Fachbeiträge & Kommentare zu Personengesellschaft

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. Anwendungsbereich

Rz. 6 [Autor/Zitation] Der Anwendungsbereich von § 327 beschränkt sich auf mittelgroße Kapitalgesellschaften, die in § 267 Abs. 2 definiert werden. Dazu zählen über § 264a auch kapitalistische Personengesellschaften (Drinhausen/Granzow in BeckOGK HGB, § 327 Rz. 2 [9/2023]; Fehrenbacher in MünchKomm. HGB[5], § 327 Rz. 3; Keller in Heidel/Schall[4], § 327 HGB Rz. 1; Zetzsche in...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Grundsätzliches

Rz. 11 [Autor/Zitation] Die Offenlegungspflicht nach § 342m Abs. 2 betrifft Gesellschaften iSd. § 342 Abs. 1 Nr. 3, die der Pflicht nach § 342d Abs. 1 unterliegen. Hiermit sind wenigstens mittelgroße oder ausschließlich der Umgehung der Berichtspflichten dienende inländische TU (KapGes. und Personengesellschaften iSd. 264a Abs. 1) gemeint, deren oberstes MU seinen Sitz in ein...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Vorbemerkung

Rz. 20 [Autor/Zitation] In Abs. 2 sind zwei (weitere) Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften, die in § 267a definiert werden, im Rahmen der Offenlegung des JA vorgesehen. Da eine Kleinstkapitalgesellschaft immer auch eine kleine KapGes. ist, können Kleinstkapitalgesellschaften sowohl die Erleichterungen von Abs. 1 (Rz. 10 ff.) als auch von Abs. 2 nutzen. Für die Kon...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 335b sichert das verfassungsrechtlich fundierte Bestimmtheitsgebot für das Ordnungsgeldverfahren ab. Aufgrund des Sanktionscharakters des Ordnungsgeldverfahrens (vgl. § 335 Rz. 4) gilt das Bestimmtheitsgebot nach Art. 103 Abs. 2 GG. Dieses erfordert, dass Normen des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts ihren Adressatenkreis eindeutig benennen. Deshal...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) § 3 PublG

Rz. 8 [Autor/Zitation] Anhaltspunkte für die Auslegung des Unternehmensbegriffs in § 11 PublG könnten sich bereits aus dem 1. Abschnitt des PublG ergeben. So führt der Gesetzgeber in § 3 Abs. 1 PublG enumerativ auf, welche Unternehmen zur Aufstellung eines JA nach Maßgabe des PublG verpflichtet sind (s. § 3 Rz. 5 ff.). Hierzu zählen: Einzelkaufleute, Personengesellschaften, für...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Pflichtverletzung durch einen Geschäftsleiter nach § 2 Abs. 36 WpIG (Abs. 1 Satz 2 Nr. 1a)

Rz. 17 [Autor/Zitation] Geschäftsleiter iSd. WpIG sind nach der Legaldefinition in § 2 Abs. 36 WpIG diejenigen natürlichen Personen, die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Führung der Geschäfte und zur Vertretung eines Wertpapierinstituts oder eines Unternehmens in der Rechtsform einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft, die Wertpapierinstitut...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Anhang

a) Gesetzliche Regelung Rz. 178 [Autor/Zitation] Gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 gelten die folgenden Vorschriften für die Aufstellung des Anhangs sinngemäß: § 284 HGB, § 285 Nr. 1-4, 7-13, 15a, 17-34 HGB, § 286 HGB. Rz. 179 [Autor/Zitation] Darüber hinaus ergeben sich Angabepflichten im Anhang gem. § 268 HGB (s. Rz. 94 ff.) sowie ggf. § 265 HGB (s. Rz. 77 ff.), welche bereits gem. § 5 Abs...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Einzelfragen

Rz. 24 [Autor/Zitation] Die Bilanzsumme kann durch verschiedene Ausweiswahlrechte beeinflusst werden. So können erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen in der Bilanz von den Vorräten abgesetzt werden (§ 268 Abs. 5 Satz 2 HGB iVm. § 5 Abs. 1 Satz 2 PublG). Ferner können aktive und passive latente Steuern saldiert ausgewiesen (§ 274 Abs. 1 Satz 1 HGB) oder die Einfrierungsmethod...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Tatgegenstände bei Unternehmen des PublG

Rz. 23 [Autor/Zitation] Die folgende tabellarische Übersicht zeigt die Tatgegenstände des § 17 Abs. 1 PublG, die in Rz. 37 ff. erläutert werden, sowie die von den Rechenwerken intendierten Darstellungen der Verhältnisse des Unternehmens, die durch § 17 PublG HGB vor Täuschungsversuchen geschützt werden sollen.mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Betriebliche Schulden

aa) Wirtschaftliche Betrachtungsweise Rz. 225 [Autor/Zitation] Private Schulden dürfen nicht in der Bilanz des Einzelkaufmanns ausgewiesen werden. Zu den privaten Schulden zählen stets solche, welche zur Anschaffung von VG des Privatvermögens oder zur Finanzierung privater Ausgaben (zB Urlaubsreise) aufgenommen wurden (WP Handbuch18, Kap. F Rz. 1587; Beyer in HKMS3/4, § 5 Publ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Nichtaufnahme des Privatvermögens in den Jahresabschluss (Abs. 4)

1. Gesetzliche Regelung Rz. 210 [Autor/Zitation] § 5 Abs. 4 bestimmt für Unternehmen in der Rechtsform eines Einzelkaufmanns bzw. einer Personenhandelsgesellschaft, dass weder das Privatvermögen des Einzelkaufmanns bzw. der Gesellschafter der Personenhandelsgesellschaft in die Bilanz des Unternehmens noch die sich hieraus ergebenden Aufwendungen oder Erträge in die GuV aufgeno...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Einzelkaufleute

a) Betriebliche Vermögensgegenstände Rz. 216 [Autor/Zitation] Die Abgrenzung zwischen Betriebsvermögen und Privatvermögen erweist sich insbes. bei Einzelkaufleuten als problematisch, da eine rechtliche Trennung zwischen den beiden Sphären fehlt ( Ischebeck/Nissen-Schmidt in HdR-E, § 5 PublG Rz. 16 [9/2021]; Kirsch, Rechnungslegung, § 5 PublG Rz. 101 [7/2022]). Maßgebend für die...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Berichterstattung im Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk

Rz. 36 [Autor/Zitation] § 321 HGB regelt die Inhalte des vom Abschlussprüfer an die Auftraggeber zu erstattenden Prüfungsberichts. Bei der sinngemäßen Anwendung der Vorschrift können sich inhaltliche Besonderheiten vor allem abhängig vom Prüfungsgegenstand und vom Prüfungsurteil ergeben (vgl. Rz. 38). Ebenso können auch die Vorgaben für die Inhalte des Prüfungsberichts nach A...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Zusammenfassung mehrerer Handelsgeschäfte des Einzelkaufmanns (Abs. 5)

Rz. 49 [Autor/Zitation] Nach § 1 Abs. 5 PublG qualifizieren mehrere Handelsgeschäfte eines Einzelkaufmanns, auch wenn sie nicht unter der gleichen Firma (§ 17 HGB) betrieben werden oder branchenfremd sind, als ein Unternehmen iSd. PublG. Zweck der Vorschrift ist, dass eine Umgehung der Rechnungslegung nach dem PublG nicht durch eine Aufteilung der Unternehmen des Einzelkaufma...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VII. Einbehaltene Gewinne (Abs. 2 Nr. 7 iVm. Abs. 3 Nr. 6)

Rz. 51 [Autor/Zitation] Schließlich sind angabepflichtig die einbehaltenen Gewinne am Ende des Berichtszeitraums. Diese umfassen sowohl einbehaltene Gewinne vergangener GJ als auch Gewinne des Berichtszeitraums, für die am Ende des GJ keine Gewinnausschüttung beschlossen ist. Mit anderen Worten sind einbehaltene Gewinne solche, die zum Berichtszeitraumsende auf neue Rechnung ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Erleichterungen bei der Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung und Pflichten bei Nichtoffenlegung (Abs. 5)

1. Überblick Rz. 250 [Autor/Zitation] Für die GuV von Einzelkaufleuten und Personenhandelsgesellschaften sieht § 5 Abs. 5 folgende Erleichterungen vor: Aufstellung der GuV nach den für das Unternehmen geltenden Bestimmungen (Satz 1); s. Rz. 253 ff. Ausweis der Steuern bei Anwendung einer Gliederung nach § 275 HGB (Satz 2); s. Rz. 270 ff. Anlage zur Bilanz im Falle der Nichtoffenl...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Anlage zur Bilanz bei Nichtoffenlegung der Gewinn- und Verlustrechnung (Abs. 5 Satz 3)

a) Allgemeines Rz. 280 [Autor/Zitation] Gemäß § 9 Abs. 2 dürfen unter das PublG fallende Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleute auf die Offenlegung der GuV und des Beschlusses über die Ergebnisverwendung verzichten, wenn sie die in § 5 Abs. 5 Satz 3 geforderten Angaben in eine Anlage zur Bilanz aufnehmen. Die Vorschrift ist zwar häufig kritisiert worden (vgl. zB Cas...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Jahresabschluss

Rz. 78 [Autor/Zitation] Nach Nr. 1 ist zunächst der festgestellte JA offenzulegen. Dabei handelt es sich um den nach §§ 242 ff., 264 ff. aufgestellten Jahresabschluss. Dieser muss zudem nach §§ 172 f. AktG, Art. 61 SE-VO, § 42a Abs. 2 GmbHG, § 48 Abs. 1 Satz 1 GenG, § 121 HGB (zur Anwendung von § 121 HGB auf die Kapitalgesellschaft & Co. Personenhandelsgesellschaft Mock in Rö...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Pflichtverletzung durch einen Geschäftsleiter nach § 1 Abs. 2 KWG (Abs. 1 Satz 2 Nr. 1)

Rz. 15 [Autor/Zitation] Nach der Legaldefinition des § 1 Abs. 2 KWG sind Geschäftsleiter iSd. KWG diejenigen natürlichen Personen, die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Führung der Geschäfte und zur Vertretung eines Instituts oder eines Unternehmens in der Rechtsform einer juristischen Person oder einer Personenhandelsgesellschaft berufen sind. Diese Geschäft...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Anwendung materieller Bilanzierungsvorschriften (Abs. 2)

Rz. 11 [Autor/Zitation] Abs. 2 bestimmt, dass die für die Aufstellung des JA maßgeblichen Vorschriften (Gesetz, Gesellschaftsvertrag/Satzung usw.) auch bei der Feststellung des JA zu beachten sind; er entspricht den Regelungen in § 173 Abs. 2 Satz 1 AktG und § 42a Abs. 2 Satz 3 GmbHG. Grund für die Regelung ist, dass der aufgestellte und geprüfte JA im Zuge seiner Feststellun...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Berichterstattung im Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk

Rz. 26 [Autor/Zitation] § 321 HGB regelt die Inhalte des vom Abschlussprüfer zu erstattenden Prüfungsberichts. Bei der sinngemäßen Anwendung der Vorschrift können sich inhaltliche Besonderheiten vor allem abhängig vom Prüfungsgegenstand ergeben (vgl. Rz. 13 ff.). Umfasst dieser keinen Lagebericht, entfallen die darauf bezogenen Ausführungen im Prüfungsbericht gem. § 321 Abs. ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / f) Ergebnisverwendungsbeschluss

Rz. 93 [Autor/Zitation] Der Ergebnisverwendungsbeschluss wird in Nr. 1 nicht gesondert erwähnt. Daraus folgt, dass dieser auch nicht gesondert offengelegt werden muss (im Ergebnis auch Grottel in Beck BilKomm.14, § 325 HGB Rz. 42). Allerdings ist dieser im Anhang (§ 285 Nr. 34) aufzunehmen und wird damit mit diesem offengelegt. Dies gilt allerdings nur für die AG und die KGaA...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Zur Aufstellung verpflichtete Personen

Rz. 14 [Autor/Zitation] § 13 Abs. 1 bestimmt, dass die gesetzlichen Vertreter des Mutterunternehmens zur Aufstellung des KA und Konzernlageberichts verpflichtet sind. Nach dem Gesetzeswortlaut besteht diese Verpflichtung ebenfalls für "einen Teilkonzernabschluss oder einen Teilkonzernlagebericht". Hierbei handelt es sich offensichtlich um ein redaktionelles Versehen, so dass ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Inhalt des Anhangs und des Lageberichts (Abs. 2 Satz 2)

1. Anhang a) Gesetzliche Regelung Rz. 178 [Autor/Zitation] Gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 gelten die folgenden Vorschriften für die Aufstellung des Anhangs sinngemäß: § 284 HGB, § 285 Nr. 1-4, 7-13, 15a, 17-34 HGB, § 286 HGB. Rz. 179 [Autor/Zitation] Darüber hinaus ergeben sich Angabepflichten im Anhang gem. § 268 HGB (s. Rz. 94 ff.) sowie ggf. § 265 HGB (s. Rz. 77 ff.), welche bereits gem...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Anwendungsbereich und Prüfungsgegenstand (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 140 [Autor/Zitation] Jahresabschluss und Konzernabschluss sind bereits in § 316 Abs. 1 und 2 als Gegenstand der Prüfung genannt. Insoweit verzichtet § 317 darauf, sie nochmals als Gegenstand zu benennen, zumal die Prüfungsurteile, die der Abschlussprüfer in Bezug auf JA und Konzernabschluss zu treffen hat, im Einzelnen näher bestimmt werden. Rz. 141 [Autor/Zitation] Prüfung...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Bestandteile

Rz. 32 [Autor/Zitation] Gemäß § 297 Abs. 1 Satz 1 HGB, auf den § 13 Abs. 2 Satz 1 PublG Bezug nimmt, besteht der KA grds. aus Konzernbilanz, Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, Konzernanhang, Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel. Der KA kann freiwillig um eine Segmentberichterstattung erweitert werden (§ 297 Abs. 1 Satz 2 HGB iVm. § 13 Abs. 2 Satz 1 PublG). Die Verpfl...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Unternehmen bestimmter Wirtschaftszweige oder mit bestimmter Geschäftstätigkeit

Rz. 62 [Autor/Zitation] Bei Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten sowie anderen Unternehmen im Anwendungsbereich der §§ 340–340o (Wertpapierinstitute iSd. Wertpapierinstitutsgesetzes und Institute iSd. Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) bestimmt sich die Prüfungspflicht nach § 340k Abs. 1 iVm. § 316 unabhängig von ihrer Rechtsform und Größe; auch Personenhandelsgesellsch...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck; Geltungsbereich

Rz. 20 [Autor/Zitation] Die Vorschrift ist unmittelbar anwendbar auf alle prüfungspflichtigen Kapitalgesellschaften (§ 316 Abs. 1 Satz 1), gilt also für kleine KapGes. und Unternehmen anderer Rechtsform zunächst nicht. Durch § 264a Abs. 1 wird die Anwendbarkeit auf Personenhandelsgesellschaften ohne natürliche Person als persönlich haftende Gesellschafterin (OHG und KG) ausge...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Tatgegenstände, Tatmittel

Rz. 37 [Autor/Zitation] Tatmittel nach § 17 Abs. 1 Nr. 1 PublG sind der JA und der Lagebericht. § 5 Abs. 1 PublG verweist in Bezug auf den Jahresabschluss auf § 242 HGB, dh., der JA besteht aus Bilanz und GuV (§ 242 Abs. 3 HGB), sowie für den Inhalt, die Gliederung und die einzelnen Posten auf die sinngemäße Anwendung der §§ 264 Abs. 1a, 265, 266, 268 bis 275, 277 HGB. Rz. 38...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Änderungen durch das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG)

Rz. 50 [Autor/Zitation] Keine europäischen Impulse, sondern die Causa Wirecard haben 2021 den Anstoß zum FISG (Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität [Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz – FISG] v. 3.6.2021, BGBl. I 2021, 1534) gegeben, mit dem ua. auch § 324 geändert worden ist. Abgesehen von den Regelungen zur APAS (Rz. 417 ff.) sowie rein redaktionellen Modifizier...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Allgemeines

Rz. 280 [Autor/Zitation] Gemäß § 9 Abs. 2 dürfen unter das PublG fallende Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleute auf die Offenlegung der GuV und des Beschlusses über die Ergebnisverwendung verzichten, wenn sie die in § 5 Abs. 5 Satz 3 geforderten Angaben in eine Anlage zur Bilanz aufnehmen. Die Vorschrift ist zwar häufig kritisiert worden (vgl. zB Castan, DB 1980, ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Erleichterungen bezüglich der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

a) Vereinfachte Gliederung Rz. 73 [Autor/Zitation] Nach § 5 Abs. 5 Satz 1 PublG dürfen Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleute in ihrem JA die GuV nach den für ihr Unternehmen geltenden Bestimmungen aufstellen (s. ausführlich hierzu § 5 Rz. 253). Die Erleichterung darf über die Verweisung in § 13 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 1 PublG entsprechend in deren KA angewendet werden...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Die Pflichtangaben im Einzelnen

aa) Umsatzerlöse (Abs. 5 Satz 3 Nr. 1) Rz. 293 [Autor/Zitation] Umfang und Inhalt der anzugebenden Umsatzerlöse ergibt sich aus § 277 Abs. 1 HGB . Demnach sind als Umsatzerlöse die Erlöse aus dem Verkauf von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen nach Abzug von Erlösschmälerungen und der Umsatzsteuer sowie sonstiger direkt mit dem Umsatz verbundener Steuern aus...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / dd) Bewertungs- und Abschreibungsmethoden einschließlich wesentlicher Änderungen (Abs. 5 Satz 3 Nr. 4)

(1) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Rz. 306 [Autor/Zitation] Nach § 5 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 sind die Bewertungs- und Abschreibungsmethoden einschließlich wesentlicher Änderungen anzugeben. Der Begriff entstammt noch § 160 Abs. 2 AktG 1965, wonach eine Aktiengesellschaft in ihrem Geschäftsbericht die "Bewertungs- und Abschreibungsmethoden" anzugeben hatte. Abweichend von § ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (2) Nach dem Trennungsprinzip besteuerte Unternehmen

Rz. 128 [Autor/Zitation] Vereine, Stiftungen des privaten Rechts sowie BgA von juristischen Personen des öffentlichen Rechts sind gem. § 1 Abs. 1 KStG körperschaftsteuerpflichtig. Soweit sie im Inland einen Gewerbebetrieb betreiben, sind sie zudem gewerbesteuerpflichtig nach § 2 Abs. 1 GewStG. Letzteres ist bei nach PublG zur öffentlichen Rechnungslegung verpflichteten Untern...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Erträge aus Beteiligungen (Abs. 5 Satz 3 Nr. 2)

Rz. 296 [Autor/Zitation] Die Angabe der "Erträge aus Beteiligungen" scheint auf den ersten Blick mit der entsprechenden GuV-Position im Gliederungsschema nach § 275 HGB (Abs. 2 Nr. 9 bzw. Abs. 3 Nr. 8) zu korrespondieren. § 5 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 verweist indes – anders als bei den Umsatzerlösen – nicht auf eine Legaldefinition bzw. einen konkreten GuV-Posten im Gliederungssch...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Für die nach § 11 PublG zur Konzernrechnungslegung verpflichteten MU regelt § 13 PublG die Verantwortlichkeiten für die Aufstellung des KA und Konzernlageberichts. Es wird zum einen bestimmt, wer für die Aufstellung verantwortlich ist (s. Rz. 14), und zum anderen, welche Aufstellungsfristen bestehen (s. Rz. 24). Rz. 2 [Autor/Zitation] Hinsichtlich der Bes...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Haftungsbeschränkte Gesellschaften

Rz. 84 [Autor/Zitation] Für ein TU in der Rechtsform einer KapGes. oder einer haftungsbeschränkten Personenhandelsgesellschaft iSd. § 264a HGB, welches selbst MU ist, kann ein nach PublG aufgestellter KA des MU nur dann befreiend wirken, wenn in diesem keine Befreiungen nach § 13 Abs. 3 Satz 1 und 2 PublG genutzt wurden. Rz. 85 [Autor/Zitation] Nach dem Wortlaut der Norm führen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 46 [Autor/Zitation] Ein Bestätigungsvermerk ist nach den Vorgaben des § 322 bei allen Abschlussprüfungen nach oder entsprechend § 316 zu erteilen (vgl. auch § 316 Rz. 25 und Rz. 83). Demzufolge sind die Geltungsbereiche beider Vorschriften im Wesentlichen deckungsgleich. Seinem Wortlaut nach sind die in § 322 für den Bestätigungsvermerk normierten Regelungen im Gleichklang...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Inländische oberste Mutterunternehmen, inländische Tochterunternehmen von obersten Mutterunternehmen in Drittstaaten und inländische Zweigniederlassungen verbundener Unternehmen in Drittstaaten (Nr. 2)

Rz. 18 [Autor/Zitation] Gemäß § 342 Nr. 2 sind in den Fällen des § 342c (oberste MU mit Sitz im Inland), § 342d (TU mit Sitz im Inland von obersten MU mit Sitz in einem Drittstaat) und des § 342f (inländische Zweigniederlassungen verbundener Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat) das oberste MU und alle TU, die in den für den Berichtszeitraum aufgestellten KA des obersten ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Europäisches Recht

Rz. 26 [Autor/Zitation] Die Offenlegung von JA wurde durch den europäischen Gesetzgeber durch Art. 47 Abs. 1 Vierte (Gesellschaftsrechtliche) Richtlinie (RL 78/660/EWG, 4. EG-RL) vorgegeben, wonach der ordnungsgemäß gebilligte JA und der Lagebericht sowie der Bericht der mit der Abschlussprüfung beauftragten Person offenzulegen war; für die Modalitäten der Offenlegung verwies...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 8 [Autor/Zitation] Hinsichtlich der Konzernrechnungslegungspflicht baut § 340i auf den allgemeinen Konzernrechnungslegungsvorschriften nach dem Zweiten Unterabschnitt des Zweiten Abschnittes des Dritten Buchs des HGB (§§ 290 bis 315e) auf. Allerdings werden diese allgemeinen Regelungen für Kreditinstitute um die Rechtsform- und Größenunabhängigkeit erweitert (Rz. 23 f.). ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Alternative Offenlegung eines Einzelabschlusses auf Basis der IAS/IFRS (Abs. 2a Satz 1)

Rz. 140 [Autor/Zitation] Die Offenlegungsmöglichkeit nach Satz 1 steht nur großen Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 3) offen; alle anderen Rechtsformen können ebenfalls einen Einzelabschluss auf Basis der IAS/IFRS erstellen, werden dadurch aber nicht von der Offenlegungspflicht des Abs. 1 befreit (ebenso Keller in Heidel/Schall4, § 325 HGB Rz. 32). Dieser beschränkte Anwendun...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 319 regelt die Voraussetzungen, die der Abschlussprüfer hinsichtlich seiner beruflichen Qualifikation und seiner Unabhängigkeit erfüllen muss. Abs. 1 legt fest, dass nur WP oder WPG sowie für die Prüfung von JA und Lageberichten mittelgroßer GmbH und Personengesellschaften auch vBP oder BPG Abschlussprüfer sein können. Wer WP oder vBP ist und werden ka...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 18 [Autor/Zitation] Die Anforderungen an die berufliche Qualifikation und an die Unabhängigkeit des Prüfers waren bereits bei der Einführung der Pflichtprüfung durch § 262c Abs. 1 HGB 1931 wesentliche und maßgebende Vorgaben. Die damalige Erste Durchführungsverordnung zur Aktienrechtsverordnung 1931 regelte schon den Vorbehalt der Abschlussprüfung für WP. Erst im Jahre 19...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Täter

Rz. 179 [Autor/Zitation] Als Täter für das in § 331 Abs. 1 Nr. 3 normierte Delikt kommen nach dem Wortlaut der Vorschrift zunächst nur Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs einer KapGes. bzw. KapCoGes. (§ 335b) infrage, die zum Zwecke der Befreiung gem. §§ 291 Abs. 1 und 2, 292 einen Konzernabschluss oder einen Konzernlagebericht offenlegen, die die Verhältnisse des K...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
9. Kapitel: Der Minderjähri... / § 24 Die Willensbildung in der Miterbengemeinschaft

Rz. 346 Die Verwaltung des Nachlasses obliegt der Erbengemeinschaft (§ 2038 Abs. 1 S. 1 BGB). Die Verwaltung umfasst alle Handlungen, die die Miterben mit Wirkung für den Nachlass vornehmen, um diesen zu erhalten, zu nutzen oder zu mehren.[1] Das können Verpflichtungsgeschäfte, tatsächliches Handeln und auch Verfügungsgeschäfte sein. Zur Verwaltung des Nachlasses gehört es a...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Gesamtliteraturverzeichnis (Teilband 5)

1995 ff. Achenbach/Ransiek/Rönnau (Hrsg.) Handbuch Wirtschaftsstrafrecht, 6. Aufl. 2024 Baetge/Kirsch/Thiele (Hrsg.), Bilanzrecht, Loseblatt Baetge/Wollmert/Kirsch/Oser/Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, Loseblatt Beck'scher Bilanzkommentar, hrsg. v. Grottel/Justenhoven/Kliem/Schubert, 14. Aufl. 2024 Beck'scher Online-Großkommentar, Gesamt-Hrsg. für das Handels- und Gese...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / XIX. Absatz 19 a.F. (i.d.F. des JStG 2010 v. 8.12.2010)

„(19) § 8 Absatz 3 und § 10 Absatz 1 Satz 3 in der Fassung des Artikels 7 des Gesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1768) sind erstmals anzuwenden 1. für die Einkommen- und Körperschaftsteuer für den Veranlagungszeitraum, 2. für die Gewerbesteuern für den Erhebungszeitraum, für den Zwischeneinkünfte hinzuzurechnen sind, die in einem Wirtschaftsjahr der Zwischengesellschaft ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.4.2 Ermittlung des gewerbesteuerpflichtigen Aufgabe- oder Veräußerungsgewinns

Tz. 55 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Für die Ermittlung des gewstpfl Aufgabe- oder VG gelten dieselben Grundsätze wie für die Ermittlung des der ESt/KSt unterliegenden Aufgabe- oder VG. GlA s Trossen (in R/H/vL, 3. Aufl, § 18 UmwStG Rn 73) und s Schnitter (in F/D, § 18 UmwStG Rn 119). Der Freibetrag nach § 16 Abs 4 EStG als pers-bezogene Vergünstigung ist hingegen iRd § 18 Abs 3...mehr