Die Rahmenempfehlungen sollen zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität von Gesundheitsförderung und Prävention dienen. Sie sollen die Zusammenarbeit der für die Erbringung von Leistungen zur Prävention in Lebenswelten und in Betrieben zuständigen Träger und Stellen verbessern.

Inhalt der Rahmenempfehlungen sind insbesondere Festlegungen zu gemeinsamen Zielen, vorrangigen Handlungsfeldern und Zielgruppen, der zu beteiligenden Organisationen und Einrichtungen. Bei dieser Festlegung werden auch die Ziele der gemeinsamen deutschen Arbeitsschutzstrategie sowie die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Schutzimpfungen berücksichtigt. An der Vorbereitung der Rahmenempfehlungen werden

  • die Bundesagentur für Arbeit,
  • die kommunalen Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende über ihre Spitzenverbände auf Bundesebene,
  • die für den Arbeitsschutz zuständigen obersten Landesbehörden sowie
  • die Träger der öffentlichen Jugendhilfe über die obersten Landesjugendbehörden beteiligt.

Erste Rahmenempfehlungen

Die im Februar 2016 verabschiedeten ersten Rahmenempfehlungen gliedern sich in 3 am Lebenslauf orientierte Ziele, denen sich die Träger der gesetzlichen Kranken-, Unfall-, Renten- und Pflegeversicherung widmen: "Gesund aufwachsen", "Gesund leben und arbeiten" und "Gesund im Alter". Die gewählte Systematik gewährleistet, dass grundsätzlich jede Person mit den lebensweltbezogenen Angeboten der Sozialversicherungsträger in den Bereichen Prävention, Gesundheitsförderung, Sicherheit und Teilhabe erreicht werden kann.

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