nicht, da die Pflegeversicherung als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung erst durch das Pflege-Versicherungsgesetz (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I. S. 1014) zum 1.1.1995 in Kraft gesetzt wurde.mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 1.3 Vorgängervorschriften

Rz. 20 Vorgängervorschriften existieren nicht, da die Pflegeversicherung als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung erst durch das Pflege-Versicherungsgesetz (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I. S. 1014) zum 1.1.1995 in Kraft gesetzt wurde.mehr

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Sommer, SGB XI § 10 Bericht... / 1.3 Vorgängervorschriften

Rz. 7 Vorgängervorschriften existieren nicht, da die Pflegeversicherung als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung erst durch das Pflege-Versicherungsgesetz (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I. S. 1014) zum 1.1.1995 in Kraft gesetzt wurde.mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.3.5 Abstimmung (Satz 8)

Rz. 46 Satz 8 verlangt, dass die Maßnahmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit abgestimmt werden. Soweit finanzielle Interessen einzelner Länder berührt werden, sind diese nach Maßgabe von Satz 9 zu beteiligen.mehr

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Sommer, SGB XI § 7 Aufkläru... / 1.3 Vorgängervorschriften

Rz. 12 Vorgängervorschriften existieren nicht, da die Pflegeversicherung als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung erst durch das Pflege-Versicherungsgesetz (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I. S. 1014) zum 1.1.1995 in Kraft gesetzt wurde.mehr

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Sauer, SGB IX § 69 Kontinui... / 2.1 Einführung

Rz. 3 § 69 ist nur anzuwenden, wenn das Arbeitsentgelt die Grundlage für die Berechnung beider Entgeltersatzleistungen bildet (Rz. 5), ein Übergang von der einen Entgeltersatzleistung auf die andere Entgeltersatzleistung erfolgt (Rz. 6 ff.) und eine andere Berechnungsvorschrift dem nicht entgegensteht (Rz. 9). Rz. 4 Letztendlich bewirkt die Kontinuitätsregelung, dass z. B. für d...mehr

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Sommer, SGB XI § 9 Aufgaben... / 1.4 Vorgängervorschriften

Rz. 12 Vorgängervorschriften existieren nicht, da die Pflegeversicherung als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung erst durch das Pflege-Versicherungsgesetz (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I. S. 1014) zum 1.1.1995 in Kraft gesetzt wurde.mehr

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Sommer, SGB XI § 9 Aufgaben... / 2.2.2 Optionale Regelungsgegenstände (HS 2)

Rz. 39 Durch Landesrecht kann auch bestimmt werden, ob und in welchem Umfang eine im Landesrecht vorgesehene und an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Pflegebedürftigen orientierte finanzielle Unterstützung von Pflegebedürftigen und/oder Pflegeeinrichtungen bei der Tragung betriebsnotwendiger Investitionsaufwendungen als Förderung der Pflegeeinrichtungen gilt, Satz ...mehr

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Sommer, SGB XI § 11 Rechte ... / 1.3 Vorgängervorschriften

Rz. 8 Vorgängervorschriften existieren nicht, da die Pflegeversicherung als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung erst durch das Pflege-Versicherungsgesetz (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I. S. 1014) zum 1.1.1995 in Kraft gesetzt wurde.mehr

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Sommer, SGB XI § 6 Eigenver... / 1.7 Gemeinsame Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes

Rz. 15 Der GKV-Spitzenverband editiert seit Jahren ein regelmäßig aktualisiertes eGemeinsames Rundschreiben: " Leistungsrechtliche Vorschriften des SGB XI – Gemeinsames Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes und der Verbände der Pflegekassen auf Bundesebene vom 01.07.2025". Das Rundschreiben ist ein zentrales Dokument zur Auslegung und Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen ...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 1.6 Gemeinsame Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes

Rz. 26 Der GKV-Spitzenverband editiert seit Jahren ein regelmäßig aktualisiertes gemeinsames Rundschreiben: " Leistungsrechtliche Vorschriften des SGB XI – Gemeinsames Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes und der Verbände der Pflegekassen auf Bundesebene vom 01.07.2025". Das Rundschreiben ist ein zentrales Dokument zur Auslegung und Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen d...mehr

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Sommer, SGB XI § 4 Art und ... / 2.2.2.1 Pflegebedingte Aufwendungen

Rz. 66 Pflegebedingte Aufwendungen sind die Kosten für die eigentliche Pflege und Betreuung, beispielsweise im Pflegeheim. Sie umfassen die Ausgaben für medizinische Behandlungspflege und Betreuungsleistungen, die von der Pflegekasse je nach Pflegegrad bezuschusst werden. Rz. 67 Mit dem zum 1.1.2017 erweiterten neuen Begriff der Pflegebedürftigkeit hat sich zugleich auch der ...mehr

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Sommer, SGB XI § 10 Bericht... / 1.2 Normzweck

Rz. 5 Sinn des in Abs. 1 geregelten Pflegeberichts der Bundesregierung ist es, eine umfassende Analyse der Lage der Pflege in Deutschland zu liefern, die Entwicklung der Pflegeversicherung darzustellen, Herausforderungen wie den Fachkräftemangel aufzuzeigen und damit faktenbasierte Grundlagen für politische Entscheidungen zur Stärkung der Pflege zu schaffen, um die Versorgun...mehr