Das System der Arbeitslosenversicherung besteht aus einerseits dem Versicherungsrecht, das – mit Besonderheiten – für Beschäftigte weitgehend den Regelungen zur Versicherungspflicht und -freiheit der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung folgt.
Ferner ist die freiwillige Weiterversicherung[1] für Selbstständige (Existenzgründer) und für Beschäftigte außerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz in der Arbeitslosenversicherung möglich.[2]
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