Fachbeiträge & Kommentare zu Pflegeversicherung

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.1 Gesamtgesellschaftliche Aufgabe (Abs. 1)

Rz. 31 Mit Abs. 1 hat der Gesetzgeber zu erkennen gegeben, dass kein Anlass besteht, die Wohlfahrtspflege auf dem Gebiet der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung ganz dem Staat zu übertragen und sie als staatliche Aufgabe auszuweisen (BVerfG, Beschluss v. 17.10.2007, 2 BvR 1095/05 ; zur gesamtgesellschaftlichen Verantwortung der Pflege vgl. auch bei Halletz, WIRKSAM 2022,...mehr

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Sommer, SGB XI § 10 Bericht... / 2.3 Berichtspflicht der Länder (Abs. 2)

Rz. 31 Die Länder berichten dem Bundesministerium für Gesundheit jährlich bis zum 30.6. über Art und Umfang der finanziellen Förderung der Pflegeeinrichtungen im vorausgegangenen Kalenderjahr sowie über die mit dieser Förderung verbundenen durchschnittlichen Investitionskosten für die Pflegebedürftigen; Abs. 2. Rz. 32 Abs. 2 ist erst durch Art. 1 Nr. 5 Buchst. c des Dritten G...mehr

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Sommer, SGB XI § 7 Aufkläru... / 1.6 Gemeinsame Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes

Rz. 16 Der GKV-Spitzenverband editiert seit Jahren ein regelmäßig aktualisiertes gemeinsames Rundschreiben: " Leistungsrechtliche Vorschriften des SGB XI – Gemeinsames Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes und der Verbände der Pflegekassen auf Bundesebene vom 01.07.2025". Das Rundschreiben ist ein zentrales Dokument zur Auslegung und Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen d...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.6 Finanzierung Qualitätsausschusses und wissenschaftlicher Aufträge (Abs. 4)

Rz. 66 Aus den Mitteln des Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung ist ebenfalls die Finanzierung der qualifizierten Geschäftsstelle nach § 113b Abs. 6 und der wissenschaftlichen Aufträge nach § 113b Abs. 4 und 4a sicherzustellen. Rz. 67 Die bisherige Schiedsstelle Qualitätssicherung wird zu einem Qualitätsausschuss, der von einer wissenschaftlich qualifizierten Geschäftsstell...mehr

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Sommer, SGB XI § 9 Aufgaben... / 1.3 Verfassungsrecht – Gesetzgebungskompetenz

Rz. 10 Durch § 9 wird den Ländern diese Aufgabe nicht originär übertragen (vgl. OVG Thüringen, Beschluss v. 19.12.2007, 3 ZKO 1262/05). Vielmehr wird lediglich dem Umstand Rechnung getragen, dass die Länder nach Maßgabe von Art. 30 und 70 GG die Gesetzgebungskompetenz für Angelegenheiten der Daseinsvorsorge auf dem Gebiet der Pflege haben. Rz. 11 Die Struktur und Finanzierung...mehr

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Sommer, SGB XI § 6 Eigenver... / 2.3 Praxishinweise

Rz. 51 Die Vorschrift hat im Gegensatz zu anderen Einweisungsvorschriften nicht die große praktische Bedeutung. Es sind insgesamt nur sehr wenige Urteile recherchierbar. Das letzte zu § 6 SGB XI ergangene Urteil stammt aus dem Jahr 2013 (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 27.11.2013, L 10 P 74/12, Rz. 22, mit Anm. Philipp, Sozialrecht aktuell 2014, 121, und Roßbruch, Pf...mehr

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Sommer, SGB XI § 7 Aufkläru... / 2.3.1.2 Adressatenkreis – Einbeziehung des Pflegebedürftigen, seiner Angehörigen und des Lebenspartners

Rz. 37 Zum anspruchsberechtigte Personenkreis zählen nicht nur die Versicherten, sondern auch deren Angehörige und Lebenspartner. Rz. 38 Bei der Information i. S. d. § 7 Abs. 2 sind die Angehörigen und beteiligte Dritte im Bedarfsfall einzubeziehen. Damit ist beabsichtigt, neben dem Pflegebedürftigen auch den vertrauten Personen in seiner Umgebung alle Möglichkeiten der Leist...mehr

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Sommer, SGB XI § 7 Aufkläru... / 2.3.1.6 Pflegeheimplatz

Rz. 49 Nach § 7 Abs. 2 und 12 Abs. 2 SGB XI haben die Pflegekassen die Versicherten und ihre Angehörigen insbesondere über die Leistungen der Pflegeversicherung sowie über Leistungen und Hilfen anderer Sozialversicherungszweige zu unterrichten und zu beraten, die zur Verfügung stehenden Hilfen zu koordinieren und sicherzustellen, dass im Einzelfall ärztliche Behandlung, Beha...mehr

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Sommer, SGB XI § 4 Art und ... / 2.1.1.7 Dienstleistung

Rz. 27 Dienstleistung in der Pflege meint die professionelle, organisierte Hilfe durch qualifizierte Pflegekräfte (Pflegedienste), die körpernahe Grundpflege (Waschen, Anziehen), Betreuung und hauswirtschaftliche Unterstützung (Einkaufen, Kochen) bei Pflegebedürftigen zu Hause leisten, wobei die Pflegekasse die Kosten bis zu bestimmten Grenzen übernimmt, um die Selbstständig...mehr

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Sommer, SGB XI § 7 Aufkläru... / 2.3.2.1 Gutachtenübermittlung (Nr. 1)

Rz. 54 In Abs. 2 Nr. 1 ist konkret das Recht auf Übermittlung des durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung verfassten Pflegegutachtens genannt. In seltenen Fällen werden durch die Pflegeversicherung andere Gutachter benannt, deren Gutachten auch zur Einsicht übermittelt werden. Die Übermittlung erfolgt in Gestalt einer Kopie. Da hier nicht die Rede ist von Akte...mehr

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Sommer, SGB XI § 4 Art und ... / 2.1.2.2 Häusliche Pflege

Rz. 52 Der Begriff der häuslichen Pflege(hilfe) ist legaldefiniert in § 36 Abs. 1 Satz 1; danach haben Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 bei häuslicher Pflege Anspruch auf körperbezogene Pflegemaßnahmen und pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie auf Hilfen bei der Haushaltsführung als Sachleistung. Rz. 53 Die häusliche Pflege zeichnet sich dadurch aus, dass die Betreuu...mehr

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Sommer, SGB XI § 12 Aufgabe... / 2.2.3 Integrierte Versorgung (Satz 3)

Rz. 51 Durch die durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz v. 28.5.2008 (BGBl. I S. 874) geschaffene Regelung in Satz 3 werden die Pflegekassen verpflichtet, die bereits durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz in § 92b geschaffene Regelung der Teilnahme von Pflegeeinrichtungen und Pflegekassen an der integrierten Versorgung intensiv zu nutzen, um damit eine die Versicherung...mehr

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Sommer, SGB XI § 10 Bericht... / 1.1 Inhalt der Norm

Rz. 3 Abs. 1 erlegt der Bundesregierung eine Berichtspflicht auf und regelt, dass die Bundesregierung über die Entwicklung der Pflegeversicherung und den Stand der pflegerischen Versorgung den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes zu berichten hat. Rz. 4 Abs. 2 erlegt den Ländern eine Berichtspflicht gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit über Art und Umfang der fi...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.3.3 Abweichung (Satz 3)

Rz. 44 Zur Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen, die in der stationären Pflege 5 Pflegeklassen vorsehen und für die integrierte Versorgung zulassen, ist nach Satz 3 seit dem 1.7.2008 auch eine Abweichung von den Regelungen des § 84 Abs. 2 Satz 2 möglich. Zulässig werden nach der Vorstellung des Gesetzgebers (vgl. BT-Drs. 16/7439 S. 50) dadurch beispielsweise Modellvor...mehr

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Sommer, SGB XI § 11 Rechte ... / 2.2.2 Kirchliche Träger u. a. (Satz 2)

Rz. 40 Während Satz 1 der Vorschrift die bestehende Vielfalt von Trägern betont, hebt Satz 2 das besondere Selbstverständnis kirchlicher und sonstiger Träger der freien Wohlfahrtspflege heraus. Rz. 41 Dem Auftrag kirchlicher und sonstiger Träger der freien Wohlfahrtspflege, kranke, gebrechliche und pflegebedürftige Menschen zu pflegen, zu betreuen, zu trösten und sie im Sterb...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.5 Modellvorhaben einheitliche Bemessung des Personalbedarfs; § 113c Satz 1 (Abs. 3b)

Rz. 63 Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen stellt weiter durch die Finanzierung von Studien, Modellprojekten und wissenschaftlichen Expertisen die wissenschaftlich gestützte Begleitung der Einführung und Weiterentwicklung des wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen nach qualitativen und quantitativen ...mehr

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Sommer, SGB XI § 10 Bericht... / 2.1 Berichtspflicht der Bundesregierung (Abs. 1)

Rz. 11 Die Bundesregierung berichtet den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes ab 2016 im Abstand von 4 Jahren über die Entwicklung der Pflegeversicherung und den Stand der pflegerischen Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland; Abs. 1. Rz. 12 Es gilt im Übrigen (grundsätzlich) der 4-Jahres-Rhythmus für die Berichterstattung. Dieser 4-Jahres-Rhythmus ist nur einmal unt...mehr

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Sommer, SGB XI § 4 Art und ... / 1.6 Gemeinsame Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes

Rz. 14 Der GKV-Spitzenverband editiert seit Jahren ein regelmäßig aktualisiertes Gemeinsames Rundschreiben: " Leistungsrechtliche Vorschriften des SGB XI – Gemeinsames Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes und der Verbände der Pflegekassen auf Bundesebene vom 01.07.2025". Das Rundschreiben ist ein zentrales Dokument zur Auslegung und Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen d...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.3.9 Praxisbeispiele

Rz. 55 Die in den §§ 45e und 45f getroffenen Regelungen zur Förderung der neuen Wohn- und Betreuungsformen sind insbesondere auf das Modellvorhaben für demenzkranke Pflegebedürftige nach § 8 Abs. 3 SGB XI zurückzuführen (BSG, Urteil v. 18.2.2016, B 3 P 5/14 R, Rz. 17 unter Bezugnahme auf Dalichau, GuP 2013, 50, 51, 57).mehr

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Sommer, SGB XI § 6 Eigenver... / 2.2.8 Grenzen der Mitwirkung

Rz. 44 Den Mitwirkungspflichten seitens der Pflegebedürftigen sind gesetzliche Grenzen gesetzt (vgl. § 65 SGB I). Die Mitwirkungspflichten bestehen nicht, soweit ihre Erfüllung nicht in einem angemessenen Verhältnis zu der in Anspruch genommenen Sozialleistung steht. Eine für den Pflegebedürftigen mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbundene Rehabilitationsmaßnahme k...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.7.1 Grundsatz (Satz 1)

Rz. 70 Aus den Mitteln des Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung ist die Finanzierung der gemäß § 113 Abs. 1b Satz 1 beauftragten, fachlich unabhängigen Institution sicherzustellen, Satz 1. Rz. 71 Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz v. 21.12.2015 wurden die Vertragsparteien nach § 113 verpflichtet, gemäß § 113 Abs. 1b eine fachlich unabhängige Institution mit der Zusammenf...mehr

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Sommer, SGB XI § 4 Art und ... / 2.1.1.6 Einführung und Überblick zu den und über die Leistungsarten

Rz. 25 Der Gesetzgeber verwendet auch in den einzelnen Vorschriften im vierten Kapitel (Leistungen der Pflegeversicherung) im drittern Abschnitt (Leistungen) nicht konsequent die in Satz 1 vorgegebenen Begriffe Dienst-, Sach- und Geldleistungen. Rz. 26 So bestimmt § 36 SGB XI ausdrücklich, dass die häusliche Pflege nicht eine Dienstleistung, sondern eine Sachleistung sein sol...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.10.1 Grundsatz – Förderung 2019 bis 2024 (Satz 1)

Rz. 84 Aus den Mitteln des Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung werden in den Jahren 2019 bis 2024 jährlich bis zu 100 Mio. EUR bereitgestellt, um Maßnahmen der Pflegeeinrichtungen zu fördern, die das Ziel haben, die Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf für ihre in der Pflege tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verbessern; Abs. 7 Satz 1 (vgl. zu diesem Model...mehr

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Sommer, SGB XI § 12 Aufgabe... / 2.1.1 Einleitung

Rz. 13 § 46 Abs. 1 Satz 1 bestimmt die Pflegekassen zu den Trägern der Pflegeversicherung. Die Trägerschaft erschöpft sich für die Kassen indes nicht darin, den Status des Versicherers einzunehmen. Der Aufgabenkreis einer Pflegekasse geht weit darüber hinaus. § 12 normiert einige dieser darüber hinausgehenden grundlegenden Aufgaben der Pflegekassen. Konkretisierungen finden ...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 1.2 Normzweck

Rz. 15 § 8 bezweckt ganz allgemein durch seine Regelungsgegenstände, für alle Beteiligten – also sowohl für die Pflegebedürftigen als auch für das Pflegepersonal – die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen, zu erhalten, zu entwickeln und dem sich ändernden Wandel anzupassen. Rz. 16 Durch den apellhaften Charakter der Regelungen für eine ortsnahe und bürgernahe Versorgung ...mehr

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Sommer, SGB XI § 4 Art und ... / 2.1.2.3 Teil- und vollstationären Pflege

Rz. 57 Die Regelung des § 37 Abs. 3 SGB V wiederum gilt nicht für Leistungen im Rahmen stationärer Pflege in Pflegeheimen. Die Behandlungspflege in teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen sowie in Kurzzeitpflegeeinrichtungen, aber auch die soziale Betreuung ist hingegen Bestandteil der Leistungen der Pflegeversicherung (vgl. hierzu nochmals Gemeinsames Rundschreiben zu...mehr

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Sommer, SGB XI § 4 Art und ... / 2.2.1 Familiäre, nachbarschaftliche, ehrenamtliche Pflege (Satz 1)

Rz. 59 Bei häuslicher und teilstationärer Pflege ergänzen die Leistungen der Pflegeversicherung die familiäre, nachbarschaftliche oder sonstige ehrenamtliche Pflege und Betreuung; Satz 1. Rz. 60 Im ambulanten und teilstationären Bereich obliegt es den Versicherten, den nicht gedeckten Pflegebedarf selbst sicherzustellen, ggf. auch durch Leistungen der gesetzlichen Krankenvers...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.11.1 Grundsatz der Förderung (Satz 1)

Rz. 99 Aus den Mitteln des Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung wird in den Jahren 2019 bis 2030 ein einmaliger Zuschuss für jede ambulante und stationäre Pflegeeinrichtung bereitgestellt, um digitale Anwendungen, insbesondere zur Entlastung der Pflegekräfte, zur Verbesserung der pflegerischen Versorgung sowie für eine stärkere Beteiligung der Pflegebedürftigen zu fördern;...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 392 IT-Sich... / 2.1 IT-Sicherheit (Abs. 1)

Rz. 2 Alle Krankenkassen (§ 4) sind verpflichtet, nach dem Stand der Technik angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen zur Vermeidung von Störungen der Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit ihrer informationstechnischen Systeme, Komponenten oder Prozesse zu treffen, die für die Funktionsfähigkeit der jeweiligen Krankenkasse und die Sicherheit der verar...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.2.1 Grundsatz der regional gegliederten, ortsnahen und abgestimmten Versorgung (Satz 1)

Rz. 34 Abs. 2 schreibt zwingend vor, dass eine leistungsfähige, regional gegliederte, ortsnahe und aufeinander abgestimmte ambulante und stationäre pflegerische Versorgung der Bevölkerung gewährleistet werden muss. Für ausdrücklich zuständig werden die Länder, die Kommunen, die Pflegeeinrichtungen und die Pflegekassen unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes der Krankenv...mehr

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Sommer, SGB XI § 4 Art und ... / 1.2 Normzweck

Rz. 6 Die Norm hat die Funktion einer vor die Klammer gezogenen allgemeinen Umschreibung des pflegeversicherungsrechtlichen Leistungsspektrums (vgl. auch Bay LSG, Urteil v. 13.11.2019, L 19 R 25/19, Rz. 47). Damit hat § 4 SGB XI – wie die §§ 2 bis 6 SGB XI im ersten Kapitel insgesamt – den Charakter einer Einweisungsvorschrift (Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil v. 20.9.20...mehr

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Sommer, SGB XI § 12 Aufgabe... / 2.1.2 Sicherstellungsauftrag – Pflicht zur pflegerischen Versorgung (Satz 1)

Rz. 14 Durch Abs. 1 Satz 1 wird den Pflegekassen der Auftrag erteilt, die pflegerische Versorgung ihrer Versicherten verantwortlich sicherzustellen; Satz 1. Rz. 15 Die Regelung überträgt die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung der Versicherten den Pflegekassen. Der Sicherstellungsauftrag bindet auch allein die Pflegekassen. Eine Delegation dieser Aufgabe ist nicht mög...mehr

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Sommer, SGB XI § 7 Aufkläru... / 2.3.3 Benachrichtigungspflicht im sog. Entlassmanagement (Satz 2)

Rz. 57 Der behandelnde Arzt, das Krankenhaus, die Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen sowie die Sozialleistungsträger haben die Pflegekasse ohne schuldhaftes Zögern zu benachrichtigen, wenn sich wegen der Art, Schwere oder Dauer einer Krankheit oder Behinderung der Eintritt von Pflegebedürftigkeit abzeichnet oder wenn bereits Pflegebedürftigkeit festgestellt wird; Sat...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 1.1 Inhalt der Norm

Rz. 2 Abs. 1 macht deutlich, dass eine umfassende pflegerische Versorgung nur im Zusammenwirken aller gesellschaftlichen Kräfte sichergestellt werden kann. Rz. 3 Abs. 2 nimmt sodann eine Konkretisierung vor. Neben den gemeinnützigen, privaten und öffentlichen Trägereinrichtungen, den Pflegekassen und den Ländern sollen nach den Vorstellungen des Gesetzgebers auch die Angehöri...mehr

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Sommer, SGB XI § 12 Aufgabe... / 2.2.1 Zusammenarbeit mit den Pflegeeinrichtungen (Satz 1)

Rz. 39 Abs. 2 verpflichtet die Pflegekassen und die Träger der Pflegeeinrichtungen zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit. Nur wenn diese funktioniert und die notwendigen Hilfen zur Pflege aufeinander abgestimmt sind, kann für den Pflegebedürftigen eine optimale Versorgung erreicht werden. Rz. 40 Den Pflegekassen kommt damit eine zentrale koordinierende Funktion zu (so ausdrü...mehr

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Sauer, SGB IX § 67 Berechnu... / 2.6 Übergangsgeldbezieher, die in Deutschland nicht einkommenspflichtig sind (Abs. 5)

Rz. 52 Zu einer Doppelbesteuerung kann es kommen, wenn mehrere Staaten aufgrund ihrer nationalen Steuervorschriften für dieselben Einkünfte einen Anspruch auf die Besteuerung erheben. Bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit ist dies der Fall, wenn sowohl der Wohnsitzstaat als auch der Tätigkeitsstaat das Besteuerungsrecht für diese Einkünfte beanspruchen. Um dies zu v...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 126 Versorg... / 2.2.6 Präqualifizierung (Abs. 1a)

Rz. 16 Nach Abs. 1a haben die Krankenkassen die Pflicht, im Zusammenhang mit jedem Vertragsabschluss nach § 127 sicherzustellen, dass der Leistungserbringer die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel erfüllt. Um den bürokratischen und überflüssigen Aufwand bei den Krankenkassen und den Leistu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 392 IT-Sich... / 2.4 Branchenarbeitskreis (Abs. 4)

Rz. 6 Die Krankenkassen wirken verpflichtend in einem gemeinsamen bestehenden oder zu schaffenden Branchenarbeitskreis an der Entwicklung des branchenspezifischen Sicherheitsstandards für die informationstechnische Sicherheit der Krankenkassen (Abs. 3) mit (Satz 1). Sie werden im Arbeitskreis durch ihre Verbände und den Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverba...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rund um die steuerlichen Id... / I. Überblick

Gemäß § 139a AO teilt das BZSt jedem Steuerpflichtigen und jeder sonstigen natürlichen Person, die bei einer öffentlichen Stelle ein Verwaltungsverfahren führt, zum Zwecke der eindeutigen Identifizierung in Besteuerungs- und Verwaltungsverfahren ein einheitliches und dauerhaftes Merkmal (Identifikationsmerkmal) zu; dieses ist vom Steuerpflichtigen oder von einem Dritten, der...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: So... / 5.4 Neuerungen im Datenaustauschverfahren zur Beitragsdifferenzierung in der Pflegeversicherung

Seit dem 1.7.2025 ist das Datenaustauschverfahren zur Beitragsdifferenzierung in der Pflegeversicherung von Arbeitgebern und Zahlstellen verpflichtend in der betrieblichen Praxis umzusetzen.[1] Für alle Arbeitnehmer und Versorgungsbezieher, die zum 1.7.2025 in einer laufenden Beschäftigung oder einem laufenden Versorgungsbezug waren, sind Arbeitgeber und Zahlstellen zu einem...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: So... / 2.2 Pflegeversicherung

Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt seit dem 1.1.2025 3,6 %. Für 2026 ist bisher nicht mit einer Beitragssatzerhöhung zu rechnen.[1] Die Beiträge werden von Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte aufgebracht, mit Ausnahme von Sachsen. Hier beträgt der Beitragsanteil des Arbeitgebers 1,3 % und der des Arbeitnehmers 2,3 %. Der allein vom Arbeitnehmer aufzu...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 3 ELStAM-Verfahren und Vorsorgepauschale

Für die Durchführung des Lohnsteuerabzugs werden für jeden Arbeitnehmer elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) gebildet und dem Arbeitgeber zum automatisierten Abruf bereitgestellt.[1] Hinweis Ausführliches Anwendungsschreiben Um Arbeitgeber bei der Anwendung des elektronischen Verfahrens zu unterstützen, hat die Finanzverwaltung die Verfahrensgrundsätze in einem ausf...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 3.2 Vorsorgepauschale

Im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens werden die Vorsorgeaufwendungen des Arbeitnehmers über die sog. Vorsorgepauschale[1] steuermindernd berücksichtigt.[2] Möchte ein privat versicherter Arbeitnehmer mit Steuerklasse I bis V bisher seine Beiträge zur privaten Basiskranken- und Pflegeversicherung bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren im Rahmen der Vorsorgepauschale in tats...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: So... / 5.3 Neuer steuerlicher Datenaustausch für Privatversicherte

Zum 1.1.2026 wurde ein neuer Datenaustausch zwischen den Unternehmen der privaten Kranken- und Pflegeversicherung, der Finanzverwaltung und den Arbeitgebern im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens eingeführt, damit die Sozialversicherungsbeiträge steuerlich berücksichtigt werden können. Darüber hinaus werden die Daten von den Arbeitgebern benötigt, um die Beitragszuschüsse z...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: So... / 4.2 Auszubildende und Praktikanten ohne Arbeitsentgelt

Auszubildende und Praktikanten ohne Arbeitsentgelt, die nicht familienversichert sind, haben Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an die Krankenkasse zu zahlen. Als beitragspflichtige Einnahme gelten monatlich 855 EUR.[1] Bei einem Beitragssatz von 10,22 % (allgemeiner Beitragssatz 14,6 %, davon 7/10) ergibt sich ein monatlicher Beitrag zur Krankenversicherung von 87...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / Zusammenfassung

Überblick Durch das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland werden betrieblich genutzte Elektrofahrzeuge steuerlich weiter gefördert. Lohnsteuerlich ist vor allem die Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze bei der Dienstwagenbesteuerung von Bedeutung. Zudem ändern sich ab dem Jahr 2026 die lohnsteuerlichen Regelu...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: So... / 5.2.5 Weitere Neuerungen/Klarstellungen

Die im Datenaustausch in den Entgeltbescheinigungen vorhandenen Datenfelder "Pflegeversicherungszuschlag Kinderlose" und "Kinder unter 25" bleiben auch nach dem 1.1.2026 weiterhin erhalten, obwohl das Datenaustauschverfahren zur Beitragsdifferenzierung in der Pflegeversicherung implementiert worden ist. Hintergrund ist, dass damit die Berechnung der Entgeltersatzleistung dur...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: So... / 2.7 Fälligkeit der Beiträge und Umlagen

Drittletzter Bankarbeitstag Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag, die U1- und U2-Umlagen sowie die Insolvenzgeldumlage U3 sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats der Arbeitsleistung fällig.[1] Erfüllungsort ist der Sitz der Einzugsstelle (Krankenkasse und Minijob-Zentrale), weshalb für die tatsächliche Bestimmung des drittletzten Bankarbeitstags die Verhältn...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: So... / 3.1 Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer

Arbeitnehmer, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfrei und in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) freiwillig versichert sind, erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zu ihrem Krankenversicherungsbeitrag.[1] Dieser ist in der Höhe zu zahlen, den der Arbeitgeber bei Versicherungspflicht des Beschäftigten zu tragen hätte. Für...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: So... / 4.5 Familienversicherte

Ehegatten, Lebenspartner und Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern sind in der Kranken- und Pflegeversicherung beitragsfrei mitversichert[1], wenn diese u. a. kein eigenes Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat 1/7 der monatlichen Bezugsgröße überschreitet. Im Jahr 2026 beträgt diese Einkommensgrenze monatlich 565 EUR (2025: 535 EUR...mehr