Fachbeiträge & Kommentare zu Personengesellschaft

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 58 Ste... / 2.9 Zuschüsse von Stiftungen an Wirtschaftsunternehmen (Nr. 9)

Rz. 29 § 58 Nr. 9 AO ist eine Ausnahme vom Grundsatz der Unmittelbarkeit. Die Regelung ermöglicht von Gebietskörperschaften gegründeten Stiftungen, ihre steuerbegünstigten Zwecke dadurch zu verfolgen, dass sie an (nicht steuerbegünstigte) Unternehmen Zuschüsse leisten, damit diese die steuerbegünstigte Tätigkeit ausüben. Hierdurch soll die Forschungs- und Entwicklungsarbeit ...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Entstrickung durch Überführung von Wirtschaftsgütern in ausländische Betriebsstätte – verfassungsrechtliches Vertrauensschutzgebot bei rückwirkenden Gesetzen

Leitsatz 1. Wird ein bisher einer inländischen Betriebsstätte zuzuordnendes Wirtschaftsgut in eine ausländische Betriebsstätte überführt, löst dies gemäß § 4 Abs. 1 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) i.d.F. des Jahressteuergesetzes 2010 (JStG 2010) die Rechtsfolgen der Entnahmefiktion des § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG aus. 2. Die durch § 52 Abs. 8b Satz 2 Variante 1 i.V.m. Satz 3 EStG i.d.F. des JStG 2010 angeordnete ("echte") Rückwirkung des § 4 Abs. 1 Satz 4 (i.V.m. Satz 3) EStG i.d.F. des JStG 2010mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrif... / 6.3.2 Mittelbare Beteiligung an einer Besitzpersonengesellschaft über eine Kapitalgesellschaft

Ob eine mittelbare Beteiligung an einer Besitzpersonengesellschaft über eine Kapitalgesellschaft zur Beurteilung einer personellen Verflechtung herangezogen werden kann oder dem das sog. Durchgriffsverbot entgegensteht, war lange fraglich und umstritten. Praxis-Beispiel Mittelbare Beteiligung an der Besitzpersonengesellschaft A ist sowohl Alleingesellschafter der A-GmbH als au...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle BFH-Rechtsprechung... / ee) Schädlichkeit einer Betriebsaufspaltung

Die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn die Verwaltung oder Nutzung des eigenen Grundbesitzes die Grenzen der Gewerblichkeit überschreitet. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Grundstücksunternehmen infolge einer Betriebsaufspaltung als Besitzunternehmen (originär) gewerbliche Einkünfte erzielt. Denn der Zweck der sog...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle BFH-Rechtsprechung... / aa) Begriff "Verwaltung, Nutzung und Betreuung von Grundbesitz"

Die Reinigung von Gemeinschaftsflächen und Zuwegen zu den bei der Verwaltung eigenen Grundbesitzes genutzten Räumlichkeiten kann – unabhängig davon, wem das Gebäude gehört und ob es sich um ein reines Wohngebäude oder um eine Gewerbeimmobilie handelt – unmittelbar zur Verwaltung des eigenen Grundbesitzes i.S.d. § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG gehören. Beachten Sie: Erhält der Mieter (...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Rechtssystematik des § 26a Abs. 2 UStG

Rz. 95 § 26a Abs. 2 UStG enthält besondere Bußgeldvorschriften des Umsatzsteuerrechts mit (seit dem 1.1.2024) insgesamt 10 Tatbeständen. In diesen werden bestimmte Zuwiderhandlungen gegen gesetzliche Pflichten zur Ausstellung und Aufbewahrung von Rechnungen und gegen einige andere Aufzeichnungs-, Melde- und Mitwirkungspflichten als sanktionswürdiges Unrecht qualifiziert. Säm...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Der Täter der Ordnungswidrigkeit nach § 26a Abs. 2 UStG

Rz. 175 Täter einer Ordnungswidrigkeit nach § 26a Abs. 2 UStG kann mit Ausnahme der Nr. 3 des Abs. 1 der Regelung nur der Unternehmer i. S. d. § 2 UStG sein; die Unternehmereigenschaft ist hier ein besonderes persönliches Merkmal [1] nach § 9 Abs. 1 OWiG.[2] Nach der gesetzlichen Definition in dieser Vorschrift sind solche besonderen persönlichen Merkmale nicht nur persönlich...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 1.1 Zivilrechtliche Grundsätze bei der Gründung einer Personengesellschaft – Einzel- vs. Gesamtrechtsnachfolge und Anwendung des UmwG bei Gründung einer Personengesellschaft

In der Praxis entstehen Personengesellschaften oftmals dadruch, dass eine Personengesellschaft bar gegründet wird (sog. Bargründung), durch Einbringung von verschiedenen Wirtschaftsgütern (sog. Sachgründung, grundsätzlich Einzelrechtsnachfolge) oder durch Aufnahme einer weiteren Person in ein bereits bestehendes Einzelunternehmen (sog. Neugründung durch Aufnahme). Dies ist gera...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 2 Erweiterung einer bestehende Personengesellschaft als Fall des § 24 UmwStG: Der Eintretende wird gegen Entgelt aufgenommen

Nur die entgeltliche Aufnahme eines Gesellschafters in eine Personengesellschaft fällt unter die Regelung des § 24 UmwStG. [1] Das Entgelt liegt durch den Tauschvorgang "Gesellschaftsrechte gegen eingebrachte betriebliche Einheiten" vor. Zivilrechtlich wird hierbei die alte Gesellschaft mit neuem Gesellschafterbestand fortgeführt. Steuerlich gilt bei der personellen Erweiterun...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 1.2 Übertragung eines Einzelunternehmens auf eine Personengesellschaft, soweit kein Fall des Umwandlungsgesetzes vorliegt

Fallen Gründungen nicht unter das UmwG und erfolgt die Gründung einer Personengesellschaft in dergestalt, dass Sachwerte eingebracht werden, liegt eine sog. Sachgründung vor. Es gelten bei der Gründung einer Personengesellschaft die Vorschriften der §§ 705 ff. BGB bei einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, des § 1 Abs. 4 PartG i. V. mit §§ 705 ff. BGB und §§ 3 ff. PartG be...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 1 Begründung einer gewerblichen Personengesellschaft

1.1 Zivilrechtliche Grundsätze bei der Gründung einer Personengesellschaft – Einzel- vs. Gesamtrechtsnachfolge und Anwendung des UmwG bei Gründung einer Personengesellschaft In der Praxis entstehen Personengesellschaften oftmals dadruch, dass eine Personengesellschaft bar gegründet wird (sog. Bargründung), durch Einbringung von verschiedenen Wirtschaftsgütern (sog. Sachgründung...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 4 Aufnahme eines weiteren Gesellschafters in eine bestehende Personengesellschaft

4.1 Zivilrechtliche Grundsätze Der Eintritt in eine Personengesellschaft kann im Wege der Geld- oder Sacheinlage erfolgen. Es entsteht zivilrechtlich keine neue Gesellschaft; damit sind handelsrechtlich die Buchwerte weiterzuführen. Wirtschaftlich bringen jedoch die bisherigen Gesellschafter ihre Mitunternehmeranteile in eine neue "vergrößerte" Gesellschaft ein. In den Fällen ...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 1.3 Einkommensteuerrechtliche Behandlung der Begründung einer Personengesellschaft durch Einbringung von Sachwerten

Bei der erstmaligen Gründung einer Personengesellschaft durch Einbringung von Sachwerten (Einzelbetrieben oder Wirtschaftsgüter) sind folgende Fallgruppen zu unterscheiden: Abbildung 5 Unter den § 24 UmwStG fällt nur der Tausch, nämlich die Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten, weil von der Systematik her ...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 4.2.1 Eintritt gegen Zuzahlung in das Betriebsvermögen

Nimmt eine bereits bestehende Personengesellschaft einen weiteren Gesellschafter gegen Zuzahlung ins Betriebsvermögen auf, dann ist dieser Vorgang im Grundsatz steuerlich als Errichtung einer neuen Personengesellschaft i. S. von § 24 UmwStG zu beurteilen. In diese neue Personengesellschaft bringen die Altgesellschafter ihre Mitunternehmeranteile an der bisherigen Personenges...mehr

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Einbringung in eine Personengesellschaft

Zusammenfassung Überblick Eine Personengesellschaft kann durch Sacheinlagen gegründet oder erweitert werden. Werden hierbei Sachgesamtheiten wie Betriebe, Teilbetriebe oder Mitunternehmeranteile eingebracht, ist aus Sicht des Steuerrechts die Vorschrift des § 24 UmwStG zu beachten. Dabei besteht ein eingeschränktes Wahlrecht, Buchwerte fortzuführen. Im Rahmen der Einbringung ...mehr

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Einbringung in eine Persone... / Zusammenfassung

Überblick Eine Personengesellschaft kann durch Sacheinlagen gegründet oder erweitert werden. Werden hierbei Sachgesamtheiten wie Betriebe, Teilbetriebe oder Mitunternehmeranteile eingebracht, ist aus Sicht des Steuerrechts die Vorschrift des § 24 UmwStG zu beachten. Dabei besteht ein eingeschränktes Wahlrecht, Buchwerte fortzuführen. Im Rahmen der Einbringung des § 24 UmwStG...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 2.5 Ansatzwahlrechte des § 24 UmwStG

Ist § 24 UmwStG anwendbar, so besteht gem. § 24 Abs. 2 UmwStG ein Wahlrecht, in der Eröffnungsbilanz der Personengesellschaft zu gemeinen Werten Buchwerten oder Zwischenwerten zu bilanzieren.[1] Das Wahlrecht gilt unabhängig von der Handelsbilanz.[2] Der Antrag auf Anwendung des § 24 UmwStG ist in der Eröffnungsbilanz[3] der aufnehmenden Personengesellschaft[4] und bei dem für die...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Persone... / 1.2.1 Anwendungsbereich des Umwandlungsgesetzes

Bei Begründung einer Personengesellschaft ist das Umwandlungsgesetz (UmwG), aufgrund dessen das Vermögen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge oder Teilrechtsnachfolge übergeht, wie vorstehend ausgeführt nur in wenigen Fällen anwendbar. Die Anwendungsfälle sind.[1] Abbildung 3 Diese Vorgänge unterliegen steuerrechtlich den Vorschriften des § 24 UmwStG. Die vorstehenden Regelungen g...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 2.10.2 Ansatz zu gemeinen Werten mit Besteuerung führt zu Anschaffungskosten

Der Ansatz zu gemeinen Werten – ohne Korrektur durch eine negative Ergänzungsbilanz – bei der neu gegründeten Personengesellschaft hat folgende steuerliche Konsequenzen: Die eingebrachten Wirtschaftsgüter gelten als im Zeitpunkt der Einbringung von der Personengesellschaft zu gemeinen Werten angeschafft, mit allen sich daran anschließenden steuerlichen Folgen (z. B. AfA-Metho...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 2.5.1 Wahlrecht bei der Einbringung

Das Wahlrecht bzgl. des Bilanzansatzes wird in der Eröffnungsbilanz der Personengesellschaft ausgeübt.[1] Beim Ansatz des gemeinen Werts ist auch ein vorhandener Geschäftswert auszuweisen.[2] Das Wahlrecht besteht dann nicht, wenn eine Personengesellschaft die Unternehmensform in eine andere Personengesellschaft ändert (sog. Formwechsel), z. B. Wechsel aus einer GbR in eine O...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 2.3 Gegenleistungen

2.3.1 Gewährung von Gesellschaftsrechten Die Buchwertfortführung nach § 24 Abs. 2 Satz 2 UmwStG setzt voraus, dass der Einbringende als Gegenleistung für die Einbringung Gesellschaftsrechte erhält. Dies ist bei der Verbuchung auf das Kapitalkonto – Kapital I – bei der Personengesellschaft der Fall, wenn dieses Kapitalkonto Einfluss auf die Stimmrechte und/oder die Gewinnverte...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 2.6 Behandlung des Einbringungsgewinns beim Ansatz des gemeinen Werts

2.6.1 Einschränkung der Tarifbegünstigung Der Einbringungs-/Übertragungsgewinn gilt als laufender Gewinn, soweit auf der Seite des Veräußerers (Einzelunternehmer) und auf der Seite des Erwerbers/Übernehmers (Personengesellschaft) dieselben Personen Mitunternehmer sind.[1] Dabei wird nicht auf den einzelnen Gesellschafter, sondern auf die Personengruppe "Altgesellschafter" abg...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Persone... / 2.8 Entgeltliche Aufnahme eines weiteren Gesellschafters durch Zuzahlung in das Gesellschaftsvermögen

2.8.1 Aufnahme Die Aufnahme eines weiteren Gesellschafters einer Personengesellschaft oder auch in ein Einzelunternehmen kann durch Zuzahlung in das Gesellschaftsvermögen erfolgen. Von Zuzahlungen ist immer dann auszugehen, wenn der Eintretende gegen Entgelt Mitunternehmer wird. Eine entgeltliche Aufnahme liegt nicht vor, wenn die Zuzahlung auf Darlehenskonten erfolgt. Es muss...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Persone... / 2.9 Zuzahlung in das Privatvermögen

2.9.1 Grundsätze Die Anwendung des § 24 UmwStG ist auch bei Zuzahlungen in das Privatvermögen möglich.[1] Dies jedoch nur für den Teil, der auf eigene Rechnung – d. h. gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten – eingebracht wird. Der auf fremde Rechnung eingebrachte Anteil fällt nicht unter § 24 UmwStG. [2] Allgemein gilt hierbei beispielhaft: Die entgeltliche Aufnahme des S in ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Persone... / 2.10 Problematik der Bilanz

2.10.1 Keine Besteuerung stiller Reserven führt zur Fußstapfentheorie Bei der Buchwerteinbringung – einschl. Ansatz mit den gemeinen Werten in der Bilanz der Personengesellschaft mit negativer Ergänzungsbilanz – werden die Vorbesitzzeiten sowie Behaltefristen angerechnet. Dies gilt nur hinsichtlich des Einbringenden, soweit nicht ein Fall der Gesamtrechtsnachfolge nach dem Um...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Persone... / 4.2 Ertragsteuerliche Grundsätze

4.2.1 Eintritt gegen Zuzahlung in das Betriebsvermögen Nimmt eine bereits bestehende Personengesellschaft einen weiteren Gesellschafter gegen Zuzahlung ins Betriebsvermögen auf, dann ist dieser Vorgang im Grundsatz steuerlich als Errichtung einer neuen Personengesellschaft i. S. von § 24 UmwStG zu beurteilen. In diese neue Personengesellschaft bringen die Altgesellschafter ih...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Persone... / 3 Gewerbesteuer bei § 24 UmwStG

Liegt wirtschaftlich eine Veräußerung an sich selbst vor, so ist insoweit ein laufender Gewinn vorliegend. Dieser Gewinn ist gewerbesteuerpflichtig[1], soweit ein gewerbliches Unternehmen vorliegt. Wird der Anteil an einem Mitunternehmeranteil veräußert, dann liegt einkommensteuerrechtlich laufender Gewinn vor. Gewerbesteuerpflichtig ist dieser Gewinn nur insoweit, als er auf...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Persone... / 2.10.5 Schuldzinsenabzug

Wird bei der erstmaligen Begründung einer Personengesellschaft ein bisheriges Darlehen des Einzelbetriebs nicht getilgt, so sind die Zinsen dennoch Betriebsausgaben. Die Grundsätze zur Vollbeendigung des Betriebs gelten nicht.[1] Zinsen, die gleichzeitig wieder Sonder-Betriebseinnahmen darstellen, unterfallen nicht dem § 4 Abs. 4a EStG. [2] Die Auswirkungen des § 4h EStG (Zinss...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Persone... / 2.10.6 Zusammenfassung

Wird eine Personengesellschaft entgeltlich begründet, dies kann auch im Wege des Tausches sein (d. h. Einbringung von Vermögen gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten), ist ein entgeltlicher Vorgang von der Systematik her vorliegend. Dieser Vorgang ist gem. § 24 UmwStG mit einem Ansatzwahlrecht begünstigt. Dies ist unabhängig davon, ob im Wege der Einzelrechtsnachfolge (Sac...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Persone... / 1.5 Umsatzsteuerliche Behandlung

Weil § 24 UmwStG stets entgeltlich ist (Gewährung von Gesellschaftsrechten), liegt ein umsatzsteuerlicher Leistungsaustausch vor. Einbringen i. S. des § 24 UmwStG sind umsatzsteuerlich regelmäßig nicht steuerbare Geschäftsveräußerungen im Ganzen nach § 1 Abs. 1a UStG. Eine Geschäftsveräußerung im Ganzen liegt vor, wenn der übertragene Vermögensgegenstand (i. d. Regel Betrieb ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Persone... / 1.4 Einkommensteuerrechtliche Besonderheiten im Bereich der Land- und Forstwirtschaft

Bei der Einbringung eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs in eine neugegründete Personengesellschaft geht die Befugnis und Verpflichtung zur Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen nicht vom Einzelunternehmen auf die Gesellschaft über. Folglich bestimmt sich die Zulässigkeit der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen bei der Personengesellschaft nach § 13a Abs...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Persone... / 2.10.4 Behandlung von Verlusten

Ein verbleibender Verlustabzug nach § 10d EStG geht nicht über.[1] Dies gilt nicht für den Verlustabzug gem. § 10a GewStG, weil § 24 Abs. 4 Satz 1 Halbsatz 1 UmwStG nicht auf § 22 Abs. 4 UmwStG verweist.[2] Hier besteht jedoch das Problem der Unternehmer- und Unternehmensidentität. Bei Übergang auf eine Körperschaft geht – nach Ansicht der Verwaltung – der gewerbesteuerliche ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Persone... / 2.8.1 Aufnahme

Die Aufnahme eines weiteren Gesellschafters einer Personengesellschaft oder auch in ein Einzelunternehmen kann durch Zuzahlung in das Gesellschaftsvermögen erfolgen. Von Zuzahlungen ist immer dann auszugehen, wenn der Eintretende gegen Entgelt Mitunternehmer wird. Eine entgeltliche Aufnahme liegt nicht vor, wenn die Zuzahlung auf Darlehenskonten erfolgt. Es muss eine vermögen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Persone... / 2.9.6 Rückumwandlung

Eine Gestaltungsmöglichkeit besteht darin, die Einzelunternehmung gem. § 20 UmwStG zu gemeinen Werten (mit Besteuerung nach § 34 EStG) in eine GmbH einzubringen, sodann eine Anteilsveräußerung durchzuführen und diese GmbH zu einem späteren Zeitpunkt erfolgsneutral in eine Personengesellschaft rückumzuwandeln. Erfolgt dies unmittelbar, so kann Gestaltungsmissbrauch vorliegen....mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Persone... / 2.10.1 Keine Besteuerung stiller Reserven führt zur Fußstapfentheorie

Bei der Buchwerteinbringung – einschl. Ansatz mit den gemeinen Werten in der Bilanz der Personengesellschaft mit negativer Ergänzungsbilanz – werden die Vorbesitzzeiten sowie Behaltefristen angerechnet. Dies gilt nur hinsichtlich des Einbringenden, soweit nicht ein Fall der Gesamtrechtsnachfolge nach dem UmwG vorliegt.[1] Dies ist bei einem einzelkaufmännischen Betrieb nur b...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Persone... / 2.3.1 Gewährung von Gesellschaftsrechten

Die Buchwertfortführung nach § 24 Abs. 2 Satz 2 UmwStG setzt voraus, dass der Einbringende als Gegenleistung für die Einbringung Gesellschaftsrechte erhält. Dies ist bei der Verbuchung auf das Kapitalkonto – Kapital I – bei der Personengesellschaft der Fall, wenn dieses Kapitalkonto Einfluss auf die Stimmrechte und/oder die Gewinnverteilung vermittelt. Der Anteil der Gesellsc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Persone... / 4.1 Zivilrechtliche Grundsätze

Der Eintritt in eine Personengesellschaft kann im Wege der Geld- oder Sacheinlage erfolgen. Es entsteht zivilrechtlich keine neue Gesellschaft; damit sind handelsrechtlich die Buchwerte weiterzuführen. Wirtschaftlich bringen jedoch die bisherigen Gesellschafter ihre Mitunternehmeranteile in eine neue "vergrößerte" Gesellschaft ein. In den Fällen der Anwendung des UmwG erfolgt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Persone... / 2.6.2 Die Besonderheiten beim Sonder-Betriebsvermögen

Will die Personengesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen mit dem gemeinen Wert ansetzen, so muss der Ansatz mit dem gemeinen Wert auch beim Sonder-Betriebsvermögen erfolgen. Dieser Gewinn ist laufender Gewinn, weil wirtschaftlich eine Veräußerung nicht vorliegt (bzw. Übertragung auf sich selbst).[1] Praxis-Beispiel Sachverhalt A beteiligt B entgeltlich an seinem "bisher...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Persone... / 2.9.4 Gewinnvorabmodell

Beim Gewinnvorabmodell erfolgt die Aufnahme in eine Personengesellschaft ohne direkte Zuzahlung ins Betriebs- oder Privatvermögen; gleichwohl wird der neue Gesellschafter von Beginn an am Gewinn/Verlust und den neu entstehenden stillen Reserven beteiligt. Gleichzeitig steht dem bisherigen Gesellschafter ein erhöhter Gewinnanteil bzw. ein Gewinnvorab zu. Der BFH sieht darin ei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Persone... / 2.2.2 Alternativweg

Möglich ist die erstmalige Begründung einer Personengesellschaft unter Separierung von Vermögen nach den Regeln des § 6 Abs. 3 Satz 2 EStG. Hier kann Sonder-Betriebsvermögen separiert werden.[1] Erfolgt dann eine Umfirmierung aus einer GbR in eine OHG und ggf. KG, dann ergeben sich hinsichtlich des Sonder-Betriebsvermögens keine rechtlichen Folgen, weil insoweit kein Fall de...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Persone... / 2.4 Bilanzierung – Beibehaltungsmöglichkeit bei § 4 Abs. 3 EStG

§ 24 UmwStG ist grundsätzlich nur dann anwendbar, wenn zum Umwandlungsstichtag bilanziert, d. h. eine Eröffnungsbilanz erstellt wird.[1] Offen war lange die Frage, ob auf eine Bilanzierung bei sofortiger Rückkehr zur Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 3 EStG verzichtet werden kann, wenn die Buchwertfortführung des § 24 UmwStG beansprucht werden soll. Der BFH hat im umgekehrten Fa...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Persone... / 1.2.2 Anwendungsbereich des § 24 UmwStG bei der Einzelrechtsnachfolge

Der Anwendungsbereich des § 24 UmwStG, welcher die Begründung der Personengesellschaft durch Einbringung einer ganzen betrieblichen Einheit wie z. B. eines Einzelunternehmens umfasst, geht über den Anwendungsbereich des UmwG hinaus, denn § 24 UmwStG umfasst – neben den Fällen der o. g. Gesamtrechtsnachfolge – auch folgenden Fälle der Einzelrechtsnachfolge[1]: Abbildung 4 § 2...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Persone... / 2.12 Nachteilige Folgen von § 24 UmwStG

Neben der Gefahr, das Antragserfordernis zu übersehen und damit eine Gewinnrealisierung bezüglich der stillen Reserven auszulösen, können durch die Anwendung der Vorschrift des § 24 UmwStG auch folgende, ggf. unerwünschte steuerliche Konsequenzen ausgelöst werden[1]: Gem. § 24 Abs. 6 i. V. mit § 20 Abs. 9 UmwStG geht ein Zinsvortrag nach § 4h Abs. 1 Satz 5 EStG und ein EBITDA...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Persone... / 4.2.2 Eintritt eines neuen Gesellschafters gegen Zuzahlung in das Privatvermögen

Tritt in eine bestehende Personengesellschaft ein Gesellschafter gegen Zuzahlung in das Privatvermögen der bisherigen Gesellschafter ein, so ist teilweise ein Fall des § 24 UmwStG und des § 16 EStG vorliegend.[1] Praxis-Beispiel Sachverhalt 1 A und B sind zu je 50 % Gesellschafter der A+B-OHG (Kapital zu Buchwerten je 60 TEUR; zu gemeinen Werten je 150 TEUR). C tritt in die OH...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Persone... / 2.11 Besonderheiten bei der Einbringung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen

Die Vorschrift des § 24 Abs. 5 UmwStG umfasst folgenden Fall: Soweit im Rahmen einer Einbringung nach § 24 Abs. 1 UmwStG unter dem gemeinen Wert eingebrachte Anteile an einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse innerhalb eines Zeitraums von sieben Jahren nach dem Einbringungszeitpunkt durch die übernehmende Personengesellschaft veräußert oder durch einen Vorgan...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Persone... / 2.9.3 Problem der verdeckten Zuzahlung in das Privatvermögen

Eine verdeckte Zuzahlung ins Privatvermögen kann auch vorliegen, wenn dem bisherigen Einzelunternehmer im Rahmen der Personengesellschaft ein erhöhtes Entnahmerecht zusteht[1], wenn die Zuzahlung zwar ins Gesellschaftsvermögen erfolgt, jedoch in der von den Gesellschaftern für verbindlich erklärten Schlussbilanz des Einzelunternehmers eine Privatschuld ausgewiesen ist, weil ei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Persone... / 2.9.5 Stufenmodell

Wird ein ganzer Mitunternehmeranteil veräußert, so ist dieser Veräußerungsgewinn tarifprivilegiert[1]. Er ist bei gewerblichen Unternehmen nicht gewerbesteuerpflichtig[2]. Die Veräußerung eines Anteils an einem Mitunternehmeranteil stellt jedoch laufender Gewinn dar[3]. Der Teil-Anteils-Veräußerungsgewinn i. S. des § 16 Abs. 1 Satz 2 EStG ist gewerbesteuerpflichtig.[4] Desweg...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Persone... / 2.9.2 Zuzahlung in das Gesellschaftsvermögen und spätere Entnahme der Gelder

Wie bereits in Tz. 2.8.3 dargestellt gilt auch hier: Wird im Rahmen des § 24 UmwStG (vor dem Vorgang i. S. des § 24 UmwStG) eine Zuzahlung ins Gesellschaftsvermögen vorgenommen und anschließend zeitnah entnommen, kann dies nach der Verwaltungsauffassung wie eine Zuzahlung in das Privatvermögen zu behandeln sein.[1]mehr

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Einbringung in eine Persone... / 4.2.3 Kapitalerhöhung

Ein Fall des § 24 UmwStG liegt auch in den Fällen vor, in denen eine Kapitalerhöhung nur von einem oder mehreren Gesellschaftern erfolgt; d. h. nicht alle Gesellschafter nehmen an der Kapitalerhöhung teil.[1] Durch eine solche Kapitalerhöhung, bei der sich das Beteiligungsverhältnis ändert, entsteht ertragssteuerrechtlich eine neue Gesellschaft. Die bisherigen Gesellschafter...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Persone... / 2.8.3 Zuzahlung ins Gesellschaftsvermögen und anschließende zeitnahe Entnahme

Wird im Rahmen des § 24 UmwStG (vor dem Vorgang i. S. des § 24 UmwStG) eine Zuzahlung ins Gesellschaftsvermögen vorgenommen und anschließend zeitnah entnommen, kann dies nach der Verwaltungsauffassung wie eine Zuzahlung in das Privatvermögen zu behandeln sein.[1]mehr