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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Doppelbesteuerung / 4. Freistellung im Lohnsteuerabzugsverfahren

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Rz. 295

Stand: EL 144 – ET: 11/2025

Das verbleibende Arbeitsentgelt je tatsächlichen Arbeitstag (> Rz 267) ist bei DBA-Freistellung (> Rz 325 ff) für die Zahl der Arbeitstage steuerfrei, an denen sich der ArbN im Vertragsstaat aufgehalten hat (> Rz 260). Für die Aufteilung des Arbeitslohns sind Tage des Aufenthalts im Vertragsstaat nur solche Arbeitstage, an denen sich der ArbN tatsächlich im Vertragsstaat befunden hat. Nicht dazu gehören aber Tage, an denen der Aufenthalt im Vertragsstaat aus privaten Gründen verlängert wird (BFH 146, 132 = BStBl 1986 II, 479). Zu Besonderheiten bei Berufskraftfahrern > Rz 154 und > Rz 265.

 

Rz. 296

Stand: EL 144 – ET: 11/2025

Die Ausübung der Tätigkeit im Ausland und deren Zeitdauer hat der Stpfl dem FA durch Vorlage geeigneter Aufzeichnungen (zB Stundenprotokolle, Terminkalender, Reisekostenabrechnungen) nachzuweisen (vgl § 90 Abs 2 AO sowie > Mitwirkungspflichten Rz 3 f).

 

Rz. 297

Stand: EL 144 – ET: 11/2025

Bei jeder Lohnzahlung hat der ArbG den LSt-Abzug vorzunehmen (§ 38 Abs 3 Satz 1 EStG); war der ArbN im Ausland eingesetzt, muss der ArbG den Umfang des ggf freizustellenden Arbeitslohns kennen (zum Freistellungsverfahren > Rz 325 ff). Die Aufteilung des verbleibenden, nicht direkt zuordenbaren Arbeitslohns ist nach den im In- bzw Ausland verbrachten tatsächlichen Arbeitstagen vorzunehmen. Da diese im Laufe eines Jahres beim LSt-Abzug für einen einzelnen > Lohnzahlungszeitraum noch nicht bekannt sind, akzeptiert die FinVerw die folgenden fünf Methoden zur Berechnung des Aufteilungsverhältnisses (vgl BMF vom 08.10.2024, BStBl 2024 I, 1308, > Anh 2, Doppelbesteuerung/Aufteilung des Arbeitslohns):

  • Aufteilung nach einer Prognose der tatsächlichen Arbeitstage im gesamten Beschäftigungszeitraum innerhalb eines Kalenderjahres. Die Prognose ist s...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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    481
  • Sozialversicherung / 14.4.2 "Nebenkosten" separat buchen
    480
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)

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