Fachbeiträge & Kommentare zu Persönlichkeitsrecht

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§ 4 Arbeitsrecht / d) Einstellungsfragebogen

Rz. 27 Nach § 94 BetrVG bedürfen Einstellungsfragebögen der Zustimmung des Betriebsrats. Der Betriebsrat hat nach § 94 Abs. 1 BetrVG mitzubestimmen, wenn der Arbeitgeber zur Aufklärung von Straftaten im Betrieb in einem standardisierten Fragebogen personenbezogene Fragen nach dem Verhalten des befragten Arbeitnehmers stellt, die objektiv Rückschlüsse auf dessen Eignung zulas...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Anspruch auf Beseitigung der Abmahnung, Entfernung aus der Personalakte

Rz. 725 Das BAG hat in ständiger Rechtsprechung ein Recht des Arbeitnehmers anerkannt, gegen eine Abmahnung auch gerichtlich vorzugehen.[1241] Anspruchsgrundlage:mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Ausschlussfrist, Verwirkung

Rz. 730 Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte unterliegt nicht der vertraglichen oder tariflichen Ausschlussfrist, weil er unter anderem aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht abgeleitet wird.[1254] Rz. 731 Das Recht, die Beseitigung einer Abmahnung gerichtlich zu verlangen, kann aber verwirkt werden.[1255] Dafür reicht jedoch ein ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / j) Auskunft bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 627 In der Arbeitsrechtspraxis hat die neben dem Zeugnis erteilte Auskunft des früheren Arbeitgebers gegenüber Dritten, insbesondere potenziellen neuen Arbeitgebern, große Bedeutung. Sie wird meist telefonisch erteilt, ist schwer fassbar, kaum justitiabel und entgegen der Zielsetzung des Zeugnisses häufig geeignet, den Arbeitnehmer massiv in seinem beruflichen Fortkommen...mehr

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FF 01/2026, Schantall, tu m... / a) Auskunftsanspruch der nach § 1685 BGB Umgangsberechtigten

§ 1685 BGB enthält keinen Auskunftsanspruch der Dritten, die nach dieser Vorschrift umgangsberechtigt sind. Der Auskunftsanspruch der Eltern aus § 1686 BGB beruht unmittelbar auf dem Elternrecht,[111] das Dritten, auch den in § 1685 BGB genannten umgangsberechtigten Dritten, nicht zukommt, so dass diese keinen Auskunftsanspruch haben. Argumentiert wird damit, dass es auch de...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Einstweilige Verfügung auf Beschäftigung, Weiterbeschäftigung

Rz. 823 Beim Anspruch auf Beschäftigung ist zu unterscheiden zwischen dem allgemeinen Beschäftigungsanspruch bei Freistellung, im Falle der Kündigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist und dem Weiterbeschäftigungsanspruch bei Kündigung nach Ablauf der Kündigungsfrist.mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / I. Einleitung

Rz. 1 Mit Inkrafttreten des BGB am 1.1.1900 wurde der Schmerzensgeldanspruch erstmals gesetzlich geregelt – zunächst in § 847 BGB a.F. Erfasst wurden Verletzungen von Körper, Gesundheit, Freiheit sowie der sexuellen Selbstbestimmung einer Frau. Rz. 2 Lange Zeit wurde das Schmerzensgeld primär als Ausgleich für immaterielles Leid verstanden. Die Genugtuungsfunktion spielte in ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / (1) Direktionsrecht

Rz. 92 Der Arbeitnehmer hat im bestehenden Arbeitsverhältnis grundsätzlich einen Anspruch auf vertragsgemäße tatsächliche Beschäftigung. Rechtsgrundlage des durch die Rechtsprechung im Wege der Rechtsfortbildung entwickelten allgemeinen Beschäftigungsanspruchs des Arbeitnehmers sind §§ 611a, 613 BGB i.V.m. der Generalklausel des § 242 BGB, die durch die Wertentscheidungen de...mehr

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§ 10 Personenversicherungen / 2. Berufsunfähigkeit und verwandte Rechtsbereiche

Rz. 168 Die Berufsunfähigkeit im Sinne der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung als privatrechtlichem Vertrag ist ein Rechtsbegriff, welcher losgelöst ist von anderen Berufsunfähigkeitsvokabeln aus anderen Rechtsgebieten. Dies ist für die Erklärung gegenüber dem Mandanten wichtig, da oftmals Berufsunfähigkeit aus anderen Rechtsgebieten (z.B. aus dem Sozialrecht) mit Berufsun...mehr

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Anzeigepflichten des Arbeit... / 3 Vertragliche Anzeigepflichten

Aus dem Arbeitsverhältnis können sich verschiedene Anzeige- oder Meldepflichten ergeben. Zu unterscheiden sind dabei nicht ausdrücklich geregelte von den vertraglich vereinbarten Pflichten. Auch ohne eine ausdrückliche Regelung ergeben sich Anzeigepflichten als (ungeschriebene) Nebenpflicht gemäß § 241 Abs. 2 BGB. Ausdrücklich vertraglich geregelte Anzeigepflichten können sic...mehr

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Jugendarbeitsschutz: Besond... / 4.8.6 Rauchverbot

Den Arbeitgeber trifft keine Rechtspflicht, speziell gegenüber Jugendlichen ein allgemeines Rauchverbot im Betrieb auszusprechen. Die Nichtraucherschutzregelung in § 5 ArbStättVO zwingt zu keinem umfassenden, speziell auf Jugendliche begrenzten Rauchverbot; die danach regelmäßig einzurichtenden Raucherbereiche dürfen auch von jugendlichen Rauchern benutzt werden. § 10 Jugends...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / k) Schadensersatz

Rz. 628 Der Arbeitgeber haftet bei Verletzung der Zeugnispflicht auf Schadensersatz gem. §§ 276, 286 BGB, wenn er das Zeugnis entweder gar nicht, verspätet oder fehlerhaft erstellt und dem Arbeitnehmer dadurch ein Schaden entsteht, weil er gar nicht, verspätet oder zu schlechteren Arbeitsbedingungen eingestellt wird. Dem Arbeitnehmer obliegt jedoch die volle Darlegungs- und ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / m) Verhaltensbedingte Kündigung

Rz. 463 Nach § 1 Abs. 2 KSchG sind Kündigungen, die durch Gründe, die in dem Verhalten eines Arbeitnehmers liegen, bedingt sind, sozial gerechtfertigt.[841] Betroffen sind regelmäßig der Leistungs- und/oder der Vertrauensbereich. Die Rechtswirksamkeit einer ordentlichen verhaltensbedingten Kündigung gem. § 1 Abs. 2 KSchG setzt zunächst voraus, dass der Arbeitnehmer durch ein...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / Literaturtipps

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Mehrfachbeschäftigung / 1 Begriff und Zulässigkeit

Die Eingehung von mehreren Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnissen ist als Ausdruck der Berufsfreiheit und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts grundsätzlich zulässig. Dementsprechende Verbotsklauseln (z. B.: "Die Übernahme von Nebenbeschäftigungen in anderen wirtschaftlichen Unternehmungen sind nicht erlaubt.") sind unwirksam.[1] Handelt es sich dagegen um einen nebentä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitgeberhaftung / 2 Verschuldensabhängige Haftung

Die gesetzlichen Anspruchsgrundlagen für die verschuldensabhängige Haftung des Arbeitgebers ergeben sich aus den §§ 280 ff. BGB. Grundsätzlich erfordert ein arbeitsvertraglicher Haftungsanspruch eine Pflichtverletzung des Arbeitgebers, ein darauf bezogenes "Vertretenmüssen" [1] sowie den Eintritt eines Schadens beim Arbeitnehmer. Im Rahmen des Vertretenmüssens wird dem Arbeit...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 2.1.8 Schutz aufgrund von Persönlichkeitsrechten (§ 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO)

Rz. 13 Nicht gepfändet werden dürfen nach § 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO Aufzeichnungen, durch deren Verwertung in Persönlichkeitsrechte eingegriffen wird.[1] Nach dem Gesetzeswortlaut muss dies nicht das Persönlichkeitsrecht des Schuldners sein.mehr

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Anfertigung von Fotos: Rech... / 4 Die Entscheidung

Teilweise mit Erfolg! B müsse es nur unterlassen, K zu fotografieren, soweit sich K außerhalb seines Sondereigentums aufhalte. B habe mit den Fotos nach einer Abwägung rechtswidrig das allgemeine Persönlichkeitsrecht der K verletzt. K habe sich nicht auf einem allgemein öffentlich zugänglichen Weg befunden, sondern auf einem Privatgrundstück. Dort müsse niemand damit rechnen...mehr

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Elternunterhalt / 7.3 Rücklagen für den eigenen Sterbefall

Die Sozialämter stellen sich häufig auf den Standpunkt, dass Vermögensrücklagen für die eigene Beerdigung von den bedürftigen Eltern zur vorrangigen Bedarfsdeckung verwertet werden müssen. Dies ist allerdings so nicht zutreffend, denn nach der Rechtsprechung gehören generell angemessene Rücklagen für Beerdigungen zum geschützten Vermögen nach § 90 SGB XII. Innerhalb der sozi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bewerbung / 5 Datenschutz

Im Zuge des Bewerbungsverfahrens erhobene Daten über den Bewerber (Personalfragebögen) stellen eine Datenerhebung i. S. d. Art. 4 Nr. 1 und Nr. 2 DSGVO dar, deren Vorgaben zu beachten sind.[1] Die DSGVO enthält keine spezifischen Regelungen zum Arbeitnehmerdatenschutz und insbesondere nicht zum Umgang mit Daten im Bewerbungsverfahren. Allerdings sind bestimmte Vorgaben der D...mehr

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Arbeitskleidung / 1 Anordnung

Das Tragen von Berufs- oder Arbeitskleidung kann vom Arbeitgeber nur bei einem begründeten Interesse angeordnet werden. Die Zulässigkeit einer solchen Anordnung im Einzelfall hängt von der Abwägung zwischen unternehmerischem Interesse und dem betroffenen Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers ab. Zudem muss gegebenenfalls das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats beachtet wer...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitskleidung / 5 Mitbestimmung des Betriebsrats

Vorgaben zur Verpflichtung, Arbeitskleidung zu tragen, sind grundsätzlich mitbestimmungspflichtig i. S. d. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG.[1] Zur Gestaltung der Ordnung des Betriebs gehört auch die Anordnung des Tragens einer einheitlichen Arbeitskleidung, die dazu dient, das äußere Erscheinungsbild des Unternehmens zu fördern.[2] Nur in Ausnahmefällen kann die Anordnung, Arbeitsk...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebsversammlung / 2.1 Durchführungsort

Ist kein geeigneter Raum im Betrieb vorhanden oder stellt der Arbeitgeber einen solchen nicht zur Verfügung, kann der Betriebsrat Räumlichkeiten auf Kosten des Arbeitgebers anmieten. Befristet bis zum 7.4.2023 bestand gemäß § 129 BetrVG die Möglichkeit der Durchführung und Teilnahme an der Betriebsversammlung mittels audiovisueller Einrichtungen. Die Regelung galt auch für Ju...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Drogenmissbrauch / 3.3.3 Stufengespräche

Stufengespräche sind Teil eines arbeitsrechtlichen Prozesses, der (sinnvollerweise für alle psychoaktiven Substanzen, auch Alkohol) in einer Betriebsvereinbarung festgeschrieben werden sollte, die in letzter Konsequenz auch die Kündigung umfasst. Es werden offensichtlich suchtbedingte Pflichtverletzungen angesprochen, ein bestimmtes Verhalten gefordert und Sanktionen, abgest...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Datenschutz und Datenschutz... / 2.2 Homepage des Steuerberaters

Art. 13 und 14 DSGVO regeln die Informationspflichten für die Datenverarbeitungsprozesse, die mit dem Besuch der Website verbunden sind. Da dem Steuerberater i. d. R. die technischen Kenntnisse fehlen, muss er sich individuell beraten lassen, was seine Datenschutzerklärung beinhalten muss. Praxis-Beispiel Facebook, Twitter und Co. Nutzt der Steuerberater keine Social Media Plu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3 Datenschutz für Beschäftigte

Ein gesondertes Beschäftigtendatenschutzgesetz ist trotz einiger Planungen bisher nicht existent. Zum Beschäftigtendatengesetz (BeschDG) liegt seit dem 8.10.2024 ein erster Referentenentwurf vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) vor. Seit dem 25.5.2018 gilt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.12 Mutterschutz

Im Rahmen der Lohnbuchhaltung sind regelmäßig Abrechnungen werdender Mütter zu bearbeiten. Viele Fragen des Mandanten tangieren auch die wirtschaftlichen Auswirkungen für sein Unternehmen, wenn er viele Frauen mit Familienplanung beschäftigt, sodass Steuerberater auf jeden Fall bez. der finanziellen Auswirkungen beraten dürfen, auch wenn der Mandant die Lohnbuchhaltung selbs...mehr

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Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 3.2.2 Überwachung der Privatnutzung

Die Überwachung des Inhalts von Privatgesprächen ist unzulässig. Das Mithören oder Aufzeichnen durch Dritte nur mit ausdrücklicher oder konkludenter Einwilligung der beteiligten Gesprächspartner zulässig. Die Überwachung des Inhalts von privaten E-Mails richtet sich ebenfalls wieder nach den Grundsätzen und Prinzipien des § 26 BDSG beziehungsweise den allgemeinen Rechtsgrundl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 3.1.2 Zeitweise und offene Videoüberwachung

Eine zeitweise und offene Videoüberwachung ist nur im Ausnahmefall bei Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte, die den konkreten Verdacht einer Straftat gegen einen Beschäftigten oder eingrenzbaren Kreis von Beschäftigten, begründen, zulässig.[1] Dies erfordert die Dokumentation des konkreten Verdachts im Vorfeld der Überwachungsmaßnahme. Zudem muss die Maßnahme erforderlich ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Unterlassungsansprüche / 1 Unterlassungsanspruch bei Besorgnis über rechtswidrigen Eingriff

Bereits die Besorgnis eines rechtswidrigen Eingriffs in das Gemeinschaftseigentum kann zu Unterlassungsansprüchen führen. Beantragt beispielsweise ein Wohnungseigentümer bei der Baubehörde die Genehmigung von Baumaßnahmen, die über die Erhaltung des Gemeinschaftseigentums hinausgehen und nicht durch entsprechenden Beschluss nach § 20 Abs. 1 WEG legitimiert sind, ist i. d. R. ...mehr

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Unterlassungsansprüche / Zusammenfassung

Begriff Das Wohnungseigentum untersteht dem Schutz des § 1004 BGB (Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch). In erster Linie stehen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Unterlassungsansprüche zu, wenn Wohnungs- oder Teileigentum von einem Wohnungseigentümer oder dessen Mieter entgegen der Zweckbestimmung gemäß der Teilungserklärung oder der Gemeinschaftsordnung bestimmung...mehr

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Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 3.1.6 Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Räumen

Zu den öffentlich zugänglichen Räumen gehören alle Bereiche innerhalb oder außerhalb von Gebäuden, die nach dem erkennbaren Willen ihres Inhabers oder desjenigen, der an seiner Stelle das Hausrecht ausübt, von jedermann genutzt oder betreten werden können.[1] Die (offene) Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume ist nur zulässig, soweit sie zur Wahrnehmung des Hausrech...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 3.2.1 Nutzung zu Dienstzwecken

Bei der Nutzung des betrieblichen E-Mail-Postfachs, des Telefons oder des Internets ausschließlich zu betrieblichen Zwecken richtet sich die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von anfallenden personenbezogenen Daten nach der DSGVO und dem BDSG. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfordert, wie eingangs beschrieben, stets eine Rechtsgrundlage, also einer Einwilligung ode...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 4 Arbeitsrechtlicher Hintergrund

Der arbeitsrechtliche Hintergrund der Überwachungsmaßnahme beruht auf dem Spannungsverhältnis zwischen dem Weisungsrecht des Arbeitgebers und den Persönlichkeitsrechten der Mitarbeiter. Arbeitgeber dürfen Überwachungsmaßnahmen ergreifen, um betriebliche Interessen wie Sicherheit und Leistungsüberprüfung zu wahren, müssen jedoch das Gebot der Verhältnismäßigkeit beachten. Der...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mitarbeiterüberwachung: Dat... / Zusammenfassung

Überblick Aufgrund des technischen Fortschritts und dem Einsatz von künstlicher Intelligenz sind die Möglichkeiten der Überwachung von Beschäftigten vielfältig und operativ oft einfach umzusetzen. Gleichzeitig stellen erhöhte Compliance Anforderungen an die IT-Sicherheit Arbeitgeber vor neue Herausforderungen, z. B. im Rahmen der NIS2-Richtlinie, die z. B. die Durchführung v...mehr

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Personalakten / 5 Einsichtsrecht

Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, in die über ihn geführten vollständigen Personalakten Einsicht zu nehmen. Das Einsichtsrecht folgt im laufenden Arbeitsverhältnis aus § 83 Abs. 1 Satz 1 BetrVG für alle betriebsangehörigen Beschäftigten, die dem Anwendungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes unterfallen. Die Norm ist als individualrechtlicher Anspruch konzipiert, auf das ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Personalakten / 3 Inhalt

Für die Bestimmung von Reichweite und Grenzen des Inhalts der Personalakte sind die divergierenden Interessen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu berücksichtigen und gegeneinander abwägen.[1] Die Personalakte soll ein möglichst vollständiges, wahrheitsgemäßes und sorgfältiges Bild über die persönlichen und dienstlichen Verhältnisse des Arbeitnehmers geben.[2] Deshalb gehören...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.1.1 Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten (Abs. 1 S. 1 Nr. 1)

Rz. 7 Primäre Aufgabe der Fahndung ist nach § 208 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO die Erforschung von Steuerstraftaten und solchen Straftaten, die kraft gesetzlicher Regelung als Steuerstraftaten gelten[1] und Steuerordnungswidrigkeiten.[2] Die besondere Erwähnung dieser Aufgabe in § 208 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO hat in erster Linie deklaratorische Bedeutung, denn sie folgt bereits aus der...mehr

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Personalakten / 7 Datenschutz

Nach § 26 BDSG ist der Arbeitgeber berechtigt, personenbezogene Daten des einzelnen Beschäftigten nur zu bestimmten Zwecken zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Allerdings ist die Norm nach der neuesten Rechtsprechung des EuGH[1] nicht mehr anwendbar, weil sie gegenüber der DSGVO keinen weitergehenden, eigenständigen Regelungsgehalt besitzt. Somit muss auch für die dat...mehr

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Personalakten / 8 Aufbewahrung der Personalakte

Bei einem bestehenden Arbeitsverhältnis ist eine Aufbewahrungspflicht dann anzunehmen, wenn ein berechtigtes Interesse des Arbeitnehmers an der Aufbewahrung besteht.[1] Dazu gehören Dokumente wie Arbeitsverträge, Zeugnisse, Krankmeldungen, Urlaubsanträge und andere relevante Unterlagen. Während des bestehenden Arbeitsverhältnisses trifft den Arbeitgeber auch eine Aufbewahrun...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Personalakten / 2 Führung der Personalakte

Der Arbeitgeber ist arbeitsrechtlich gegenüber dem Arbeitnehmer nicht zur Führung einer Personalakte verpflichtet. Er wird jedoch kaum anders als durch Führung von Personalakten den arbeits-, handels-, gesellschafts- und steuerrechtlich gebotenen Pflichten nachkommen und z. B. die für Krankheitsfälle notwendige Abrechnung der Entgeltfortzahlung gegenüber den gesetzlichen Kra...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.4 Mitwirkungspflichten

Rz. 45 Die Mitwirkungspflichten im Steuerstraf- bzw. Bußgeldverfahren und im Verwaltungsverfahren wegen Steuersachen sind unterschiedlich gestaltet. Kennzeichnend für das Straf- und Bußgeldverfahren ist der Grundsatz, dass ein Beschuldigter bzw. Betroffener nicht verpflichtet ist, sich selbst zu belasten, und er sich demgemäß sanktionslos jeder Mitwirkung im Verfahren enthal...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 6 Rechtsschutz

Rz. 62 Der Rechtsweg gegen Handlungen der Fahndung ist wegen ihrer Doppelfunktion uneinheitlich. Maßgebend für den zutreffenden Rechtsschutz ist, ob die Fahndung im Straf- oder im Besteuerungsverfahren tätig wird.[1] Bei den im straf- bzw. bußgeldrechtlichen Ermittlungsverfahren getroffenen Maßnahmen nach § 208 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 AO handelt es sich um Angelegenheite...mehr

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Personalakte / 5.1.3 Entfernung sonstiger Angaben und Vorgänge

Der Anspruch auf Entfernung nach §§ 242, 1004 Abs. 1 BGB (analog) hat nicht nur für die Entfernung von Abmahnungen aus der Personalakte Bedeutung. Ein Entfernungsanspruch des Beschäftigten besteht auch bezüglich solcher Angaben aus der Personalakte, die nicht als rechtmäßige Bestandteile von Personalakten gelten und dennoch in die Personalakte des Beschäftigten gelangt sind (...mehr

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Personalakte / 4.1.7 Inhalte von Personalakten

Den Inhalt der Personalakte bestimmt grundsätzlich der Arbeitgeber. Diese Gestaltungsfreiheit des Arbeitgebers findet ihre Grenzen in den datenschutzrechtlichen Vorgaben der DSGVO und des BDSG sowie in den grundrechtlichen Wertentscheidungen. Für die Frage, welche konkreten Vorgänge und Informationen aufbewahrt und damit zur materiellen Personalakte genommen werden dürfen, si...mehr

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Personalakte / 4.1.6 Datenschutz

Personalakten beinhalten sensible personenbezogene Daten. Der Arbeitgeber hat bei der Personalaktenführung auf die Belange des Datenschutzes und des Persönlichkeitsrechts des Beschäftigten Rücksicht zu nehmen und den Grundsatz der Vertraulichkeit zu wahren (siehe dazu auch Abschnitt 4.1.5). Die Vorschriften der DSGVO sowie des BDSG – insbesondere § 26 BDSG – sind zu beachten...mehr

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Personalakte / 4.2.2 Umfang des Einsichtsrechts

Das Recht zur Einsichtnahme ist umfassend und bezieht sich auf sämtliche Personalakten im materiellen und formellen Sinne. Wichtig Der Anspruch auf Einsichtnahme nach § 3 Abs. 5 TVöD bzw. § 3 Abs. 6 TV-L ist umfassend und bezieht sich auf die materielle Personalakte, also auf alle Unterlagen und Vorgänge, die die persönlichen und dienstlichen Verhältnisse eines Mitarbeiters b...mehr

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Personalakte / 4.1.5 Grundsätze der Personalaktenführung

Für das Führen von Personalakten haben sich basierend auf dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Beschäftigten (Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG) die folgenden Grundsätze etabliert: Grundsatz der Richtigkeit Der Grundsatz der Richtigkeit bei der Personalaktenführung besagt, dass die in der Personalakte eines Beschäftigten enthaltenen Daten korrekt, aktuell und voll...mehr

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Personalakte / 5.1.6 Schadensersatz

Enthält die Personalakte unwahre Tatsachenbehauptungen oder unzutreffende Werturteile, so steht dem Beschäftigten unter Umständen ein Anspruch auf Schadensersatz aus §§ 611a, 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB zu. Der Schaden kann darin liegen, dass der Beschäftigte bei einer Beförderung übergangen wird oder z. B. tariflich vorgesehene Leistungszulagen nicht erhält, die er bei richt...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Personalakte / 5.3 Einsichtnahme durch Dritte ohne Zustimmung des Beschäftigten

§ 3 Abs. 5 TVöD bzw. § 3 Abs. 6 TV-L regeln das Recht zur Einsichtnahme durch den Beschäftigten bzw. eine durch den Beschäftigten bevollmächtigte Person. Regelungen zur Einsichtnahme durch Dritte ohne Zustimmung des Beschäftigten sind in den Tarifverträgen nicht enthalten. Der Arbeitgeber darf Daten aus Personalakten seiner Beschäftigten nur unter den strengen Voraussetzunge...mehr