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Jansen/Sommer, SGB I § 21a Leistungen der sozialen Pflegeversicherung

Dr. Jörg Deckers
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0 Rechtsentwicklung

 

Rz. 1

Die Vorschrift wurde durch Art. 2 Nr. 4 PflegeVG v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) eingefügt und ist am 1.1.1995 in Kraft getreten. Trotz inzwischen zahlreich erfolgter Leistungserweiterungen und Strukturänderungen der Pflegeversicherung ist sie seither unverändert geblieben. Sie gibt daher nur unvollständig die möglichen Leistungsansprüche wieder. Ein vollständiger Überblick über die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung ergibt sich aus den §§ 28, 28a SGB XI.

1 Allgemeines

 

Rz. 1a

Die Vorschrift benennt die grundsätzlich von der Pflegeversicherung zu erbringenden Leistungen und die Zuständigkeit der Pflegekassen. Sie ist dabei eine weitere Einweisungsvorschrift, die auf Sozialleistungen hinweist und auch Auskunft über den zuständigen Träger gibt, jedoch keinen Leistungsanspruch vermittelt und auch keine Auslegungshilfe bietet.

Die Regelung bezieht sich nur auf die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung als soziale Rechte (§ 2). Nicht erwähnt werden daher die Leistungen, die im gleichen Umfang von der privaten Pflegeversicherung zu erbringen sind (§ 110 SGB XI), die ebenfalls mit dem PflegeVG für privat Krankenversicherte eingeführt wurde (§ 23 SGB XI).

Wie alle anderen (Einweisungs-)Vorschriften der §§ 18 ff. nennt auch § 21a nicht die gesetzlichen Voraussetzungen, die für die Inanspruchnahme der Leistungen erforderlich sind. Notwendige gesetzliche Voraussetzung ist die Zugehörigkeit zum Kreis der Versicherten (§§ 20 ff. SGB XI) und das Vorliegen der allgemeinen Leistungsvoraussetzungen der Pflegebedürftigkeit (§§ 14 ff. SGB XI) oder als Pflegeperson (§ 19 SGB XI).

2 Rechtspraxis

2.1 Kreis der Versicherten

 

Rz. 2

In die soziale Pflegeversicherung sind alle Personen einbezogen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Der Versicherungsschutz ist nach dem Grundsatz geregelt "Pflegeversicherung folgt ...

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SGB I - Allgemeiner Teil / § 21a Leistungen der sozialen Pflegeversicherung
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