Fachbeiträge & Kommentare zu Personengesellschaft

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 3.1.22 DRS 22 – Konzerneigenkapital

Rz. 63 Der am 23.2.2016 bekannt gemachte DRS 22 Konzerneigenkapital regelt erneut die Darstellung der Entwicklung des Konzerneigenkapitals als Bestandteil des Konzernabschlusses gemäß § 297 Abs. 1 HGB und ersetzt damit auch den bereits 2014 vorgelegten E-DRS 29 ersatzlos. Dies wurde notwendig, da das BilRUG bereits in dem Standardentwurf vollständig berücksichtigt wurde. DRS...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 1.1 Systematik

Rz. 1 Die GewSt ist eine Steuer auf die von einem inländischen Gewerbebetrieb erzielten Einkünfte. Sie tritt bei gewerblich tätigen Steuerpflichtigen neben die ESt bzw. KSt. Die GewSt ist eine rechtsformunabhängige Steuer, der sowohl natürliche Personen als auch Personenvereinigungen unterliegen können. Sie knüpft nicht an die Rechtsform des Steuerpflichtigen an, sondern an ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 5... / 2.4 Personengesellschaft (§ 5 Abs. 1 S. 3 GewStG)

Rz. 11 Grundsätzlich ist Schuldner der GewSt der Unternehmer, für dessen Rechnung das Gewerbe betrieben wird.[1] Von diesem Grundsatz macht § 5 Abs. 1 S. 3 GewStG für Personengesellschaften eine Ausnahme.[2] Wird ein Gewerbebetrieb in der Rechtsform einer Personengesellschaft betrieben, sind steuerliche Unternehmer die Gesellschafter dieser Personengesellschaft und nicht die...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 5... / 3.2 Unternehmerwechsel

Rz. 42 § 5 Abs. 2 GewStG setzt einen Wechsel des Unternehmers i. S. d. § 2 Abs. 5 GewStG voraus. Erfolgt kein Unternehmerwechsel, liegt daher kein Anwendungsfall des § 5 Abs. 2 GewStG vor. Ein Unternehmerwechsel erfolgt bei dem Übergang des Gewerbebetriebs, für den die Steuerschuld besteht, auf eine andere Person. Dieser Übergang kann entgeltlich oder unentgeltlich erfolgen....mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 5... / 2.6.1 Grundlagen des Treuhandmodells

Rz. 18 Die Steuerschuldnerschaft bei Personengesellschaften gem. § 5 Abs. 1 S. 3 GewStG setzt nicht nur das Bestehen einer Personengesellschaft und das Vorhandensein von Gesamthandsvermögen voraus, sondern erfordert auch, dass an der Personengesellschaft mindestens zwei Mitunternehmer beteiligt sind. An dieses Erfordernis knüpft das sog. Treuhandmodell an. Rz. 19 Das Treuhand...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 1.1 Systematik

Rz. 1 § 3 GewStG regelt die Befreiung von der GewSt für bestimmte Einrichtungen, die einen Gewerbebetrieb unterhalten und damit eigentlich gewerbesteuerpflichtig wären. Die Norm regelt nicht, welche Betriebe als gewerblich zu qualifizieren sind und damit in den Anwendungsbereich der GewSt fallen. § 3 GewStG kommt erst in einem zweiten Schritt zur Anwendung, wenn die Anwendba...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 2.6 Gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Körperschaften (Nr. 6)

Rz. 31 Die Steuerbefreiung für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Körperschaften gem. § 3 Nr. 6 GewStG entspricht der fast wortgleichen Regelung in § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG. Wie im KSt-Recht ist die Steuerfreiheit ausgeschlossen, soweit ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb unterhalten wird.[1] Allerdings ist – anders als im KStG – ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb de...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 1.3.4 Abfärbewirkung

Rz. 16 Ist eine Personengesellschaft nicht ausschließlich originär gewerblich tätig gem. § 15 Abs. 2 EStG, wird die Tätigkeit dennoch gem. § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG in vollem Umfang als gewerblich angesehen, wenn die Personengesellschaft auch eine gewerbliche Tätigkeit ausübt. Die gewerbliche Tätigkeit färbt auf die nicht gewerbliche Tätigkeit ab und infiziert diese. Die Einkün...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 5... / 2.6.2 Rechtsentwicklung

Rz. 24 Das Treuhandmodell ist in der Literatur ausführlich diskutiert[1] und mittlerweile auch von der Rechtsprechung anerkannt worden.[2] Laut BFH setzt die gewerbesteuerliche Schuldnerschaft einer Personengesellschaft voraus, dass mindestens zwei Personen der Personengesellschaft als Mitunternehmer anzusehen sind. Dies ist bei dem Treuhandmodell nicht der Fall, da der Komm...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 5... / 1.1 Gesetzeshistorie

§ 5 GewStG besteht seit dem GewStG 1936. Seinen derzeitigen Regelungsinhalt hat die Norm im Wesentlichen seit dem Einführungsgesetz zur AO 1977.[1] Durch dieses Gesetz wurde eine Regelung für die Gewerbesteuerpflicht von Personenmehrheiten (Personengesellschaften) aufgenommen. Damals hafteten die einzelnen Personen noch als Gesamtschuldner, eine Steuerschuldnerschaft der Per...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 5... / 2.5 Atypisch stille Gesellschaft

Rz. 16 Grundsätzlich ist eine Personengesellschaft, die eine gewerbliche Tätigkeit ausübt, Schuldner der GewSt. Dies setzt aber u. a. voraus, dass die Personengesellschaft ein Gesamthandsvermögen bilden kann.[1] Die atypisch stille Gesellschaft betreibt selbst keinen Gewerbebetrieb.[2] Eine atypisch stille Gesellschaft liegt vor, wenn sich ein Dritter (der atypisch stille Ge...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erfordernis der Mehrheitsbeteiligung für Anwendung der Switch-Over-Klausel des § 20 Abs. 2 AStG.

Leitsatz Ist ein inländischer Steuerpflichtiger nicht zu mehr als 50 % an einer gewerblichen US-Personengesellschaft beteiligt, kann der Wechsel von der Freistellungsmethode gemäß Art. 23 Abs. 2 Satz 1 Bst. a DBA-USA 1989 zur Anrechnungsmethode nicht auf die Switch-Over-Klausel des § 20 Abs. 2 AStG alte Fassung gestützt werden. Sachverhalt Klägerin ist eine deutsche GmbH, die...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 5... / 2.6.5 Komplementär als Treuhänder

Rz. 34 Das Treuhandmodell beruht darauf, dass die Personengesellschaft gewerbesteuerlich kein Steuersubjekt ist. Der Treuhänder ist mangels Mitunternehmerrisiko und/oder Mitunternehmerinitiative nicht als Mitunternehmer anzusehen, auch wenn er zivilrechtlich Gesellschafter der Personengesellschaft ist. Damit fehlt es für die steuerliche Anerkennung der Personengesellschaft a...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 5... / 2.6.3 Begründung des Treuhandmodells

Rz. 26 Die Gestaltung des Treuhandmodells bei Gründung der KG ist unproblematisch. Der Treuhandvertrag wird im Zuge der Gründung der Gesellschaft abgeschlossen, sodass der Kommanditist bereits mit Gründung Treuhänder wird. Aus gewerbesteuerlicher Sicht entsteht bei der Gründung der KG bereits keine steuerpflichtige Mitunternehmerschaft. Die Einkünfte der KG werden von Beginn...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 2.1 Begriff der Arbeitsgemeinschaft

Rz. 2 Eine ARGE ist eine Gesellschaft zur Durchführung eines oder beschränkten Anzahl von Werk(liefer)verträgen und meist im Baugewerbe oder bei der Vergabe öffentlicher Aufträge anzutreffen. Bei einer ARGE handelt es sich gesellschaftsrechtlich regelmäßig um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Soweit die ARGE eine Personengesellschaft ist, die selbst gewerblich tät...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 5... / 1.2 Systematik

Rz. 1 § 5 GewStG regelt die Steuerschuldnerschaft i. S. d. § 33 AO. Festgelegt wird die persönliche Steuerpflicht.[1] Davon zu unterscheiden ist die sachliche Steuerpflicht, die in § 2 GewStG geregelt ist. Die sachliche Steuerpflicht bestimmt, welche Betriebe der GewSt unterliegen und bestimmt damit das Gewerbesteuerobjekt. Die persönliche Steuerpflicht entscheidet darüber, ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 2.12 Gemeinschaftliche Tierhaltung (Nr. 12)

Rz. 43 § 3 Nr. 12 GewStG befreit Personengesellschaften von der GewSt, soweit sie eine gemeinschaftliche Tierhaltung i. S. d. § 51a BewG betreiben. Nicht erfasst werden dagegen Kapitalgesellschaften und andere Gewerbebetriebe kraft Rechtsform i. S. d. § 2 Abs. 2 S. 1 GewStG. Die Steuerbefreiung ist auch auf Genossenschaften anzuwenden. Sie ist auf die Beträge begrenzt, die a...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 5... / 2.2 Steuerschuldner

Rz. 6 Steuerschuldner kann grundsätzlich sowohl eine natürliche Person als auch eine juristische Person sein. Wird ein Einzelunternehmen betrieben, ist Steuerschuldner der Einzelunternehmer. Rz. 7 Wird ein Gewerbebetrieb in Form einer juristischen Person betrieben, ist diese Steuerschuldner. Die juristische Gesellschaft ist selbstständiger Stpfl. Dies gilt auch bei einer Ein-...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 5... / 2.6.4 Beendigung des Treuhandmodells

Rz. 30 Wird der Treuhandvertrag aufgehoben oder derart geändert, dass der Kommanditist als Mitunternehmer anzusehen ist, kommt es zur Beendigung des Treuhandmodells. Die KG ist nach Beendigung des Treuhandmodells als GewSt-Subjekt anzusehen. Ebenso wie bei der Begründung des Treuhandmodells bei einer bestehenden KG kommt es steuerlich zur Übertragung des Vermögens vom Komple...mehr

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Verlustabzug / 3.1 Verlustvortrag, aber kein Verlustrücktrag

Für die Ermittlung des Gewerbeverlusts ist im Entstehungsjahr von dem Gewinn (Verlust) aus Gewerbebetrieb auszugehen, der nach den Vorschriften des Einkommen- bzw. des Körperschaftsteuerrechts zu ermitteln ist. Ist der Gewerbeertrag nach Hinzurechnungen[1] und Kürzungen[2] negativ, können Steuerpflichtige diesen Verlust in die folgenden Jahre vortragen und mit ihren künftige...mehr

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Anteile an verbundenen Unte... / 5.2.1 Gemeinsame Regelungen von KStG und GewStG

Körperschaft- und Gewerbesteuerrecht enthalten Sondervorschriften für die Besteuerung von SE, AG oder KGaA oder einer anderen Kapitalgesellschaft i. S. d. § 17 KStG, [1] jeweils mit Geschäftsleitung und Sitz im Inland, die als Organgesellschaft aufgrund eines Gewinnabführungsvertrags nach § 291 Abs. 1 AktG [2] ihren ganzen Gewinn an ein einziges anderes gewerbliches Unternehme...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung / Zusammenfassung

Begriff Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ist neben der Bilanz notwendiger Bestandteil des handelsrechtlichen Jahresabschlusses. Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personengesellschaften erstellen zusätzlich einen Anhang. Im Anhang sind die Posten der Bilanz und der GuV weiter zu untergliedern und die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu erläutern. Die GuV ...mehr

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Anteile an verbundenen Unte... / 3.2.2 Tochterunternehmen

Tochterunternehmen kann jedes andere Unternehmen sein, auf das ein anderes Unternehmen als Mutterunternehmen unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann. Auf die Rechtsform des Tochterunternehmens kommt es nicht an. Es kann sich daher auch um ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft handeln. § 291 Abs. 1 HGB erwähnt ein Mutterunternehmen...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung / 2.3 Darstellungsform

Die Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung der aufeinander folgenden Bilanzen und GuV ist beizubehalten, sofern nicht in Ausnahmefällen begründete Abweichungen erforderlich sind. Zu jedem Posten in der Bilanz und der GuV ist der entsprechende Betrag des vorhergehenden Geschäftsjahrs anzugeben.[1] Ein Posten der Bilanz oder der GuV, der keinen Betrag ausweist, brauc...mehr

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Wann ist das Unternehmen ei... / 2. Verkaufsabsicht und Verkäufe

Absicht und Umsetzung: Beide Kläger hätten die Fahrzeuge in der Absicht erworben, sie später weiterzuveräußern. Dies hätten sie glaubhaft geschildert und durch objektive Tatsachen schlüssig dargelegt. So seien die Fahrzeuge weder zugelassen noch gefahren worden und hätten geschützt in einer Halle gestanden. Sowohl B als auch die A-GmbH hätten auch in 2016 jeweils ein Auto (K...mehr

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Anteile an verbundenen Unte... / 2.2 Bedeutung für den Jahresabschluss

Die Unterscheidung ist insbesondere in folgenden Fällen von Bedeutung[1]: Gliederung der Bilanz: Anteile und Ausleihungen an verbundene Unternehmen gehören als Anlagevermögen zu den Finanzanlagen.[2] Gehören die Anteile zum Umlaufvermögen, sind sie als Wertpapiere zu erfassen.[3] Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind gesondert auszuweisen.[4] Haftung: Unter ...mehr

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Anteile an verbundenen Unte... / 5.2.2 Besonderheiten im KStG

Die Ermittlung des Einkommens bei der Organschaft richtet sich nach den §§ 14, 15 KStG.[1] Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2021 beginnen, ist es Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften möglich, zur Körperschaftsteuer zu optieren.[2] Zur Frage der Auswirkungen auf ertragsteuerliche Organschaften hat die Finanzverwaltung in einem BMF-Schreiben St...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.1 Unterlagen nach § 147 Abs. 1 Nr. 1 AO

Rz. 11 Nach § 147 Abs. 1 Nr. 1 AO sind Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, Bilanzen sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen aufzubewahren.[1] Rein private Unterlagen[2] sind also nicht aufzubewahren, es sei denn, die Sonderbestimmung des § 147a AO [3] greift ein. Unterlagen i. S. ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.3.2.3 Aufstellung des Inventars und der Bilanz

Rz. 17 Zum Grundsatz der zeitgerechten Buchung gehören auch die zeitgerechte Aufstellung des Inventars und die Bilanzerstellung aufgrund des Buchführungswerks.[1] Das Inventar ist das Verzeichnis der Vermögensgegenstände auf den Schluss des jeweiligen Geschäftsjahres. Dies erfordert grundsätzlich eine körperliche Bestandsaufnahme zum Stichtag[2], sofern nicht gem. § 241 Abs....mehr

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Beteiligungen / 1.2.2.2 Personengesellschaft von Angehörigen eines freien Berufs

Auch Angehörige eines freien Berufs können sich zu einer Personengesellschaft zusammenschließen mit der Folge, dass sie mit ihrer Beteiligung Einkünfte aus selbstständiger Arbeit erzielen.[1] Es gelten die folgenden Besonderheiten: Handelt es sich um eine KG, besteht die Vermutung, dass sie ein Handelsgewerbe betreibt. Diese Vermutung kann durch entsprechenden Nachweis widerl...mehr

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Beteiligungen / 2.2.1.10 Beteiligung an einer Personengesellschaft im Steuerrecht

Steuerrechtlich kommt der Beteiligung an einer Personengesellschaft keine eigenständige Bedeutung zu. Ihre Bilanzierung in der Handelsbilanz ist steuerlich ohne Belang. Maßgeblich sind vielmehr die Kapitalkonten. Da ­Beteiligungen an Personengesellschaften steuerrechtlich nicht als eigenständige Wirtschaftsgüter zu erfassen sind, ist eine (Teilwert-)Abschreibung nicht denkba...mehr

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Beteiligungen / 2.1.2 Beteiligung an einer Personengesellschaft

Steuerrechtlich sind Beteiligungen an Personengesellschaften i. S. d. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG, § 16 Abs. 1 Nr. 2 EStG nicht als eigenständige Wirtschaftsgüter zu erfassen. Eine solche Beteiligung besteht vielmehr in dem Anteil des Gesellschafters am Gesellschaftsvermögen, wie er sich im Kapitalkonto darstellt.[1] Für die ertragsteuerliche Gewinnermittlung kommt der Beteiligun...mehr

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Beteiligungen / 1.2.2 Beteiligungen an Personengesellschaften

1.2.2.1 Allgemeines Zu den Beteiligungen an Personengesellschaften gehören regelmäßig die Beteiligung als persönlich haftender Gesellschafter an GbR, OHG, KG (= Komplementär) oder KGaA sowie die Beteiligung als Kommanditist. Das gilt grundsätzlich unabhängig vom Umfang der Beteiligung. Eine Ausnahme kann aber z. B. bei Kommanditanteilen an einem offenen Fonds in der Form einer ...mehr

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Beteiligungen / Zusammenfassung

Begriff Beteiligungen können an Kapitalgesellschaften sowie an Personengesellschaften oder Einzelunternehmen bestehen. Handelsrechtlich stellen Beteiligungen einen Vermögensgegenstand dar. Steuerrechtlich gehören nur Beteiligungen an Kapitalgesellschaften zu den Wirtschaftsgütern. Beteiligungen an Personengesellschaften sind steuerrechtlich nicht als eigenständige Wirtschaft...mehr

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Beteiligungen / 2.1.1.1 Notwendiges (Sonder-)Betriebsvermögen

Förderung der betrieblichen Betätigung Einzelunternehmer: Eine Beteiligung gehört zum notwen­digen Betriebsvermögen, wenn sie dazu bestimmt ist, die – branchengleiche – betriebliche Betätigung des Steuerpflichtigen entscheidend zu fördern. Das gilt auch, wenn sie dazu dienen soll, den Absatz von Produkten des Steuerpflichtigen zu gewährleisten. Das gilt ebenfalls, wenn die da...mehr

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Beteiligungen / 2.2.2 Tausch

Die Bewertung im Falle des Tauschs von Wirtschaftsgütern regeln § 6 Abs. 6 EStG und §§ 20, 21 und 24 UmwStG. Anteile an Kapitalgesellschaften Aus steuerrechtlicher Sicht stellt der Tausch von Anteilen an Kapitalgesellschaften eine Veräußerung der hingegebenen und einen entgeltlichen Erwerb der erhaltenen Anteile dar.[1] Bei der jeweils übernehmenden Gesellschaft ist das eingeb...mehr

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Beteiligungen / 2.3.2 Steuerrecht

Natürliche Personen und Personengesellschaften/Mitunternehmerschaften Allgemein gilt, dass für die steuerliche Gewinnermittlung die handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung maßgeblich sind. Zunächst wird von der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich[1] ausgegangen. Fällt der Steuerpflichtige unter die gesetzliche Bilanzierungspflicht des § 5 Abs. ...mehr

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Beteiligungen / 1.2.2.1 Allgemeines

Zu den Beteiligungen an Personengesellschaften gehören regelmäßig die Beteiligung als persönlich haftender Gesellschafter an GbR, OHG, KG (= Komplementär) oder KGaA sowie die Beteiligung als Kommanditist. Das gilt grundsätzlich unabhängig vom Umfang der Beteiligung. Eine Ausnahme kann aber z. B. bei Kommanditanteilen an einem offenen Fonds in der Form einer KG gegeben sein.mehr

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Beteiligungen / 2.1 Ansatz nach EStG

Im Gegensatz zum Handelsrecht unterscheidet das Steuerrecht danach, ob die Beteiligung an einer Personengesellschaft oder an einer Kapitalgesellschaft besteht. Beteiligungen sind steuerrechtlich nicht gesondert definiert. Die handelsrechtliche Begriffsbestimmung kann aber übernommen werden. Beteiligungen und andere Finanzanlagen, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Betrieb zu...mehr

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Beteiligungen / 2.3.1.1 Beteiligungserträge

Zu den Beteiligungserträgen gehören im Allgemeinen Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften (Dividende, Ausbeuten und sonstige Bezüge), sog. Dividendengarantien, Gewinnanteile an Personen(handels)gesellschaften, Vorabausschüttungen, Abschlagszahlungen auf den Bilanzgewinn sowie sonstige Beteiligungserträge, wie z. B. aus stillen Gesellschaften. Ihre Erfassung richtet s...mehr

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Beteiligungen / 1.2 Arten von Beteiligungen

Handelsrechtlich gehört mit Ausnahme von eigenen Anteilen jeder Anteil an einem anderen – inländischen oder ausländischen – Unternehmen zu den Beteiligungen. Es ist unerheblich, ob die Anteile in Wertpapieren verbrieft sind oder nicht.[1] Steuerrechtlich wird unterschieden zwischen: Beteiligungen an Kapitalgesellschaften und Beteiligungen an Personengesellschaften (oder Einzel...mehr

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Beteiligungen / 2.2.1.9 Eigenkapital ersetzende Bürgschaft

Die Übernahme von Eigenkapital ersetzenden Bürgschaften für eine Gesellschaft, an der der Anteilseigner nur mittelbar beteiligt ist, führt grundsätzlich nicht zu nachträglichen Anschaffungskosten der (unmittelbaren) wesentlichen Beteiligung.[1] Werden Anteile an einer Kapitalgesellschaft gegen eine Zuzahlung des Veräußerers erworben, kann beim Erwerber ein passiver Ausgleich...mehr

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Beteiligungen / 1.3 Bilanzierung

Der handelsrechtliche Jahresabschluss enthält u. a. sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge. Dazu gehören auch Beteiligungen, und zwar unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens, an dem die Beteiligung besteht.[1] Handelsrechtlich handelt es sich auch bei Beteiligungen an einer Personengesellschaft um Vermögensgegens...mehr

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Beteiligungen / 2.1.1.2 Gewillkürtes (Sonder-)Betriebsvermögen

Eine Beteiligung kann nur dann zum gewillkürten (Sonder-)Betriebsvermögen gehören, wenn sie zwar nicht schon aufgrund ihrer Funktion, aber doch objektiv geeignet und subjektiv dazu bestimmt ist, dem Betrieb bzw. der Beteiligung des Mitunternehmers an der Personengesellschaft zu dienen und diese zu fördern.[1] Steht fest, dass die Beteiligung infolge ihrer wirtschaftlichen Ent...mehr

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Beteiligungen / 2.4.1 Beteiligungen im Betriebsvermögen

Gehören Beteiligungen zu einem Betriebsvermögen, sind die Veräußerungsgewinne oder -verluste bei der Ermittlung des betrieblichen Gewinns grundsätzlich zu berücksichtigen. Werden Anteile an Kapitalgesellschaften veräußert, die zu dem Betriebsvermögen eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft gehören, sind die Regelungen des Teileinkünfteverfahrens nach § 3 Nr. ...mehr

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Beteiligungen / 2.2.4 Mitunternehmeranteil

Steuerrechtlich ist der Erwerb eines Anteils an einer Personengesellschaft (Mitunternehmeranteil) grundsätzlich nicht anders zu behandeln als der Erwerb eines Einzelunternehmens. Ausgangspunkt ist der Kaufpreis. Der Erwerber übernimmt darüber hinaus die bestehenden Vermögensrechte aus der Beteiligung und damit das Kapitalkonto des Vorgängers. In einer für den Erwerber aufzus...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Beteiligungen / 2.4.2 Anteile i. S. d. § 17 EStG

§ 17 EStG regelt die Besonderheit der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, die nicht zu einem Betriebsvermögen gehören.[1] Hierunter fallen Aktien, GmbH-Anteile, Anteile an einer Genossenschaft einschließlich einer Europäischen Genossenschaft, Genussscheine oder ähnliche Beteiligungen und Anwartschaften auf solche Beteiligungen sowie Anteile an einer optierende...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Absetzung für Substanzverri... / 4.2 Unentgeltlicher Erwerb

Ein unentgeltlicher Erwerb des Bodenschatzes oder seine Entdeckung sind sind keine Anschaffung.[1] Ist der Bodenschatz im Betrieb des Abbauunternehmers "entstanden", hat er mit Ausnahme der Kosten für die Aufsuchung und die Abbaugenehmigung regelmäßig keine Anschaffungskosten. Beim entgeltlichen Erwerb eines als gewerbliches Betriebsvermögen behandelten Grundstücks, für das ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Gewillkürtes Betriebsvermög... / 4.3 Wann keine Zuordnung zum gewillkürten Betriebsvermögen möglich ist

In folgenden Fällen ist die Zuordnung eines gemischt genutzten Wirtschaftsguts zum gewillkürten Betriebsvermögen ausgeschlossen: Die betriebliche Nutzung des Wirtschaftsguts beträgt weniger als 10 %. Kann der Nachweis einer zumindest 10 %igen betrieblichen Nutzung aufgrund zeitnah gefertigter Aufzeichnungen nicht erbracht werden, so kann das Wirtschaftsgut nicht dem gewillkür...mehr

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Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 3.3 Nießbrauch an Gesellschaftsanteilen

Noch mehr Schwierigkeiten bereitet die ebenfalls zulässige Vereinbarung eines Nießbrauchs am Anteil einer Personengesellschaft. Steuerrechtlich wird der Nießbraucher Mitunternehmer, wenn er wenigstens in gewissem Umfang Unternehmerinitiative entfalten kann und das mit einem Gewerbebetrieb verbundene Risiko in nicht unerheblichem Maße trägt.[1] Entsprechendes wird für die Aner...mehr