Fachbeiträge & Kommentare zu Personengesellschaft

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.4 Gewerbesteuerpflicht eines Aufgabe- oder Veräußerungsgewinns

4.2.4.1 Allgemeines Tz. 45 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Wird der Betrieb der Pers-Ges oder natürlichen Pers innerhalb der Fünf-Jahres-Frist aufgegeben oder veräußert, unterliegt grds der dann entstehende Aufgabe- oder VG der GewSt. § 18 Abs 3 S 1 UmwStG erfasst die stillen Reserven in dem Zeitpunkt der Aufgabe oder Veräußerung, nicht die in dem Zeitpunkt der Umw. Hiervon ausgen...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Europäisierung als Kehrtwende

Rz. 18 [Autor/Zitation] Eine nahezu vollständige Kehrtwende im Hinblick auf die Publizität von Unternehmensabschlüssen setzte erst durch die Europäisierung dieser Regelungsmaterie ein (Rz. 26 ff.). Mit dem BiRiLiG v. 19.12.1985 (BGBl. I 1985, 2355) wurde der heutige § 325 in seiner Grundstruktur geschaffen und die Publizitätspflicht in Umsetzung der zwischenzeitlich geschaffe...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. Offenlegungspflicht durch unverbundene Unternehmen und oberste Mutterunternehmen mit Sitz im Inland (Abs. 1)

Rz. 9 [Autor/Zitation] Die Pflicht zur Offenlegung des Ertragsteuerinformationsberichts nach § 342m Abs. 1 betrifft Gesellschaften iSd. § 342 Abs. 1 Nr. 1 oder 2, die gem. § 342b Abs. 1 oder § 342c Abs. 1 zur Erstellung eines Ertragsteuerinformationsberichts verpflichtet sind. Konkret sind damit zum einen im Inland ansässige unverbundene Unternehmen (KapGes. und Personengesel...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Vorbemerkung

Rz. 73 [Autor/Zitation] Die offenzulegenden Unterlagen werden in Satz 1 Nr. 1 (Rz. 77 ff.) und Satz 1 Nr. 2 (Rz. 96 ff.) genannt. Die Unterteilung in diese beiden Gruppen erklärt sich aus dem unterschiedlichen Regelungshintergrund. Während die Pflicht zur Offenlegung der in Nr. 1 genannten Unterlagen auf Art. 30 Bilanz-RL (Rz. 28) zurückgeht, ergibt sich die Pflicht zur Offen...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Einstandspflicht

Rz. 339 [Autor/Zitation] Der Gesetzgeber hat für die Befreiung nach § 5 Abs. 6 die entsprechende Anwendung des § 264 Abs. 3 angeordnet, so dass sich das MU entsprechend § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB bereit erklären muss, für die vom TU bis zum Abschlussstichtag eingegangenen Verpflichtungen im folgenden GJ einzustehen (sog. Einstandspflicht). Dogmatisch überzeugt die Anknüpfu...mehr

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Vorbemerkungen zu §§ 1–23 P... / A. Entstehungsgeschichte, Gesetzeszweck

Rz. 1 [Autor/Zitation] Das Gesetz über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen – kurz Publizitätsgesetz (PublG) – ist im Jahre 1969 in Kraft getreten. Mit ihm wurden Rechnungslegungs-, Prüfungs- und Offenlegungspflichten für Unternehmen und Konzerne in Abhängigkeit von der Unternehmensgröße begründet. Bis zum PublG war die Offenlegung des JA eines Unterne...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / dd) Weitere Rechtsformen kraft Verweises auf § 324

Rz. 75 [Autor/Zitation] In den Geltungsbereich von § 324 fallen ferner Unternehmen der weiteren Rechtsformen, für welche die Vorschrift durch gesonderte Verweise gilt. Erfasst werden können danach unter bestimmten Umständen auch kleinere Genossenschaften (Rz. 76) sowie aufgrund von speziellen Regelungen für Unternehmen des Finanzsektors und für große Unternehmen Personenhande...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Bedeutung der Feststellung

Rz. 9 [Autor/Zitation] Abs. 3 begründet selbst keine Pflicht zur Feststellung des JA; diese muss sich vielmehr aus dem Gesetz (so zB für Personenhandelsgesellschaften aus § 121 HGB) oder aus dem Gesellschaftsvertrag/der Satzung des Unternehmens ergeben. Abs. 3 regelt lediglich, welche rechtliche Bedeutung die Feststellung des JA hat. Sie ist seine Billigung durch die zuständi...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Heilung (Satz 2 und 3)

Rz. 19 [Autor/Zitation] § 10 Satz 2 PublG stimmt mit der entsprechenden Regelung des AktG überein. Es ergeben sich insoweit keine Besonderheiten. Eine Heilungsmöglichkeit gibt es nur dann, wenn der Mangel in der Person des Abschlussprüfers liegt. Die Heilung tritt durch Zeitablauf ein (auch wenn der Nichtigkeitsgrund fortbesteht). Hiervon zu unterscheiden ist die präventive Ab...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Betriebliche Vermögensgegenstände

Rz. 236 [Autor/Zitation] Bei einer Personenhandelsgesellschaft ist die Vermögenszuordnung aufgrund der rechtlichen Selbständigkeit der Gesellschaft weniger problematisch als bei einem Einzelkaufmann (Beyer in HKMS3/4, § 5 PublG Rz. 128 [9/2024]). Entsprechend § 246 Abs. 1 Satz 2 HGB sind dem Unternehmen alle VG zuzuordnen, deren (wirtschaftlicher) Eigentümer die Gesellschaft ...mehr

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Vorbemerkungen zu §§ 1–23 P... / Schrifttum:

Biener, Gesetz über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen (Publizitätsgesetz), BB 1969, 1097; Prühs, Die Rechnungslegung nach dem Publizitätsgesetz, AG 1969, 375; Prühs, Probleme der Rechnungslegung von Großunternehmen, BB 1970, 516; Biener, Einzelne Fragen zum Publizitätsgesetz, WPg 1972, 1 und 85; Forster, Ausgewählte Fragen zur Rechnungslegung nach ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 9 [Autor/Zitation] Während die in §§ 325 ff. geregelten allgemeinen Offenlegungs- und Veröffentlichungspflichten für alle KapGes. bzw. bestimmte Personenhandelsgesellschaften gelten (§§ 264, 264a) und somit über den Verweis in § 340 auch für die dort genannten Institute in diesen Rechtsformen einschlägig sind, hat der Verweis in § 340 für die Institute in der Rechtsform d...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Ausweis der Steuern (Abs. 5 Satz 2)

Rz. 270 [Autor/Zitation] Nach dem Wortlaut des Gesetzes dürfen "bei Anwendung einer Gliederung nach § 275 HGB … die Steuern, die Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleute als Steuerschuldner zu entrichten haben, unter den sonstigen Aufwendungen" ausgewiesen werden. Rz. 271 [Autor/Zitation] Über den Wortlaut des Gesetzes hinaus bestehen keine Bedenken, das Ausweiswahlrec...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Ausweis Steueraufwendungen

Rz. 75 [Autor/Zitation] Sofern die GuV dem Gliederungsschema des § 275 HGB entspricht, erlaubt § 5 Abs. 5 Satz 2 PublG, dass der Steueraufwand der Personenhandelsgesellschaft bzw. des Einzelkaufmanns unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen wird (s. § 5 Rz. 270). Aus der sinngemäßen Anwendung nach § 13 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 1 PublG ergibt sich, dass in der Ko...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Pflicht zur Aufstellung von Anhang und Lagebericht (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 175 [Autor/Zitation] Die gesetzlichen Vertreter eines Unternehmens, das nicht in der Rechtsform einer Personenhandelsgesellschaft oder des Einzelkaufmanns geführt wird, haben gem. § 5 Abs. 2 Satz 1 den JA um einen Anhang zu erweitern. Der Anhang bildet mit Bilanz und GuV eine Einheit. Ferner ist ein Lagebericht aufzustellen. Rz. 176 [Autor/Zitation] Im Umkehrschluss bzw. au...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Nicht anzuwendende Vorschriften

Rz. 183 [Autor/Zitation] Vom Kanon der Angabepflichten des § 285 HGB sind mangels Verweisung ausgenommen: Angaben zum MU des Unternehmens, das den KA für den größten bzw. kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt (§ 285 Nr. 14, 14a HGB), Angaben zur nach § 161 AktG vorgeschriebenen Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex (§ 285 Nr. 16 HGB). Rz. 184 [Autor/Zitation] Die...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Publizitätsgesetz

Rz. 78 [Autor/Zitation] § 17 PublG wurde § 331 HGB nachgebildet und stellt Falschdarstellungen in den dort aufgeführten Rechnungslegungsinstrumenten durch gesetzliche Vertreter von Unternehmen, die unter das PublG fallen, zB Einzelkaufleute, Personenhandelsgesellschaften, wirtschaftliche Vereine, gewerbliche Stiftungen, kaufmännische Körperschaften, Stiftungen oder Anstalten ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften

Rz. 67 [Autor/Zitation] Kapitalmarktorientierte KapGes. (§ 264d) sowie kapitalmarktorientierte haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften (§ 264d iVm. § 264a Abs. 1) gehören zur Fallgruppe der PIE nach § 316a Satz 2 Nr. 1 und sind damit eine Teilmenge dieser Unternehmen. Einer Abgrenzung zu den anderen Fallgruppen der PIE bedarf es daher strenggenommen nicht, denn alle...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Grundsatz der Rechtsform- und Größenunabhängigkeit

Rz. 23 [Autor/Zitation] Der persönliche Anwendungsbereich der §§ 290 bis 315e ist auf die Rechtsformen der KapGes. bzw. haftungsbeschränkten Personenhandelsgesellschaften iSd. § 264a begrenzt (§ 290 Rz. 6 f.) und damit rechtsformabhängig. Für MU, die Institute sind, wird diese Rechtsformabhängigkeit aufgehoben, so dass auch in der Rechtsform einer (nicht haftungsbeschränkten)...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Betriebliche Schulden

Rz. 239 [Autor/Zitation] In der Bilanz einer Personenhandelsgesellschaft dürfen nur Verpflichtungen gegen die Gesellschaft ausgewiesen werden (IDW RS FAB 7 Rz. 23). Rz. 240 [Autor/Zitation] Persönliche Schulden eines Gesellschafters dürfen nicht in den JA aufgenommen werden. Dies gilt selbst dann, wenn das Darlehen vom Gesellschafter zur Finanzierung einer Einlage in die Gesell...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Nicht anzuwendende Vorschriften (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 33 [Autor/Zitation] Aufgrund der Branchenspezifika sind für Kreditinstitute die folgenden allgemeinen Bilanzierungsvorschriften nicht anzuwenden:mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung nach den für das Unternehmen geltenden Bestimmungen (Abs. 5 Satz 1)

Rz. 253 [Autor/Zitation] Gemäß § 5 Abs. 5 Satz 1 dürfen Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleute die GuV "nach den für ihr Unternehmen geltenden Bestimmungen aufstellen", dh., es besteht ein Wahlrecht, die GuV abweichend von § 275 HGB zu gliedern. Rz. 254 [Autor/Zitation] Das Wahlrecht besteht nur dann, wenn für das Unternehmen keine Formblattvorschriften gem. § 5 Abs....mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Gegenstand der Vorschrift sind die Regelungen zur Aufstellung des JA und Lageberichts für Unternehmen, die gem. § 3 zur öffentlichen Rechnungslegung nach PublG verpflichtet sind (s. § 3 Rz. 5 ff.). Die Norm bestimmt zunächst, wer für die Aufstellung verantwortlich ist (s. Rz. 20 ff.), und welche Aufstellungsfristen hierfür bestehen (s. Rz. 30 ff.). Rz. ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Rechtsformunabhängige Erleichterungen

Rz. 66 [Autor/Zitation] Unabhängig von der Rechtsform des zu befreienden MU braucht der befreiende Konzernabschluss keine Angaben über die Organbezüge gem. § 314 Abs. 1 Nr. 6 HGB zu enthalten (§ 13 Abs. 3 Satz 1 PublG). Rz. 67 [Autor/Zitation] Zu beachten ist, dass ein (Teil-)Konzernabschluss, in dem die Organbezüge nicht angegeben wurden, lediglich befreiende Wirkung hinsichtl...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Nichtaufnahme des Privatvermögens in den Konzernabschluss

Rz. 72 [Autor/Zitation] Die Regelung, wonach für MU in der Rechtsform einer Personenhandelsgesellschaft oder eines Einzelkaufmanns entsprechend § 5 Abs. 4 PublG das Privatvermögen und die privaten Schulden der Gesellschafter bzw. des Einzelkaufmanns nicht in die Bilanz sowie die korrespondierenden Aufwendungen und Erträge nicht in die GuV aufgenommen werden dürfen, dient nur ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / ee) Steuerrückstellungen

Rz. 122 [Autor/Zitation] Das Bilanzgliederungsschema des § 266 HGB schreibt vor, dass Steuerrückstellungen innerhalb der Rückstellungen gesondert auszuweisen sind (§ 266 Abs. 3 Buchst. B Nr. 2 HGB). Darüber hinaus ist als Davon-Vermerk anzugeben, inwiefern die sonstigen Verbindlichkeiten aus Steuern resultieren. Rz. 123 [Autor/Zitation] Nach früherer Auffassung (ADS6, § 5 PublG...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (a) Auswahl des Abschlussprüfers

Rz. 300 [Autor/Zitation] Die Überwachung der Auswahl des Abschlussprüfers war im ursprünglichen Aufgabenkatalog des § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG idF des BilMoG noch nicht enthalten. Sie wurde allerdings in der Begründung dieses Gesetzes bereits angesprochen (Begr.RegE BilMoG, BT-Drucks. 16/10067, 103; Rz. 298) und durch das AReG zur Umsetzung von Art. 39 Abs. 6 Buchst. f APrRL 20...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 13 [Autor/Zitation] Die wesentlichen Grundzüge des heutigen § 13 PublG waren bereits in der ersten Fassung des PublG im Jahr 1969 (BGBl. I 1969, 1189) enthalten. Die damaligen Verweise auf die aktienrechtlichen Bestimmungen zur Konzernrechnungslegung wurden im Rahmen des Bilanzrichtliniengesetz v. 19.12.1985 ( BiRiLiG , BGBl. I 1985, 2355) durch Verweise auf die entsprechend...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Zuständiges Gericht (Abs. 4)

Rz. 16 [Autor/Zitation] Der Begriff "Gericht" wird im PublG nur in § 2 Abs. 3 und § 12 Abs. 3 verwendet. Abs. 4 stellt klar, dass Gericht iSd. PublG das Gericht des Sitzes (der Hauptniederlassung) des Unternehmens ist. Hierdurch wird ähnlich wie in § 14 AktG das örtlich zuständige Gericht bestimmt (vgl. Begr.RegE PublG, BT-Drucks. V/3197, bei Biener, PublG, 37). Sachlich ist ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 4 [Autor/Zitation] Durch das BiRiLiG ( Gesetz zur Durchführung der Vierten, Siebenten und Achten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts, Bilanzrichtlinien-Gesetz v. 19.12.1985, BGBl. I 1985, 2355) und das KapCoRiLiG (Kapitalgesellschaften- und Co.-Richtlinie-Gesetz v. 24.2.2000, BGBl. I 2000, 154) wurde der Geltungsbe...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Kreditfinanzierte Einlagen

Rz. 229 [Autor/Zitation] Strittig ist, ob "kreditfinanzierte Einlagen" in der Bilanz als Eigen- oder als Fremdkapital auszuweisen sind. Hierbei schließt der Einzelkaufmann "als Privatperson" einen Darlehensvertrag ab und verwendet den aufgenommenen Geldbetrag anschließend ganz oder teilweise zur Finanzierung betrieblicher Ausgaben. Formal betrachtet könnte es sich um eine pri...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Grundsätzliches

Rz. 10 [Autor/Zitation] Abs. 1 bestimmt den persönlichen Anwendungsbereich für KapGes. und Personenhandelsgesellschaften mit Sitz im Inland (Benzinger/Hachmeister in HKMS3/4, § 342 HGB Rz. 2 [7/2023]; Kirsch in BilR eKomm., § 342 HGB Rz. 21 [7/2023]). Mit "Sitz" ist in diesem Fall ausschließlich der Satzungssitz gemeint, der Verwaltungssitz ist unerheblich (Fehrenbacher/Traut...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Überblick

Rz. 250 [Autor/Zitation] Für die GuV von Einzelkaufleuten und Personenhandelsgesellschaften sieht § 5 Abs. 5 folgende Erleichterungen vor: Aufstellung der GuV nach den für das Unternehmen geltenden Bestimmungen (Satz 1); s. Rz. 253 ff. Ausweis der Steuern bei Anwendung einer Gliederung nach § 275 HGB (Satz 2); s. Rz. 270 ff. Anlage zur Bilanz im Falle der Nichtoffenlegung der Gu...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Prüfungspflichtige Konzerne

Rz. 99 [Autor/Zitation] Eine Prüfungspflicht nach § 316 Abs. 2 besteht nur, soweit ein Konzernabschluss nach den Bestimmungen der §§ 290 bis 293 bzw. § 315e aufzustellen ist. Haben Kapitalgesellschaften nach den dazu ergangenen Vorschriften (§§ 290 bis 293; zu Einzelheiten vgl. die Erläuterungen dort) einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen – einschlie...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Unmittelbare Geltung der Vorschriften für alle Kaufleute

Rz. 39 [Autor/Zitation] Der Erste Abschnitt des Dritten Buchs des HGB enthält in §§ 238 bis 263 die grundlegenden Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften für alle Kaufleute. Aufgrund ihrer Kaufmannseigenschaft (Rz. 16) müssen Genossenschaften die GoB bei der Erstellung von JA und Lagebericht als zwingende Rechtsnorm unmittelbar beachten (DGRV JWDA, Teil A Rz. 51 [11/2022]...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Verzicht auf Aufstellung einer Kapitalflussrechnung und eines Eigenkapitalspiegels

Rz. 80 [Autor/Zitation] Gemäß § 13 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 2 PublG können MU in der Rechtsform einer Personenhandelsgesellschaft oder eines Einzelkaufmanns auf die Aufstellung einer Kapitalflussrechnung und eines Eigenkapitalspiegels verzichten. Dadurch sollen diese Unternehmen hinsichtlich der Aufstellungspflichten entlastet werden (Schäfer 2, § 13 PublG Rz. 16; Hachmeister in H...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Verantwortlichkeit des Abschlussprüfers und Prüfungsausschuss

Rz. 32 [Autor/Zitation] § 323 HGB enthält Vorschriften über die Verantwortlichkeit des Abschlussprüfers. Hinsichtlich der Verschwiegenheitspflicht ist bei einer zu prüfenden Personenhandelsgesellschaft fraglich, ob sie ohne Freistellung durch die persönlich haftenden Gesellschafter gegenüber den Kommanditisten zu wahren ist. Sofern – wie im Regelfall – die Kommanditisten an d...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Befreiende Wirkung der Anlage zur Bilanz (Abs. 2)

Rz. 14 [Autor/Zitation] Die Offenlegungspflicht nach Abs. 1 (Rz. 7 ff.) wird durch Abs. 2 dahingehend relativiert, dass die GuV sowie der Beschluss über die Ergebnisverwendung nicht offenzulegen sind, wenn die Personenhandelsgesellschaft oder die Einzelkaufleute von der Option des § 5 Abs. 5 Satz 2 PublG (§ 5 PublG Rz. 270 ff.) Gebrauch machen und die dort genannten Informati...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / le) Rückstellung für passive Steuerlatenzen?

Rn. 911f Stand: EL 99 – ET: 05/2013 Kleine KapGes und Kap & Co-Gesellschaften sind nach § 274a HGB von der Steuerlatenzrechnung befreit. Das Gleiche gilt nach der Systematik im Aufbau des HGB auch für die "normalen" Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG), deren Regelungsbereich der Bilanzierung nach HGB ab § 264 HGB ff endet. Anders ausgedrückt: Der § 274 HGB gilt für diese ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Bestandteile des Jahresabschlusses

Rz. 39 [Autor/Zitation] Hinsichtlich der Bestandteile des JA verweist § 5 Abs. 1 Satz 1 auf § 242 Abs. 3 HGB. Demnach bilden die Bilanz und die GuV den JA (weiterführend s. § 242 HGB Rz. 40). Rz. 40 [Autor/Zitation] Sofern das gem. § 3 zur öffentlichen Rechnungslegung verpflichtete Unternehmen nicht in der Rechtsform eines Einzelkaufmanns oder einer Personenhandelsgesellschaft ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Ausweis der Kapitalanteile der Gesellschafter (Abs. 3)

Rz. 17 [Autor/Zitation] Schließlich sieht Abs. 3 ein Wahlrecht für Personenhandelsgesellschaften vor. Diese dürfen bei der Offenlegung die Kapitalanteile der Gesellschafter, die Rücklagen, einen Gewinnvortrag und einen Gewinn unter Abzug der nicht durch Vermögenseinlagen gedeckten Verlustanteile von Gesellschaftern, eines Verlustvortrags und eines Verlustes in einem Posten "E...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Vertretungsberechtigte Organe oder Gesellschafter eines Tochterunternehmens der Kapitalgesellschaft und ausländische Muttergesellschaften

Rz. 71 [Autor/Zitation] § 331 Abs. 1 Nr. 4 führt neben vertretungsberechtigen Organen einer Tochtergesellschaft der KapGes., dh. Geschäftsführer bzw. Vorstände, auch vertretungsberechtigte Gesellschafter eines TU der KapGes. als mögliche Täter für strafbare Falschangaben gegenüber dem Abschlussprüfer an. Sofern das TU der geprüften KapGes. eine Personengesellschaft ist, wird ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Normadressaten

Rz. 13 [Autor/Zitation] Bei § 340m Abs. 1 Satz 2 handelt es sich um ein Sonderdelikt, durch das der Täterkreis des § 331 (nicht auch der §§ 331a, 332, 333) erweitert wird. Die Strafnorm des § 331 richtet sich grds. an die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs oder des AR einer KapGes. sowie an die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs oder an die vertretungsbe...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 3 [Autor/Zitation] Die Regelung des § 326 geht auf das BiRiLiG v. 19.12.1985 (BGBl. I 1985, 2355) zurück, mit dem dieser zur Umsetzung der Bilanz-RL (Rz. 6) neu eingeführt wurde. Mit dem Gesetz zur Änderung des D-Markbilanzgesetzes und anderer handelsrechtlicher Bestimmungen v. 25.7.1994 (BGBl. I 1994, 1682) kam es zur Aufhebung der Pflicht zur separaten Einreichung des V...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Implizite Befreiung gem. § 5 Abs. 5 PublG

Rz. 37 [Autor/Zitation] Nach § 5 Abs. 6 PublG sind zudem jene Unternehmen von der Aufstellung, Prüfung und Offenlegung eines JA nach PublG befreit, die in einen KA gem. § 11 PublG oder § 290 HGB einbezogen sind (vgl. WP Handbuch18, Kap. F Rz. 1561 ff.; Künkele/Zwirner, Bilanzierung bei Personengesellschaften3, 336 f.).mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 4 [Autor/Zitation] Obschon die Vorschriften des PublG zur Konzernrechnungslegung älter sind als jene des HGB , gehen die handelsrechtlichen Bestimmungen vor. Für Unternehmen im Geltungsbereich des HGB (KapGes., haftungsbeschränkte Personengesellschaften iSd. § 264a HGB, Kreditinstitute iSd. § 340 HGB, Versicherungsunternehmen iSd. § 341 HGB) werden die §§ 11 ff. PublG durc...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Kooperation

Rz. 130 [Autor/Zitation] Kooperation ist eine auf einen Einzelfall oder auf Dauer angelegte berufliche Verbindung, die nicht auf gesellschaftsrechtlicher Ebene im Rahmen einer Berufsausübungsgesellschaft oder einer Personengesellschaft zur gemeinsamen Berufsausübung, sondern auf sonstige Weise erfolgt, bei der Mandate nicht gemeinschaftlich, sondern von jedem Beteiligten geso...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.1 Allgemeines

Tz. 63 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 § 18 Abs 3 S 2 und 3 UmwStG verhindert, dass die Missbrauchsverhinderungsvorschrift des § 18 Abs 3 S 1 UmwStG dadurch umgangen werden kann, dass nicht der ganze Betrieb, sondern nur ein Teilbetrieb aufgegeben oder veräußert wird. Bei einer Pers-Ges als Übernehmerin verhindert die Regelung weiter, dass die GewStPflicht dadurch umgangen werden...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 3 [Autor/Zitation] Im Rahmen der Ermächtigung nach Abs. 1 können Vorschriften nur für Kapitalgesellschaften, nicht dagegen für andere Kaufleute erlassen werden. Die Bestimmung gilt auch für den KapGes. gleichgestellte Personengesellschaften iSv. § 264a (Kliem/Lawall in Beck BilKomm.14, § 330 HGB Rz. 1; Fehrenbacher in MünchKomm. HGB5, § 330 Rz. 4). Für Genossenschaften si...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / N. Durchsetzung

Rz. 190 [Autor/Zitation] Für die Durchsetzung der Offenlegungspflicht ist in § 335 das Ordnungsgeldverfahren vorgesehen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Unterlagen tatsächlich noch erstellt werden können, was etwa bei einem rechtswidrig nicht gebildeten AR nicht der Fall ist (BVerfG v. 9.1.2014 – 1 BvR 299/13, DStR 2014, 540; Merkt in Hopt44, § 325 HGB Rz. 4). Rz...mehr