Die nachstehende Übersicht verdeutlicht die Auswirkungen der Befreiung von der Zahlung der Zuschlagspflicht und den Beginn der Zuschlagspflicht:

 
Sachverhalt Tatbestand, der anstelle der Geburt tritt Zeitpunkt, von dem an Befreiung von Zahlung des Beitragszuschlags eintritt Anmerkung
Adoption (bei Gerichtsbeschluss) Beschluss des Familiengerichts Beginn des Monats, in dem Gerichtsbeschluss zugestellt wurde Keine Erwachsenen-Adoption; Altersgrenze nach § 25 Abs. 2 SGB XI gilt
Adoptionspflegekind Inobhutnahme Beginn des Monats, in dem das Kind mit dem Ziel der Annahme in Obhut des Annehmenden aufgenommen wurde  
Stiefkindschaftsverhältnis Heirat des leiblichen Elternteils mit Stiefelternteil Beginn des Monats der Eheschließung  
Pflegekindschaftsverhältnis Aufnahme in den Haushalt der Pflegeeltern Beginn des Monats der Aufnahme in den Haushalt Zusätzlicher Nachweis des Jugendamts erforderlich
Feststellung der Vaterschaft Öffentlich beurkundete Anerkennung Beginn des Monats, der auf den der öffentlichen Beurkundung folgt  
Feststellung der Vaterschaft Gerichtsbeschluss Beginn des Monats, der auf den der Rechtskraft des Gerichtsbeschlusses folgt Gilt auch für die Fälle, in denen die Vaterschaft während eines Scheidungsverfahrens festgestellt wurde

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