Fachbeiträge & Kommentare zu Pflegeversicherung

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Sommer, SGB XI § 1 Soziale ... / 2.5.1 Geschlechtsspezifische Unterschiede

Rz. 61 Nach Maßgabe von Abs. 5 (bis 31.12.2015 Abs. 4a) sollen geschlechtsspezifische Unterschiede bezüglich der Pflegebedürftigkeit von Männern und Frauen und ihrer Bedarfe an Leistungen berücksichtigt werden.mehr

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Sommer, SGB XI § 1 Soziale ... / 2.7 Familienangehöriger einer eingetragenen Lebenspartnerschaft (Abs. 7)

Rz. 72 Nach Abs. 7 gilt ein Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft i. S. d. SGB XI als Familienangehöriger des anderen Lebenspartners, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Rz. 73 Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts v. 20.7.2017 (BGBl. I S. 2787) zum 1.10.2017 ist eine...mehr

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Sommer, SGB XI § 1 Soziale ... / 2.5 Spezifische Merkmale (Abs. 5)

Rz. 58 Abs. 5 nennt weiter 2 besondere Merkmale, die bei der Pflege zu beachten sind, zum einen geschlechtsspezifische Unterschiede bezüglich der Pflegebedürftigkeit von Männern und Frauen zum anderen das Gebot der kultursensiblen Pflege. Rz. 59 Die in der Norm genannten Merkmale "geschlechtsspezifische Unterschiede" und "kultursensiblen Pflege" haben im gesamten Recht des SG...mehr

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Sommer, SGB XI § 1 Soziale ... / 1.3 Stufenweise Einführung der Leistungen

Rz. 5 § 1 Abs. 5 in seiner noch bis zum 31.12.2015 gültigen Fassung sah die stufenweise Einführung der Leistungen vor. Die Leistungen wurden in 2 Stufen eingeführt, und zwar anlässlich der Notwendigkeit häuslicher Pflege einerseits und stationärer Pflege andererseits (vgl. auch die ursprünglichen Gesetzesmotive zum Pflege-Versicherungsgesetz: BR-Drs. 505/93 S. 89 = BT-Drs. 1...mehr

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Sommer, SGB XI § 3 Vorrang ... / 1.2 Normzweck

Rz. 3 Eines der Ziele der Pflegeversicherung ist es, die häusliche Pflege in besonderem Maß zu unterstützen und zu fördern. Die Vorschrift stellt damit eines der wesentlichen Ziele der Pflegeversicherung heraus. Rz. 4 Sinn dieser zentralen Zielvorgabe des Pflegerechts ist es, Angehörige, Nachbarn oder ambulante Dienste zu fördern und finanziell zu unterstützen, solange dies m...mehr

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Sommer, SGB XI § 2 Selbstbe... / 2.5 Praxishinweise

Rz. 74 Das Recht auf Selbstbestimmung für Pflegebedürftige wird unter anderem durch die Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen gestärkt. Die Charta kann auf der Website des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) abgerufen werden. Rz. 75 Das Postulat des § 2 Abs. 1 Satz 1 , wonach die Leistungen der Pflegeversicherung den...mehr

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Sommer, SGB XI § 2 Selbstbe... / 2.1.1 Selbständigkeit und Selbstbestimmung (Satz 1)

Rz. 19 Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen den Pflegebedürftigen helfen, trotz ihres Hilfebedarfs ein möglichst selbständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht; Satz 1. Rz. 20 Satz 1 ist Ausfluss der Menschenwürde. Nach Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG ist es Verpflichtung aller staatlichen Gewalt, die Würde des Menschen zu achten und...mehr

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Sommer, SGB V § 236 Beitrag... / 2.1 Personenkreis und beitragspflichtige Einnahmen (Abs. 1)

Rz. 3 Vorgesehen war die Vorschrift für die nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 und 10 versicherungspflichtigen Studenten und Praktikanten (vgl. BT-Drs. 11/2237 S. 69). Allerdings wurde diese Formulierung erweitert auf "Versicherungspflichtige", um auch für die in § 5 Abs. 1 Nr. 10 genannten Auszubildenden ohne Arbeitsentgelt klarzustellen, dass die Vorschrift Anwendung findet (vgl. BT-Dr...mehr

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Sommer, SGB XI § 2 Selbstbe... / 1.3 Vorgängervorschriften

Rz. 11 Vorgängervorschriften existieren nicht, da die Pflegeversicherung als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung erst durch das Pflege-Versicherungsgesetz (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I. S. 1014) zum 1.1.1995 in Kraft gesetzt wurde.mehr

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Sommer, SGB XI § 3 Vorrang ... / 2.1.2 Grenzen

Rz. 19 Der Grundsatz des Vorrangs häuslicher Pflege hat keinen absoluten Geltungsanspruch. Nicht jegliche Leistungen der Pflegeversicherung müssen sich dem Ziel unterwerfen, den Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege zu belassen. § 3 Satz 1 sagt hierzu vielmehr aus, dass die Pflegeversicherung "vorrangig" die häusliche Pflege und die Pflegebereitschaft der Angehörigen und Na...mehr

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Sommer, SGB XI § 3 Vorrang ... / 1.4 Vorgängervorschriften

Rz. 10 Vorgängervorschriften existieren nicht, da die Pflegeversicherung als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung erst durch das Pflege-Versicherungsgesetz (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I. S. 1014) zum 1.1.1995 in Kraft gesetzt wurde.mehr

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Versicherungspflicht von Pf... / 4.2 Ende der Versicherungspflicht

Entfällt eine der Voraussetzungen für die Versicherungspflicht, endet die Versicherungspflicht. Dementsprechend endet die Versicherungspflicht regelmäßig mit dem Tag, an dem insbesondere die Leistung aus der Pflegeversicherung infolge Besserung des Gesundheitszustandes des Pflegebedürftigen wegfällt, die Schwere der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten pfleg...mehr

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Sommer, SGB XI § 3 Vorrang ... / 1.3 Vorrang der häuslichen Pflege in der Sozialhilfe (§ 64 SGB XII)

Rz. 9 Der Vorrang der häuslichen Pflege besteht nicht nur in der sozialen Pflegeversicherung des SGB XI, sondern auch in der Sozialhilfe nach dem SGB XII. Das schreibt ausdrücklich zunächst die Generalnorm des § 13 Abs. 1 Satz 2 SGB XII (Leistungen für Einrichtungen, Vorrang anderer Leistungen) vor (vgl. auch Sächs. LSG, Beschluss v. 28.8.2008, L 3 B 613/07 SO-ER, Rz. 29). D...mehr

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Sommer, SGB XI § 2 Selbstbe... / 1.6 Gemeinsame Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes

Rz. 18 Der GKV-Spitzenverband editiert seit Jahren ein regelmäßig aktualisiertes gemeinsames Rundschreiben: " Leistungsrechtliche Vorschriften des SGB XI – Gemeinsames Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes und der Verbände der Pflegekassen auf Bundesebene vom 01.07.2025". Das Rundschreiben ist ein zentrales Dokument zur Auslegung und Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen d...mehr

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Sommer, SGB XI § 3 Vorrang ... / 1.7 Gemeinsame Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes

Rz. 15 Der GKV-Spitzenverband editiert seit Jahren ein regelmäßig aktualisiertes gemeinsames Rundschreiben: " Leistungsrechtliche Vorschriften des SGB XI – Gemeinsames Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes und der Verbände der Pflegekassen auf Bundesebene vom 01.07.2025". Das Rundschreiben ist ein zentrales Dokument zur Auslegung und Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen d...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 1.2.4 Ausschluss einer Mehrfachversicherung

Die Arbeitslosenversicherungspflicht der nicht erwerbsmäßigen Pflegepersonen ist als nachrangiges Versicherungsverhältnis konzipiert. Deswegen besteht als nicht erwerbsmäßige Pflegeperson keine Arbeitslosenversicherungspflicht, wenn nach anderen Vorschriften Arbeitslosenversicherungspflicht besteht oder eintritt. Dies gilt ebenso für die nicht erwerbsmäßigen Pflegepersonen, ...mehr

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Sommer, SGB XI § 3 Vorrang ... / 2.1.1 Umfang und Inhalt

Rz. 16 Die Pflegeversicherung soll mit ihren Leistungen vorrangig die häusliche Pflege und die Pflegebereitschaft der Angehörigen und Nachbarn unterstützen, damit die Pflegebedürftigen möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können; Satz 1. Rz. 17 Unterstützungsleistungen für die häusliche Pflege, die in Art und Umfang vom festgestellten Pflegegrad abhängen, sind...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 1.2.3 Vorpflichtversicherung

In der Arbeitslosenversicherung tritt Versicherungspflicht nur dann ein, wenn die Pflegeperson unmittelbar vor Beginn der Pflegetätigkeit, arbeitslosenversicherungspflichtig war oder Anspruch auf eine laufende Entgeltersatzleistung nach dem SGB III hatte. Zu den Vorversicherungszeiten zählen auch Zeiten der Antragspflichtversicherung nach § 28a SGB III. Unmittelbarkeit Unmittelba...mehr

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Sommer, SGB XI § 3 Vorrang ... / 2.1.4.1 Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§ 40a Abs. 4 Satz 1)

Rz. 25 § 40 Abs. 4 Satz 1 sieht einen Anspruch auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen des Pflegebedürftigen gegen die Pflegekasse vor. Die Norm ist Teil des Gesetzesprogramms, der häuslichen Pflege den Vorrang vor der stationären Pflege zu geben (§ 3 Satz 1; Sächs. LSG, Urteil v. 7.1.2009, L 1 P 15/08, Rz. 18). § 40 Abs. 4 Satz 1 verfolgt den Zweck, die eigenständige Lebensfüh...mehr

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Sommer, SGB V § 223 Beitrag... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 21 Bröder, Die beitragsrechtliche Behandlung von geschuldeten Arbeitsentgelten, DAngVers 2005, 8. Klose, Beitragsfreiheit bei Erziehungsgeldbezug, SGb 1995, 195. ders., Tarifliche Ausschlussfristen und Sozialversicherungsbeiträge – Eine Erwiderung, NZS 1996, 9. ders., Nochmals: Sozialversicherungsbeiträge und lohnmindernde Vertragsstrafen, NZA 1997 S. 872. Niemann, Versicher...mehr

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Sommer, SGB XI § 2 Selbstbe... / 3 Literatur, Materialien und Rechtsprechung

Rz. 77 Aufterbeck, Hintergründe, Stärken und Schwächen des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs, SGb 2017, 20. Beyer, Der Anspruch auf Finanzierung Sozialer Arbeit Dogmatische Grundlagen, Voraussetzungen und Reichweite einer Bindung des Finanzierungsmessens öffentlicher Träger (auch zum Wunsch- und Wahlrecht), NDV 2024, 102. Brose, Der Wohngruppenzuschlag nach § 38a SGB XI und d...mehr

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Sommer, SGB XI § 3 Vorrang ... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 38 Abel, Verhinderungspflege anpassen, BDH-Magazin 2021, Nr. 1/2, S. 12. Bayern Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, Änderung der Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter (Förderrichtlinie Selbstbestimmt Leben im Alter – SeLA), BayMBl 2025 Nr. 413, S. 1. Brose, Qualitätssicherung bei der Pflege durch Angehörige (auch...mehr

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Sommer, SGB XI § 3 Vorrang ... / 2.1.4.2 Versicherungspflicht von pflegenden Angehörigen

Rz. 26 Der Grundsatz des Vorrangs der häuslichen Pflege liegt auch in der Förderung von Angehörigen, Nachbarn oder ambulanten Diensten. Damit kommt – ähnlich wie dem in § 2 Abs. 1 Satz 1 niedergelegtem Recht auf Selbstbestimmung – auch diesem Merkmal die Funktion eines Begründungselements bei der Gesetzesauslegung von Anspruchsvoraussetzungen i. S. des Auslegungsgrundsatzes ...mehr

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Sommer, SGB XI § 2 Selbstbe... / 2.1.2 Grundsatz der aktivierenden Pflege (Satz 2)

Rz. 28 Das Zweite Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestärkungsgesetz – PSG II) v. 21.12.2015 (BGBl. I S. 2424), in Kraft ab 1.1.2017, ergänzte in Abs. 1 Satz 2 die aktivierende Pflege (vgl. zu den Gesetzesmotiven: BT-Drs. 18/5926 S. 107 = BR-Drs. 354/15 S. 112). Rz. 29 Die aktivierende Pflege ist anerkannter ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 2 Selbstbe... / 2.2.3 Grundsatz der gleichgeschlechtlichen Pflege (Satz 3)

Rz. 58 Satz 3 wurde durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz v. 28.5.2008 (BGBl. I S. 874) angefügt, mit dem die Problematik der gleich-/verschiedengeschlechtlichen Pflege aufgegriffen wurde. Die Vorschrift kommt dem Anliegen entgegen, einen Anspruch auf gleichgeschlechtliche Pflege in das Gesetz aufzunehmen (vgl. zu den Gesetzesmotiven: BR-Drs. 718/07 S. 103 = BT-Drs. 16/7...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / 2 Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung

Sofern der Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig krankenversichert ist, zieht dies "automatisch" auch den Versicherungsschutz in der sozialen Pflegeversicherung nach sich. Allerdings unterliegt ein in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichertes Mitglied in der sozialen Pflegeversicherung gleichwohl der Versicherungspflicht.[1] Für ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2025... / 8. Sonderausgaben/außergewöhnliche Belastungen

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Beschäftigung / 4.1 Unterbrechung der Beschäftigung

Eine Unterbrechung der Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt, die nicht länger als einen Monat andauert, unterbricht die Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt nicht.[1] Es handelt sich dabei insbesondere um Zeiten bei unbezahltem Urlaub, Arbeitsbummelei, Streik und Aussperrung. Entsprechend bleibt auch die Mitgliedschaft in der Kranken- und Pflegeversicherung und die Versicherungs...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beschäftigung / 2.1 Ende der versicherungspflichtigen Beschäftigung

Grundsätzlich endet die Versicherungspflicht der Arbeitnehmer mit dem Ende der Beschäftigung. Sie endet auch, wenn eine Voraussetzung für die Versicherungspflicht wegfällt, obwohl das Beschäftigungsverhältnis fortbesteht. Dies kann z. B. der Fall sein bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung oder dem Eintreten eines sonstigen Umst...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beschäftigung / 1 Begriff im Arbeitsrecht

Arbeitsrechtlich ist der Begriff der Beschäftigung von allenfalls untergeordneter Bedeutung. Allerdings sprechen zahlreiche neuere Gesetze von "Beschäftigten" – dies ist allerdings regelmäßig der genderbezogenen Ablösung des früher ausschließlich verwendeten Begriffs "Arbeitnehmer" geschuldet. Für die Anwendbarkeit arbeitsrechtlicher Vorschriften kommt es nach wie vor auf d...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Beitragserstattung: Besonde... / 1 Erstattung von Kranken-/Pflegeversicherungsbeiträgen bei unzuständiger Krankenkasse

Zu Unrecht entrichtete Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind zu erstatten.[1] Etwas anderes gilt, wenn die Krankenkasse bis zur Geltendmachung des Erstattungsanspruchs aufgrund dieser Beiträge oder für den Zeitraum, für den die Beiträge zu Unrecht entrichtet worden sind, Leistungen der Kranken- und/oder Pflegeversicherung erbracht oder zu erbringen hat. Im Verhält...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Beiträge zu einer freiwilli... / Hintergrund

Eheleute, die gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt wurden, hatten sowohl eine private Kranken- und Pflegeversicherung zur Basisabsicherung als auch eine freiwillige private Pflegezusatzversicherung abgeschlossen. Die Pflegezusatzversicherung sollte im Pflegefall ein zusätzliches Pflegetagegeld zahlen. Das Finanzamt hat die aufgewendeten Zusatzbeiträge außer Ansatz gelassen...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragszahlung / 3.4 Bezieher einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung

Die Rentenversicherungsträger zahlen die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aus der Rente für versicherungspflichtige Rentenbezieher. Dabei erfolgt die Zahlung der Beiträge direkt an den Gesundheitsfonds. Beitragszahlung aus Versorgungsbezügen Für Versicherungspflichtige, die eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, haben die Zahlstellen der Versorgun...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Beiträge zu einer freiwilli... / Entscheidung

Der BFH bestätigte, dass Beiträge zu einer freiwilligen privaten Pflegezusatzversicherung nicht unbegrenzt als Sonderausgaben abziehbar sind. Sie fallen unter die sog. "sonstigen Vorsorgeaufwendungen" (§ 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG), für die ein Höchstbetrag gilt. Sobald dieser durch andere Versicherungsbeiträge (z.B. Kranken- und Pflegeversicherung) ausgeschöpft ist, bleiben die ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragszahlung / 1 Versicherungspflichtig Beschäftigte

Die Beiträge aus dem Arbeitsentgelt für versicherungspflichtig Beschäftigte zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sind vom Arbeitgeber als Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die zuständige Einzugsstelle zu zahlen.[1] Zahlungsfristen Der Arbeitgeber hat unabhängig von der Lohnzahlung die Beiträge für den laufenden Monat in voraussichtlicher Höhe jeweils z...mehr

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Beitragserstattung: Besonde... / 3 Erstattung von Kranken-/Pflegeversicherungsbeiträgen aus Versorgungsbezügen

Soweit der Bezieher der Versorgungsbezüge auch eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausübt, sind Beiträge aus dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt und den Versorgungsbezügen höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung zu entrichten. Für die Beitragsberechnung ist vorrangig das Arbeitsentgelt heranzuziehen.[1] Bei Gewährung von einmal...mehr

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Beitragserstattung: Möglich... / 7.1 Erstattung an Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Der Anspruch auf die Beitragsrückzahlung steht demjenigen zu, der die Beiträge getragen hat; das sind in der Regel Arbeitgeber und Arbeitnehmer.[1] Zusätzliche Beiträge, die nach dem durchschnittlichen Beitragssatz der Krankenversicherung berechnet wurden, werden alleine dem Arbeitgeber erstattet. Der Arbeitnehmer ist stets der Erstattungsberechtigte, soweit der Beitragszusc...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragszahlung / 2.2 Auszubildende ohne Arbeitsentgelt

Auszubildende ohne Arbeitsentgelt zahlen, soweit sie krankenversicherungspflichtig sind, die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung selbst. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen die Arbeitgeber die Beiträge als Gesamtsozialversicherungsbeitrag.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragszahlung / 2.5 Landwirtschaftliche Unternehmer

Landwirtschaftliche Unternehmer zahlen die Beiträge für die eigene Kranken- und Pflegeversicherung sowie die für ihre mitarbeitenden Familienangehörigen an die zuständige landwirtschaftliche Alterskasse.[1] Entsprechendes gilt für die Beiträge zur Alterssicherung der Landwirte nach § 70 ALG.mehr

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Haushaltshilfe / Zusammenfassung

Begriff Dem Begriff "Haushaltshilfe" kommt arbeits-, lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlich eine unterschiedliche Bedeutung zu. Arbeits- und lohnsteuerrechtlich handelt es sich bei Haushaltshilfen um Arbeitnehmer, die eine Beschäftigung für einen fremden Privathaushalt ausüben. Häufig werden sie auch als Hausgehilfen, Hausangestellte, Putzhilfen oder Zugehfrauen bezeic...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragszahlung / 3.3 Bezieher von Pflegeunterstützungsgeld

Erhalten Personen Pflegeunterstützungsgeld aus der sozialen Pflegeversicherung, werden die daraus resultierenden Beiträge zur Krankenversicherung von den Pflegekassen gezahlt.[1] Um den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu halten, werden diese zu zahlenden Beiträge einschließlich des Zusatzbeitrags direkt über die Monatsabrechnung GSV der Krankenkasse, bei der die Pfle...mehr

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Haushaltshilfe / 2 Sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten bei geringfügig beschäftigten Haushaltshilfen

Haushaltshilfen mit einem geringen Umfang der Tätigkeit[1] oder kurzer Dauer der Beschäftigung[2] sind von vornherein versicherungsfrei bzw. nicht versicherungspflichtig in der Kranken-, Arbeitslosen und Pflegeversicherung und können sich von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung befreien lassen. Übersteigt das monatliche Entgelt für eine Haushaltshilfe im Priva...mehr

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Beitragszahlung / 2.1 Studenten und Teilnehmer des Zweiten Bildungsweges

Studenten und Teilnehmer des Zweiten Bildungsweges zahlen bei Versicherungspflicht in der Krankenversicherung ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung selbst. Sie haben vor der Einschreibung oder Rückmeldung die Beiträge im Voraus zu zahlen.[1] Die Satzungen der Kranken- und Pflegekassen sehen hier jedoch in aller Regel eine monatliche Beitragszahlung vor, wenn ein ...mehr

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Sauer, SGB IX § 91 Nachrang... / 2.3 Verhältnis von Leistungen der Eingliederungshilfe und Leistungen der Pflegeversicherung (Abs. 3)

Rz. 5 Der Gesetzentwurf der Bundesregierung auf BT-Drs. 18/9522 sah vor, das Verhältnis von Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen und Leistungen der Pflegeversicherung nach dem Elften Buch sowie Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII oder dem Bundesversorgungsgesetz in einem Abs. 3 zu regeln. Ziel der Neuregelung sollte es sein, eine mög...mehr

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Sommer, SGB XI § 97 Persone... / 2.1 Zulässigkeit der Datennutzung (Abs. 1)

Rz. 2 Der Medizinische Dienst darf nach Abs. 1 personenbezogene Daten für Zwecke der Pflegeversicherung nur erheben, verarbeiten und nutzen, soweit dies für die Prüfungen, Beratungen und gutachterlichen Stellungnahmen zu Zwecken der Feststellung der Pflegebedürftigkeit (§ 18 bis § 18c), den zusätzlichen Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen (§ 38a),...mehr

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Sauer, SGB IX § 71 Weiterza... / 2.5.4 Ruhen des Anspruchs auf Übergangsgeld

Rz. 41 Grundsätzlich ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, während der stufenweisen Wiedereingliederung für die während dieser Zeit erzielte Arbeitsleistung Arbeitsentgelt zu zahlen (vgl. BAG, Urteile v. 29.1.1992, 5 AZR 37/91, 5 AZR 60/91 und 5 AZR 637/89). Gewährt der Arbeitgeber jedoch freiwillig für die erbrachte Arbeitsleistung Arbeitsentgelt, ist dieses nach § 72 Abs....mehr

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Sommer, SGB XI § 97b Person... / 2.1 Zulässigkeit der Datenverarbeitung und Datennutzung

Rz. 2 Gemäß § 97b ist den zuständigen Aufsichtsbehörden und den zuständigen Trägern der Sozialhilfe die Verarbeitung der für Zwecke der Pflegeversicherung erhobenen personenbezogenen Daten nur gestattet, soweit dies zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist (Gebot der Zweckbindung). Der Umfang der gesetzlich zugebilligten Datenverwendung hat sich damit auf d...mehr

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Sommer, SGB XI § 97 Persone... / 2.2 Multifunktionale Nutzung von Daten (Abs. 2)

Rz. 4 Abs. 2 trägt dem Umstand Rechnung, dass der Medizinische Dienst neben den zu Zwecken der Pflegeversicherung nach dieser Vorschrift erhobenen Sozialdaten auch für Zwecke der Krankenversicherung über personenbezogene Daten verfügt, zu dessen Erhebung und Nutzung er nach Maßgabe der Vorschriften des Fünften Buches berechtigt ist (vgl. § 276 SGB V). Mit Rücksicht auf den i...mehr

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Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.6.3.2 Lebens- und Bedarfslagen – Tendenziell negative Fallgestaltungen

Rz. 76a Besuchsfahrten zum Ehegatten oder Lebenspartner Anders nicht gedeckte und nicht nur einmalige Aufwendungen zum Besuch eines Ehepartners im Ausland können nach Auffassung des BSG (Urteil v. 28.11.2018, B 14 AS 47/17) in Sondersituationen einen Härtefallmehrbedarf begründen. Das trifft auch auf Sondersituationen für nicht nur einmalige Aufwendungen zum Besuch eines nich...mehr

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Sommer, SGB XI § 97 Persone... / 2.4 Datenlöschung, Auskunftspflicht (Abs. 3 Satz 1 und 2)

Rz. 7 Die Löschungsfrist für personenbezogene Daten des Medizinischen Dienstes beträgt nach Abs. 3 Satz 1 5 Jahre. Dabei meint Löschen das Unkenntlichmachen (z. B. Schwärzen, Überschreiben, magnetische Vernichtung etc.) gespeicherter Sozialdaten (Krahmer/Rombey, in: LPK-SGB XI, § 97 Rz. 9; Bieresborn, in: Udsching/Schütze, SGB XI, 6. Aufl., § 97 Rz. 8). Die Löschungsfrist be...mehr