Die nachstehende Übersicht verdeutlicht die Auswirkungen der Befreiung von der Zahlung der Zuschlagspflicht und den Beginn der Zuschlagspflicht:
Sachverhalt | Tatbestand, der anstelle der Geburt tritt | Zeitpunkt, von dem an Befreiung von Zahlung des Beitragszuschlags eintritt | Anmerkung |
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Adoption (bei Gerichtsbeschluss) | Beschluss des Familiengerichts | Beginn des Monats, in dem Gerichtsbeschluss zugestellt wurde | Keine Erwachsenen-Adoption; Altersgrenze nach § 25 Abs. 2 SGB XI gilt |
Adoptionspflegekind | Inobhutnahme | Beginn des Monats, in dem das Kind mit dem Ziel der Annahme in Obhut des Annehmenden aufgenommen wurde | |
Stiefkindschaftsverhältnis | Heirat des leiblichen Elternteils mit Stiefelternteil | Beginn des Monats der Eheschließung | |
Pflegekindschaftsverhältnis | Aufnahme in den Haushalt der Pflegeeltern | Beginn des Monats der Aufnahme in den Haushalt | Zusätzlicher Nachweis des Jugendamts erforderlich |
Feststellung der Vaterschaft | Öffentlich beurkundete Anerkennung | Beginn des Monats, der auf den der öffentlichen Beurkundung folgt | |
Feststellung der Vaterschaft | Gerichtsbeschluss | Beginn des Monats, der auf den der Rechtskraft des Gerichtsbeschlusses folgt | Gilt auch für die Fälle, in denen die Vaterschaft während eines Scheidungsverfahrens festgestellt wurde |
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