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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Ausländische Arbeitnehmer ... / 2. Nationale Verpflichtung des Arbeitgebers zum Steuerabzug

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Rz. 10

Stand: EL 144 – ET: 11/2025

Zum LSt-Abzug verpflichtet ist ein > Inländischer Arbeitgeber (> Betriebsstätte Rz 7 ff) oder – bei > Arbeitnehmerüberlassung – auch ein > Ausländischer Verleiher (§ 38 Abs 1 Satz 1 EStG); ArbG-Pflichten bestehen im > Inland außerdem im Fall der > Entsendung von Arbeitnehmern iSv § 38 Abs 1 Satz 2 EStG (> Doppelbesteuerung Rz 164 ff); vgl hierzu die Darstellung aus Sicht des ArbG beim Stichwort > Ausland Rz 30 ff. Zu beachten ist ferner eine mögliche > Lohnzahlung durch Dritte iSv § 38 Abs 1 Satz 3 EStG.

 

Rz. 11

Stand: EL 144 – ET: 11/2025

Für die Bemessung der > Vorsorgepauschale berücksichtigt die FinVerw nur Beiträge für die inländische > Sozialversicherung oder eine inländische private Kranken-/Pflegeversicherung. Anderenfalls ist für den LSt-Abzug bis 2026 die Mindestvorsorgepauschale anzusetzen (> Vorsorgepauschale Rz 43 ff). Zu Beiträgen an einen ausländischen SV-Träger > Ausländische Versicherungsunternehmen, > Sonderausgaben Rz 52 ff.

 

Rz. 12

Stand: EL 144 – ET: 11/2025

Wenn monatlich entlohnte ArbN ihre Tätigkeit im > Inland während des Monats aufgenommen oder beendet haben oder nur einige Tage im Inland tätig sind, ist der Monat nicht der > Lohnzahlungszeitraum Rz 10 (> Ausland Rz 34, > Doppelbesteuerung Rz 299 f).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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