Die gerichtliche Feststellung bzw. öffentlich beurkundete Anerkennung der Vaterschaft in Fällen, in denen keine Vaterschaft zu Beginn der Geburt feststand und durch Klage der Mutter, des Vaters oder des Kindes angestrebt wurde, wirken familienrechtlich zwar auf den Zeitpunkt der Geburt zurück. Die Freistellung von der Zahlung des Beitragszuschlags bei Kinderlosigkeit wirkt aber erst vom Beginn des Monats, der auf die Rechtskraft der Entscheidung folgt. Gleiches gilt im Falle der Anerkennung der Vaterschaft eines Dritten während eines Scheidungsverfahrens.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge