Fachbeiträge & Kommentare zu Personengesellschaft

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. ABC zum Transfer von Einzel-WG

Rn. 1776 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 AfA-Bemessungsgrundlage s Rn 1580, 1599, 1602, 1678 Anwachsung s Rn 1479 Aufnahme eines Gesellschafters s Rn 1031 ff Beteiligung an KapGes (100 %ig) s Rn 1592, 1771 Beteiligungsidentische Personengesellschaft s Rn 1720f Betrieb s Rn 1400 Betriebsaufgabe s Rn 1387, 1389, 1405, 1425 Betriebsaufspaltung s Rn 1822 ff Betriebsgrundlage, wesentliche s Rn 1406 Bet...mehr

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§ 20 Wohnungsunternehmen / I. Betriebsvermögen

Rz. 4 Es muss zwingend steuerliches Betriebsvermögen eines Einzelunternehmens, einer Kapitalgesellschaft oder Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft vorliegen; für private Grundstücke scheidet jede analoge Anwendung der Begünstigung nach §§ 13a, 13b ErbStG aus.[2] Soweit es sich mithin um ertragsteuerliches (abgesehen von etwaig i.S.d. § 23 EStG (siehe § 12 Rdn 2 ff....mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 2.1 Abfärbetheorie

Nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG gilt in vollem Umfang als Gewerbebetrieb die mit Einkünfteerzielungsabsicht unternommene Tätigkeit einer OHG, KG oder einer anderen Personengesellschaft, wenn die Gesellschaft auch eine Tätigkeit i. S. d. § 15 Abs. 1 EStG ausübt (sog. Abfärbetheorie, auch "Infektionstheorie" genannt). Neben den Personenhandelsgesellschaften fällt unter diese Regel...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 2.2.2 Vermietung an nichtgewerbliche Betriebsgesellschaft

Die Vermietung wesentlicher Betriebsgrundlagen durch eine Besitzpersonengesellschaft bzw. -Gemeinschaft an eine Freiberufler-GbR führt dagegen nicht zu gewerblichen Einkünften beim Besitzunternehmen, weil die Betriebsgesellschaft dann keinen Gewerbebetrieb unterhält. Die Überlassung eines Praxisgrundstücks, das den Gesellschaftern einer Freiberufler-GbR in Miteigentum gehört...mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / a) Allgemeines

Rz. 4 Die Erbengemeinschaft ist – anders als andere Gesamthandsgemeinschaften (z.B. Personengesellschaft) – auf ihre Auseinandersetzung angelegt. Ihr Hauptzweck besteht als Liquidationsgemeinschaft in der Abwicklung des Nachlasses,[1] sie ist daher weder rechts- noch parteifähig.[2] Rz. 5 Die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft ist die Aufhebung der Erbengemeinschaft dur...mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / 2. Miterben

Rz. 88 Miterben im Sinne der Regelung sind alle erbfähigen Personen im Sinne des § 1923 BGB, d.h. neben den natürlichen auch die juristischen Personen. Auch Personengesellschaften (z.B. GbR und OHG) können Miterben im Sinne des § 3 Nr. 3 GrEStG sein, weil eine Gesamthand grunderwerbsteuerlich als selbstständige Rechtsträgerin behandelt wird.[86] Verstirbt ein Miterbe i.S.d. ...mehr

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§ 12 Einkommensteuerpflicht... / A. Allgemeines

Rz. 1 Im Zusammenhang mit der lebzeitigen Vermögensnachfolge und der rechtlichen Abhandlung nach dem Erbfall kommt es regelmäßig zu einkommensteuerrelevanten Vorgängen, die in der Praxis oftmals zu überraschenden Besteuerungen führen. Einkommensteuerpflichtig können im Privatvermögensbereich insbesondere Grundstücksveräußerungen i.S.d. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 1 EStG, Wertp...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Steuerrecht

Tz. 7 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Umwandlungsrechtlich ist dem Verein nur der Formwechsel in andere Körperschaftsteuersubjekte gestattet, so dass es wegen der Steuersubjektsidentität keiner Anwendung des Umwandlungsteuergesetzes bedarf. Anderes gilt, wenn ein mehrstufiger Formwechsel erfolgt (Verein – Kapitalgesellschaft – Personengesellschaft), Rz. 2. Tz. 8 Stand: EL 142 – ET...mehr

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§ 20 Wohnungsunternehmen / B. Voraussetzungen für eine erbschaft- bzw. schenkungsteuerliche Befreiung

Rz. 2 Begünstigungsfähiges unternehmerisches Vermögen i.S.d. § 13b Abs. 1 ErbStG, also insbesondere Kapitalgesellschaftsanteile von mehr als 25 % und Anteile an Personengesellschaften, unter weiteren Voraussetzungen zu 85 % (Regelverschonung) oder 100 % (Vollverschonung) kann erbschaftsteuerlich bzw. schenkungsteuerlich begünstigt übertragen werden. Dies gilt allerdings nur ...mehr

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ZErb 04/2025, Steuern beim Erben und Schenken

Christopher Riedel 2024 420 Seiten, 59 EUR zerb verlag, ISBN 978-3-95661-157-5 Ein vorzügliches, und soweit es der Stoff erlaubt, stellenweise auch vergnüglich zu lesendes Buch zu einem unerschöpflichen Thema. Mit Riedel als erfahrenem Begleiter gelingt es auch den Neulingen, in das Steuerdickicht, das sich um Erben und Schenken rankt, hinein- und wieder herauszufinden. Und wer ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.5 Einrichtungen mit öffentlich vergüteten Leistungen

Rz. 35 Nach § 4 Nr. 25 S. 2 Buchst. b Doppelbuchst. bb UStG gelten als andere Einrichtungen mit sozialem Charakter auch Einrichtungen, soweit sie Leistungen erbringen, die im vorangegangenen Kj. ganz oder zum überwiegenden Teil durch Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder Einrichtungen nach § 4 Nr. 25 S. 2 Buchst. a UStG vergütet wurden. Rz. 36 Das Merkmal der Vergütung sol...mehr

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§ 7 Berücksichtigung früher... / B. Voraussetzung der Zusammenrechnung

Rz. 2 Erfasst werden nur nach dem ErbstG steuerpflichtige[1] Erwerbe (lebzeitig und von Todes wegen) zwischen denselben Personen auf Zuwender- und Empfängerseite. Dabei sind auch Erwerbe aus der Zeit vor dem 1.1.2009 einzubeziehen.[2] § 14 ErbstG gilt auch für eine lebzeitige vorweggenommene Übertragung von Teilen der (Nach-)Erbmasse vom Vorerben auf den Nacherben mit dem re...mehr

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Maschinenstundensatzrechnun... / Kostenerfassung mit Jahreswerten

Am besten ist es, wenn für die Kostenerfassung auf Jahreswerte zurückgegriffen wird. So lassen sich mögliche unterjährige Schwankungen ausschalten, die z. B. durch größere Materialeinkäufe in einem Monat oder Einmalzahlungen (z. B. Versicherungen, Weihnachtsgeld) entstehen können. Welche Kostenarten genau in Ihrem Betrieb angefallen sind, erfahren Sie von Ihrem Steuerberater...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) ABC der Beteiligungsbilanzierung

Rn. 754 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Abführungsbedingte Teilwertabschreibung ist möglich (BFH v 13.11.2002, I R 9/02, BStBl II 2003, 489); s Rn 740. Agio bei Kapitalerhöhung AK der neuen Anteile, keine nachträglichen AK der bereits vorhandenen Anteile (BFH v 27.05.2009, BFH/NV 2010, 375), s Rn 685, bei Erwerb von festverzinslichen Kapitalanlagen (Namensschuldverschreibung) keine A...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.6.2 Rechtsprechungsentwicklung

Nach früherer Rechtsprechung[1] sollten Steuerbefreiungen nach dem GewStG bei der Betriebs-GmbH ohne steuerliche Wirkungen beim Besitzunternehmen bleiben, wenn bei diesem selbst die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nicht vorliegen. Der BFH begründete seine Auffassung damit, dass beide Unternehmen nach Zivil- und Steuerrecht selbständige Unternehmen blieben und einer ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Im "Binnenbereich"

Rn. 1081 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Zu Binnen- und Außenbereich s Rn 1056. Die Legaldefinition zur Entnahme in § 4 Abs 1 S 2 EStG (Entnahme dem Grunde nach s Rn 1052) spricht von WG. Nach st BFH-Rspr gilt die Bewertungsfolge in § 6 Abs 1 Nr 4 EStG nicht für Nutzungen und Leistungen. Diese sind keine WG im bilanzsteuerrechtlichen Sinne. Entnommen werden kann deshalb nur der m...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hoffmann, Die Beteiligung an Personenhandelsgesellschaften in der StB, BB 1991, 448; Sommer, Bilanzierung von Anteilen an PersGes in HB und StB 1996; Bürkle/Knebel, Bilanzierung von Beteiligungen an PersGes, DStR 1998, 1067; Reiss, Bilanzierung von Beteiligungen an PersGes, DStR 1998, 1887. Rn. 671 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 § 6 Abs 1 Nr 2 S 1 EStG regelt neben der Bewertung von...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 4.2.3 Beteiligtenfähigkeit von Personengesellschaften und anderen Personenvereinigungen

Rz. 23 Die Beteiligtenfähigkeit von Personengesellschaften und anderen Personenvereinigungen hängt vom jeweiligen Einzelsteuergesetz ab, sie ist für jede Steuerart gesondert zu beurteilen. Allgemein gilt: Eine Personengesellschaft ist für die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer insoweit Steuerrechtssubjekt, als sie in der Einheit ihrer Gesellschafter Merkmale eines Beste...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 3 Beteiligtenwechsel auf Kläger- und Beklagtenseite

Rz. 15 Im Falle der Auswechslung des Klägers oder des Beklagten während des finanzgerichtlichen Verfahrens ist zu unterscheiden zwischen einem gewillkürten und einem gesetzlichen Beteiligtenwechsel. Ein gewillkürter Beteiligtenwechsel ist als subjektive Klageänderung nur in erster Instanz[1] und nur unter den Voraussetzungen des § 67 FGO sowie bei fristgebundenen Klagen nur ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 2.1 Kläger

Rz. 9 Kläger ist derjenige, der vom Gericht Rechtsschutz begehrt oder, im Vertretungsfall, in dessen Namen Rechtsschutz begehrt wird.[1] Der Kläger ist notwendig Hauptbeteiligter des Klageverfahrens. Die Identifizierbarkeit des Klägers ist demgemäß Mindestvoraussetzung des Inhalts der Klageschrift [2], da sich hieraus die Rechtsstellung als Beteiligter ableitet (s. Rz. 7). Im...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Inventur: Wie die Bestandsa... / 1.1 Inventurfehler können lediglich zur Hinzuschätzung der Bestände führen

Eine nicht ordnungsmäßige Inventur führt dazu, dass selbst die ansonsten nicht zu beanstandende Buchführung des Inventur- und des Folgejahres verworfen werden kann. Es droht dann die Schätzung des Jahresgewinns im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung. Darüber hinaus sollte nicht außer Acht gelassen werden, dass die Inventur auch im Rahmen einer Abschlussprüfung nach § 316 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.1.1.2 Natürliche Person

Rz. 115 § 2 AStG betrifft nur natürliche Personen und somit weder Kapitalgesellschaften noch Personengesellschaften.[1] Eine Ausdehnung der Norm auf Kapitalgesellschaften soll sich aufgrund der Unmöglichkeit der persönlichen Bindung durch die Staatsangehörigkeit erübrigen.[2] Rz. 116 Natürliche Person i. S. d. Norm ist jeder Mensch, ohne Rücksicht auf Alter, Geschlecht, Rasse...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bestellung des Verwalters / 3.3 Personengesellschaft

3.3.1 Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) am 1.1.2024 konnte eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) nicht zum Verwalter bestellt werden. Ein entsprechender Beschluss wurde als nichtig angesehen.[1] Auch bei der Bestellung einer in ein Register eingetragenen juristischen Person (Gm...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bestellung des Verwalters / 7.6.2 Verschmelzung von Personengesellschaften

Ob im Fall der Verschmelzung von Personenhandelsgesellschaften obige Grundsätze ebenfalls gelten, hat der BGH noch nicht entschieden. Diese Frage ist umstritten. Man wird wie folgt unterscheiden müssen: Verschmelzen 2 GmbH & Co. KGs, ist kein Grund ersichtlich, warum andere Grundsätze gelten sollten als bei der Verschmelzung zweier juristischer Personen. Anderes könnte dann ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bestellung des Verwalters / 3.3.3 GmbH & Co. KG

Da es sich auch bei einer GmbH & Co. KG um eine Kommanditgesellschaft handelt, wird sie den Personengesellschaften zugeordnet, auch wenn der ansonsten unbeschränkt haftende Komplementär nur als GmbH lediglich beschränkt haftet. Selbstverständlich kommt auch die Bestellung einer GmbH & Co. KG als Verwalterin in Betracht.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bestellung des Verwalters / 3.1.2 Der zertifizierte Verwalter

Gravierende Änderungen hat das WEMoG für die Verwalterpraxis allerdings durch den in § 26a WEG geregelten "zertifizierten Verwalter" gebracht. Nach wie vor benötigt der Verwalter keine Ausbildung, um seinen Beruf ausüben zu können. Seit dem 1.12.2023 widerspricht allerdings die Bestellung eines nicht nach § 26a WEG zertifizierten Verwalters gemäß §§ 19 Abs. 2 Nr. 6, 48 Abs. ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bestellung des Verwalters / 7.1 Grundsätze

Wenn es um das Thema der Umwandlung des Verwaltungsunternehmens geht, sind zunächst 2 Aspekte zu beachten: Höchstpersönlichkeit des Verwalteramts und Publizität des Verwalterunternehmens Zu 1: Höchstpersönlichkeit Das Verwalterverhältnis ist höchstpersönlicher Natur: Es beruht insbesondere auf dem persönlichen Vertrauen der Wohnungseigentümer zum Verwalter sowie dem Vertrauen in...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bestellung des Verwalters / 3.3.1 Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) am 1.1.2024 konnte eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) nicht zum Verwalter bestellt werden. Ein entsprechender Beschluss wurde als nichtig angesehen.[1] Auch bei der Bestellung einer in ein Register eingetragenen juristischen Person (GmbH und AG) oder einer OHG oder KG als Verwal...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bestellung des Verwalters / 3 Wer kommt als Verwalter infrage?

Zum Verwalter kann jede natürliche und geschäftsfähige (Privat-)Person bestellt werden. Das Wohnungseigentumsgesetz enthält zur Person des Verwalters keinerlei Bestimmungen. Dem Wortlaut des § 26 WEG ist lediglich zu entnehmen, dass es nur einen Verwalter geben kann. Bei diesem Verwalter kann es sich um eine natürliche Person, eine Personengesellschaft oder eine juristische ...mehr

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Pflegezeit und sonstige Fre... / 2.2 Verpflichtete Arbeitgeber

Als Arbeitgeber werden die natürlichen oder juristischen Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften bezeichnet, die Beschäftigte im Sinne des PflegeZG beschäftigen. Für die arbeitnehmerähnlichen Personen tritt an die Stelle des Arbeitgebers der Auftraggeber oder Zwischenmeister. Zwischenmeister ist, wer ohne Arbeitnehmer zu sein, die ihm von Gewerbetreibenden übertra...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bestellung des Verwalters / 3.3.2 Kommanditgesellschaft (KG)/Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Unproblematisch kann eine KG zur Verwalterin bestellt werden.[1] Entsprechendes gilt für die OHG.[2] Achtung: Bestellung einer OHG oder KG erst nach Handelsregistereintragung Im Gegensatz zu den juristischen Personen entstehen OHG und KG bereits mit Aufnahme ihres vollkaufmännischen Geschäftsbetriebs. Die Eintragung im Handelsregister wirkt also nicht konstitutiv. Vor Eintra...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bestellung des Verwalters / 7.6 Verschmelzung

Grundsätzlich sind bei der Verschmelzung 2 unterschiedliche Konstellationen zu unterscheiden: Verschmelzung durch Aufnahme und Verschmelzung durch Neugründung. Die Verschmelzung kann in der Weise erfolgen, dass die eine Gesellschaft die andere Gesellschaft aufnimmt oder dass im Wege der Neugründung die beiden Gesellschaften ihr Vermögen auf eine neue Gesellschaft übertragen. Pr...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bestellung des Verwalters / 10 Rechtsprechungsübersicht

Anfechtung des Bestellungsbeschlusses Der Bestellungsbeschluss ist für ungültig zu erklären, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der gegen die Bestellung dieses Verwalters spricht. Ein solcher Grund ist zu bejahen, wenn unter Berücksichtigung aller, nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter Umstände nach Treu und Glauben eine Zusammenarbeit mit dem gewählten Verwalter unzumu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 21.4 Zur Änderung des § 18 Abs. 3 S. 3 und S. 4 UmwStG (Abs. 22)

Rz. 109 Ein Veräußerungs- oder Aufgabegewinn unterliegt der Gewerbesteuer, wenn der Betrieb einer Personengesellschaft oder einer natürlichen Person innerhalb von 5 Jahren nach der Umwandlung einer Körperschaft in die Personengesellschaft oder der Verschmelzung auf die natürliche Person aufgegeben oder veräußert wird, § 18 Abs. 3 S. 1 UmwStG. Dies gilt nunmehr auch für mitte...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 7 Aufhebung des § 10 UmwStG (Abs. 6)

Rz. 63 § 10 UmwStG [1] regelte seit Inkrafttreten des UmwStG i. d. F. des SEStEG v. 7.12.2006[2] auf der Ebene der übertragenden Körperschaft lediglich die Abwicklung noch bestehender Bestände an EK 02 im Fall der Verschmelzung einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft bzw. auf eine natürliche Person. Da das Vermögen der übertragenden Körperschaft im Fall der Verschmel...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.1 Weiteranwendung des § 5 Abs. 4 UmwStG a. F. (Abs. 3 Nr. 1)

Rz. 29 § 5 Abs. 4 UmwStG a. F.[1] sah die fiktive Einlage von einbringungsgeborenen Anteilen i. S. d. § 21 UmwStG a. F. in das Betriebsvermögen der übernehmenden Personengesellschaft vor. Mit der Neufassung des UmwStG ist diese Regelung entfallen, weil das Besteuerungssystem der einbringungsgeborenen Anteile zugunsten der sperrfristverstrickten Anteile i. S. d. § 22 UmwStG a...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 8 Neufassung des § 18 Abs. 3 S. 1 UmwStG (Abs. 7)

Rz. 68 Durch die Neufassung des § 18 Abs. 3 S. 1 UmwStG durch das JStG 2008 v. 10.12.2007[1] wurde die Gewerbesteuerbarkeit eines Aufgabe- oder Veräußerungsgewinns innerhalb der fünfjährigen Sperrfrist auch auf das Betriebsvermögen ausgeweitet, das bereits vor der Umwandlung im Betrieb der übernehmenden Personengesellschaft oder der natürlichen Person vorhanden war. Rz. 69 Na...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 21.3 Zu den Änderungen der §§ 5 Abs. 2 und 13 Abs. 2 UmwStG (Abs. 21)

Rz. 108 Durch § 5 Abs. 2 UmwStG wurde die Einlagefiktion insoweit erweitert: Bei Verschmelzungen auf eine Personengesellschaft oder eine natürliche Person gelten die Anteile an der übertragenden Körperschaft nach § 17 EStG für die Ermittlung des Übernahmeergebnisses als zum steuerlichen Übertragungsstichtag mit den Anschaffungskosten in das Betriebsvermögen des übernehmenden...mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrif... / 3.3.2 Grundsatz: Sonderbetriebsvermögen bei Überlassung von Wirtschaftsgütern eines Mitunternehmers an "seine" Personengesellschaft

Überlässt ein Gesellschafter der Betriebspersonengesellschaft ein Wirtschaftsgut zur Nutzung, ist das betreffende Wirtschaftsgut als Sonderbetriebsvermögen der Betriebsgesellschaft zu behandeln. Gehört das überlassene Wirtschaftsgut zum Betriebsvermögen eines eigenen Betriebs des Gesellschafters, ergibt sich allerdings eine Bilanzierungskonkurrenz zwischen dem "eigenen" Betr...mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrif... / 3.3.6 Übertragung eines Einzelwirtschaftsguts zwischen beteiligungsidentischen Schwesterpersonengesellschaften

Bei der typischen mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung (Personen- und Beteiligungsidentität bei beiden Personenhandelsgesellschaften – regelmäßig mit Ausnahme der Komplementär-GmbH) handelt es sich um Schwestergesellschaften, sodass § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG nicht anwendbar ist. Ob ein Einzelwirtschaftsgut, z. B. Gebäudegrundstück, unentgeltlich aus dem steuerlichen G...mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrif... / 3.3.5 Keine mitunternehmerische Betriebsaufspaltung: Fallkonstellationen

Unentgeltliche Überlassung einer wesentlichen Betriebsgrundlage Überlässt eine vermögensverwaltende Personengesellschaft die wesentlichen Betriebsgrundlagen der gewerblich tätigen Schwesterpersonengesellschaft unentgeltlich oder zu einem nicht kostendeckenden Entgelt, erzielt sie grundsätzlich mangels Gewinnerzielungsabsicht keine gewerblichen Einkünfte aufgrund einer mitunte...mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrif... / 3.3.3 Ausnahme: Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung hat Vorrang vor Sonderbetriebsvermögen

Der BFH[1] hat den Vorrang von Sonderbetriebsvermögen jedoch verneint, wenn die vermieteten Wirtschaftsgüter einer gesellschafteridentischen Schwesterpersonengesellschaft gehören, die eine gewerbliche Tätigkeit ausübt oder eine gewerblich geprägte Gesellschaft i. S. d. § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG ist. Das der nutzenden Personengesellschaft überlassene Wirtschaftsgut rechnet dann ...mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrif... / 3.3.1 Begriff

Eine mitunternehmerische Betriebsaufspaltung ist gegeben, wenn sowohl die Besitz- als auch die Betriebsgesellschaft eine Personengesellschaft ist.[1] Bei einer mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung hat das Betriebsunternehmen nicht die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft (GmbH oder AG), sondern ist als Personengesellschaft, insbesondere als GmbH & Co. KG, organisiert. Die...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 51 All... / 3.1 Körperschaften

Rz. 9 Die Steuervergünstigungen stehen nur Körperschaften zu; für die Definition des Begriffs der Körperschaft verweist die AO auf § 1 Abs. 1 KStG. Steuerbegünstigt können alle Körperschaftsteuersubjekte i. S. d. § 1 KStG sein; Rechtsfähigkeit oder eine unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht ist daher nicht erforderlich. Zu den vom KStG erfassten Körperschaften, Personenvere...mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrif... / 3.1.1 Kapitalistische Betriebsaufspaltung zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft

Eine Betriebsaufspaltung setzt nicht voraus, dass Träger des Besitzunternehmens eine natürliche Person oder eine Personengesellschaft ist. Es kann sich dabei auch um eine Kapitalgesellschaft handeln (sog. Besitzkapitalgesellschaft). Von einer kapitalistische Betriebsaufspaltung spricht man, wenn sowohl das Besitzunternehmen als auch das Betriebsunternehmen eine Kapitalgesell...mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrif... / 1.2 Rechtsentwicklung und Rechtsgrundlage

Die Betriebsaufspaltung ist bislang gesetzlich nicht positiv geregelt worden.[1] Es handelt sich um ein ursprünglich von der Rechtsprechung entwickeltes und in jahrzehntelanger Rechtsprechung anerkanntes Richterrechtsinstitut.[2] Das Institut der Betriebsaufspaltung ist von der Rechtsprechung ursprünglich zur "Missbrauchsvermeidung" entwickelt und von der Finanzverwaltung in ...mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrif... / 4.2 Steuerrechtliche Aspekte

Im Rahmen einer Betriebsaufspaltung lassen sich die steuerlichen Vorteile eines Personenunternehmens (Einzelkaufmann, Personengesellschaft) mit den steuerlichen Vorteilen einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) kombinieren.[1] An Steuervorteilen bietet eine Betriebsaufspaltung u. a.: Schuldrechtliche Verträge zwischen dem Besitzunternehmen und der Betriebs-GmbH werden steuerlich ...mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrif... / 1.1 Begriff "Betriebsaufspaltung"

Eine Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn einem Betriebsunternehmen wesentliche Grundlagen für seinen Betrieb von einem Besitzunternehmen überlassen werden und die hinter dem Betriebs- und Besitzunternehmen stehenden Personen einen einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillen haben; dieser ist anzunehmen, wenn die Person oder Personengruppe, die das Besitzunternehmen beherr...mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrif... / 2.1.1 Begriff

Unter einer "echten Betriebsaufspaltung" versteht man die willentliche Aufteilung eines bisher einheitlichen Unternehmens auf zwei selbständige Rechtsträger. Durch die Aufspaltung entstehen zwei Unternehmen, die nach ihrer Funktion Besitz- und Betriebsunternehmen genannt werden. Bei einer echten Betriebsaufspaltung wird ein ursprünglich einheitlicher Betrieb des Stpfl. in ei...mehr

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Unentgeltliche Leistung ode... / 1 Problematik

Wird ein Gegenstand für unternehmensfremde Zwecke aus dem Unternehmensvermögen entnommen, liegt nach § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 1 UStG ein Vorgang vor, der als Lieferung gegen Entgelt angesehen wird.[1] Praxis-Tipp Steuerbare Entnahme nur bei vorigem Vorsteuerabzug Die Steuerbarkeit einer unentgeltlichen Lieferung setzt immer einen Vorsteuerabzug aus der Anschaffung des Gegenstand...mehr